Wer ein Haus verkauft, hat steuerliche Rechte und Pflichten. Welche Steuern anfallen und welche Posten des Hausverkaufs von der Steuer abgesetzt werden können, ist abhängig von der Art der Immobilie. Eine private Veräußerung unterliegt anderen Regelungen als eine gewerbliche.
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Steuern beim Hausverkauf: Verkaufsnebenkosten – etwa Makler-, Notar- oder Grundbuchkosten – sind nur absetzbar, wenn der Verkauf steuerpflichtig ist.
Wann steuerpflichtig: Liegt der Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist, gelten diese Kosten als Werbungskosten und mindern den Gewinn. Bei Eigennutzung kann der Verkauf auch innerhalb der Zehnjahresfrist steuerfrei sein.
Zeitpunkt: Entscheidend ist das Jahr, in dem der Verkaufserlös auf deinem Konto eingeht.
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- Welche Kosten kann ich beim Hausverkauf steuerlich absetzen?
- Wann kann ich Kosten beim privaten Hausverkauf von den Steuern absetzen?
- Welche Verkaufsnebenkosten sind nicht steuerlich absetzbar?
- Maklerkosten steuerlich absetzen
- Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?
- Löschung der Grundschuld steuerlich absetzen
- Steuern beim gewerblichen Verkauf von Immobilien
- Fazit: Hausverkauf steuerlich absetzen
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema Hausverkauf steuerlich absetzen
Ist dein Immobilienverkauf steuerpflichtig – etwa weil die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist –, kannst du zahlreiche Verkaufsnebenkosten vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen.
| Kosten | Steuerpflichtiger Verkauf | Steuerfreier Verkauf |
| Maklerprovision | Ja | Nein |
| Notarkosten (verkaufsbedingt) | Ja | Nein |
| Löschung der Grundschuld | Ja, soweit verkaufsbedingt | Nein |
| Gutachterkosten | Ja | Nein |
| Energieausweis | Ja | Nein |
| Inserate und Online-Anzeigen | Ja | Nein |
| Fahrten zu Besichtigungen | Ja | Nein |
| Telefon- und Portokosten | Ja | Nein |
| Rechtsberatung | Ja | Nein |
| Modernisierungs- und Reparaturkosten | Teilweise, abhängig von Art und steuerlicher Einordnung | In der Regel nein |
Das Einkommenssteuergesetz beschäftigt sich in § 23 EStG mit privaten Veräußerungsgeschäften, zu denen auch der private Verkauf von Haus, Wohnung oder Grundstück gehört. Dem Gesetz nach unterliegen Erlöse aus solchen Verkäufen in folgenden Fällen nicht der Steuerpflicht:
- Zwischen dem Erwerb und dem Verkauf liegen mehr als zehn Jahre.
- Zwischen Erwerb und Verkauf liegen zwar weniger als zehn Jahre, die Immobilie wurde jedoch die gesamte Zeit durch den:die Verkäufer:in selbst oder im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren zu Wohnzwecken genutzt.

Die Eigennutzung erkennt der Gesetzgeber auch dann an, wenn die Immobilie einem Kind des:der Verkäufers:in unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen wurde und er:sie für dieses Kind Kindergeld bezogen hat. Treffen alle diese Voraussetzungen nicht zu, muss der Gewinn aus dem Immobilienverkauf als Einkommen versteuert und in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Die Steuerschuld der sogenannten Spekulationssteuer lässt sich jedoch durch einige Posten mindern, die im Zusammenhang mit dem Hausverkauf stehen und im oberen Teil des Beitrags als Überblick dargestellt sind.
Beim Immobilienverkauf geht es längst nicht nur um den besten Preis – auch steuerlich kann jede Entscheidung spürbare Folgen haben. Viele Verkäufer:innen unterschätzen, wie komplex die Abgrenzung zwischen steuerpflichtigem und steuerfreiem Verkauf ist. Wer alle Belege sorgfältig aufbewahrt und frühzeitig steuerlichen Rat einholt, kann die eigene Situation deutlich optimieren. Gute Vorbereitung verhindert böse Überraschungen – besonders, wenn der Verkauf in die Spekulationsfrist fällt.
Maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungsgewinns (§ 11 EStG). Geht der Verkaufserlös beispielsweise noch im Dezember auf deinem Konto ein, gehört der Verkauf steuerlich zu diesem Kalenderjahr. Erfolgt der Zufluss dagegen erst im Januar, verschiebt sich der Veranlagungszeitraum auf das neue Jahr. Scheitert der Immobilienverkauf dagegen, können die entstandenen Verkaufsnebenkosten in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Veräußerungskosten fallen beim Immobilienverkauf unter den Werbungskostenabzug. Damit reduzieren sie den zu versteuernden Gewinn. Doch nicht jede Position der Verkaufsnebenkosten lässt sich auch beim Hausverkauf steuerlich absetzen.
