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Die Räumungsklage ist das gerichtliche Mittel für Vermieter:innen, um säumige Mieter:innen nach Kündigung und Fristsetzung zur Wohnungsräumung zu verpflichten. Sie beginnt mit der Klage beim Amtsgericht und endet im besten Fall mit einem Vollstreckungstermin. Was du dabei beachten solltest – von den Voraussetzungen bis zu den Kosten – erfährst du hier kompakt zusammengefasst.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Räumungsklage ist die letzte Eskalationsstufe im Mietrecht – aufwendig, teuer und oft langwierig.

  • Sie ist nur nach wirksamer Kündigung und Ablauf aller Fristen zulässig und kann bei sozialen Härtefällen abgelehnt werden.

  • Zahlt der:die Mieter:in während des Verfahrens doch noch, entfällt der Klagegrund – informiere das Gericht, sonst bleibst du auf den Kosten sitzen.

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Vermieter:innen & Nachmietersuchende
Die richtigen Mieter:innen finden

Was ist ei­ne Räu­mungs­kla­ge?

Eine Räumungsklage ist das gerichtliche Verfahren, mit dem du Mieter:innen zur Rückgabe der Wohnung verpflichten kannst – wenn sie nach einer Kündigung nicht freiwillig ausziehen. Du reichst sie beim Amtsgericht ein.


Räumungsklage macht Vermieterin zu schaffen

Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis wirksam beendet wurde und du den Auszug verlangt hast – vergeblich.

Auslöser für Räumungsklagen sind u. a.:
 

  • Der:die Mieter:in zahlt nicht.
  • Der: Mieter:in zieht nicht aus, obwohl das Mietverhältnis ausgelaufen ist.
  • In der Mietwohnung wird – ohne Absprache – ein Untermietverhältnis unterhalten.
  • Die Wohnung dient unerlaubterweise gewerblichen Zwecken.


Die Klage ist der letzte Schritt, wenn Gespräche, Mahnungen und schriftliche Aufforderungen nichts gebracht haben. Ziel ist ein Räumungstitel, mit dem der:die Gerichtsvollzieher:in die Wohnung notfalls zwangsweise räumen darf.

hint
Frühzeitig handeln

Nicht alle Vermieter:innen haben die finanziellen Möglichkeiten, um längere Zeiträume zu überbrücken, in denen die Mietzahlungen nicht geleistet werden. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu agieren und einen Räumungstitel zu erwirken.

Vor­aus­set­zun­gen für ei­ne Räu­mungs­kla­ge

Bevor du eine Räumungsklage einreichst, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Abmahnung aussprechenaußer bei Nichtzahlung der Mietehier ist eine wirksame Kündigung angebracht: fristlos oder ordentlich – am besten beides, also fristlos und hilfsweise ordentlich
  • Frist zum Auszug gesetzt – inklusive Nachfrist, wenn nötig
  • Keine Reaktion oder Weigerung der Mieter:innen
  • Klage gegen alle Bewohner:innen – sonst ist die Räumung unvollständig
Expertenkommentar

Ein häufiger Fehler ist die unvollständige oder formfehlerhafte Kündigung – etwa, wenn nicht alle Bewohner:innen genannt sind, Kündigungsgründe nicht nachvollziehbar sind oder die Zustellung nicht nachweisbar ist. Auch bei der Klage selbst muss alles stimmen: Wer etwa vergisst, eine hilfsweise ordentliche Kündigung auszusprechen, riskiert das gesamte Verfahren. Mein Rat: frühzeitig rechtlichen Rat einholen – das spart am Ende oft Geld und Nerven.

Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung
Nadine Kunert

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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Wie Mie­ter ei­ne Räu­mungs­kla­ge ab­wen­den kön­nen

Auch wenn du als Vermieter:in eine Räumungsklage eingereicht hast, bedeutet das noch nicht, dass du die Wohnung kurzfristig zurückbekommst. Denn Mieter:innen haben verschiedene rechtliche Mittel, um die Klage abzuwehren oder die Zwangsräumung zu verzögern.

1. Zah­lung trotz Kla­ge: die Schon­frist

Zahlen Mieter:innen innerhalb von zwei Monaten nach Klagezustellung die gesamten Mietrückstände, entfällt der Klagegrund (§ 569 Abs. 3 BGB). In diesem Fall musst du das Gericht umgehend informieren – sonst können dir die Prozesskosten auferlegt werden.

2. Form­feh­ler oder un­kla­re Kün­di­gung

Räumungsklagen scheitern häufig an Formalien.

