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Alle Mieter:innen zahlen Nebenkosten, aber wenige kennen die Möglichkeit, bei den Nebenkosten Steuern zu sparen. In diesem Ratgeber liest du Schritt für Schritt, welche Nebenkosten du in der Steuererklärung absetzen kannst und wie du die Kosten ordnungsgemäß aufschlüsselst.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Viele Nebenkosten lassen sich steuerlich absetzen, wenn sie haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen enthalten.

  • Bis zu zwanzig Prozent der Lohnkosten kannst du direkt von deiner Steuerschuld abziehen

  • Verspätete oder fehlende Nebenkostenabrechnungen lassen sich nachreichen oder schätzen. Wichtig ist, die korrekte Aufschlüsselung der Kosten.

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Diese Nebenkosten kannst du absetzen

Die Nebenkostenabrechnung ist die jährliche Abrechnung deines:deiner Vermieters:in über die Betriebskosten, die auf dich als Mieter:in umgelegt wurden. Das sind beispielsweise Kosten für Hausreinigung, Müllabfuhr, Heizung, Hausmeister oder Gartenpflege. In der Nebenkostenabrechnung, die auch Betriebskostenabrechnung genannt wird, steht aufgeschlüsselt, wie viel Geld du monatlich vorausgezahlt hast. Dagegen gerechnet wird das, was tatsächlich angefallen ist. Am Ende musst du entweder etwas nachzahlen oder du hast ein Guthaben.

Was viele Mieter:innen nicht wissen: In der Nebenkostenabrechnung stecken Posten, die du von der Steuer absetzen kannst. Genauer sind das die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Das sind beispielsweise Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Winterdienst (Schneeräumen), Hausmeisterdienste und Wartungs- und Reparaturarbeiten, wie ein:e Schornsteinfeger:in oder eine Aufzugswartung. Für diese Dienstleistungen kannst du eine Steuerermäßigung nach Paragraph 35a EStG bekommen. Reine Verbrauchskosten in deiner Nebenkostenabrechnung sind nicht absetzbar. Das sind Kosten für Heizung, Strom und Wasser oder öffentliche Gebühren wie Müllabfuhr, Grundsteuer oder Versicherungen.

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Gut zu Wissen:

Es zählt immer nur der Arbeitslohn, Materialkosten werden vom Fiskus nicht akzeptiert.

Unterschied: Haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistung

Das Steuergesetz unterscheidet zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die auch von den Mieter:innen erledigt werden könnten:

  • Treppenhaus putzen,
  • Gartenarbeit,
  • Schnee räumen oder
  • Hausmeistertätigkeiten.

Handwerkerleistungen sind etwa Reparaturen, Wartung oder Renovierungen rund ums Wohnhaus, das sind zum Beispiel:

  • die Wartung der Heizungsanlage,
  • Schornsteinfeger-Arbeiten,
  • Reparaturen am Dach oder Aufzug.
     

Warum ist die Unterscheidung relevant?
Sowohl haushaltsnahe Leistungen als auch Handwerkerkosten bringen dir 20 Prozent Steuerermäßigung. Aber: Die Höchstbeträge sind unterschiedlich. Haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du bis zu 20.000 Euro jährlich anrechnen, für Handwerkerleistungen werden nur bis zu 6.000 Euro berücksichtigt. Du sparst also:

  • bei haushaltsnahen Dienstleistungen maximal 4.000 Euro
    (20 Prozent von 20.000 Euro)
  • bei Handwerkerleistungen höchstens 1.200 Euro
    (20 Prozent von 6.000 Euro)
hint
Doppelt gespart

Du darfst als Mieter:in beide Kategorien gleichzeitig ausschöpfen, sowohl die Kosten für den Gärtner (haushaltnahe Dienstleistung) und den Heizungsmonteur (Handwerkerleistung).

Kosten korrekt in der Steuererklärung eintragen

Es gibt in der Einkommensteuererklärung ein eigenes Formular, das „Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen“ heißt. Hier kannst du deine haushaltsnahen Dienstleistungs- und Handwerkerkosten aufstellen. Wenn du eine Steuersoftware oder ELSTER nutzt, wirst du oft direkt gefragt, ob du solche Aufwendungen hast. Du musst dann die Summe der Kosten eintragen. Wichtig: Trage immer die vollen Kosten ein, nicht nur 20 Prozent. Der Fiskus rechnet den Steuerbonus aus.



