Haushaltsnahe Dienstleistungen können dir viel Arbeit im Alltag abnehmen – und dabei sogar dein Portemonnaie schonen. Ob Putzkraft, Gärtner:in oder Hausmeisterdienst: Wenn du solche Hilfe offiziell bezahlst, belohnt dich das Finanzamt mit einer spürbaren Steuererstattung. Wie das geht, erfährst du hier.
Steuerbonus fürs Zuhause: Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du steuerlich geltend machen. Du bekommst zwanzig Prozent der Arbeitskosten direkt von deiner Steuerschuld abgezogen – maximal 4.000 Euro pro Jahr.
Welche Leistungen zählen: Absetzbar sind Arbeiten im Haushalt oder auf dem Grundstück, die gewöhnlich Haushaltsmitglieder erledigen würden – etwa Putzen, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeister und Betreuung.
Wichtig für Mieter:innen: Auch wenn du zur Miete wohnst, kannst du deinen Anteil an solchen Kosten absetzen. Achte auf eine Bescheinigung in der Nebenkostenabrechnung.
- Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
- Welche haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich absetzen?
- Wie funktioniert die steuerliche Absetzung genau?
- Was gilt für Mieter:innen?
- Welche Unterlagen brauchst du für das Finanzamt?
- Was darf nicht abgesetzt werden?
- Steuerbonus: Sechs Tipps zur maximalen Ausschöpfung
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen
Kurz gesagt, handelt sich bei haushaltsnahen Dienstleistungen um Arbeiten im Haushalt, bei denen du fremde Hilfe in Anspruch nimmst und sie auch bezahlst. Also Tätigkeiten, wie Gärtnern oder Putzen, die in deinem Haushalt oder auf deinem Grundstück erbracht werden und die theoretisch von dir, deiner Familie oder anderen Bewohner:innen des Haushalts erledigt werden könnten. Klassische Beispiele ist die Reinigungshilfe, das Babysitting und auch die bezahlte Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger.
Der Staat fördert Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen gezielt mit Steuerermäßigungen, auch um Schwarzarbeit unattraktiver zu machen. Für dich bedeutet das: Offiziell angemeldete Hilfe im Haushalt spart Zeit und Nerven und senkt zudem deine Steuerlast.
Nicht jede Ausgabe im Haushalt wird vom Finanzamt anerkannt. Was kannst du absetzen? Grundsätzlich zählen alle Reinigungs-, Pflege- und Betreuungsarbeiten im und ums Haus zu den absetzbaren Posten. Welche handwerklichen Posten du absetzen kannst, siehst du weiter unten im Überblick. Doch zunächst, eine Liste haushaltsnaher Dienstleistungen, die du unter anderem steuerlich geltend machen kannst:
- Wohnungsreinigung: Regelmäßige Putzarbeiten in Wohnung oder Haus, Teppichreinigung oder
- Fenster putzen lassen
- Gartenpflege: Rasen mähen, Hecken schneiden, Baumpflege und allgemeine Gartenarbeiten auf dem Grundstück.
- Winterdienst & Gehwegreinigung: Schnee räumen, Streuen und Reinigung der Gehwege – auch auf öffentlichen Bürgersteigen vor deinem Haus.
- Hausmeisterdienste: z.B. Treppenhausreinigung oder kleine Reparatur- und Wartungsaufgaben.
- Betreuungsleistungen: Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt oder die Versorgung hilfsbedürftiger Angehöriger zuhause (zum Beispiel durch einen Pflegedienst).
- Haustierbetreuung in der Wohnung: Versorgung von Haustieren bei dir zuhause, etwa Gassi-Service oder Katzenbetreuung während deiner Abwesenheit.
- Sonstige Hilfen im Haushalt: Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, Hilfe bei privaten Umzügen oder ähnlich haushaltsnahe Hilfstätigkeiten.
Handwerkerleistungen zählen nicht dazu
Renovierungs- oder Reparaturarbeiten und andere Handwerkerleistung zählen nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen in diesem Sinne – sie sind zwar auch steuerbegünstigt, aber als eigene Kategorie mit separater Obergrenze (dazu später mehr).
