Für den Hausverkauf benötigt der:die Notar:in verschiedene Angaben und Unterlagen von dir und der Käuferseite. Sie dienen unter anderem dazu, den Kaufvertrag vorzubereiten und den Verkauf rechtssicher abzuwickeln. Welche Unterlagen du für den Notartermin beim Hausverkauf vorbereiten solltest und was Käufer mitbringen müssen, erfährst du hier.

Du möchtest deine Immobilie verkaufen? Spare jetzt Zeit beim Verkaufsprozess und profitiere von der Expertise regionaler Profis.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Für den Hausverkauf und die Vorbereitung des Kaufvertrags braucht der:die Notar:in verschiedene Unterlagen zur Immobilie sowie Angaben zu Verkäufer:in und Käufer:in, Kaufpreis und Übergabetermin. 

  • Zu den wichtigen Unterlagen gehören beispielsweise Grundbuchauszug, Unterlagen zu bestehenden Grundschulden, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis und weitere Nachweise zur Immobilie

  • Erfahrene Makler:innen erzielen für dich einen marktgerechten Verkaufspreis – hier passende Profis finden.


Tipp
Verkauf zum attraktiven Preis

  • Kostenloser Maklervergleich
  • Schnell & einfach verkaufen
  • Welche Unterlagen braucht der Notar beim Hausverkauf?

    Die Aufgaben des:der Notar:in beim Hausverkauf bestimmen auch über die Dokumente, die dafür  erforderlich sind. Der:die Notar:in bereitet den Kaufvertrag vor und begleitet die rechtliche Abwicklung des Hausverkaufs bis hin zur Zahlung. Dazu gehören unter anderem die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags, die Abwicklung bestehender Grundbuchbelastungen und die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch. 


    Play Video-Preview
    Mit Klick auf das Video wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt

    Dafür benötigt das Notariat verschiedene Unterlagen und Angaben zur Immobilie und zum Verkauf. 
     
    Typischerweise sind folgende Dokumente erforderlich:

    • aktueller Grundbuchauszug, sofern dieser nicht vom Notariat selbst eingeholt wird 
    • bei einer geerbten Immobilie gegebenenfalls Erbschein oder andere Erbnachweise, sofern der:dieVerkäufer:in noch nicht als Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen ist 
    • aktuelle Flurkarte 
    • Unterlagen zu bestehenden Grundschulden oder anderen Belastungen, die im Zuge des Verkaufs gelöscht werden sollen 
    • falls relevant eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, etwa zu Stellplatz-, Zufahrts- oder Abstandsflächenbaulasten 
    • bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung; aus der Teilungserklärung ergeben sich unter anderem Sonder- und Gemeinschaftseigentum 
    • wenn zutreffend der Erbbaurechtsvertrag 
    • gegebenenfalls Vollmachten oder Vertretungsnachweise 
    • je nach Immobilie und Verkaufssituation weitere objektbezogene Unterlagen und Nachweise 
    Expertenkommentar

    „Warte mit der Zusammenstellung der Unterlagen nicht bis zum Notartermin. Sobald Käufer:in, Kaufpreis und die wesentlichen Eckdaten des Verkaufs feststehen, kannst du mit dem Notariat klären, welche Dokumente noch fehlen. Das ist besonders sinnvoll, wenn beispielsweise Grundschulden eingetragen sind, die Immobilie geerbt wurde oder eine Eigentumswohnung verkauft wird.“

    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung
    Nadine Kunert

    Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.

    ×

    Welche Angaben braucht der Notar?

    Für die Vorbereitung des Kaufvertrags braucht der:die Notar:in außerdem verschiedene Angaben zum Verkauf. Dazu gehören insbesondere: 

    • Name, Anschrift und  Steuer-Identifikationsnummer von Verkäufer:in und Käufer:in  
    • genaue Anschrift der Immobilie  
    • Angaben zur eindeutigen Identifikation des Grundstücks, beispielsweise Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer 
    • vereinbarter Kaufpreis  
    • gegebenenfalls mitverkauftes Inventar  
    • vereinbarter Übergabetermin  
    • gegebenenfalls Angaben zu dem:der Makler:in und zur Maklerprovision

    Notar im Gespräch mit Verkäufer

    Welche Unterlagen braucht der Käufer beim Notartermin?

