Als Vermieter:in bist du verpflichtet, deinem:deiner Mieter:in eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Die gesetzlichen Vorgaben dazu sind in § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt. In diesem Beitrag findest du alle wichtigen Informationen sowie eine kostenlose Wohnungsgeberbestätigung als PDF- Vorlage zum Download.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht für die Anmeldung beim Bürgeramt. 

  • Die Bescheinigung wird von Vermieter:in, Hauptmieter:in oder Eigentümer:in ausgestellt. 

  • Die Anmeldung des Wohnsitzes muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen. 

  • Mit VermietenPlus hast du alles alles Wichtige direkt an einem Ort griffbereit – darunter auch die Wohnungsgeberbestätigung als PDF-Vorlage. 

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Wohnungsgeberbestätigung als PDF-Vorlage herunterladen

Die Wohnungsgeberbestätigung wird für die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes beim Bürgeramt benötigt. Damit du für deine Mieter:innen schnell und unkompliziert agieren kannst, stellen wir dir die Wohnungsgeberbestätigung kostenlos als PDF-Vorlage zum Download bereit. 

Trage die erforderlichen Angaben ein, drucke die Vorlage anschließend aus und übergib sie deinem:deiner Mieter:in oder sende sie elektronisch an das Einwohnermeldeamt. 

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?


Man sieht ein paar Hände, das einem zweiten paar Hände zusammengeheftete Dokumente übergibt. Im Hintergrund ist ein Tisch mit Kaffee darauf und eine weitere Person zu erahnen.

Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine schriftliche Bescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG). Vermieter:innen bestätigen damit den Einzug von Mieter:innen, damit diese ihren neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden oder ummelden können. 

Wer muss die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen?

Die Wohnungsgeberbestätigung wird von der Person ausgestellt, die den Wohnraum zur Verfügung stellt.

Wohnsituation  Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus? 
Mietwohnung  Vermieter:in, Hausverwaltung 
Untervermietung  Hauptmieter:in 
WG  Hauptmieter:in 
Einzug bei Eltern  Eltern 
Eigentum  Eigentümer:in für sich selbst 

 

Ziehen Familienmitglieder oder Partner:innen ohne eigenen Mietvertrag in die Wohnung ein, wird die Wohnungsgeberbestätigung in der Regel von dem:der Hauptmieter:in ausgestellt. 

Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung – was ist der Unterschied?

Die Begriffe Wohnungsgeberbestätigung und Vermieterbescheinigung werden häufig synonym verwendet. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied: 

Eine Vermieterbescheinigung wird ausschließlich von dem:der Vermieter:in ausgestellt. Eine Wohnungsgeberbestätigung kann dagegen auch von Hauptmieter:innen, Eltern oder anderen Personen ausgestellt werden, die Wohnraum zur Verfügung stellen. 

Nicht verwechselt werden sollte die Wohnungsgeberbestätigung mit der Vorvermieterbescheinigung. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung des vorherigen Vermieters über das Zahlungsverhalten und vertragsgemäße Verhalten von Mieter:innen.

Expertenkommentar

"Die Wohnungsgeberbestätigung gehört zu den Unterlagen, die beim Einzug häufig vergessen werden. Deshalb empfiehlt es sich, die Bescheinigung bereits bei der Vertragsunterzeichnung vorzubereiten und gemeinsam mit dem Mietvertrag zu übergeben. 

Achte außerdem darauf, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Schon kleine Fehler bei Namen, Einzugsdatum oder Anschrift können die Anmeldung beim Bürgeramt verzögern."

Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung
Nadine Kunert

Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.

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Kann ich die Wohnungsgeberbestätigung selbst ausfüllen?

Wenn du Eigentümer:in der Wohnung bist und selbst einziehst, kannst du die Wohnungsgeberbestätigung für dich selbst ausstellen. 

Was muss in der Wohnungsgeberbestätigung stehen?

Die Wohnungsgeberbestätigung kann formlos erstellt werden. Am einfachsten nutzt du jedoch eine Vorlage, die bereits alle Pflichtangaben nach § 19 BMG enthält. 

