Du stehst auf deinem Balkon, schaust auf die kahle Brüstung und denkst dir: "Hier würden ein paar schöne Blumenkästen richtig gut aussehen!" Aber dann kommt die Unsicherheit: Darf ich das überhaupt? Was sagt mein Vermieter dazu? Und was ist mit den Nachbarn? Keine Sorge – hier erfährst du alles, was du zu Blumenkästen & Co. wissen musst!
Grundsätzlich darfst du deinen Balkon bepflanzen. Das gehört zum normalen Mietgebrauch einer Wohnung dazu. Schließlich soll dein Zuhause auch schön aussehen, und ein bisschen Grün tut der Seele gut.
Aber: Es gibt ein paar Spielregeln, die du beachten solltest. Sonst kann es richtig Ärger geben – bis hin zur Kündigung oder teuren Schadenersatzforderungen. Die deutschen Gerichte haben schon viele Fälle zu diesem Thema entschieden, hier findest du eine Übersicht über die wichtigsten Urteile.
Stell dir vor: 40 Jahre lang haben die Bewohner einer Wohnanlage in München freie Hand für ihre Balkongestaltung. Manche hängen ihre Blumenkästen nach außen, andere nach innen. Dann beschließt die Eigentümergemeinschaft jedoch: "Stopp! Ab sofort müssen alle Kästen nach innen!" Eine Bewohnerin war sauer und klagte vor Gericht. Ihre Argumente: "Hat doch 40 Jahre funktioniert, warum jetzt auf einmal nicht mehr?"
Das Gericht sagte: "Die neuen Regeln der Eigentümergemeinschaft sind rechtmäßig!"
Warum? Die schweren Keramik-Blumenkästen waren nicht richtig gesichert und hätten bei Sturm herunterfallen können. Außerdem: Das ständige Gießwasser hatte hässliche Flecken an der Fassade hinterlassen. Das Argument "aber ich hab doch gar keinen Platz mehr auf dem Balkon" zählte nicht – Hauptsache, die Allgemeinheit ist geschützt.
Fazit: Nur weil etwas jahrelang geduldet wurde, heißt das nicht, dass es für immer okay ist.
(AG München, Urteil v. 12.11.2024, 1293 C 12154/24 WEG)
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Ein Mieter in Berlin hing seine Blumenkästen außen an die Brüstung. Problem: Direkt darunter parkten Autos. Der Vermieter bekam Angst wegen seiner Verkehrssicherungspflicht und verbot die Außenmontage.
Das Gericht sagte: "Der Vermieter hat recht!"
Warum? Beim Anbringen, Abnehmen oder Umpflanzen können die Kästen herunterfallen. Wenn dann ein Auto (oder schlimmer: ein Mensch) getroffen wird, haftet der Vermieter. Das Risiko war ihm zu groß – völlig verständlich.
Fazit: Schau dir an, was unter deinem Balkon ist. Parkplatz = höchste Vorsicht geboten!
(LG Berlin, Urteil v. 3.7.2012, 65 S 40/12)
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Gleiche Situation, anderes Gericht, anderes Ergebnis! In Hamburg klagte ein Vermieter gegen seinen Mieter, weil der seine Blumenkästen außen am Balkon angebracht hatte.
Das Gericht sagte: "Der Mieter darf das!"
Warum? Der Vermieter konnte keine konkrete Gefährdung von Menschen oder Eigentum nachweisen. Es war nicht ersichtlich, warum die Kästen gefährlich sein sollten, somit entschied das Gericht, die Anbringung der Blumenkästen gehöre zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache.
Fazit: Ohne konkreten Grund können Vermieter nicht einfach alles verbieten.
(LG Hamburg, Urteil v. 7.12.2004, 316 S 79/04)
Zwei Balkone übereinander, der obere Mieter gießt regelmäßig seine Blumen. Das Wasser tropft nach unten auf den Balkon des Nachbarn. Der ist genervt und klagt auf Unterlassung.
Das Gericht sagte: "Gießen ist nicht erlaubt, wenn Leute drunter sind!"
Warum? Klar, oder? Niemand möchte beim Kaffeetrinken auf dem Balkon von oben beregnet werden.
Fazit: Gegenseitige Rücksichtnahme ist das Gebot der Stunde! Gieße deine Blumen dann, wenn niemand drunter sitzt.
(LG München I, Urteil v. 15.9.2014, 1 S 1836/13 WEG)
Ein kreativer Mieter verwandelte seinen Balkon in einen Mini-Dschungel. Die Pflanzen wuchsen weit über die Brüstung hinaus. Der untere Nachbar war genervt von herabfallenden Blättern, Blüten und Vogelkot.
Das Gericht sagte: "Die Pflanzen müssen zurück geschnitten werden!"
Warum? Der Mieter überschritt die vertragsgemäße Nutzung seines Balkons. Der untere Nachbar konnte seine Terrasse nicht mehr richtig nutzen. Das geht zu weit.
Fazit: Dein grüner Daumen ist toll, aber die Pflanzen sollten auf deinem Balkon bleiben.
(LG Berlin, Urteil v. 28.10.2002, 67 S 127/02)
- Sicherheit first: Befestige deine Kästen so, dass sie garantiert nicht runterfallen können.
- Schau nach unten: Parkplatz oder Gehweg drunter? Dann lieber innen aufhängen.
- Respekt vor den Nachbarn: Nicht über die Brüstung wachsen lassen, beim Gießen aufpassen.
- Frag im Zweifel nach: Lieber einmal zu viel gefragt als später Ärger bekommen.
Falls deine Vermieter:innen oder die Eigentümergemeinschaft meckert: Lass dir den Grund schriftlich geben. Manchmal reicht es schon, die Kästen anders zu befestigen oder nach innen zu hängen. Bei berechtigten Sicherheitsbedenken solltest du kooperieren – es geht um aller Sicherheit.
Fazit: Blumenkästen machen jeden Balkon schöner und sind grundsätzlich erlaubt. Mit etwas Rücksicht auf Sicherheit und Nachbarn steht deinem grünen Balkonparadies nichts im Wege!
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