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Ersatzwohnung? Hotelkosten? Mietminderung? Ein Brand in Berlin macht deutlich, wie wenig Mieter:innen rechtlich geschützt sind. 5 Tipps, wie du dich für den Notfall wappnen kannst.

Zwei Berliner Fälle zeigen die Problematik

In Berlin-Schöneberg brannte im Juli 2025 ein Mehrfamilienhaus nach Dachdeckerarbeiten. Das Gebäude wurde unbewohnbar, mehrere Familien standen von einem Tag auf den anderen ohne Zuhause da. Die Hausverwaltung teilte den Bewohner:innen mit: Eine Ersatzwohnung gibt es nicht, wer keine Hausratversicherung hat, hat Pech gehabt.

Schon 2020 passierte Ähnliches in Neukölln: Nach einem Brand in der Tiefgarage musste ein ganzes Mietshaus geräumt werden. Etwa 100 Mieter:innen wurden für eine Nacht notdürftig in einem Hotel untergebracht und mussten sich dann selbst um günstigere Unterkünfte kümmern.

Beide Fälle zeigen dasselbe Problem: Wenn die Wohnung durch einen Brand unbewohnbar wird, stehen Mieter:innen oft alleine da. Die rechtliche Lage ist kompliziert und viele sind schlecht vorbereitet.

Kein Anspruch auf Ersatzwohnung

Die schlechte Nachricht zuerst: Ihr habt keinen Rechtsanspruch darauf, dass euer Vermieter euch eine Ersatzwohnung stellt. Selbst wenn eure Wohnung durch einen Brand völlig unbewohnbar wird, muss der Vermieter euch keine Alternative anbieten.

Falls er es doch freiwillig tut, seid ihr im Gegenzug nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Ihr könnt also selbst entscheiden, ob die vorgeschlagene Wohnung für euch passend ist.

Was ihr aber definitiv dürft: Die Miete mindern oder ganz streichen. Wenn eure Wohnung unbewohnbar ist, müsst ihr auch nichts dafür bezahlen. Bei kompletter Unbewohnbarkeit könnt ihr die Miete um 100% kürzen.



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Wer zahlt für eine Ersatzunterkunft?

Hier kommt es darauf an, wer den Brand verursacht hat:

Der Vermieter ist schuld
Wenn der Brand durch ein Verschulden des Vermieters entstanden ist (z.B. veraltete Elektrik, die er hätte reparieren müssen), dann muss er für eure Unterbringungskosten aufkommen. Das können Hotelkosten oder die Miete für eine Übergangswohnung sein.

Niemand ist schuld oder unklare Verhältnisse
Das ist leider der häufigste Fall. Wenn der Brand durch einen Unfall passiert oder die Schuldfrage ungeklärt ist, steht ihr zunächst alleine da. Hier kommt eure Hausratversicherung ins Spiel – aber nur, wenn ihr eine habt und diese Hotelkosten mitversichert.

Ein Nachbar oder Dritter ist schuld
Wenn jemand anderes grob fahrlässig den Brand verursacht hat, kann dessen Haftpflichtversicherung für eure Unterbringungskosten aufkommen.

Ihr habt den Brand selbst verursacht
Dann müsst ihr nicht nur selbst für eure Unterbringung zahlen, sondern könnt auch noch vom Vermieter auf Schadensersatz verklagt werden.



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Hausratversicherung: Euer wichtigster Schutz

Eine Hausratversicherung mit Hotelkostenübernahme ist in solchen Situationen euer Rettungsanker. Aber Achtung: Nicht jede Police übernimmt automatisch Unterbringungskosten!

Die meisten Versicherungen zahlen nur, wenn:

  • Eure Wohnung wirklich komplett unbewohnbar ist
  • Der Schaden durch einen versicherten Fall entstanden ist (Brand, Leitungswasser, etc.)
  • Euer Hausrat tatsächlich beschädigt wurde


Typische Grenzen:
Viele Versicherungen zahlen maximal 100 Tage lang und höchstens einen bestimmten Tagessatz. Bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro wären das zum Beispiel 50 Euro täglich – oft zu wenig für ein Hotel in der Großstadt.

Wichtiger Hinweis: Manche Gerichte haben entschieden, dass die Hausratversicherung nur dann Hotelkosten zahlen muss, wenn wirklich der Hausrat beschädigt wurde. Sind nur Gebäudeteile betroffen, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

Was passiert in der Praxis?

Die Berliner Fälle zeigen: Oft herrscht Chaos. Hausverwaltungen fühlen sich nicht zuständig, Behörden verweisen aufeinander, und Betroffene ohne Hausratversicherung bleiben ohne klare Ansprüche zurück.

Im Schöneberger Fall wurden den Bewohner:innen sogar Plätze in Obdachlosenunterkünften angeboten – für Hotelpreise und auf eigene Kosten. Viele waren auf die Hilfe von Freunden und Familie angewiesen oder organisierten Spendenaktionen über das Internet.
 

5 Tipps, mit denen ihr für den Ernstfall gewappnet seid

hint
So könnt ihr euch schützen:

1. Richtige Hausratversicherung abschließen

Das ist das Wichtigste: Schließt eine Hausratversicherung ab, die explizit Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit mitversichert. Viele günstige Tarife enthalten das nicht! Achtet auf ausreichend hohe Tagessätze und eine lange Überbrückungszeit.

2. Versicherungssumme realistisch wählen

Unterschätzt nicht den Wert eures Hausrats. Als Faustregel gelten 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei 60 qm wären das 39.000 Euro Versicherungssumme. Denkt auch an teure Gegenstände wie Elektronik oder Fahrräder.

3. Wichtige Dokumente sichern

Macht Fotos von wertvollen Gegenständen und bewahrt wichtige Dokumente (Versicherungspolice, Mietvertrag, Ausweis-Kopie) digital in der Cloud auf. Im Brandfall ist oft alles weg.

4. Notfall-Netzwerk aufbauen

Überlegt euch schon jetzt: Bei wem könntet ihr im Notfall unterkommen? Familie, Freunde, Kollegen? Ein funktionierendes soziales Netzwerk kann überlebenswichtig sein.

5. Im Ernstfall sofort handeln

Falls es passiert: Informiert sofort eure Versicherung, macht Fotos vom Schaden, wendet euch an den Mieterverein für Rechtsberatung und sammelt alle Belege für Unterbringungskosten.
 


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