Vier Jahre mehr Mieterschutz: Der Bundestag verlängert die Mietpreisbremse und plant etliche Verbesserungen! Bußgelder, geschlossene Schlupflöcher und mehr Unterstützung für Mietende – die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Falls du in einer der 492 Städte und Gemeinden wohnst, in denen die Mietpreisbremse gilt, hast du vier weitere Jahre lang Schutz vor überzogenen Mietforderungen. Die Grundregel bleibt einfach: Bei Neuvermietungen darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – nicht mehr!
Das klingt erstmal nicht spektakulär, ist aber ein wichtiger Baustein gegen die Verdrängung aus bezahlbaren Wohnvierteln. Ohne diese Regelung würden die Mieten in beliebten Stadtteilen noch schneller durch die Decke gehen.
Schutz vor Mietwucher: Auch wenn die Mietpreisbremse nicht perfekt ist, dämpft sie übertriebene Mietforderungen. Studien zeigen: Sie bremst den Anstieg um zwei bis vier Prozent – klingt wenig, kann aber über die Jahre hunderte Euro sparen.
Geld zurückholen: Falls dein:e Vermieter:in zu viel verlangt hat, kannst du bis zu zweieinhalb Jahre rückwirkend zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Das musst du allerdings selbst in die Hand nehmen und schriftlich rügen.
Planungssicherheit: Wer eine Wohnung sucht, kann sich darauf verlassen, dass die Mietpreisbremse nicht plötzlich wegfällt. Vier Jahre Verlängerung bedeuten vier Jahre mehr Vorhersehbarkeit auf dem Wohnungsmarkt.
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Seien wir ehrlich: Die Mietpreisbremse ist kein Wundermittel. Mietervereine berichten, dass rund 40 Prozent der Vermietenden sich nicht daran halten. Das Problem: Viele Mieter:innen trauen sich nicht, ihre Rechte durchzusetzen – aus Angst vor Konsequenzen wie Eigenbedarfskündigungen.
Außerdem gibt es jede Menge Schlupflöcher: Neubauten ab 2014 sind ausgenommen, genauso wie umfassend sanierte Wohnungen. Und bei möblierter Vermietung wird die Regelung oft umgangen.
So suchst du sicher
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Die Politik hat erkannt, dass die Mietpreisbremse schärfere Zähne braucht. Hier die wichtigsten Pläne:
Bußgelder kommen: Bis Ende 2026 soll eine Expertengruppe Vorschläge für Bußgelder bei Verstößen erarbeiten.
Schlupflöcher schließen: Besonders die möblierte Kurzzeitvermietung steht im Fokus. Hier sollen künftig auch die Mietpreisbremse-Regeln greifen.
Mehr Unterstützung für Mietende: Geplant sind öffentliche Stellen, die dir dabei helfen, deine Rechte durchzusetzen. Keine Angst mehr vor dem Rechtsstreit mit der Vermieterseite!
Erweiterte Anwendung: Auch Neubauten, die zwischen 2014 und 2019 gebaut wurden, könnten künftig unter die Mietpreisbremse fallen. Das würde den Schutz deutlich ausweiten.
Miete checken: Vergleiche deine Miete mit dem aktuellen Mietspiegel deiner Stadt. Liegt sie mehr als zehn Prozent darüber, ohne dass eine Ausnahme greift? Dann kannst du handeln!
Schriftlich rügen: Falls deine Miete zu hoch ist, rüge das schriftlich bei deine:r Vermieter:in. E-Mail reicht! Mustervorlagen findest du bei Mietervereinen.
Hilfe holen: Scheue dich nicht, dich an deinen örtlichen Mieterverein zu wenden. Viele bieten kostenlose Beratung an.
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