Du siehst unten eine Tabelle, in der ausführlich typische Tätigkeiten aufgelistet sind – jeweils mit kurzer Beschreibung und der Einordnung, ob es sich um
- eine haushaltsnahe Dienstleistung (HDL) oder
- eine haushaltsnahe Handwerkerleistung (HHL) handelt
Legende:
✅ = steuerlich absetzbar in dieser Kategorie
Tätigkeit |
Beschreibung |
HDL |
HHL |
Wohnungsreinigung |
Regelmäßiges Putzen der Wohnung durch eine Reinigungskraft |
✅ |
|
Fenster putzen |
Reinigung der Fenster von innen und außen |
✅ |
|
Gartenpflege |
Rasen mähen, Hecken schneiden, Beetpflege |
✅ |
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Winterdienst |
Schnee räumen und Streuen auf dem Gehweg |
✅ |
|
Hausmeistertätigkeiten |
Treppenhausreinigung, Mülltonnen rausstellen, kleinere Wartungsarbeiten |
✅ |
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Betreuung von Angehörigen |
Pflege oder Alltagsbetreuung im eigenen Haushalt |
✅ |
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Kinderbetreuung zu Hause |
Babysitting oder Tagespflege im Haushalt |
✅ |
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Haustierbetreuung im Haushalt |
Katzen füttern, Gassi gehen im Wohnumfeld |
✅ |
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Tapezieren und Streichen |
Wände neu tapezieren oder streichen durch Maler:in |
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✅ |
Austausch von Fenstern/Türen |
Montage neuer Fenster oder Türen durch Fachbetrieb |
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✅ |
Heizungswartung |
Wartung oder Reparatur der Heizungsanlage |
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✅ |
Elektroinstallation |
Reparatur oder Neuverlegung von Stromleitungen |
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✅ |
Dachreparatur |
Abdichtung oder Reparatur von Dachziegeln |
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✅ |
Rohrreinigung |
Behebung einer Rohrverstopfung durch Sanitärdienst |
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✅ |
Möbelmontage |
Aufbau von Möbeln in der Wohnung durch Dienstleister |
✅ |
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Umzugshilfe innerhalb der Wohnung |
Hilfe beim Möbelrücken oder Transport in derselben Wohnung |
✅ |
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Installation von Einbauküche |
Einbau einer Küche, Montage durch Schreiner:in |
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✅ |
Reparatur des Kühlschranks |
Technische Instandsetzung eines Haushaltsgeräts |
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✅ |
Reinigung von Rollläden |
Außenreinigung von Rollläden, wenn vom Haus aus zugänglich |
✅ |
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Austausch defekter Rollläden |
Neue Montage oder Reparatur von Rollladenteilen |
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✅ |
Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).
HDL und HHL können kombiniert abgesetzt werden. Achte auf getrennte Angaben in deiner Steuererklärung.
Die Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen wirken sich direkt steuermindernd aus. Im Gegensatz zu Werbungskosten oder Sonderausgaben, die nur dein zu versteuerndes Einkommen senken, bekommst du hier einen direkten Nachlass auf deine Steuerschuld. Konkret kannst du zwanzig Prozent der Arbeitskosten von haushaltsnahen Dienstleistungen von deiner festgesetzten Einkommensteuer abziehen.
Beispiel: Hast du deiner Reinigungskraft im Jahr insgesamt 1.000 Euro überwiesen, reduziert sich deine Steuer um 20 Prozent, also 200 Euro – du bekommst 200 Euro vom Finanzamt zurück.
Für diese Steuerermäßigung nach § 35a EStG gelten allerdings Höchstbeträge. Pro Jahr sind Aufwendungen bis zu 20.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt. Davon bekommst du immer 20 Prozent erstattet, also maximal 4.000 Euro Steuerermäßigung im Jahr. Dieser Betrag ist der gemeinschaftliche Höchstbetrag für alle deine haushaltsnahen Dienste zusammen.
Unter den § 35a EstG sind auch Handwerkerleistungen (Renovierung, Reparaturen durch Handwerker:innen) geregelt. Hier kannst du zusätzlich bis zu 6.000 Euro pro Jahr ansetzen, du darfst also höchstens 1.200 Euro pro Jahr absetzen.
