Ein sauberes Treppenhaus sorgt für ein angenehmes Wohnklima und sichert den ersten Eindruck eines Hauses. Doch gerade rund um die Treppenhausreinigung gibt es immer wieder Streit: Wer ist verantwortlich? Wer trägt die Kosten? Und was musst du als Vermieter:in oder Mieter:in beachten, damit es gar nicht erst zu Ärger kommt?
Hier findest du alle wichtigen Antworten – damit du Klarheit hast und Konflikte vermeidest.
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Grundsätzlich ist die Treppenhausreinigung Aufgabe der Vermieter:innen.
Die Pflicht zur Reinigung kann auf Mieter:innen übertragen werden, wenn es im Mietvertrag klar geregelt ist.
Reinigungskosten dürfen als Betriebskosten auf Mieter:innen umgelegt werden – aber nur bei entsprechender Vereinbarung.
Ohne klare Regelung bist du als Vermieter:in selbst verantwortlich – mit transparenten Absprachen und guter Organisation vermeidest du Streit von Anfang an.
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- Wer ist für die Treppenhausreinigung verantwortlich?
- Was regelt das Mietrecht zur Treppenhausreinigung?
- Treppenhausreinigung im Mietvertrag: Was beachten?
- Aufgaben und Umfang der Treppenhausreinigung
- Spare Zeit und Nerven – so regelst du die Treppenhausreinigung richtig
- Professionelle Reinigungsfirma beauftragen: Was du beachten musst
- Reinigungsdienst oder Selbstreinigung: Das musst du im Mietvertrag beachten
- Kosten der Treppenhausreinigung: Was darfst du umlegen?
- Sonderfälle und Tipps
- Fazit: Deine Vorteile bei klarer Regelung
- FAQ: Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung
Grundsätzlich liegt die Pflicht zur Treppenhausreinigung bei dir als Vermieter:in. Laut § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) musst du dafür sorgen, dass die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand bleibt – dazu gehört auch ein gepflegtes Treppenhaus.

Aber: Du kannst diese Pflicht auf deine Mieter:innen übertragen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Eine alleinige Erwähnung in der Hausordnung reicht dafür nicht aus.
Fehlt eine klare Regelung im Mietvertrag, bleibt die Verantwortung bei dir als Vermieter:in. Mieter:innen können dann nicht zum Putzen verpflichtet werden.
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Die Treppenhausreinigung ist grundsätzlich die Pflicht von Vermieter:innen. Allerdings erlaubt das Mietrecht unter bestimmten Voraussetzungen, diese Aufgabe und die damit verbundenen Kosten auf Mieter:innen zu übertragen. Entscheidend ist, dass klare vertragliche Vereinbarungen bestehen.
- § 535 BGB verpflichtet Vermieter:innen dazu, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten – dazu gehört auch ein sauberes Treppenhaus.
- § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung (BetrKV) ermöglicht es, die Kosten für die Gebäudereinigung als Teil der Betriebskosten auf Mieter:innen umzulegen, wenn dies im Mietvertrag geregelt ist.
- Eine nachträgliche Änderung ohne Zustimmung der Mieter:innen ist nicht zulässig. Die Reinigungspflicht muss von Anfang an vertraglich festgelegt werden.
Ist die Treppenhausreinigung Mietersache? – Das können wir mit einem klaren „Nein“ beantworten, es sei denn, die Reinigungspflicht wurde per Mietvertrag auf die Mieter:innen übertragen. Nicht nur die Reinigungspflicht, auch die Reinigungskosten für das Treppenhaus können auf die Mieter:innen umgelegt werden, wenn darüber eine Vereinbarung im Mietvertrag besteht.
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Wenn du die Treppenhausreinigung auf deine Mieter:innen übertragen möchtest, musst du das klar und eindeutig im Mietvertrag regeln. Nur eine ausdrückliche Vereinbarung verpflichtet Mieter:innen dazu, regelmäßig das Treppenhaus zu reinigen.
Eine Regelung könnte zum Beispiel so aussehen:
„Die Mieter:innen übernehmen die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Flächen, insbesondere des Treppenhauses, nach einem festgelegten Turnus.“
Ohne eine solche Klausel bleibt die Reinigung Aufgabe der Vermieter:innen.
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Willst du nachträglich eine Reinigungspflicht für Mieter:innen einführen, brauchst du die Zustimmung aller betroffenen Mietparteien. Einfach ein Aushang im Hausflur oder eine Ergänzung der Hausordnung reicht dafür nicht aus.
