Du hast Ärger mit deinem Mieter oder deiner Mieterin, den du nicht mehr durch ein Gespräch klären kannst?
Die Abmahnung kann dann der erste offizielle Schritt sein, um deine Rechte zu wahren und im Ernstfall sogar deine wirtschaftliche Existenz zu schützen – zum Beispiel bei Zahlungsverzug, Ruhestörung oder Verstößen gegen die Hausordnung. Sie gibt dem:der Mieter:in die Möglichkeit zur Besserung – und ist gleichzeitig eine wichtige Voraussetzung für weitere Maßnahmen bis hin zur Kündigung.
In diesem Ratgeber erfährst du, wann und wie du eine Abmahnung rechtssicher aussprichst, worauf du dabei achten solltest und wie dir passende Muster-Vorlagen bei der Umsetzung helfen.
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Mit einer Abmahnung weisen Vermieter:innen ihre Mieter:innen auf Pflichtverletzungen hin – schriftlich, eindeutig und mit Frist.
Sie ist oft Voraussetzung für eine Kündigung – sowohl ordentlich als auch fristlos.
Rechtssichere Muster helfen dir dabei, korrekt zu formulieren – zum Beispiel bei Zahlungsverzug oder Ruhestörung.
Eine Abmahnung dient gleichzeitig als Beweismittel, etwa bei einer späteren Räumungsklage.
Vorlagen zur Abmahnung findest du in deinem VermietenPlus-Konto.
- Abmahnung Mieter Muster – Download & Vorlage
- Abmahnung vom Vermieter: Was ist eine Abmahnung im Mietrecht?
- Welche Gründe führen zu einer Abmahnung des Mieters?
- Winterdienst für Mieter:innen – was ist zu beachten?
- Konsequenzen, wenn die Abmahnung ignoriert wird
- Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung?
- Kann auch der Mieter den Vermieter abmahnen?
- Dokumentation & Beweisführung: Deine Absicherung
- Gesetzlicher Hintergrund: § 543 BGB
- Fazit: Mieter abmahnen – mit Plan und Beweisen
- FAQ: Häufige Fragen zur Abmahnung im Mietverhältnis
Wenn es zu Problemen mit deinen Mieter:innen kommt, kann eine Abmahnung ein wichtiger erster Schritt sein – um klare Grenzen zu setzen und deinen rechtlichen Standpunkt zu sichern. Viele Vermieter:innen fragen sich dabei zuerst: Wie sieht eine solche Abmahnung überhaupt aus?

Damit du sofort handlungsfähig bist, findest du in deinem VermietenPlus-Konto fertige Abmahnungsvorlagen zum Download – rechtssicher und anpassbar:
- Abmahnung wegen Zahlungsverzug
- Abmahnung wegen Ruhestörung
- Abmahnung wegen baulicher Veränderungen
- Kündigung nach Abmahnung
Einfach downloaden, individuelle Angaben eintragen und per Einschreiben an deine:n Mieter:in senden. So bist du rechtlich auf der sicheren Seite – und hast einen klaren Einstieg ins weitere Verfahren.
Nächster Schritt: Wie die Abmahnung rechtlich funktioniert und worauf du achten solltest, erfährst du im nächsten Abschnitt.
Bevor du zur Kündigung greifst, ist in vielen Fällen eine Abmahnung erforderlich – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch, um dem:der Mieter:in eine faire Chance zur Besserung zu geben.
Die Abmahnung ist ein formaler Hinweis auf eine Pflichtverletzung aus dem Mietvertrag – etwa bei Zahlungsverzug, unerlaubter Untervermietung oder Verstößen gegen die Hausordnung. Sie fordert zur Unterlassung oder Verhaltensänderung auf und enthält eine Frist sowie mögliche Konsequenzen.
Die Abmahnung erfüllt dabei zwei Funktionen:
- Warnfunktion – Sie gibt dem:der Mieter:in die Chance, sein:ihr Verhalten zu ändern.
- Beweisfunktion – Im Streitfall dokumentiert sie dein Vorgehen und sichert deine Rechte, z. B. bei einer Kündigung oder Räumungsklage.
Die Abmahnung ist rechtlich geregelt: § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB.
Praxis-Tipp:
Nicht jeder Konflikt muss direkt mit einer formellen Abmahnung beantwortet werden. Bei kleineren Missverständnissen kann ein persönliches Gespräch mit dem:der Mieter:in oft schneller und unkomplizierter zur Lösung führen.