Wenn du einen Minijobberin im Haushalt beschäftigst (zum Beispiel eine Putzhilfe auf 520-Euro-Basis), gibt es dafür noch einmal bis zu 510 Euro Steuerermäßigung obendrauf. Unterm Strich kannst du verschiedene Haushaltsposten kombinieren und so insgesamt bis zu 5.710 Euro Steuerermäßigung pro Jahr erreichen – vorausgesetzt natürlich, du hast entsprechend hohe Ausgaben und genügend Steuerschuld.
Aufgepasst: Die Steuerermäßigung gibt es nur für Arbeitskosten, Anfahrtskosten und eventuelle Maschinenkosten der Dienstleister – Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Deshalb muss auf der Rechnung der Arbeitslohn separat ausgewiesen sein. Hast du also z.B. Renovierungsarbeiten, darfst du den Lohnanteil absetzen, nicht aber die Farbe oder Tapeten.
Wichtiger Hinweis: Ohne Beleg geht gar nichts Absolut notwendig ist, dass du eine ordentliche Rechnung bekommen und per Überweisung oder Lastschrift bezahlt hast. Bar bezahlte Haushaltshilfen ohne Beleg erkennt das Finanzamt nicht an – die Ausgaben wären dann steuerlich wertlos. In der Praxis musst du die Summen in der Steuererklärung angeben und die Belege auf Nachfrage vorlegen. Wichtig: Den Steuerbonus erhält jeder Haushalt nur einmal. Lebt ihr etwa als Paar zusammen, könnt ihr pro Haushalt insgesamt nur die genannten Höchstbeträge geltend machen, nicht doppelt.
Wenn du zur Miete wohnst, fallen in deinen Nebenkosten oft Aufwendungen an, die unter diese begünstigten Haushaltshilfen fallen. Typische Beispiele in einer Mietnebenkostenabrechnung sind Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeisterdienste, der Winterdienst oder die Schornsteinfegergebühren.
Du als Mieter:in kannst deinen Anteil an diesen Kosten in deiner Steuererklärung ansetzen, obwohl dein:e Vermieter:in den Auftrag gegeben hat. Wichtig ist, dass du tatsächlich dafür bezahlt hast (über die Nebenkosten) und dass die Kosten eindeutig ausgewiesen sind. In vielen Nebenkostenabrechnungen sind die haushaltsnahen Dienstleistungen bereits aufgeschlüsselt oder es liegt eine extra Bescheinigung gemäß § 35a EStG bei.
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Damit das Finanzamt deine Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkennt, musst du einige Nachweise erbringen. Die gute Nachricht: Diese Unterlagen musst du in der Regel nicht unaufgefordert mitsenden, aber du solltest sie griffbereit haben, falls das Finanzamt Nachweise anfordert. Folgende Dokumente und Angaben solltest du bereithalten:
- Rechnung des Dienstleisters: Eine ordentliche Rechnung mit Namen und Anschrift des Dienstleisters und deinem Namen als Empfänger. Wichtig ist, dass die Art, Umfang und Datum der Leistung daraus hervorgehen. Außerdem muss das Entgelt aufgeschlüsselt sein – also was auf Arbeitskosten (und evtl. Fahrtkosten) entfällt und was auf Materialkosten, denn nur ersteres ist absetzbar. Lass dir im Zweifel die Rechnung korrigieren, wenn z.B. nur ein Pauschalbetrag ohne Details ausgewiesen ist.
- Zahlungsnachweis: Einen Beleg für die unbare Bezahlung, z.B. Kontoauszug oder Überweisungsbestätigung, aus dem hervorgeht, dass du die Rechnung auf das Konto des Dienstleisters gezahlt hast. Ein handgeschriebener Quittungszettel oder gar Barzahlung reicht nicht – es muss nachvollziehbar über die Bank gelaufen sein.
- Bescheinigung der Vermietung (bei Mieter:innen): Als Mieter:in benötigst du zusätzlich die Bescheinigung des:der Vermieters:in über die umlagefähigen haushaltsnahen Nebenkosten (falls in der Abrechnung nicht eindeutig ausgewiesen). Diese Bescheinigung listet meist alle relevanten Positionen mit Beträgen auf. Bewahre auch deine Betriebskostenabrechnung selbst auf, denn sie zeigt, dass du die Kosten getragen hast.