Eine Hausordnung kann die Details der Treppenhausreinigung regeln, zum Beispiel einen Reinigungsplan aufstellen oder bestimmte Verhaltensregeln formulieren.
Ohne Bezug im Mietvertrag ist die Hausordnung jedoch nicht verpflichtend.
Das bedeutet: Ein:e Mieter:in, der:die keine mietvertragliche Verpflichtung eingegangen ist, muss sich nicht an Putzpläne oder Anweisungen aus der Hausordnung halten.
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Wenn du die Treppenhausreinigung auf deine Mieter:innen überträgst, solltest du klar definieren, welche Bereiche und Aufgaben dazugehören. So vermeidest du Missverständnisse und Streit im Haus.
Typischerweise umfasst die Treppenhausreinigung folgende Tätigkeiten:
- Kehren und Wischen der Treppenstufen und Podeste
- Reinigung der Handläufe, Geländer und Lichtschalter
- Säuberung der Eingangsbereiche und Haustürbereiche
Je nach Gebäude können zusätzlich folgende Bereiche einbezogen werden:
- Kellerflure
- Waschküchen
- Dachböden oder andere gemeinschaftlich genutzte Räume
Wie oft muss gereinigt werden?
Üblich ist ein Reinigungsturnus von einmal wöchentlich oder alle zwei Wochen.
Die genaue Häufigkeit sollte in der Hausordnung oder im Mietvertrag festgelegt sein, damit alle Mieter:innen wissen, woran sie sich orientieren müssen.
Formuliere die Aufgaben und den Turnus so konkret wie möglich. Das sorgt für Fairness unter den Mieter:innen und hilft dir als Vermieter:in, deinen Überblick zu behalten.
Damit die Treppenhausreinigung im Alltag reibungslos funktioniert, braucht es eine klare Organisation. Wer wann das Treppenhaus putzt, sollte eindeutig geregelt sein – sonst entstehen schnell Missverständnisse und Ärger.
Wenn du als Vermieter:in die Reinigungspflicht auf deine Mieter:innen überträgst, musst du auch für die Organisation sorgen.
Das bedeutet: Du bist verantwortlich dafür, einen Putzplan aufzustellen oder zumindest Rahmenbedingungen für die Reinigung festzulegen.
Mieter:innen dürfen sich freiwillig untereinander absprechen und selbst einen Plan erstellen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Ein gut durchdachter Reinigungsplan sorgt für Fairness und vermeidet Streit. Achte bei der Planung auf:
- Klar abgegrenzte Verantwortungsbereiche (z. B. bestimmte Etagen oder Flure)
- Feste Turnusse (z. B. jede:r Mieter:in ist alle zwei Wochen dran)
- Einen leicht auffindbaren Aushang im Hausflur
- Eindeutige Ansprechpartner:innen für Fragen oder Tauschabsprachen
Vermeide komplizierte oder zu flexible Regelungen. Je einfacher und klarer der Plan, desto besser funktioniert er im Alltag.
Möchtest du Aufwand und Konflikte vermeiden, kannst du eine professionelle Reinigungsfirma mit der Treppenhausreinigung beauftragen.
Wichtig: Damit du die Kosten dafür auf deine Mieter:innen umlegen kannst, muss die Gebäudereinigung als Betriebskostenposition im Mietvertrag vereinbart sein.
Mehr zur Beauftragung einer Reinigungsfirma erfährst du im nächsten Abschnitt.
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Möchtest du eine Reinigungsfirma für die Treppenhausreinigung beauftragen, ist das grundsätzlich möglich. Damit du die Kosten auf deine Mieter:innen umlegen darfst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Kostenübernahme für die Treppenhausreinigung muss ausdrücklich als umlagefähige Betriebskosten im Mietvertrag geregelt sein.
- In der Nebenkostenabrechnung musst du die tatsächlichen Kosten klar und nachvollziehbar angeben.
- Wenn Mieter:innen vertraglich selbst zur Reinigung verpflichtet sind, darfst du keine zusätzlichen Kosten für einen externen Reinigungsdienst abrechnen.
Eine professionelle Reinigung sorgt oft für weniger Konflikte im Haus. Wichtig ist aber, dass du die rechtlichen Voraussetzungen für die Umlage auf die Mieter:innen sauber beachtest.
Ohne klare Regelung im Mietvertrag kannst du nachträglich keinen Reinigungsdienst einsetzen und die Kosten auf die Mieter:innen umlegen.
Eine spätere Umlage wäre nur möglich, wenn alle betroffenen Mieter:innen zustimmen oder es sich um eine zulässige Modernisierungsmaßnahme handelt, die den Wohnwert objektiv erhöht.