Folgende Angaben müssen enthalten sein: 

  • Name und Anschrift des:der Wohnungsgeber:in und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers, 
  • Einzugsdatum, 
  • Anschrift der Wohnung, 
  • Namen aller meldepflichtigen Personen, 
  • handschriftliche Unterschrift des:der Wohnungsgeber:in 

Optional kann zusätzlich das Auszugsdatum angegeben werden. 
 
Kann die Wohnungsgeberbestätigung digital übermittelt werden? 

Ja. Die Wohnungsgeberbestätigung kann elektronisch an das Einwohnermeldeamt übermittelt werden. In diesem Fall erhält der:die Mieter:in einen Zuordnungscode, mit dem die Bescheinigung beim Amt zugeordnet werden kann. 

Alternativ kann die Wohnungsgeberbestätigung ausgedruckt und unterschrieben übergeben werden. 

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Fristen & Bußgelder bei der Wohnungsgeberbestätigung

Die Anmeldung und Abmeldung von Wohnsitzen ist in § 17 ff. Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt. 

Wichtige Fristen im Überblick: 

  • Die Anmeldung beim Bürgeramt muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug erfolgen.
  • Wer nach dem Auszug keine neue Wohnung in Deutschland bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen abmelden. 
  • Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich. 
     

Scheinanmeldungen sind verboten. Wenn Vermieter:innen eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, obwohl die Person nicht tatsächlich einzieht, kann das mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wer auf diese Weise Bekannten helfen will, die Chancen auf einen Kitaplatz zu erhöhen oder einen besseren Tarif bei der Autoversicherung zu erhalten, geht ein hohes finanzielles Risiko ein. 

Auch fehlerhafte oder unvollständige Angaben können Bußgelder nach sich ziehen.

Rechte und Pflichten für Vermieter:innen

Als Vermieter:in bist du verpflichtet, die Wohnungsgeberbestätigung korrekt und fristgerecht auszustellen. Darüber hinaus regelt das Bundesmeldegesetz (BMG) weitere Rechte und Pflichten. 

Dazu gehört unter anderem: 

  • Vermieter:innen dürfen bei der Meldebehörde erfragen, ob eine An- oder Abmeldung erfolgt ist. 
  • Eigentümer:innen müssen der Meldebehörde auf Anfrage Auskunft über aktuelle oder frühere Bewohner:innen geben. 

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Fazit: Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung des Wohnsitzes

Die Wohnungsgeberbestätigung gehört zu den wichtigsten Dokumenten bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses. Mit der fristgerechten Ausstellung ermöglichst du deinen Mieter:innen die Anmeldung beim Bürgeramt und vermeidest mögliche Bußgelder. Mit einer vorbereiteten PDF-Vorlage lässt sich die Wohnungsgeberbestätigung schnell, korrekt und unkompliziert erstellen. 

FAQ: Häufige Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung

Wo bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung als PDF-Vorlage? 

Eine Wohnungsgeberbestätigung kann als PDF-Vorlage heruntergeladen und anschließend ausgedruckt oder digital versendet werden. Wichtig ist, dass alle Pflichtangaben nach § 19 BMG enthalten sind.

Wer muss die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen? 

Die Wohnungsgeberbestätigung wird von der Person ausgestellt, die den Wohnraum zur Verfügung stellt – zum Beispiel von Vermieter:innen, Hauptmieter:innen oder Eigentümer:innen. 

Wann muss die Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt werden? 

Die Bescheinigung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug vorliegen, damit sich Mieter:innen fristgerecht beim Bürgeramt anmelden können. 

Kann die Wohnungsgeberbestätigung digital übermittelt werden? 

Ja. Die Wohnungsgeberbestätigung kann elektronisch an das Einwohnermeldeamt übermittelt werden. Alternativ kann sie ausgedruckt und unterschrieben übergeben werden. 

Reicht ein Mietvertrag als Wohnungsgeberbestätigung aus? 

Nein. Für die Anmeldung beim Bürgeramt wird eine separate Wohnungsgeberbestätigung benötigt. 

Was passiert ohne Wohnungsgeberbestätigung? 

Ohne Wohnungsgeberbestätigung ist eine Anmeldung des Wohnsitzes in der Regel nicht möglich. Zudem können Bußgelder drohen, wenn die Bescheinigung nicht korrekt oder verspätet ausgestellt wird. 

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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.

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