So großzügig der Staat viele Ausgaben rund um den Haushalt fördert, gibt es doch einige Grenzen. Nicht absetzbar sind vor allem Kosten, die keine reinen Dienstleistungen im Haushalt darstellen oder die der Gesetzgeber bewusst ausgenommen hat. Damit du nicht in Fettnäpfchen trittst, hier eine Liste von Ausgaben, die du nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen kannst:
- Material- und Sachkosten: Wie oben erwähnt, sind Materialien, Verbrauchsgüter oder Gegenstände nicht begünstigt. Die Farbe für den Anstrich, Dünger für den Garten oder ein spezielles Pflegebett für die häusliche Pflege – all das sind Sachkosten, die du nicht geltend machen kannst, selbst wenn sie im Zusammenhang mit einer Dienstleistung anfallen.
- Öffentliche Abgaben & Verwaltungsgebühren: Rein öffentliche Gebühren rund ums Haus fallen nicht unter haushaltsnahe Dienstleistungen. Zum Beispiel kannst du Müllgebühren deiner Stadt oder Gemeinde nicht absetzen. Auch Kosten für die Hausverwaltung (Verwalter:in einer Wohnungseigentümergemeinschaft) sind ausgeschlossen – das ist Verwaltung, keine Haushaltsarbeit. Gleiches gilt für Beiträge zur Wohngebäudeversicherung oder Grundsteuer; das sind keine Dienstleistungsaufwände im Sinne der Förderung.
- Personenbezogene Services außerhalb der Haushaltsführung: Arbeiten, die zwar bei dir zuhause stattfinden, aber eher persönlichen Charakter haben, zählen nicht. Beispielsweise wird Nachhilfe- oder Musikunterricht für deine Kinder selbst wenn er in deiner Wohnung stattfindet steuerlich nicht als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Ähnlich verhält es sich mit einem privaten Fitnesscoach oder ähnlichem daheim – das sind keine üblichen Haushaltsarbeiten. Auch Leistungen wie Friseur:in oder Fußpflege zu Hause werden von den Finanzämtern in der Regel nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen gewertet.
- Außerhäusliche Arbeiten: Die Tätigkeit muss in deinem Haushalt oder auf dem Grundstück stattfinden. Sobald etwas außerhalb erledigt wird, entfällt die Begünstigung. Beispiel: Gibst du Kleidung in eine Reinigung außer Haus oder bringt ein Handwerker ein kaputtes Gerät mit in seine Werkstatt, zählen diese Arbeiten nicht als haushaltsnah im Sinne von § 35a EStG (für letzteres gibt es eine Ausnahme bei Handwerkerleistungen, aber keine bei reinen Dienstleistungen). Grabpflege auf dem Friedhof etwa ist ebenfalls nicht absetzbar.
Kurz gesagt: Absetzbar ist nur der Arbeitslohn für Dienste, die in deinem privaten Haushalt anfallen. Alles, was darüber hinausgeht – ob Materialien, Gebühren oder nicht-haushaltsbezogene Services – musst du selbst tragen. Im Zweifel lohnt es sich, vorher einen Blick in offizielle Listen der Finanzverwaltung zu werfen, was begünstigt ist und was nicht. So vermeidest du unwirksame Angaben in deiner Steuererklärung.
Damit du den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen optimal nutzt, hier noch einige praktische Tipps und Tricks:
Tipp 1: Immer per Überweisung zahlen: Auch wenn die Handwerker:in oder Reinigungskraft dir anbietet, „günstiger ohne Rechnung“ zu arbeiten – lehne ab. Ohne Rechnung und Überweisung kein Steuerabzug! Zahle stets offiziell auf das Konto des Dienstleisters. So sicherst du dir nicht nur die Steuerermäßigung, sondern hast im Streitfall auch Nachweise. Das Finanzamt verlangt eine Überweisung oder ähnliche Nachweise ganz ausdrücklich, um Schwarzarbeit zu verhindern.
