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Die Mietkaution, kurz Kaution oder auch Mietsicherheit oder Barkaution genannt, ist eine in erster Linie ein Schutz für deine:n Vermieter:in. Mieter:innen zahlen die Kaution üblicherweise zum Einzug in eine Mietwohnung. Die Details zur Kautionsvereinbarung stehen im Mietvertrag. Welche Vorschriften zu beachten sind, wie die Rückzahlung der Mietkaution erfolgen muss, kannst du hier erfahren.


importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Mietkaution muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart werden.

  • Die Mietkaution darf das Dreifache der Nettokaltmiete nicht übersteigen.

  • Die Kaution muss von den Vermieter:innen sicher und getrennt vom Privatvermögen angelegt werden.

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Definition: Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution ist eine Sicherheit gegenüber etwaige Mietschäden, die du als Mieter:in zu Beginn des Mietverhältnisses bei deinem:deiner Vermieter:in hinterlegst. Die Höhe der Mietkaution ist in der Regel vertraglich festgelegt, sie darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Wichtig: Die Mietkaution muss im Mietvertrag vereinbart sein – andernfalls darf dein:e Vermieter:in keinen Anspruch erheben.

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A) Wann wird die Mietkaution fällig?

Die Mietkaution wird in der Regel zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, meist bei der Übergabe der Wohnung. Gesetzlich geregelt ist die Fälligkeit der Mietkaution in § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Hier die wesentlichen Punkte zur Fälligkeit der Mietkaution:

  1.  Zeitpunkt der Fälligkeit: Grundsätzlich ist die Kaution bei Beginn des Mietverhältnisses fällig. Dies bedeutet, dass die erste Rate spätestens bei der Übergabe der Wohnung zu zahlen ist.
  2. Ratenzahlung: Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei gleich großen monatlichen Teilzahlungen zu leisten. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die zweite Teilzahlung mit der zweiten Mietzahlung und die dritte Teilzahlung mit der dritten Mietzahlung.
  3. Vertragliche Vereinbarung: In vielen Mietverträgen wird eine abweichende Regelung getroffen, die eine einmalige Zahlung der gesamten Kaution bei Mietbeginn vorsieht. Solche Vereinbarungen sind zulässig, wenn die Mieter:innen damit einverstanden sind.

B) Auf diese Arten kannst du deine Mietkaution zahlen

Die Mietkaution kannst du entweder in Bar oder per Überweisung an deine:n Vermieter:in entrichten. Bei beiden Zahlungswegen ist wichtig, dass du deine getätigte Kautionszahlung im Nachhinein immer nachweisen kannst. Folgende Formen sind möglich: 

Zahlungsart

Details

Barzahlung

Um Probleme bei der Rückzahlung zu vermeiden: Den Betrag der Bargeldzahlung und das Datum auf einer Quittung notieren und von dem:der Vermieter:in unterschreiben lassen.

Überweisung

In diesem Fall musst du unbedingt den Einzahlungsbeleg aufheben, damit du die Einzahlung jederzeit belegen kannst.

Mietkautions-sparbuch

Du kannst dein Mietkautionskonto selbst einrichten. Diese Form hat aufgrund der niedrigen Zinsen an Bedeutung verloren. Das dazugehörige Sparbuch verpfändest du als Mietsicherheit an den:die Vermieter:in.

Treuhandkonto

Der:die Vermieter:in richtet ein Treuhandkonto für die Kaution ein.

Bank-bürgschaft

Bei einer Bankbürgschaft als Mietkaution bürgt die Bank für deine Bonität. Eine Privatperson aus deinem Verwandtenkreis kann als Mietbürg:in herhalten. Vorteil für dich: Es entstehen keine weiteren Kosten.

Mietkautions-versicherung

Du zahlst dann keine Kaution an den:die Vermieter:in, sondern eine monatliche Prämie an die Versicherung. Die Versicherungen verlangen für ihre Bürgschaft rund fünf Prozent der Kautionssumme im Jahr. Bei einer Kaution von 3.000 Euro sind das also 150 Euro.

Weitere Arten der Mietkaution

Neben den bisher genannten Optionen gibt es noch weitere Arten der Mietkaution. Dazu zählen unter anderem folgende:

•           Bausparvertrag

•           Mietkautionsdepot

•           Tagesanleihe

C) Was passiert, wenn ich die Mietkaution nicht zahle?

Wenn du die Mietkaution nicht zahlst, hat das definitiv Konsequenzen. Wenn du den Mietvertrag unterschrieben hast und die Zahlung dort vereinbart ist, begehst du Vertragsbruch. Der:die Vermieter:in könnte rechtlich gegen dich vorgehen. Solltest du die die Kaution nicht fristgerecht zahlen, bekommst du zunächst eine schriftliche Abmahnung mit einer Frist zur Nachzahlung.