Beispiele:

  • keine wirksame Kündigung (z. B. falsche Frist, Formfehler)
  • Kein Zustellnachweis: Es genügt nicht, die Kündigung in den Mieterbriefkasten zu werfen. Als gerichtsfest gilt der Einwurf in Anwesenheit eines:einer Zeug:in, mitunter auch ein Einwurfeinschreiben mit Rückschein.
  • fehlerhafte Angaben im Räumungstitel (z. B. falsche oder fehlende Namen)
  • Unzureichend begründeter Eigenbedarf bei der ordentlichen Kündigung, die du hilfsweise ausgesprochen hast.


Solche Fehler können zur Abweisung von Kündigung bzw. Klage führen – oder zu deutlichen Verzögerungen, die sehr teuer werden können. Suche dir am besten eine:n Fachanwält:in, damit du auf direktem Weg an dein Ziel kommst.

3. So­zi­al­klau­sel & Vollstreckungsschutz

Gerichte müssen soziale Härte berücksichtigen. Mieter:innen können auf Grundlage von:

  • § 574 BGB: Widerspruch wegen besonderer Härte (z. B. Krankheit, Alter, Kinder)
  • § 721 ZPO: Antrag auf Fristverlängerung zur Räumung
  • § 765a ZPO: Antrag auf Vollstreckungsschutz bei unzumutbarer Härte


die Zwangsräumung aufschieben oder verhindern.

4. Be­ru­fung & wei­te­re Rechts­mit­tel

Bei einem Streitwert über 600 Euro oder bei ausdrücklicher Zulassung durch das Gericht können Mieter:innen in Berufung gehen. Das verlängert das Verfahren deutlich – und kostet Zeit sowie Geld.

Fa­zit:

Als Vermieter:in solltest du dich auf Gegenwehr einstellen. Je besser deine Klage vorbereitet ist – formal und inhaltlich –, desto größer die Chance, dass du zügig zu deinem Recht kommst.

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Wie läuft ei­ne Räu­mungs­kla­ge ab?

Kün­di­gung und Klageeinreichung

Nach einer fristlosen Kündigung kannst du als Vermieter:in sofort aktiv werden. Bei ordentlicher Kündigung gelten die üblichen gesetzlichen Fristen. Die Räumungsklage solltest du möglichst zeitnah einreichen – am besten direkt nach Ablauf der gesetzten Frist zum Auszug. 

Räu­mungs­ti­tel und Zwangs­räu­mung

Wenn du ein Urteil erhältst, das dir Recht gibt, stellt das Gericht dir einen vollstreckbaren Räumungstitel aus. Damit kannst du direkt die Zwangsräumung beantragen. Diese führt der:die Gerichtsvollzieher:in durch – nicht du selbst. Ein eigenmächtiger Schlossaustausch oder das Entfernen von Gegenständen wäre unzulässig und rechtlich riskant.

Mög­li­che Ver­zö­ge­run­gen im Ver­fah­ren

Selbst in dieser Phase kann es noch zu Verzögerungen kommen. Mieter:innen haben die Möglichkeit, eine Räumungsfrist nach § 721 ZPO zu beantragen – etwa, wenn sie keine neue Wohnung finden. Das Gericht kann diese Frist auf bis zu ein Jahr festsetzen.

Der Ablauf einer rechtswirksamen Räumungsklage ist immer gleich – hier im Detail:

  1. Die Vermieter:innen kündigen den Mieter:innen fristlos oder fristgerecht, etwa aufgrund von Eigenbedarf oder wegen zu hoher ausstehender Mietzahlungen.
  2. Die Mieter:innen legen Widerspruch ein oder ziehen nicht fristgerecht aus.
  3. Die Vermieter:innen informieren schriftlich über eine neue Auszugsfrist.
  4. Die Mieter:innen ziehen auch zur neuen Frist nicht aus.
  5. Die Vermieter:innen reichen die Räumungsklage ein und müssen zunächst den Gerichtskostenvorschuss zahlen.
  6. Die Mieter:innen erhalten die Räumungsklage, die vom Gericht postalisch zugestellt wird, und können hierauf innerhalb der gesetzten Verteidigungsfrist antworten.
  7. Bei Nichtbeantwortung erhalten die Vermieter:innen zügig den Räumungstitel.
  8. Wollen sich die Mieter:innen gegen die Klage verteidigen, wird eine Gerichtsverhandlung abgehalten.
  9. Das Gericht spricht ein Urteil, das vier Wochen nach der Verkündung rechtskräftig und vollstreckungsfähig ist.
  10. Gerichtsvollzieher:innen werden mit der Durchführung der Räumung beauftragt.
  11. Wenn die Mieter:innen weiterhin nicht freiwillig ausziehen, erfolgt die Zwangsräumung, bei der der Hausrat der Mieter:innen entfernt und eingelagert wird. Bei Bedarf werden auch die Mieter:innen aus der Wohnung gebracht. Die Kosten für die Zwangsräumung und Einlagerung tragen die Mieter:innen.