Die Maklerprovision sowie auch die Notarkosten sind nur mit Einschränkungen steuerlich absetzbar. In den folgenden Abschnitten liest du, welche Voraussetzungen vorliegen müssen.
Maklergebühren gehören zu den typischen Verkaufsnebenkosten beim Immobilienverkauf und können einen erheblichen Kostenfaktor darstellen Entsprechend stellt sich für viele Verkäufer:innen die Frage, ob sie steuerlich absetzbar sind.
Liegt der Verkauf mit Makler:in innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist, sind die Maklerkosten als Werbungskosten abziehbar und mindern den zu versteuernden Gewinn.
Erfolgt der Verkauf dagegen steuerfrei – etwa nach Ablauf der Zehnjahresfrist oder bei Eigennutzung – können die Maklerkosten nicht steuerlich geltend gemacht werden, da sie als private Aufwendungen gelten. Und es gibt eine weitere Ausnahme:
Es handelt sich um ein Mietobjekt und du kaufst vom Erlös sofort ein neues Mietobjekt. In diesem Fall lässt sich die Maklerprovision als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Fallen bei der Mietersuche für das vermietete Objekt Maklergebühren an, kannst du auch diese als Werbungskosten steuerlich absetzen.
Spezifischere Fragen zum Thema Maklerkosten steuerlich absetzen beantworten wir in unserem Beitrag. Gleichzeitig empfehlen wir die Beratung durch eine:n Steuerberater:in.
Übersicht: Wer darf Maklerkosten absetzen?
| Position | Absetzbar ja / nein? |
| Verkäufer:in | Nein. Ausnahme: Wenn ein Mietobjekt durch ein neues Mietobjekt ersetzt wird. |
| Käufer:in | Nein. Ausnahme: Wenn das Kaufobjekt vermietet wird und in bestimmten Fällen auch bei beruflich bedingten Umzügen. |
| Vermieter:in | Ja, als Werbungskosten. |
| Mieter:In | Nein. Ausnahme: Berufliche Nutzung der Immobilie. |
Als Vermieter:in und Verkäufer:in eines Mietobjektes kannst du die Maklerprovision als Werbungskosten steuerlich absetzen.
Beim Kauf einer Immobilie rechnest du die Maklerprovision als Anschaffungskosten dem Kaufpreis hinzu. Dieser Betrag kann dann linear mit jährlich 2,0 bis 2,5 Prozent je nach Baujahr des Gebäudes abgeschrieben werden. Erfahre in unserem Ratgeber mehr zum Thema Maklergebühren steuerlich absetzen.
Die gesamten Notarkosten bei einer Immobilienübertragung betragen 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Auch wenn es keine gesetzlichen Regelungen dazu gibt, so trägt üblicherweise der:die Käufer:in diese Kosten. Einzige Ausnahme sind die Kosten, die der:der Verkäufer:in selbst verursacht, nämlich die Löschung der Grundschuld, sofern die Immobilie beliehen war.
Dennoch solltest du vorsichtshalber damit rechnen, dass du als Verkäufer:in mehr als diesen Teil zahlen musst. Du haftest nämlich gemeinsam mit dem:der Käufer:in für die Begleichung der Notarkosten beim Hausverkauf. Man spricht hier auch von gesamtschuldnerischer Haftung. Es ist ratsam, die Bonität des:der Käufers:in genau zu überprüfen. Sollte es nicht zum Verkaufsabschluss kommen, obwohl der:die Notar:in bereits für dich und den:die Käufer:in aktiv war, werden ebenfalls Gebühren fällig.
Für Verkäufer:innen steuerlich absetzbar sind die Notargebühren, wenn für den Verkauf der Immobilie Spekulationssteuer anfällt.
Käufer:innen können die Kaufnebenkosten dann steuerlich absetzen, wenn sie die Immobilie nach dem Kauf vermieten oder gewerblich nutzen.

Solltest du mit dem Verkauf deiner Immobilie eine auf dich eingetragene Grundschuld aus dem Grundbuch löschen wollen, musst du mit Gebühren um die 0,2 Prozent der Grundschuld rechnen. Bei 100.000 Euro Grundschuld sind dies 200 Euro.
Die Löschung der Grundschuld ist für Verkäufer:innen steuerlich absetzbar, wenn die Immobilie vermietet ist oder es sich um einen eigenen Gewerbebetrieb handelt. Hingegen ist ein privater Immobilienverkauf für das Finanzamt ein privates Veräußerungsgeschäft und daher nicht steuerlich absetzbar.
