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Auf eine kurze Formel gebracht: Betriebskosten sind Nebenkosten, aber nicht alle Nebenkosten sind Betriebskosten. Welche Betriebskosten darf dein:e Vermieter:in in deiner Nebenkostenabrechnung geltend machen? Es gibt Nebenkosten, die nicht umlagefähig sind. Erfahre, welche Kosten Mieter:innen tragen müssen.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Betriebskosten sind laufende, regelmäßig wiederkehrende Kosten für den Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks. Nicht alle Betriebskosten dürfen auf Mieter:innen umgelegt werden.

  • Reparaturen, Verwaltungskosten oder Instandhaltung (z.B. Hausanstrich, Treppenhaus sanieren) sind in der Verantwortung der Vermieter:innen. Sie müssen dafür aufkommen.

  • Strom zählt nur dann zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn es für Flurlicht, Keller oder Gegensprechanlage genutzt wird.

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Der Unterschied zwischen Nebenkosten und Betriebskosten

In der Praxis werden die Begriffe oft synonym benutzt, sie habe aber eine unterschiedliche Bedeutung:

Nebenkosten
sind sämtliche Kosten, die bei einer Immobilie anfallen. Das sind beispielsweise Grundsteuer, Versicherungen oder Kosten für Reparaturen.

Betriebskosten sind nur die Nebenkosten, die laufend entstehen und auf die Mieter:innen umgelegt werden dürfen. Betriebskosten sind also zwar Nebenkosten, aber nicht alle Nebenkosten sind umlagefähige Betriebskosten.

Warum ist diese Unterscheidung wichtig für Mieter:innen?
Nebenkosten, die keine Betriebskosten sind, muss dein:e Vermieter:in bezahlen. Tauchen solche Nebenkosten in deiner Abrechnung auf, sind das unzulässige Forderungen. Zum Beispiel: Dein:e Vermieter:in stellt dir anteilig die Sanierung des Treppenhauses in Rechnung. In so einem Fall darfst du Widerspruch einlegen.

Welche Nebenkosten müssen Mieter:innen zahlen?

Welche Kosten umlagefähige Betriebskosten sind, ist definiert in Paragraph 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Grundsätzlich bist du als Mieter:in verpflichtet, die Betriebskosten zu zahlen, die in deinem Mietvertrag wirksam vereinbart sind, entweder steht in deinem Vertrag eine konkrete Auflistung aller umlagefähigen Nebenkosten oder eine generelle Klausel, die auf die „Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung“ verweist.

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Hinweis: Fehlt eine solche Vereinbarung?

Dann gilt deine Miete als Bruttomiete, es werden also alle Kosten durch die Miete abgedeckt. In den meisten Mietverträgen in Deutschland wird die Zahlung von Nebenkosten allerdings geregelt.

In der Praxis zahlst du monatlich eine Nebenkostenvorauszahlung neben deiner Kaltmiete. Einmal im Jahr bekommst du von deinem:deiner Vermieter:in eine Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung. In der Regel ist genau aufschlüsselt, welche Kosten bezüglich des Mietshauses angefallen sind und wie viel davon auf deine Wohnung entfällt.

Diese Betriebskosten stehen oft in einer Nebenkostenabrechnung:

  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung und Entwässerung
  • Heizung und Warmwasser
  • Müllabfuhr und Straßenreinigung
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Hausbeleuchtung
  • Hausmeister:in
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Schornsteinfeger
  • Fahrstuhl
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Gut zu wissen:

Laut des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbunds zahlten Mieter:innen in Deutschland durchschnittlich ca. 2,50 Euro monatlich pro Quadratmeter.

Welche Nebenkosten dürfen Vermieter:innen nicht umlegen?

Nicht alle Kosten rund um das Haus dürfen Vermieter:innen auf Mieter:innen umlegen. Typische Nebenkosten, die nicht zu den Betriebskosten zählen:

  • Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten wie etwa Gebühren für die Hausverwaltung, Porto, Telefon oder Bankkosten.
  • Instandhaltungs- und Reparaturkosten wie alle Ausgaben, um die Immobilie instand zu haten oder zu modernisieren, beispielsweise Reparaturen am Dach oder an defekten Heizungsanlagen und andere Renovierungen oder Sanierungen.

Faustregel gilt: Wartungskosten sind dann umlagefähig, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Wartungen handelt.

In dieser Tabelle siehst du, welche Nebenkosten umlagefähig sind und welche nicht:

Kostenart

Umlagefähig als Betriebskosten?