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Du kannst eine Abmahnung aussprechen, wenn dein:e Mieter:in gegen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag oder der Hausordnung verstößt. Typische Gründe für eine Abmahnung sind:
- Unpünktliche oder ausbleibende Mietzahlungen
- Unerlaubte Untervermietung
- Ruhestörung oder Belästigung anderer Hausbewohner:innen
- Verweigerung notwendiger Schönheitsreparaturen
- Schimmelbildung durch mangelndes Lüften oder Heizen
- Mehr Bewohner:innen in der Wohnung als vertraglich vereinbart
- Vernachlässigung des Winterdienstes, etwa wenn Schneeräumen laut Mietvertrag vorgeschrieben ist
Tipp: Wichtig ist, dass die Pflicht zur Schneeräumung eindeutig im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt ist – sonst bleibt die Verantwortung in der Regel beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung.
Vielleicht hast du Hemmungen, eine formelle Abmahnung zu schreiben – aus Sorge, juristisch etwas falsch zu machen oder zu streng zu wirken. Diese Unsicherheit ist verständlich, aber unbegründet: Eine klar strukturierte, schriftliche Abmahnung lässt sich im Zweifel auch vor Gericht als Beweis verwenden – und verschafft dir zugleich Klarheit im Mietverhältnis.
Deine Abmahnung sollte folgende Punkte enthalten:
- Datum der Abmahnung
- Vollständige Absender- und Empfängerdaten
- Bezeichnung der Mietsache (Adresse, ggf. Wohnungsnummer)
- Genaue Schilderung des Vertragsverstoßes (inkl. Datum, Uhrzeit, ggf. Zeugen)
- Verweis auf den Mietvertrag
- Frist zur Abstellung des Fehlverhaltens
- Konsequenzen bei Wiederholung oder Untätigkeit (z. B. Kündigung, Schadenersatz)
- Unterschrift (bei Vertretung: Vollmacht beilegen)
Hinweis: Versende die Abmahnung als Einschreiben mit Rückschein oder übergib sie gegen schriftliche Empfangsbestätigung. Alternativ kannst du sie – in Anwesenheit eines:einer Zeug:in – auch persönlich in den Briefkasten des:der Mieter:in einwerfen.
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Du hast die Abmahnung verschickt – und der:die Mieter:in meldet sich nicht? Das ist nicht nur ärgerlich, sondern untergräbt deine Position als Vermieter:in. Jetzt ist es wichtig, strukturiert und rechtssicher weiterzugehen: Je nach Schwere des Verstoßes kannst du …
- eine erneute Abmahnung aussprechen
- Schadenersatz fordern
- ordentlich oder fristlos kündigen
- Räumungsklage einreichen
Wichtig: In vielen Fällen ist eine Abmahnung Voraussetzung für eine fristlose Kündigung (§ 543 BGB). Sie zeigt, dass du dem:der Mieter:in eine faire Chance zur Änderung gegeben hast.
Die Kündigung nach Abmahnung läuft in mehreren Schritten ab. Je nach Verlauf kannst du eine oder mehrere Abmahnungen aussprechen.
Typischer Ablauf:
- Erste Abmahnung mit Fristsetzung
- Verhalten ändert sich nicht → zweite Abmahnung oder Schadenersatzforderung
- Wiederholung oder keine Einsicht → Kündigung
- Notfalls → Räumungsklage
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Anzahl an Abmahnungen. Je nach Schwere des Vertragsverstoßes kann auch eine einzelne Abmahnung ausreichen. Bei besonders schweren Fällen – etwa bei Gewalt oder massiver Störung – ist eine direkte Kündigung zulässig, sofern sie rechtlich gerechtfertigt ist.
Hinweis zur sozialen Härte:
Auch wenn du juristisch korrekt abmahnst und kündigst, kann dein:e Mieter:in im Einzelfall Härtegründe nach § 574 BGB geltend machen – etwa bei schwerer Krankheit, hohem Alter oder drohender Obdachlosigkeit.
In solchen Fällen prüft das Gericht, ob die Kündigung eine unzumutbare soziale Härte darstellt. Überwiegen die Interessen des:der Mieter:in, kann die Kündigung trotz Abmahnungen unwirksam sein.