Wenn du trotz Fristsetzung und Abmahnung die Kaution nicht zahlst, wird dir wahrscheinlich gekündigt. Der:die Vermieter:in kann die Zahlung der Kaution aber auch gerichtlich einklagen. Du hast auch zusätzliche Kosten, die Gerichtskosten und Kosten für eine Anwältin oder einen Anwalt. Einige Vermieter:innen verweigern die Übergabe der Wohnungsschlüssel, bis die Kaution vollständig bezahlt ist.

Vorsicht: Ein Streit um die Mietkaution und daraus resultierende Nichtzahlungen können sich negativ auf deine Bonität auswirken. Zukünftige Vermieter:innen könnten deine Mietanfragen ablehnen.

Expertenkommentar

„Mieter:innen sollten die Gesetze bezüglich der Mietkaution kennen: Sie haben ein Recht auf Rückzahlung der Kaution – sofern sie die Wohnung unbeschädigt hinterlassen und keine Mieten oder Nebenkosten offen sind“

Oranus Mahmoodi
Expertin für Mieten & Kaufen
Oranus Mahmoodi

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

 

Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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Mietkaution – wofür ist sie vorgesehen?

Mit der Mietkaution sichern sich Vermieter:innen gegenüber Mietschäden ab, die nach Ende des Mietverhältnisses bestehen – dazu zählen:

  • Ausgleich von Mietrückständen: Wenn du deine Miete gar nicht oder nur teilweise gezahlt hast, kann dein:e Vermieter:in die ausstehenden Beträge aus der Kaution begleichen.
  • Reparatur von Schäden: Entstehen während der Mietzeit Schäden an der Mietsache, die über die normale Abnutzung hinausgehen und für die der Mieter verantwortlich ist, kann der Vermieter die Kosten für die Reparatur oder Instandsetzung aus der Kaution decken.
  • Kosten für nicht bezahlte Betriebskosten: Sollten am Ende des Mietverhältnisses noch offene Betriebskostenabrechnung bestehen, du nicht beglichen hast, kann dein:e Vermieter:in diese Beträge aus der Kaution entnehmen.
  • Rückgabe der Wohnung in nicht vertragsgemäßem Zustand: Wird die Wohnung nicht wie vereinbart, etwa nicht gereinigt oder unrenoviert, zurückgegeben, kann der Vermieter die notwendigen Kosten zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands aus der Kaution finanzieren. Das gilt auch, wenn Schönheitsreparaturen trotz entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag ausgeblieben sind.
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Was sind unberechtigte Forderungen?

Dein:e Vermieter:in darf die Kaution nur für berechtigte Ansprüche verwenden. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hast du Anspruch auf Rückzahlung der verbleibenden Kaution inklusive Zinsen. Unberechtigte Forderungen bei einer Mietkautionssache sind Ansprüche deines:deiner Vermieters:in, die nicht rechtmäßig oder nicht durch den Mietvertrag oder geltendes Recht gedeckt sind.

Hier sind einige typische Beispiele für unberechtigte Forderungen:

  • Normale Abnutzung: Normale Abnutzungserscheinungen, die durch den gewöhnlichen Gebrauch der Wohnung entstehen, wie z.B. leichte Teppichabnutzung oder kleine Löcher von Bilderhaken in der Wand, gelten als vertragsgemäßer Gebrauch und dürfen nicht von der Kaution abgezogen werden.
  • Unverhältnismäßig hohe Renovierungskosten: Forderungen, die unverhältnismäßig hohe Kosten für Schönheitsreparaturen oder Renovierungen enthalten, die über den tatsächlichen Bedarf hinausgehen, müssen Mieter:innen nicht durchführen. Das gilt vor allem für Reparaturen, die laut Mietvertrag nicht durchgeführt werden müssen.
  • Nicht belegte oder pauschale Kosten: Der:die Vermieter:in stellt pauschale Forderungen ohne konkrete Rechnungen oder Nachweise der tatsächlich entstandenen Kosten. Zum Beispiel, wenn der:die Vermieter:in behauptet, Reparaturen vorgenommen zu haben, aber keine Belege oder Rechnungen vorlegt.
  • Schäden, die bereits bei Einzug vorhanden waren: Unberechtigt ist es auch, wenn der:die Vermieter:in versucht, dem Mieter Schäden in Rechnung zu stellen, die bereits vor dem Einzug vorhanden waren. Solche Schäden sollten im Übergabeprotokoll bei Einzug dokumentiert sein.
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Dokumente aufbewahren und überprüfen

Du solltest die Forderungen des:der Vermieters:in genau überprüfen und um detaillierte Abrechnungen und Belege bitten. Du solltest alle relevanten Dokumente wie das Übergabeprotokoll, Fotos der Wohnung bei Auszug und Schriftverkehr mit deinem:deiner Vermieter:in sollten sorgfältig aufbewahren. Bei Zweifeln oder Unstimmigkeiten ist es ratsam, rechtlichen Rat von einem Anwalt, einer Anwältin oder einer Mietervereinigung einzuholen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen zur Mietkaution?