Beides ist in der Praxis jedoch schwierig umzusetzen.
Darum: Regle die Treppenhausreinigung und die Umlage der Kosten am besten direkt bei Abschluss des Mietvertrags.
Thema | Reinigungsdienst | Selbstreinigung durch Mieter:innen |
---|---|---|
Was muss im Mietvertrag stehen? | Umlage der Kosten für "Gebäudereinigung" als Betriebskosten | Klare Pflicht zur eigenen Reinigung, Aufgaben und Turnus konkret beschrieben |
Wer organisiert die Reinigung? | Vermieter:in beauftragt eine Firma | Vermieter:in stellt einen Putzplan auf oder organisiert die Aufgabenverteilung |
Was zahlen die Mieter:innen? | Betriebskostenanteil für die Dienstleistung | Eigene Kosten für Reinigungsmittel, evtl. Geräte |
Typische Probleme | Zustimmung zu höheren Betriebskosten notwendig | Streit über Verteilung oder Ausführung der Reinigungsarbeiten |
Wenn du dauerhafte Klarheit und wenig Konflikte willst, ist die Beauftragung eines Reinigungsdienstes oft die einfachere Lösung. Wichtig ist aber immer eine klare mietvertragliche Grundlage.
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Wenn du eine professionelle Reinigungsfirma beauftragst, kannst du die laufenden Kosten auf deine Mieter:innen umlegen – vorausgesetzt, die Umlage der Betriebskosten ist klar im Mietvertrag vereinbart.
Die Treppenhausreinigung zählt laut § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung (BetrKV) zu den umlagefähigen Nebenkosten.
Wichtig:
- Nur die laufenden Kosten für die regelmäßige Reinigung dürfen umgelegt werden.
- Sonderreinigungen (z. B. nach Bauarbeiten) musst du selbst tragen.
Keine doppelten Kosten bei Selbstreinigung
Wenn deine Mieter:innen vertraglich verpflichtet sind, das Treppenhaus selbst zu reinigen, darfst du keine zusätzlichen Kosten für eine externe Reinigungsfirma abrechnen.
Entweder kümmern sich die Mieter:innen selbst um die Reinigung – oder du beauftragst eine Firma und rechnest deren Kosten als Nebenkosten ab.
Beides gleichzeitig geht nicht.
Klare Regelungen im Mietvertrag helfen, spätere Diskussionen über Nebenkosten zu vermeiden.
Wie viel eine Treppenhausreinigung kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von der Größe des Hauses, der Häufigkeit der Reinigung und regionalen Preisunterschieden.
Hier ein grober Richtwert:
Gebäudetyp | Typische monatliche Kosten |
---|---|
Kleine Mehrfamilienhäuser | ca. 50–100 € |
Größere Wohnanlagen | bis zu 200 € oder mehr |
Übliche Berechnung | ca. 1–2 € pro Quadratmeter Treppenhausfläche |

Es ist Zeit für deine Betriebskostenabrechnung?
In nur wenigen Schritten erstellst du deine rechtssichere Betriebskostenabrechnung mit VermietenPlus. Im Anschluss kannst du diese einfach herunterladen oder sie direkt an deine Mieter:innen schicken.
Manchmal läuft nicht alles nach Plan. Gerade bei Bauarbeiten, längerer Abwesenheit oder Unstimmigkeiten unter den Hausbewohner:innen können besondere Situationen entstehen. Mit klaren Regeln und ein bisschen Vorbereitung kannst du auch diese Sonderfälle souverän lösen.
Bauarbeiten: Wer muss den zusätzlichen Schmutz entfernen?
Wenn Bauarbeiten im Haus stattfinden, entsteht oft mehr Schmutz als üblich.
Wichtig zu wissen:
- Die Mieter:innen sind nur verpflichtet, die normale Treppenhausreinigung durchzuführen.
- Zusätzlicher Baustaub, Bauschutt oder starke Verschmutzungen müssen von der Baufirma oder von dir als Vermieter:in beseitigt werden.
- Eine Umlage der Reinigungskosten auf die Mieter:innen ist in diesem Fall nicht ohne Weiteres möglich.
Plane bei größeren Bauarbeiten eine separate Sonderreinigung ein und informiere deine Mieter:innen frühzeitig.
Auch bei einer Reinigungsvereinbarung im Mietvertrag können unvorhergesehene Ausfälle passieren – etwa durch Krankheit oder Urlaub.
Grundsätzlich gilt:
- Mieter:innen sind selbst verantwortlich, rechtzeitig Ersatz zu organisieren.