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Wenn die Nebenkostenabrechnung fehlt, falsch ist oder spät kommt

Manchmal passt das Timing nicht: Die Frist für die Steuererklärung naht, aber du hast noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen. Denn: Du kannst die Kosten in dem Jahr absetzen, in dem du die Abrechnung erhältst. Wenn du also die Abrechnung 2024 für 2023 erst im Jahr 2025 bekommst, darfst du sie in der Steuererklärung 2025 ansetzen. Selbst wenn du schon deine Steuererklärung abgegeben hast und die Nebenkostenabrechnung kurz darauf eintrudelt, ist nichts verloren.

Du hast drei Optionen:
Variante 1 Solange dein Steuerbescheid noch nicht da ist, kannst du die Kosten formlos nachreichen. Einfach dem Finanzamt per ELSTER-Nachricht oder Brief schreiben und die Beträge nachmelden.
Variante 2 Wenn der Steuerbescheid bereits vorliegt, hast du ab Zustellung einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen und die Nebenkosten noch nachzutragen.
Variante 3 Selbst nach Ablauf der Einspruchsfrist ist eine Änderung möglich. Wegen eines -Gerichtsurteils darf das Finanzamt ausnahmsweise den Bescheid nachträglich ändern, wenn die Nebenkostenabrechnung erst später kam (FG Köln, Urteil vom 24.08.2016).

Wenn die Nebenkostenabrechnung gar nicht kommt?

Nach Mietrecht muss deine Nebenkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Wenn nicht, darf dein:e Vermieter:in keine Nachzahlungen mehr verlangen. Als Mieter:in hast du aber umgekehrt trotzdem Anspruch auf ein Guthaben. In der Praxis kommt das selten vor. Wenn du aber nach Monaten keine Nebenkostenabrechnung hast, darfst du deine:n Vermieter:in abmahnen.

Wenn die Aufschlüsselung durch den:die Vermieter:in fehlt?

Wenn in deiner Nebenkostenabrechnung nur ein Gesamtbetrag für den Hausmeister oder ein Pauschalposten für „Sonstige Kosten“ steht, reicht das dem Finanzamt nicht aus. Aus der Abrechnung muss klar hervorgeht, welche Dienstleistung in welcher Höhe abgerechnet wurde und dass du sie bezahlt hast. Dein:e Vermieter:in sollte idealerweise drei Angaben liefern: Art der Leistung, Betrag und Bestätigung der unbaren Zahlung.

Wenn der:die Vermieter:in nicht sauber aufschlüsselt?

Du darfst auf eine detaillierte Bescheinigung bestehen. Gesetzlich hast du sogar Anspruch darauf, dass der Vermieter dir die haushaltsnahen Dienstleistungs- und Handwerkerkosten bestätigt. Falls dein:e Vermieter:in keine Aufschlüsselung liefern möchte, kannst du als ultima ratio dein Recht auf Belegeinsicht nutzen. Nach Paragraph 259 BGB darfst du alle Rechnungen einsehen, aus denen sich deine Nebenkosten zusammensetzen.

Nebenkosten absetzen: Das hat sich geändert

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat 2023 bestätigt, dass auch Mieter:innen die Steuerermäßigung nach Paragraph 35a EStG nutzen dürfen. Das gilt auch, wenn sie nicht selbst Auftraggeber:in der Leistung waren. Zudem hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2024 die Regeln vereinheitlicht: Seit 2025 ist ausdrücklich für alle haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Voraussetzung, dass eine Rechnung vorliegt und unbar bezahlt wurde. Das sorgt dafür, dass ohne Rechnung kein Bonus mehr gewährt wird.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Nebenkosten absetzen

Welche Nebenkosten kann ich als Mieter:in von der Steuer absetzen?

Du kannst alle haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus deiner Nebenkostenabrechnung absetzen. Das umfasst zum Beispiel Reinigungsarbeiten, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeisterkosten sowie handwerkliche Wartungen und Reparaturen (etwa Heizung, Aufzug, Schornstein).

Wo trage ich die Nebenkosten in der Steuererklärung ein?

Du gibst diese Ausgaben in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen an. Falls du ein Steuerprogramm nutzt, wirst du nach „haushaltsnahen Dienstleistungen“ gefragt, dort trägst du den Betrag aus deiner Nebenkostenabrechnung ein (getrennt nach Dienstleistungen und Handwerker:innen)

Was, wenn die Nebenkostenabrechnung für das Jahr noch nicht da ist?

Fehlt die Nebenkostenabrechnung zum Zeitpunkt der Steuererklärung, kannst du einfach die Abrechnung des Vorjahres ansetzen – maßgeblich ist das Jahr, in dem du die Abrechnung erhältst.

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seit 05.10.2020
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Oranus Mahmoodi
Expertin für Mieten & Kaufen

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

 

Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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