Die rechtlichen Grundlagen zur Mietkaution in Deutschland sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt, insbesondere in § 551 BGB. Hier sind die wichtigsten Regelungen:

Höhe der Kaution (§ 551 Abs. 1 BGB):
Die Mietkaution darf höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

Ratenzahlung (§ 551 Abs. 2 BGB):
Mieter:innen das Recht, die Mietkaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren Raten mit den folgenden Mietzahlungen.

Anlage der Kaution (§ 551 Abs. 3 BGB):
Dein:e Vermieter:in muss die Kaution getrennt vom persönlichen Vermögen anlegen. Dies bedeutet, dass die Kaution auf einem separaten Konto deponiert werden muss, das insolvenzgeschützt ist. Die Kaution muss zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst werden. Diese Zinsen stehen den Mieter:innen zu.

Rückzahlung der Kaution (§ 551 Abs. 3 BGB):
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist dein:e Vermieter:in verpflichtet, die Kaution samt der angesammelten Zinsen zurückzuzahlen, sofern keine Ansprüche mehr gegen die Mieter:innen bestehen. Vermieter:innen haben eine angemessene Prüf- und Abrechnungsfrist, die in der Regel bis zu sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses beträgt. Innerhalb dieser Frist kann der:die Vermieter:in die Kaution einbehalten, um eventuelle Forderungen zu prüfen.

Verwendung der Kaution:
Die Kaution darf rechtlich nur für „berechtigte Ansprüche“ verwendet werden. Dazu gehören unter anderem die Begleichung von Mietrückständen, Kosten für Schäden an der Mietsache, die über die normale Abnutzung hinausgehen, und nicht bezahlte Betriebskosten.

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Wie hoch ist eine Mietkaution maximal?

Die maximale Höhe einer Mietkaution ist höchstens das Dreifache der Kaltmiete betragen. Das ist die Miete ohne Betriebskosten und andere Nebenkosten. Diese Begrenzung soll sicherstellen, dass die finanzielle Belastung für den Mieter:innen nicht unverhältnismäßig hoch ist und gleichzeitig den Vermieter:innen eine angemessene Sicherheit bietet.

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Wie wird meine Mietkaution angelegt?

Vermieter:innen müssen die ihnen überlassenen Mietkautionen auf Konten anlegen, die von seinem:ihren übrigen Vermögen getrennt sind (Paragraph 551 Absatz 3 Satz 1 bis 4 BGB). Die Konten müssen insolvenzsicher sein. Der Betrag der Mietkaution ist mindestens mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu verzinsen. Wie die Kaution genau angelegt wird, ist gesetzlich nicht vorgegeben. Du kannst dich mit deinem:deiner Vermieter:in gegebenenfalls auf eine Anlageform einigen. 

Mietkaution: Darauf solltest du achten

Um sicherzustellen, dass alles korrekt und zu deinen Gunsten verläuft, solltest du folgende Aspekte beachten, hier ein tabellarischer Überblick:

Im Hinblick auf…

Was du tun solltest…

Vertragsvereinbarung

Stelle sicher, dass die Höhe der Mietkaution im Mietvertrag klar und eindeutig festgelegt ist. Prüfe, ob die Höhe der Kaution den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Ratenzahlung

Du hast das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen (Paragraph 551 Abs. 2 BGB). Stelle sicher, dass diese Möglichkeit im Mietvertrag nicht ausgeschlossen ist, falls du sie nutzen möchtest.

Zahlungsnachweis

Bewahre alle Zahlungsbelege der Kaution gut auf. Dies kann hilfreich sein, falls es später zu Streitigkeiten über die Rückzahlung kommt.

Anlage der Mietsicherheit

Vermieter:innen sind verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen und zu einem marktüblichen Zinssatz anzulegen (Paragraph 551 Abs. 3 BGB). Frage nach einem Nachweis über die Anlage der Kaution, zum Beispiel in Form eines Sparbuchs oder eines entsprechenden Kontos.

Verzinsung

Die Kaution muss verzinst werden. Informiere dich über die Höhe der Zinsen und stelle sicher, dass diese korrekt berechnet und dir bei der Rückzahlung der Kaution gutgeschrieben werden.

Rückzahlung der Kaution

Nach Beendigung des Mietverhältnisses haben Vermieter:innen eine Frist von bis zu sechs Monate, um dir die Kaution zurückzuzahlen. Prüfe bei der Rückgabe der Wohnung gemeinsam mit deinem:r Vermieter:in den Zustand der Wohnung und dokumentiere das.

