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Grundsätzlich steht dir nach deinem Auszug die Kaution bzw. Mietsicherheit in voller Höhe zu. Es sei denn, du gibtst die Wohnung in einwandfreiem Zustand zurück und du hast bisher alle Nebenkosten beglichen. Dein:e Vermieter:in darf die Mietkaution so lange einbehalten, bis alle offene Ansprüche geklärt sind. In der Praxis dauert es oft drei bis sechs Monate.
Kautionshöhe bei Rückzahlung ist etwas höher. Du zahlst in der Regel drei Nettokaltmieten und bekommst sie mit Zinsen zurück. Denn dein:e Vermieter:in muss deine Kaution verzinst anlegen.
Gesetzlich gibt es keine fixe Rückgabefrist, üblich sind drei bis sechs Monate nach Auszug. Gibt es nachweisbare Schäden, ausstehende Mieten oder Nebenkostennachzahlungen? Die darf dein:e Vermieter:in abziehen.
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- Rückzahlung Mietkaution: Wie es abläuft
- Wann wird die Mietkaution zurückgezahlt?
- Wie lange darf dein:e Vermieter:in die Kaution einbehalten?
- Mitkaution: Das sind die Rechte von Mieter:innen
- Mietkaution Rückzahlung: Musterbrief als Vorlage
- Was die Gesetze sagen: Paragraph 551 BGB
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema Rückzahlung der Mietkaution
Beim Auszug solltest du gemeinsam mit deinem:r Vermieter:in ein Übergabeprotokoll erstellen, wo Mängel und Schäden dokumentiert sind. Sollte die Wohnung in einwandfreiem Zustand sein, bekommst du die Mietkaution in voller Höhe zurück.
Gesetzlich bleibt Kaution während des Mietverhältnisses dein Eigentum. Du hast also einen gesetzlichen Anspruch darauf, sie zusammen mit den angefallenen Zinsen zurückzubekommen.
Sollten bei der Übergabe der Wohnung Schäden auftauchen, darf dein:e Vermieter:in so viel deiner Mietkaution einbehalten, die für eine Reparatur notwendig sind.
Einen festen Auszahlungstermin schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Üblich sind ein Prüfungszeitraum von drei bis sechs Monaten. Dein:e Vermieter:in checkt, ob Rechnungen (Miete, Reparaturen, Nebenkosten) offenstehen.
Sollten keine Ansprüche bestehen, muss die Kaution vollständig zurückgezahlt werden . Nach Rechtsprechung gilt etwa sechs Monate als Obergrenze, falls keine besonderen Umstände vorliegen
Wenn es länger dauert, kann es etwa an noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen liegen.
Dein:e Vermieter:in darf die Kaution nicht unbefristet einbehalten. Üblich sind sechs Monate, um den Wohnungszustand zu prüfen und eventuell anfallende Rechnungen zu begleichen.
Sollten in diesem Zeitraum Schäden bekannt werden, die du noch beheben kannst, muss dir eine Frist eingeräumt werden. Danach darf der Betrag von der Kaution abgezogen werden. Ausstehende Nebenkostennachzahlungen rechtfertigen einen längeren Einbehalt.
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Selbst wenn Dritte als Bürgen oder Mitbewohner involviert sind, gelten deine Rechte am Geld grundsätzlich unverändert. Die Kaution erhält in der Regel die Person, die im Mietvertrag als Hauptmieter:in eingetragen ist.
Dein:e Vermieter:in kann in keinem Fall nachträglich eine höhere Kaution verlangen. Bei neuem Eigentümer:innen oder bei Vermieterwechsel darf keine höhere Mietkaution gefordert werden. Die vereinbarte Kautionshöhe bleibt verbindlich, bis zum Vertragsende.
Die vereinbarte Frist ist verstrichen und die Kaution immer noch nicht da - du solltest schriftlich nachhaken. Nenne Mietzeitraum, Übergabedatum und den genauen Betrag inklusive Zinsen, den du zurückerwartest.
<Adresse Absender:in>
<Anschrift Vermieter:in>
Rückzahlung Mietkaution
<Adresse Mietobjekt (ggf. Mietvertragsnr.)>
<Datum>
<Anrede>,
da das Mietverhältnis über o.g. Mietobjekt seit dem <Datum> beendet ist und gem. Übergabeprotokoll vom <Datum> festgestellt wurde, dass sich die Mietsache im Übergabezeitpunkt im ordnungsgemäßen Zustand befunden hat, bitte/n ich/ wir nun um Auszahlung der zu Anfang des Mietverhältnisses geleisteten Mietsicherheit in Höhe von <Betrag>.
Bitte überweisen Sie den Betrag einschließlich der angefallenen Zinsen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum <Datum> auf das Konto <Bankdaten>.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
____________________________
<Unterschrift> (aller Mieter:innen!)
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Im Bürgerliches Gesetzbuch enthält Paragraf 551 BGB Regeln zur Mietkaution. Demnach darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Sollte die Miete in eine Kalt- und Warmmiete aufgeteilt sein, zählt nur die Kaltmiete.
Unwirksam sind Klauseln, die höhere Summen oder sofortige Vollzahlung fordern. Gesetzlich ist auch festgelegt, dass dein:e Vermieter:in das Geld getrennt von seinem Privatvermögen anlegen muss.
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FAQ: Häufige Fragen zum Thema Rückzahlung der Mietkaution
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Wie lange hat dein:e Vermieter:in Zeit, die Kaution zurückzuzahlen?
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Gesetzlich gibt es keinen festen Termin. In der Praxis wird allerdings ein Zeitraum von drei bis sechs Monaten nach Auszug als üblich angesehen. Innerhalb dieser Frist prüft dein:e Vermieter:in mögliche Ansprüche (Schäden, Nebenkosten etc.).
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Wie viel Geld darf der Vermieter von der Kaution einbehalten?
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Der Vermieter darf nur berechtigte Forderungen von der Kaution abziehen. Das sind beispielsweise nachgewiesene Schadensersatzkosten, offene Mietforderungen oder übrig gebliebene Nebenkosten.
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Wie funktioniert die Rückzahlung der Mietkaution?
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Nach deinem Auszug und der Wohnungsübergabe wird in der Regel ein kurzer Prüfungszeitraum vereinbart. Dein:e Vermieter:in gleicht offene Positionen (Reparaturkosten, Nachzahlungen) ab. Liegen keine Ansprüche mehr vor und ist keine offene Nebenkostenabrechnung bekannt, bekommst du den vollen Betrag inklusive Zinsen.

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.
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„Vorsorgen ist besser: Gleich beim Einzug sollte erstens ein Übernahmeprotokoll erstellt werden, damit klar ist, in welchem Zustand die Mietsache war. Beim Auszug sollte ein Übergabeprotokoll erstellt werden, um mögliche Schäden zu dokumentieren“