Hinweise / Beispiele

Grundsteuer

Ja

Kommunale Steuer auf das Grundstück

Wasserversorgung

Ja

Trinkwasser, Wasserzähler

Entwässerung

Ja

Abwassergebühren, Regenwasser

Heizkosten

Ja

Betrieb zentraler Heizungsanlagen

Warmwasserkosten

Ja

Aufbereitung und Verteilung von Warmwasser

Aufzug

Ja

Wartung, Betrieb, Notrufsystem

Müllabfuhr

Ja

Restmüll, Biomüll, Wertstofftonne

Straßenreinigung / Winterdienst

Ja

Kommunale Gebühren oder beauftragte Fremdfirma

Hausreinigung

Ja

Reinigungsfirma oder Hausmeister-Tätigkeit

Gartenpflege

Ja

Pflege von Rasen, Hecken, Bäumen auf Gemeinschaftsflächen

Allgemeinstrom

Ja

Strom für Treppenhaus, Keller, Außenbeleuchtung

Hausmeister:in

Ja (teilweise)

Nur Tätigkeiten wie Reinigung, Kontrolle, Winterdienst – keine Reparaturen

Schornsteinfeger

Ja

Gesetzlich vorgeschriebene Kehrungen und Prüfungen

Sach- und Haftpflichtversicherung

Ja

Gebäude-, Haftpflicht-, Leitungswasser- oder Glasversicherung

Wartung technischer Anlagen

Ja

z. B. Aufzug, Heizungsanlage, Rauchwarnmelder – keine Reparaturen

Gemeinschaftsantenne/Kabelanschluss

Ja

Nur bei mietvertraglicher Vereinbarung

Ungezieferbekämpfung

Ja

Nur bei regelmäßiger, vorbeugender Durchführung

Verwaltungskosten

Nein

Buchhaltung, Mahnungen, Steuerberatung

Instandhaltung / Instandsetzung

Nein

Reparaturen, Erneuerungen, Modernisierungen

Rücklagenbildung

Nein

Betrifft nur Eigentümer:innen, nicht Mieter:innen

Stromverbrauch der Wohnung

Nein

Direktvertrag mit dem Stromanbieter durch Mieter:in

Schönheitsreparaturen

Nein

Z. B. Streichen, Tapezieren – zählt nicht zu Betriebskosten

Rechtsschutzversicherung

Nein

Kein direkter Bezug zum Mietobjekt oder zur Mieter:innenschaft



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Ist Strom in den Nebenkosten?

Jein, deinen Haushaltstrom für deine Wohnung zahlst du in der Regel direkt an deinen Stromversorger. Diese Stromkosten gehören selbstverständlich nicht zu den Nebenkosten. Beim Gemeinschaftsstrom im Haus sieht es anders aus. Strom für die Treppenhaus-Beleuchtung, für die Lampen im Innenhof, für den Betrieb des Fahrstuhls, der Klingelanlage, Waschküche können Vermieter:innen also Nebenkosten abrechnen.

hint
Wartungs- und Betriebsstrom für Anlagen

Strom für die Zentralheizung oder die Lüftung zählt zu den Betriebskosten. Stromkosten sollten in Nebenkosten nur dann auftauchen, wo sie für den Betrieb von Einrichtungen anfallen, die das ganze Haus betreffen.

Was tun, wenn deine Nebenkostenabrechnung falsch ist?

Wenn dir an deiner Nebenkostenabrechnung etwas falsch vorkommt, solltest du das prüfen lassen, entweder von deinem örtlichen Mieterverein oder einer juristischen Fachperson. Falsche oder unzulässige Positionen in deiner Betriebskostenabrechnung solltest du schriftlich beanstanden. Die Nachzahlung solltest du unter Vorbehalt leisten.

Wichtig: Die Einwendungsfrist beträgt ein Jahr nach Zugang der Abrechnung.


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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Unterschied Beriebskosten und Nebenkosten

Welche Betriebskostenarten sind gesetzlich umlagefähig?

Laut Betriebskostenverordnung sind unter anderem Grundsteuer, Wasserversorgung, Heizkosten, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Gartenpflege, Hausmeisterkosten und Allgemeinstrom umlagefähig. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag. Ohne vertragliche Grundlage sind diese Posten nicht zulässig.

Warum ist Verwaltung keine Betriebskostenart?

Verwaltungskosten entstehen nicht durch die Nutzung des Gebäudes. Das sind Kosten der Vermieterseite, wie etwa Buchführung, Mahnungen oder Steuererklärungen. Diese Kosten sind laut Gesetz explizit nicht umlagefähig.

Was mache ich, wenn ich unklare Posten finde?

Du solltest dir die Originalbelege zeigen lassen, darauf hast du ein gesetzliches Recht. Viele Mietervereine bieten zudem eine professionelle Prüfung der Abrechnung an. Im Zweifel gilt: Widersprich innerhalb von einem Jahr schriftlich.

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seit 05.10.2020
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Oranus Mahmoodi
Expertin für Mieten & Kaufen

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

 

Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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