Schriftliche Bestätigungen

Fordere eine schriftliche Bestätigung deines:r Vermieter:in über den Erhalt der Kaution und die vereinbarten Konditionen.

Wann dürfen Vermieter:innen die Mietkaution behalten?

Vermieter:innen dürfen die Mietkaution unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise einbehalten. Hier sind die Hauptgründe, wann und warum ein:e Vermieter:in die Mietkaution behalten darf:

  • Mietrückstände: Wenn du während deiner Wohnzeit Mietzahlungen nicht oder nur teilweise geleistet hast, darf dein:e Vermieter:in die ausstehenden Beträge aus der Kaution begleichen.
  • Schäden an der Wohnung: Vermieter:innen dürfen die Kaution verwenden, um Schäden zu reparieren, die während der Mietzeit entstanden sind und die über normale Abnutzung hinausgehen, wie etwa Löcher in den Wänden oder beschädigte Böden.
  • Nicht beglichene Nebenkosten: Offene Betriebskostenabrechnungen, die du als Mieter:in nicht bezahlt hast, kann dein:e Vermieter:in aus der Kaution begleichen.
  • Rückgabe der Wohnung in nicht vertragsgemäßem Zustand: Wenn die Wohnung nicht in dem Zustand zurückgegeben wird, der im Mietvertrag vereinbart wurde (z.B. unrenoviert, ungeputzt oder nicht vollständig geräumt), können Vermieter:innen die Kaution verwenden, um die notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung des vereinbarten Zustands zu finanzieren.
  • Kosten für Schönheitsreparaturen: Falls im Mietvertrag vereinbart wurde, dass du als Mieter:in Schönheitsreparaturen durchführen musst und du das nicht getan hast, kann dein:e Vermieter:in die entsprechenden Kosten von der Kaution abziehen.
  • Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung: Wenn die Betriebskostenabrechnung ergibt, dass du noch Zahlungen zu leisten hast, kann dein:e Vermieter:in diese Nachforderungen aus der Kaution begleichen.
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Bist du mit dem Beschluss deines:r Vermieter:in nicht einverstanden?

Wenn du der Einbehaltung der Kaution nicht zustimmen kannst, solltest du dies schriftlich beim Vermieter anfechten. Gegebenenfalls solltest du rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um deine Ansprüche durchzusetzen.

hint
Du solltest nicht zu lange auf deine Mietkaution warten

Die Rückzahlungsmodalitäten sind gesetzlich nicht geregelt, Vermieter:innen steht landläufig eine „angemessene Überlegungsfrist“ von bis zu sechs Monaten zu. Wenn mit der Wohnung alles in Ordnung ist, sollte dein:e Vermieter:in die Mietsicherheit spätestens sechs Monate nach Mietende an dich zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsanspruch verjährt nach drei Jahren (Paragraph 195 BGB). So lange solltest du also auf keinen Fall warten.  


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FAQ: Häufige Fragen zum Thema Mietkaution

Kann ich beim Auszug vorbeugen, dass es später keine Probleme bei der Rückzahlung der Kaution gibt? 

Ja, beim Auszug kannst du Probleme bei der Rückzahlung der Kaution vorbeugen, indem du ein ausführliches Übergabeprotokoll mit Fotos erstellst und alle vorhandenen Mängel dokumentierst. Zudem solltest du alle Schönheitsreparaturen gemäß Mietvertrag durchführen und die Wohnung sauber übergeben. Bewahre alle Belege und den Schriftverkehr mit dem:der Vermieter:in sorgfältig auf, um Nachweise im Streitfall zu haben.

Wie sollte ich mit unberechtigten Forderungen umgehen? 

Bei unberechtigten Forderungen solltest du den:die Vermieter:in schriftlich auffordern, diese zu erläutern und Belege vorzulegen. Prüfe die Forderungen gründlich und weise unberechtigte Ansprüche mit Verweis auf das Übergabeprotokoll und den Mietvertrag zurück. Ziehe gegebenenfalls rechtlichen Rat oder Unterstützung durch eine Mietervereinigung in Betracht.

Wie ist der Ablauf bei berechtigten Forderungen? 

Bei berechtigten Forderungen zieht der:die Vermieter:in die entsprechenden Beträge von der Mietkaution ab und dokumentiert dies detailliert. Der:die Vermieter:in stellt dir eine Abrechnung mit den abgezogenen Beträgen und den dazugehörigen Belegen zur Verfügung. Den verbleibenden Kautionsbetrag überweist der:die Vermieter:in innerhalb einer angemessenen Frist.


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Oranus Mahmoodi
Expertin für Mieten & Kaufen

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

 

Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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