In nur 3 Minuten zum Schufa BonitätsCheck

  • Schnell
  • Einfach
  • Sicher

Du stehst auf deinem Balkon, schaust auf die kahle Brüstung und denkst dir: "Hier würden ein paar schöne Blumenkästen richtig gut aussehen!" Aber dann kommt die Unsicherheit: Darf ich das überhaupt? Was sagt mein Vermieter dazu? Und was ist mit den Nachbarn? Keine Sorge – hier erfährst du alles, was du zu Blumenkästen & Co. wissen musst!

 

Die gute Nachricht zuerst

Grundsätzlich darfst du deinen Balkon bepflanzen. Das gehört zum normalen Mietgebrauch einer Wohnung dazu. Schließlich soll dein Zuhause auch schön aussehen, und ein bisschen Grün tut der Seele gut.

Aber: Es gibt ein paar Spielregeln, die du beachten solltest. Sonst kann es richtig Ärger geben – bis hin zur Kündigung oder teuren Schadenersatzforderungen. Die deutschen Gerichte haben schon viele Fälle zu diesem Thema entschieden, hier findest du eine Übersicht über die wichtigsten Urteile.

Fall 1: München – Neue Balkon-Regeln ach 40 Jahren

Stell dir vor: 40 Jahre lang haben die Bewohner einer Wohnanlage in München freie Hand für ihre Balkongestaltung. Manche hängen ihre Blumenkästen nach außen, andere nach innen. Dann beschließt die Eigentümergemeinschaft jedoch: "Stopp! Ab sofort müssen alle Kästen nach innen!" Eine Bewohnerin war sauer und klagte vor Gericht. Ihre Argumente: "Hat doch 40 Jahre funktioniert, warum jetzt auf einmal nicht mehr?"

Das Gericht sagte: "Die neuen Regeln der Eigentümergemeinschaft sind rechtmäßig!"

Warum? Die schweren Keramik-Blumenkästen waren nicht richtig gesichert und hätten bei Sturm herunterfallen können. Außerdem: Das ständige Gießwasser hatte hässliche Flecken an der Fassade hinterlassen. Das Argument "aber ich hab doch gar keinen Platz mehr auf dem Balkon" zählte nicht – Hauptsache, die Allgemeinheit ist geschützt.

Fazit: Nur weil etwas jahrelang geduldet wurde, heißt das nicht, dass es für immer okay ist.

(AG München, Urteil v. 12.11.2024, 1293 C 12154/24 WEG)



Schneller in deine Traumwohnung

Als Plus-Mitglied von ImmoScout24 erhältst du exklusive Funktionen, die dich auf der Suche nach deinem neuen Zuhause unterstützen.

Fall 2: Berlin – Wenn Autos drunter parken

Ein Mieter in Berlin hing seine Blumenkästen außen an die Brüstung. Problem: Direkt darunter parkten Autos. Der Vermieter bekam Angst wegen seiner Verkehrssicherungspflicht und verbot die Außenmontage.

Das Gericht sagte: "Der Vermieter hat recht!"

Warum? Beim Anbringen, Abnehmen oder Umpflanzen können die Kästen herunterfallen. Wenn dann ein Auto (oder schlimmer: ein Mensch) getroffen wird, haftet der Vermieter. Das Risiko war ihm zu groß – völlig verständlich.

Fazit: Schau dir an, was unter deinem Balkon ist. Parkplatz = höchste Vorsicht geboten!

(LG Berlin, Urteil v. 3.7.2012, 65 S 40/12)



So suchst du sicher


Achte bei der Immobiliensuche darauf, mit wem du deine persönlichen Daten teilst.




Fall 3: Hamburg – Keine Gefahr

Gleiche Situation, anderes Gericht, anderes Ergebnis! In Hamburg klagte ein Vermieter gegen seinen Mieter, weil der seine Blumenkästen außen am Balkon angebracht hatte.

Das Gericht sagte: "Der Mieter darf das!"

Warum? Der Vermieter konnte keine konkrete Gefährdung von Menschen oder Eigentum nachweisen. Es war nicht ersichtlich, warum die Kästen gefährlich sein sollten, somit entschied das Gericht, die Anbringung der Blumenkästen gehöre zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache.

Fazit: Ohne konkreten Grund können Vermieter nicht einfach alles verbieten.

(LG Hamburg, Urteil v. 7.12.2004, 316 S 79/04)

Fall 4: München – Das Gießwasser-Drama

Zwei Balkone übereinander, der obere Mieter gießt regelmäßig seine Blumen. Das Wasser tropft nach unten auf den Balkon des Nachbarn. Der ist genervt und klagt auf Unterlassung.

Das Gericht sagte: "Gießen ist nicht erlaubt, wenn Leute drunter sind!"

Warum? Klar, oder? Niemand möchte beim Kaffeetrinken auf dem Balkon von oben beregnet werden.

Fazit: Gegenseitige Rücksichtnahme ist das Gebot der Stunde! Gieße deine Blumen dann, wenn niemand drunter sitzt.

(LG München I, Urteil v. 15.9.2014, 1 S 1836/13 WEG)

Fall 5: Berlin – Der Dschungel-Balkon

Ein kreativer Mieter verwandelte seinen Balkon in einen Mini-Dschungel. Die Pflanzen wuchsen weit über die Brüstung hinaus. Der untere Nachbar war genervt von herabfallenden Blättern, Blüten und Vogelkot.

Das Gericht sagte: "Die Pflanzen müssen zurück geschnitten werden!"

Warum? Der Mieter überschritt die vertragsgemäße Nutzung seines Balkons. Der untere Nachbar konnte seine Terrasse nicht mehr richtig nutzen. Das geht zu weit.

Fazit: Dein grüner Daumen ist toll, aber die Pflanzen sollten auf deinem Balkon bleiben.

(LG Berlin, Urteil v. 28.10.2002, 67 S 127/02)

Die goldenen Regeln für deinen grünen Balkon

  1. Sicherheit first: Befestige deine Kästen so, dass sie garantiert nicht runterfallen können.
  2. Schau nach unten: Parkplatz oder Gehweg drunter? Dann lieber innen aufhängen.
  3. Respekt vor den Nachbarn: Nicht über die Brüstung wachsen lassen, beim Gießen aufpassen.
  4. Frag im Zweifel nach: Lieber einmal zu viel gefragt als später Ärger bekommen.

Was, wenn's Stress gibt?

Falls deine Vermieter:innen oder die Eigentümergemeinschaft meckert: Lass dir den Grund schriftlich geben. Manchmal reicht es schon, die Kästen anders zu befestigen oder nach innen zu hängen. Bei berechtigten Sicherheitsbedenken solltest du kooperieren – es geht um aller Sicherheit.

Fazit: Blumenkästen machen jeden Balkon schöner und sind grundsätzlich erlaubt. Mit etwas Rücksicht auf Sicherheit und Nachbarn steht deinem grünen Balkonparadies nichts im Wege!
 


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 16.11.2023
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.