Ein privater Immobilienverkauf kann durch das Finanzamt unter Umständen als gewerblich eingestuft werden. Hier gilt die sogenannte Drei-Objekt-Grenze. Danach kann ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft werden. Die sogenannte Drei-Objekt-Grenze dient der Finanzverwaltung und Rechtsprechung als wichtiges Indiz für einen gewerblichen Grundstückshandel. Ob tatsächlich ein Gewerbebetrieb vorliegt, hängt jedoch immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn es sich um geerbte Immobilien handelt. Ist der Immobilienverkauf gewerblich begründet, ist der:die Verkäufer:in zusätzlich zur Einkommenssteuer zur Zahlung der Gewerbe- und womöglich der Umsatzsteuer verpflichtet. Auch beim gewerblichen Verkauf darfst du die Verkaufsnebenkosten steuerlich absetzen.
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Der Verkauf einer Immobilie bringt zahlreiche steuerliche Aspekte mit sich, die sowohl Rechte als auch Pflichten für Verkäufer:innen beinhalten. Ein privater Hausverkauf kann durch das Absetzen bestimmter Verkaufsnebenkosten steuerlich optimiert werden, während gewerbliche Verkäufe zusätzlichen Steuerarten unterliegen können. Entscheidend ist dabei die genaue Kenntnis der steuerlichen Regelungen, wie sie beispielsweise in § 23 EStG festgelegt sind.
Um alle möglichen steuerlichen Vorteile zu nutzen, sollten Verkäufer:innen eine detaillierte Immobilienbewertung durchführen und sich über die absetzbaren Kosten wie Maklergebühren, Notarkosten und Modernisierungsaufwendungen informieren. Professionelle Steuerberater:innen können hier wertvolle Unterstützung bieten, um die individuelle steuerliche Situation optimal zu gestalten und unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Hausverkauf steuerlich absetzen
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Kann ich Renovierungskosten beim Hausverkauf steuerlich absetzen?
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Nicht immer. Ob Renovierungskosten steuerlich berücksichtigt werden können, hängt unter anderem davon ab, ob der Immobilienverkauf steuerpflichtig ist und um welche Maßnahmen es sich handelt. Fällt Spekulationssteuer an, können bestimmte Renovierungs- oder Modernisierungskosten den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn mindern. Bei einem steuerfreien Verkauf ist dies in der Regel nicht möglich. Vermietete Immobilien unterliegen wiederum anderen steuerlichen Regelungen.
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Kann ich die Kosten eines gescheiterten Immobilienverkaufs steuerlich absetzen?
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Nein, in der Regel nicht. Kommt der Immobilienverkauf letztlich nicht zustande, können die bis dahin entstandenen Verkaufsnebenkosten – etwa für Makler:in, Gutachten oder Inserate – grundsätzlich nicht als Werbungskosten im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung für den Werbungskostenabzug ist, dass tatsächlich ein steuerpflichtiger Immobilienverkauf erfolgt.
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Wie kann ich den Hausverkauf in der Steuererklärung angeben?
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Wenn dein Verkauf steuerpflichtig ist, musst du ihn auch in die Steuererklärung eintragen. Dafür verwendest du die Anlage SO (Sonstige Einkünfte). Benötigt werden unter anderem der Kauf- und Verkaufspreis, die jeweiligen Daten aus den notariellen Kaufverträgen sowie Nachweise über absetzbare Werbungskosten. Ist der Hausverkauf steuerfrei, musst du ihn in der Regel nicht in der Steuererklärung angeben.
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Kann ich die Kosten für eine:n Steuerberater:in beim Hausverkauf steuerlich absetzen?
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Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ist der Immobilienverkauf steuerpflichtig – beispielsweise, weil er innerhalb der Spekulationsfrist erfolgt –, können Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn mindern. Bei einem steuerfreien privaten Immobilienverkauf lassen sich diese Kosten in der Regel nicht steuerlich geltend machen.
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Welche Belege sollte ich für das Finanzamt aufbewahren?
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Bewahre alle Unterlagen auf, die den Immobilienverkauf und die entstandenen Kosten belegen. Dazu gehören insbesondere die notariellen Kaufverträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise für Makler:in, Notar:in, Gutachten, Energieausweis, Inserate sowie weitere Verkaufsnebenkosten. Musst du den Verkaufsgewinn versteuern, benötigst du diese Belege, um den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn korrekt zu ermitteln und steuerlich absetzbare Kosten nachzuweisen.
Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
„Viele Eigentümer:innen konzentrieren sich darauf, welche Kosten sie steuerlich absetzen können. In der Praxis hat jedoch oft eine andere Frage den deutlich größeren Einfluss: Ist der Verkauf überhaupt steuerpflichtig? Wer den Verkaufszeitpunkt flexibel wählen kann, sollte deshalb frühzeitig prüfen, ob sich durch das Abwarten bis zum Ende der Spekulationsfrist Steuern vollständig vermeiden lassen. Das spart häufig deutlich mehr Geld als einzelne absetzbare Verkaufsnebenkosten.“