Tipp 2: Rechnung prüfen und aufbewahren: Kontrolliere jede Rechnung darauf, dass Arbeitszeit und Material getrennt aufgeführt sind. Wenn etwas unklar ist (z.B. pauschale Summe für „Service“), bitte um eine detaillierte Aufschlüsselung – das ist dein gutes Recht. Bewahre Rechnungen und Kontoauszüge mindestens zwei Jahre auf. Du musst sie nicht einreichen, aber jederzeit vorlegen können.
Tipp 3: Jahresgrenzen clever nutzen: Behalte den Höchstbetrag von 20.000 Euro im Blick, wenn du größere Aufträge vergibst. Solltest du mit den Ausgaben in einem Jahr nahe an die Grenze kommen, verteile die Arbeiten ggf. auf zwei Kalenderjahre. Beispiel: Du planst im Dezember noch eine große Gartenaktion, hast aber schon viel ausgegeben? Vereinbare, einen Teil der Zahlung erst im Januar zu leisten. Für das Finanzamt zählt das Zahlungsdatum – so kannst du zwei Jahre Steuerermäßigung nutzen und verhinderst, dass du über dem Jahreslimit liegst.
Tipp 4: Alle Kategorien ausschöpfen: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind zwei getrennte Töpfe. Nutze beide, falls vorhanden! Zum Beispiel: Du lässt im selben Jahr regelmäßig putzen (Dienstleistung) und renovierst die Küche (Handwerkerleistung). Dann kannst du bis zu 4.000 Euro für die Putzfrau und bis zu 1.200 Euro für den Handwerker von der Steuer abziehen – beide Vorteile parallel nutzen. Achte nur darauf, jeden Posten nur einmal anzusetzen und korrekt zuzuordnen, dann schöpfst du den maximalen Bonus aus.
Tipp 5: Minijob-Vorteil mitnehmen: Beschäftigst du privat eine Haushaltshilfe als Minijobber:in (angemeldet über die Minijob-Zentrale), kannst du von einer weiteren Steuerersparnis profitieren. Die zwanzig Prozent der Lohnkosten bis maximal 510 Euro pro Jahr für Minijobs kommen zusätzlich obendrauf. Diesen Bonus kannst du gleichzeitig mit den 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen. Ein legal angemeldeter Minijob (z.B. für wöchentliche Putzarbeiten) lohnt sich also doppelt: Du hast eine versicherte Hilfe und bekommst vom Staat einen Teil der Kosten zurück.
Tipp 6: Hilfe bei Unklarheiten suchen: Wenn du unsicher bist, welche Ausgaben absetzbar sind, frag lieber frühzeitig nach. Zum Beispiel kannst du bei deinem Finanzamt, deinem:deiner Steuerberater:in oder einer Lohnsteuerhilfeberatung nachfragen, ob eine bestimmte geplante Ausgabe dazuzählt.
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FAQ: Häufige Fragen zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen
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Wie viel Steuerersparnis bekomme ich für haushaltsnahe Dienstleistungen?
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Du erhältst vom Finanzamt 20 Prozent der Arbeitskosten als Ermäßigung auf deine Einkommensteuer gutgeschrieben. Pro Jahr sind maximal 4.000 Euro Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen möglich.
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Muss ich eine Rechnung haben und per Überweisung zahlen?
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Ja – eine Rechnung und unbare Zahlung sind Pflicht, um die Kosten absetzen zu können. Das Einkommensteuergesetz verlangt einen Nachweis in Form einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto der Dienstleistenden. Barzahlungen oder fehlende Belege führen dazu, dass das Finanzamt die Steuerermäßigung verweigert.
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Sind Handwerkerleistungen das gleiche wie haushaltsnahe Dienstleistungen?
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Nicht ganz – beides wird zwar nach § 35a EStG steuerlich gefördert, aber es sind unterschiedliche Kategorien. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind z.B. Reinigung, Pflege oder Betreuungsleistungen im Haushalt, Handwerkerleistungen hingegen umfassen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten durch Fachhandwerker (Malerarbeiten, Reparaturen etc.).

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.
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„Bezahle deine Haushaltshilfen immer offiziell mit Rechnung und Überweisung – nur mit Belegen kannst du den Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen ausschöpfen“