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Du besitzt eine ältere Immobilie und der Gedanke an die möglichen Sanierungspflichten lässt dich unruhig werden? Damit bist du nicht allein. Viele Eigentümer:innen fragen sich derzeit: Ist das überhaupt bezahlbar? Die gute Nachricht: Mit frühzeitiger Planung, einem klaren Überblick über deine Pflichten als Eigentümer:in und der Nutzung staatlicher Fördermittel lassen sich auch größere Sanierungen stemmen – ohne dass du in die Kostenfalle tappst.



Dachdeckerin mit Werkzeuggürtel und Helm steht auf einem Dach und bearbeitet mit einem Hammer das Dach

GEG: 2 Jahre Zeit zum Nachrüsten


Wenn du ein älteres Haus besitzt, das nicht den aktuellen energetischen Standards entspricht, kommst du an bestimmten Sanierungsmaßnahmen kaum vorbei. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zuletzt zum 1. Januar 2024 umfassend novelliert wurde, nimmt nicht nur Käufer:innen, sondern auch bestehende Eigentümer:innen ausdrücklich in die Pflicht.

Besonders relevant wird das für dich, wenn du eine Immobilie erbst, geschenkt bekommst oder bereits länger besitzt: Innerhalb von zwei Jahren nach einem Eigentumsübergang müssen bestimmte energetische Mindeststandards erfüllt sein. Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert ein Bußgeld – bis zu 50.000 Euro können fällig werden. Zuständig für die Kontrolle sind in der Regel die Bezirksschornsteinfeger:innen und die Bauaufsichtsbehörden.



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Typische Maßnahmen


Folgende Maßnahmen stehen typischerweise im Fokus der Nachrüstpflichten:
 

  • Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches: Liegt über den bewohnten Räumen ein unbeheizter, ungedämmter Dachboden, braucht er eine Wärmedämmung, die einen bestimmten Mindeststandard erfüllt. Alternativ kannst du gleich das gesamte Dach auf einmal sanieren – sinnvoll, wenn du es sowieso ausbauen willst.
  • Austausch alter Heizkessel: Ölheizungen oder Konstanttemperatur-Gaskessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen raus. Brennwert- oder Niedertemperaturgeräte sind ausgenommen – also prüfe den Typ, nicht nur das Baujahr.
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren: Ungedämmte, zugängliche Leitungen in unbeheizten Räumen (z. B. im Keller) müssen isoliert werden.

 

Wichtig: Auch abseits dieser direkten Nachrüstpflichten greift das GEG. Wenn du ohnehin Bauteile wie Fassade oder Fenster erneuerst und dabei mehr als zehn Prozent der Fläche des jeweiligen Bauteils veränderst, müssen die strengen GEG-Neubaustandards für die Energieeffizienz dieser Bauteile eingehalten werden.



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GEG greift auch in anderen Bereichen


Wichtig: Auch abseits dieser direkten Nachrüstpflichten greift das GEG. Wenn du ohnehin Bauteile wie Fassade oder Fenster erneuerst und dabei mehr als zehn Prozent der Fläche des jeweiligen Bauteils veränderst, müssen die strengen GEG-Neubaustandards für die Energieeffizienz dieser Bauteile eingehalten werden. 

Rechne für das Pflichtpaket realistisch mit 20.000 bis 50.000 Euro bei einem typischen Einfamilienhaus – je nachdem, ob und welche neue Heizung eingebaut werden soll. Das ist aber noch nicht das finanzielle Ende – freiwillige Extras wie Fenstertausch oder Fassadendämmung können den Betrag verdoppeln. Wenn du die Heizung nicht austauschen musst, ist die Pflichtsanierung dagegen überschaubar.


hint
GEG-Zukunft unter Schwarz-Rot?

Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat angekündigt, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend umzuschreiben. Panik ist trotzdem fehl am Platz – die Koalition setzt eher auf Nachschärfen als auf einen kompletten Neustart. Laut Koalitionsvertrag soll das „neue GEG" weniger Detailvorgaben enthalten und stärker auf die tatsächliche CO₂-Ersparnis eines Gebäudes zielen. Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen bleibt im Kern erhalten, wird aber um alternative Energieträger (grüner Wasserstoff, Bioenergie, „Technologieoffenheit") ergänzt, damit Eigentümer:innen mehr Wahlfreiheit haben.

Achtung, Spekulation: Erste Gesetzesentwürfe könnte das Kabinett im Sommer 2025 vorlegen, verabschiedet werden könnte die Reform Ende 2025 und ab Anfang 2026 gelten. Wer jetzt kauft, fällt also vermutlich weiter unter das aktuelle GEG.


Vorteile


Die Dämmpflicht ist aber auch zu deinem Vorteil:
 

  • Energieersparnis: Eine gut gedämmte oberste Geschossdecke spart bis zu zehn Prozent Heizenergie – das merkst du Jahr für Jahr auf der Abrechnung.
  • Wiederverkaufswert: Wer heute saniert, verhindert morgen den Preisabschlag. Immer mehr Kaufsuchende vergleichen Energieklassen – ein Haus mit neuer Dämmung steht besser da.
  • Planbarkeit: Weil das Gesetz die Frist klar definiert, kannst du einen Zeitplan aufstellen und die Gewerke in Ruhe beauftragen.


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  • So hilft der Staat


    Der Staat greift dir kräftig unter die Arme: Über die KfW-Förderung für den Heizungstausch (Programm 458) gibt es bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten als Förderung. Für Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenstertausch oder die Optimierung der Anlagentechnik (außer Heizungstausch) gibt es Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

    Wichtig: Erst Antrag stellen, dann Handwerker:innen beauftragen – sonst fällt die Förderung flach.

    Die Sanierungspflichten sind real, aber selten ein echtes Risiko, wenn du:
     

    • Frühzeitig prüfst, was wirklich gemacht werden muss.
    • Förderungen ausschöpfst.
    • Kauf und Sanierung kombinierst, statt später einen teuren Modernisierungskredit draufzusatteln.


    So bleiben deine Sanierungskosten überschaubar – und du wohnst bald in einem Haus, das nicht nur Charme, sondern auch Zukunft hat.


    Alle Angaben ohne Gewähr.



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