So lan­ge dau­ert ei­ne Räu­mungs­kla­ge

Eine Räumungsklage kann sich zwischen zwei Monaten und zwei Jahren hinziehen. Reagiert der:die Mieter:in nicht, kommt es zu einem Versäumnisurteil und der Räumungsklage wird schon nach ungefähr zwei Monaten stattgegeben.

Auch eine Eigenbedarfskündigung ist schnell verhandelt. In allen Fällen, die Beweise und zusätzliche Gutachten erfordern, kann sich ein Prozess leicht bis zu zwei Jahren oder sogar länger hinziehen. Grundsätzlich solltest du aber mit sechs bis zwölf Monaten rechnen, bis du deine Wohnung wieder hast.

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Mit Räu­mungs­ti­tel zur Zwangs­räu­mung

Mit dem vollstreckbaren Titel auf deiner Seite kannst du die Räumung in Auftrag geben. Der:die Gerichtsvollzieher:in kündigt den Termin an und führt die Räumung durch – inklusive Dokumentation und ggf. Einlagerung des Hausrats.

  • Der:die Mieter:in muss über den Standort informiert werden und kann das Eigentum abholen.
  • Andernfalls darfst du es entsorgen – aber nur nach Ablauf gesetzlicher Fristen.
  • Währenddessen haftest du für die Gegenstände – kommt etwas abhanden, kann Schadensersatz fällig werden.


Die Kosten der Zwangsräumung trägst du zunächst selbst – häufig rund 1.000 Euro pro Zimmer. Zwar kannst du dir per Vollstreckungstitel Geld vom Mieter bzw. der Mieterin zurückholen – aber das gelingt nur, wenn diese auch zahlungsfähig ist. In vielen Fällen bleibst du als Vermieter:in auf den Kosten sitzen.

Ber­li­ner Räu­mung: Kos­ten spa­ren mit Pfand­recht

Die sogenannte Berliner Räumung kann eine günstige Alternative sein – vor allem bei Zahlungsunfähigkeit. Dabei wird nur das Schloss ausgetauscht, der Hausrat bleibt in der Wohnung. Du kannst dein Vermieterpfandrecht nach § 562 BGB geltend machen.

Vorteile auf einen Blick (nur bei Berliner Räumung):

✅ keine Speditions- oder Lagerkosten

✅ möglicher Ausgleich über Pfandwerte

✅ Pfandrecht bleibt bei Privatinsolvenz bestehen

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Was kos­tet ei­ne Räu­mungs­kla­ge – und wer zahlt?

Eine Räumungsklage ist nicht nur zeitintensiv, sondern auch mit hohen Kosten verbunden. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Streitwert, der in der Regel der Nettojahreskaltmiete entspricht. 

Ty­pi­sche Kos­ten­punk­te:

  • Gerichts- und Anwaltskosten
  • Auslagen für den:die Gerichtsvollzieher:in
  • mögliche Transport- und Lagerkosten bei Zwangsräumung


Für eine durchschnittliche Zweizimmerwohnung musst du mit 1.500 bis 2.500 Euro rechnen. Diese Kosten musst du als Vermieter:in zunächst komplett vorstrecken.

Beispiel:

Bei einer Nettokaltmiete von 500 Euro monatlich ergäbe sich beispielsweise ein Streitwert von 6.000 Euro. Daraus werden die Kosten für das Gerichtsverfahren und die juristische Vertretung abgeleitet.

Beispiel: Streitwert 6.000 Euro

Anwaltskosten in diesem Beispiel

1.771 Euro

Auslagenpauschale

40 Euro

Mehrwertsteuer (19 Prozent)

336,49 Euro

Gerichtskosten

182 Euro

Kosten Räumungsklage gesamt

2.328,49 Euro

Bedenke, dass du im schlimmsten Fall nicht nur auf den Kosten für die Zwangsräumung sitzen bleibst. Solange du den:die Mieter:in nicht geräumt hast, entgehen dir Mietzahlungen. Es kann außerdem sein, dass die Wohnung sehr viele Mietschäden aufweist und du zusätzlich Reparaturkosten schultern musst in Größenordnungen von bis zu 20.000 Euro. Zwar kannst du diese einklagen, was aber zusätzlich bis zu ungefähr 3.000 Euro für Gericht und Anwalt ausmachen kann. Zusammen mit den Kosten für die Räumungsklage können sich leicht Kosten ergeben von 15.000 bis 30.000 Euro.