Tipp: Hol dir rechtlichen Rat, bevor du kündigst – vor allem, wenn du Hinweise auf eine mögliche Härtesituation hast und dir unsicher über den vorliegenden Kündigungsschutz bist.
Ja! Auch Mieter:innen können ihre:n Vermieter:in oder die Hausverwaltung abmahnen – z. B. bei:
- unterlassenen Reparaturen
- defekter Heizung oder Fenster
- gesundheitsgefährdendem Schimmel
- Verstoß gegen Ruhezeiten
Erfolgt keine Besserung, dürfen Mieter:innen ggf. die Miete mindern oder den Mietvertrag kündigen.
Damit du im Streitfall nicht mit leeren Händen dastehst, gilt: Dokumentation ist das A und O!
Checkliste:
- Fotos machen (z. B. bei Schäden oder Vermüllung)
- Zeugen benennen (z. B. Nachbarn)
- Schriftverkehr archivieren (Mail, Einschreiben etc.)
- Gespräche kurz protokollieren
So stärkst du deine rechtliche Position erheblich.
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§ 543 BGB regelt die außerordentliche, fristlose Kündigung des Mietvertrags. Voraussetzung ist in der Regel eine erfolglose Abmahnung.
Ausnahmen: Eine sofortige Kündigung ist zulässig, wenn z. B.
- zwei Monatsmieten ausstehen
- eine schwere Pflichtverletzung vorliegt (z. B. Gewalt, massive Störung)
- eine Abmahnung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hätte
Auch bei einer fristlosen Kündigung nach § 543 BGB kann das Gericht im Einzelfall prüfen, ob eine Interessenabwägung zugunsten des:der Mieter:in vorzunehmen ist – etwa bei extremer persönlicher Härte.
Der Schutz ist hier deutlich eingeschränkt, doch nicht völlig ausgeschlossen.
Gerade bei langjährigen Mietverhältnissen oder wirtschaftlich motivierten Kündigungen solltest du diese Aspekte mitbedenken – am besten mit juristischer Unterstützung.
Gerade in angespannten Mietverhältnissen hilft dir eine Abmahnung, Kontrolle zurückzugewinnen – sachlich, rechtssicher und mit der Chance auf eine faire Lösung, bevor die Situation eskaliert. Sie ist ein zentrales Werkzeug im Mietrecht – aber nur dann wirksam, wenn du sie klar, nachvollziehbar und dokumentiert einsetzt. Nutze Vorlagen, achte auf die richtige Form und sammle Beweise.
Mit einer Abmahnung stärkst du deine Position – ob bei der Kommunikation mit dem:der Mieter:in oder im Gerichtssaal.
Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!
Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.
FAQ: Häufige Fragen zur Abmahnung im Mietverhältnis
-
Wann darf ich meinen Mieter abmahnen?
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Du darfst deinem:deiner Mieter:in eine Mahnung aussprechen, wenn er:sie gegen Pflichten aus dem Mietvertrag oder der Hausordnung verstoßen. Dazu zählen z. B. Zahlungsverzug, unerlaubte Untervermietung oder Ruhestörung.
-
Wie schreibe ich eine rechtssichere Abmahnung?
-
Eine Abmahnung muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Dazu gehört eine präzise Beschreibung des Fehlverhaltens, die Fristsetzung und der Hinweis auf Konsequenzen.
Am besten erfolgt sie schriftlich und mit Nachweis – z. B. per Einschreiben.
-
Wie viele Abmahnungen sind bis zur Kündigung nötig?
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Es gibt keine feste Anzahl für die Kündigung: Eine Abmahnung kann reichen, wenn der Verstoß schwerwiegend ist.
Bei leichteren oder wiederholten Pflichtverletzungen sind mehrere Abmahnungen üblich. Wichtig ist, dass sie dokumentiert und nachvollziehbar sind.
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Was muss ich bei einer fristlosen Kündigung beachten?
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Eine vorherige Abmahnung ist meist Pflicht (§543 BGB), außer bei sehr schweren Verstößen. In diesen Fällen ist eine Kündigung auch ohne Abmahnung möglich.

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
Die Abmahnung ist rechtlich mehr als nur ein freundlicher Hinweis – sie ist in vielen Fällen zwingende Voraussetzung, um überhaupt kündigen zu dürfen. Laut § 543 Abs. 3 BGB muss eine Abmahnung bei Pflichtverletzungen im Mietverhältnis in der Regel erfolgen, bevor eine fristlose Kündigung rechtens ist.