    Für Käufer:innen sind in der Regel nur wenige Unterlagen erforderlich. Zum Notartermin solltest du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Bei einer Finanzierung benötigt das Notariat außerdem die erforderlichen Unterlagen für die Grundschuldbestellung.  

    Woher bekommst du die Unterlagen für den Notar?

    Einige der erforderlichen Unterlagen liegen dir möglicherweise bereits vor, andere kannst du bei den zuständigen Ämtern und Stellen anfordern. Welche Dokumente du selbst beschaffen musst und welche das Notariat einholt oder einsieht, klärst du am besten direkt mit dem:der Notar:in. 


    Notar sitzt neben Verkäufern und hält Checkliste

     

    Unterlage

     

     

    Woher bekommst du sie?

     

     

    Grundbuchauszug

     

     

    Grundbuchamt; häufig kann das Notariat die erforderlichen Grundbuchinformationen selbst einsehen beziehungsweise einen Auszug abrufen 

     

     

    Erbschein oder andere Erbnachweise

     

     

    Nachlassgericht

     

     

    Flurkarte

     

     

    Kataster- beziehungsweise Vermessungsamt 

     

     

    Unterlagen zu bestehenden Grundschulden oder anderen Belastungen

     

     

    finanzierende Bank; Angaben zu eingetragenen Belastungen ergeben sich auch aus dem Grundbuch

     

     

    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

     

     

    zuständige Baubehörde beziehungsweise eine Baulastenauskunft 

     

     

    Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

     

     

    Hausverwaltung; gegebenenfalls auch Grundbuchamt/Grundakten

     

     

    Erbbaurechtsvertrag

     

     

    gegebenenfalls Grundbuchamt/Grundakten 

     

     

    Vollmachten oder Vertretungsnachweise

     

     

    Stelle, die den jeweiligen Nachweis ausgestellt hat

     


    Gut zu wissen: Für die Beschaffung einzelner Unterlagen können Gebühren anfallen, beispielsweise für amtliche Auszüge oder Kopien aus Behördenakten. Wie hoch die Kosten sind, hängt vom jeweiligen Dokument und der zuständigen Stelle ab. 

    hint
    Unterstützung durch einen Makler

    Ein:e Makler:in kann dich dabei unterstützen, erforderliche Unterlagen zusammenzustellen und fehlende Dokumente zu beschaffen. Das spart dir Zeit und kann helfen, Verzögerungen im Verkaufsprozess zu vermeiden.


    Verkaufen Sie mit einem Makler zum Top-Preis!

    Wie läuft der Notartermin beim Hausverkauf ab?

    Sind alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vorhanden, erstellt der:die Notar:in den Kaufvertragsentwurf. Vor dem Notartermin haben Verkäufer:in und Käufer:in Gelegenheit, den Entwurf zu prüfen und offene Fragen zu klären


    Mann sitzt am Laptop und hält Dokumente

    Der weitere Ablauf sieht in der Regel so aus: 

    1. Kaufvertrag besprechen: Beim Notartermin wird der Kaufvertrag vollständig vorgelesen. Der:die Notar:in erläutert die Vertragsinhalte und beantwortet offene Fragen. Änderungen können bei Bedarf noch vorgenommen werden.  
    2. Kaufvertrag unterzeichnen: Sind Verkäufer:in und Käufer:in mit dem Vertrag einverstanden, unterzeichnen beide Parteien. Anschließend wird der Kaufvertrag notariell beurkundet.  
    3. Verkauf abwickeln: Nach der Beurkundung übernimmt der:die Notar:in die weitere rechtliche Abwicklung und veranlasst unter anderem die erforderlichen Schritte beim Grundbuchamt. 
    4. Kaufpreis und Eigentumsübergang: Sind die Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung erfüllt, informiert der:die Notar:in über die Kaufpreisfälligkeit. Nach der Zahlung und den weiteren erforderlichen Schritten wird der Eigentumswechsel im Grundbuch vollzogen.  

    Der:die Notar:in handelt dabei unabhängig und unparteiisch und begleitet Verkäufer:in und Käufer:in durch die rechtliche Abwicklung des Hausverkaufs. 

    hint
    Du kannst beim Notartermin nicht persönlich teilnehmen?

    Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich bei der Beurkundung vertreten lassen, wenn du den Notartermin nicht persönlich wahrnehmen kannst. Auch eine Vertretung ohne vorherige Vollmacht mit anschließender Genehmigung kann möglich sein. Kläre die Vorgehensweise frühzeitig mit dem Notariat, da dabei besondere Formvorgaben gelten und zusätzliche Kosten entstehen können.

    Welche weiteren Unterlagen brauchst du für den Hausverkauf?

    Für einen Hausverkauf brauchst du neben den Unterlagen für das Notariat weitere Dokumente. Dazu gehören je nach Immobilie beispielsweise Energieausweis, Grundrisse und Baupläne, Wohnflächenberechnung sowie Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen

    Welche Dokumente du für den gesamten Verkaufsprozess benötigst und wo du sie bekommst, erfährst du in unserer Checkliste zu den Unterlagen für den Hausverkauf.



    Ausführliche Informationen zu den Unterlagen beim Hausverkauf und den Unterlagen bei der Hausübergabe findest du in unseren jeweiligen Ratgebern.

    Fazit: Unterlagen für den Notar frühzeitig vorbereiten

    Für einen reibungslosen Hausverkauf solltest du frühzeitig klären, welche Unterlagen und Angaben der:die Notar:in in deinem konkreten Fall benötigt. Ein Teil der Informationen wird vom Notariat selbst eingeholt, andere Dokumente musst du bereitstellen. 

    Darüber hinaus brauchst du weitere Unterlagen für den Hausverkauf, etwa für Kaufinteressierte oder die Käuferseite. Je früher du fehlende Dokumente beschaffst und alles vollständig zusammenstellst, desto eher vermeidest du unnötige Verzögerungen im Verkaufsprozess. Dabei kann dich auch ein:e Makler:in unterstützen.


    Der kostenlose Maklervergleich
    Erhalten Sie kostenlos & unverbindlich passende Maklervorschläge aus Ihrer Region.

    FAQ: Häufige Fragen zu den Verkaufsunterlagen für den Notar

    Welche Unterlagen braucht der:die Notar:in beim Hausverkauf?

    Je nach Verkaufssituation benötigt der:die Notar:in unterschiedliche Unterlagen, beispielsweise Nachweise zu bestehenden Grundschulden, bei einer geerbten Immobilie Erbnachweise oder bei einer Eigentumswohnung die Teilungserklärung. Welche Dokumente konkret erforderlich sind, teilt dir das Notariat mit. Angaben aus dem Grundbuch kann das Notariat in der Regel selbst einsehen.

    Was benötigt der:die Notar:in für den Kaufvertragsentwurf?

    Für den Kaufvertragsentwurf benötigt der:die Notar:in unter anderem Name und Anschrift von Verkäufer:in und Käufer:in, Angaben zur Immobilie, den vereinbarten Kaufpreis und den Übergabetermin. Auch mitverkauftes Inventar und Angaben zu dem:der Makler:in können relevant sein.

    Welche Unterlagen muss ich zum Beurkundungstermin mitbringen?

    Zum Beurkundungstermin benötigst du in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Welche weiteren Unterlagen du mitbringen musst, hängt vom Einzelfall ab. Kläre deshalb vor dem Termin mit dem Notariat, ob noch Dokumente oder Nachweise fehlen.

    Welche Unterlagen muss der Verkäufer beim Hausverkauf vorlegen?

    Neben den Unterlagen für das Notariat braucht der:die Verkäufer:in weitere Dokumente für den Hausverkauf. Dazu können beispielsweise Energieausweis, Grundrisse, Bauunterlagen, Wohnflächenberechnung sowie Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen gehören. 

    Wie läuft der Notartermin beim Hausverkauf ab?

    Beim Notartermin wird der Kaufvertrag verlesen und der:die Notar:in erläutert die Vertragsinhalte und beantwortet offene Fragen. Anschließend unterzeichnen Verkäufer:in und Käufer:in den Vertrag und er wird notariell beurkundet. Danach übernimmt das Notariat weitere Schritte der rechtlichen Abwicklung.

    Wie gefällt Ihnen diese Seite?
    /5
    seit 26.06.2021
    Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
    Artikel herunterladen
    Artikel melden
    Vielen Dank!
    Wir haben Ihr Feedback erhalten.
    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung

    Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.

    Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

    Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

    War dieser Artikel hilfreich?
    Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
    Vielen Dank
    Wir haben die Bewertung erhalten.