Wer zahlt am En­de?

Wenn du das Verfahren gewinnst, kannst du die Kosten vom Mieter oder der Mieterin zurückfordern – aber nur, wenn du auch einen Zahlungstitel erwirkt hast. Der berechtigt dich zur Vollstreckung der Kostenforderung. In der Praxis gelingt die Rückforderung aber nur, wenn der:die Mieter:in tatsächlich zahlungsfähig ist.

Tipp: Pro­zess­kos­ten­hil­fe be­an­tra­gen

Bei der Prozesskostenhilfe handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, die gemäß § 114 ff. ZPO gewährt werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass die beantragende Partei aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen die Bezahlung der Gerichtskosten aus eigener Tasche nicht bewältigen kann. Weiterhin muss für eine Unterstützung die Klage Aussicht auf Erfolg haben. Nach Prüfung dieser beiden Merkmale entscheidet das Gericht über die Prozesskostenhilfe.

Fa­zit: Räu­mungs­kla­ge – nur mit gu­ter Vor­be­rei­tung

Die Räumungsklage ist ein wirksames, aber aufwendiges Instrument, um Mieter:innen zur Rückgabe der Wohnung zu bewegen. Sie sollte nur dann eingesetzt werden, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind – denn sie kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Damit du am Ende nicht auf Mietausfällen und Räumungskosten sitzen bleibst, kommt es auf saubere Kündigung, rechtssichere Formulierungen und eine gute Vorbereitung an. Bei Unsicherheiten hilft dir ein:e Fachanwält:in für Mietrecht weiter.

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FAQ: Häufige Fragen zur Räumungsklage

Wie läuft eine Räumungsklage ab?

Zunächst muss der Mietpartei wirksam gekündigt werden. Erfolgt keine Reaktion, kann der:die Vermieter:in beim Amtsgericht Räumungsklage einreichen. Nach einem Gerichtstermin und dem Urteil erhält die Klägerseite – im Erfolgsfall – einen Räumungstitel, mit dem die Wohnung durch den:die Gerichtsvollzieher:in geräumt werden kann.

Wie lange dauert eine Räumungsklage?

In der Regel dauert das Verfahren der Räumungsklage etwa drei bis sechs Monate. Verzögerungen entstehen durch Widerspruch des:der Mieters:in, Beweisanträge oder überlastete Gerichte. Dann kann es ein Jahr oder sogar länger dauern. Auch nach dem Urteil kann es weitere Wochen dauern, bis der:die Gerichtsvollzieher:in die Räumung vollzieht.

Was kostet eine Räumungsklage – und wer zahlt?

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Streitwert, der in der Regel aus der Nettojahreskaltmiete berechnet wird. Bei einer kleinen Wohnung können Gesamtkosten von 1.500 bis 2.500 Euro anfallen – inklusive Gericht, Anwalt und Gerichtsvollzieher:in. Als Vermieter:in musst du die Kosten der Räumungsklage vorstrecken. Nur wenn du das Verfahren gewinnst, kannst du diese vom:von der Mieter:in zurückfordern – sofern diese:r zahlungsfähig ist. 

Was passiert, wenn der Mieter nach Klageeinreichung auszieht?

Auch wenn der:die Mieter:in vor der Verhandlung auszieht, entstehen dir als Vermieter:in bereits Kosten. Das Verfahren kann in solchen Fällen eingestellt oder für erledigt erklärt werden. Die bis dahin entstandenen Auslagen bleiben dennoch zunächst auf der Vermieterseite. Ob eine Kostenerstattung möglich ist, hängt vom Verlauf und Ausgang des Verfahrens ab.

Wann ist ein Räumungstitel verwirkt?

Ein Räumungstitel kann seine Wirkung verlieren, wenn er über längere Zeit nicht genutzt wird. Gerichte gehen dann davon aus, dass der:die Vermieter:in kein berechtigtes Interesse mehr an der Räumung hat. In der Regel gilt: Wird über ein Jahr lang nicht vollstreckt, kann der Titel „verwirken“. Einzelfallentscheidungen sind möglich.

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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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