- Ein Tausch mit anderen Mieter:innen oder eine private Vertretung ist sinnvoll.
- Der Vermieter oder die Vermieterin muss sich nicht aktiv um Ersatz kümmern.
Es hilft, im Reinigungsplan oder in der Hausordnung einen kurzen Passus aufzunehmen, der auf die Eigenverantwortung bei Verhinderungen hinweist.
Viele Konflikte rund um die Treppenhausreinigung entstehen durch unklare Zuständigkeiten oder unausgesprochene Erwartungen.
Deshalb:
- Regle so viel wie möglich schriftlich – entweder direkt im Mietvertrag oder in einer verbindlichen Hausordnung.
- Klare Putzpläne mit festen Turnussen und Aufgabenbeschreibungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
- Kommuniziere Änderungen oder besondere Situationen frühzeitig und transparent.
Je klarer die Spielregeln von Anfang an sind, desto entspannter läuft das Miteinander im Haus.
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Mit klaren Vereinbarungen zur Treppenhausreinigung sorgst du nicht nur für ein sauberes Wohnumfeld, sondern auch für ein entspanntes Miteinander im Haus.
Wer Zuständigkeiten und Kosten von Anfang an eindeutig klärt, vermeidet Missverständnisse und spart sich viel unnötigen Stress.
Deine Vorteile auf einen Blick:
✅ Keine Missverständnisse zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen
✅ Stressfreie Wohnverhältnisse durch klare Absprachen
✅ Transparente und nachvollziehbare Kostenaufteilung über die Nebenkosten
Mehr Tipps, Muster-Vorlagen und Checklisten zu Vermieterthemen findest du im Vermieter:innen-Ratgeber auf ImmoScout24!
FAQ: Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung
-
Wie viel darf eine Treppenhausreinigung kosten?
-
Die Kosten der Treppenhausreinigung hängen von der Größe des Hauses und der Häufigkeit der Reinigung ab.
Typisch sind etwa 50–100 € pro Monat für kleine Häuser und bis zu 200 € oder mehr für größere Anlagen. Viele Reinigungsdienste berechnen ca. 1–2 € pro Quadratmeter Treppenhausfläche. -
Was gehört alles zu einer Treppenhausreinigung?
-
Zur Treppenhausreinigung gehören in der Regel:
- Kehren und Wischen der Treppen und Podeste
- Reinigung der Handläufe, Lichtschalter und Fensterbänke
- Säuberung von Fluren und Eingangsbereichen
Manchmal zählen auch Kellerflure, Dachböden oder Waschküchen dazu, je nach Vereinbarung.
-
Was passiert, wenn ich den Hausflur nicht putze?
-
Wenn du als Mieter:in laut Mietvertrag zur Treppenhausreinigung verpflichtet bist und dieser Pflicht nicht nachkommst, kann der:die Vermieter:in dich abmahnen. Im Wiederholungsfall drohen weitere rechtliche Schritte bis hin zur Kündigung des Mietverhältnisses.
Wurde keine Reinigungspflicht vereinbart, bist du nicht verpflichtet, den Hausflur zu reinigen. -
Kann ich die Kosten für die Treppenhausreinigung auf die Mieter:innen umlegen?
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Ja, das ist möglich – aber nur, wenn im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Kosten für die Gebäudereinigung als Betriebskosten auf die Mieter:innen umgelegt werden können.
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Wer muss den Putzplan erstellen?
-
Wenn die Mieter:innen das Treppenhaus selbst reinigen sollen, liegt die Organisation – und damit auch die Erstellung eines Putzplans – bei dir als Vermieter:in.
Mieter:innen können sich freiwillig selbst absprechen, sind aber nicht dazu verpflichtet. -
Dürfen Vermieter nachträglich eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten umlegen?
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Nur, wenn alle Mieter:innen zustimmen oder eine zulässige Modernisierungsmaßnahme vorliegt.
Ohne entsprechende mietvertragliche Regelung dürfen die Kosten nicht einfach auf die Mieter:innen umgelegt werden.
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Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
Häufig gibt es in Mietshäusern keine klare Regelung zur Treppenhausreinigung im Mietvertrag. Wenn ein:e neue:r Mieter:in darauf besteht, kann er:sie sich weigern, das Treppenhaus zu reinigen – und wäre damit rechtlich sogar im Vorteil. Oft führt das schon zu den ersten Spannungen, noch bevor das Mietverhältnis richtig begonnen hat.
Darum: Vermeide Ärger durch klare Absprachen von Anfang an.