Du möchtest eine Immobilie verkaufen oder willst eine Immobilienfinanzierung beantragen? Dafür brauchst du einen aktuellen Grundbuchauszug. Er zeigt, wem das Grundstück gehört und welche Rechte und Belastungen eingetragen sind. Hier erfährst du, wo und wie du einen Grundbuchauszug anfordern kannst, welche Voraussetzungen gelten und mit welchen Kosten und Bearbeitungszeiten du rechnen musst.
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Einen Grundbuchauszug erhältst du beim zuständigen Grundbuchamt. Dafür musst du ein berechtigtes Interesse darlegen können.
Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug kostet 10 Euro, eine beglaubigte Abschrift 20 Euro.
Plane für die Beantragung mindestens zwei Wochen ein. Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann variieren.
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- Was ist ein Grundbuchauszug?
- Wann brauche ich einen Grundbuchauszug?
- Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?
- Grundbuchauszug beantragen: Schritt für Schritt
- Kann ich einen Grundbuchauszug online beantragen?
- Was kostet ein Grundbuchauszug?
- Wie lange dauert es, einen Grundbuchauszug zu bekommen?
- Wie ist ein Grundbuchauszug aufgebaut?
- Fazit: Grundbuchauszug rechtzeitig anfordern
- FAQ: Häufige Fragen zum Grundbuchauszug
Im Grundbuch ist dokumentiert, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Belastungen darauf liegen. Für jedes Grundstück wird dafür ein Grundbuchblatt geführt.
Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift dieses Grundbuchblatts und gibt den aktuellen Stand der Eintragungen wieder.
Geführt und verwaltet werden die Grundbücher von den Grundbuchämtern, die in der Regel bei den zuständigen Amtsgerichten angesiedelt sind. Die Grundbücher werden heute überwiegend elektronisch geführt.
Im Grundbuchauszug findest du Angaben zum Grundstück, zu den Eigentümer:innen sowie zu eingetragenen Rechten und Belastungen. Dazu zählen beispielsweise Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte oder Grundschulden.
Das Grundbuchblatt gliedert sich in das Bestandsverzeichnis sowie die Abteilungen I, II und III. Was du dort jeweils findest und wie ein Grundbuchauszug aufgebaut ist, zeigen wir dir weiter unten.
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Ein aktueller Grundbuchauszug ist vor allem beim Verkauf oder bei der Finanzierung einer Immobilie wichtig.
Beim Immobilienverkauf gibt er Auskunft über die Eigentumsverhältnisse sowie eingetragene Rechte und Belastungen. Der:die Notar:in prüft das Grundbuch vor der Beurkundung und kann die erforderlichen Grundbuchdaten in der Regel selbst abrufen.
Bei einer Immobilienfinanzierung benötigt die Bank Angaben aus dem Grundbuch, um die Eigentumsverhältnisse und bestehende Belastungen zu prüfen. In der Regel wird zur Absicherung des Darlehens eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen.
Darüber hinaus kann ein Grundbuchauszug beispielsweise bei einer Schenkung oder in Erbfällen benötigt werden.
Möchtest du die Eintragungen lediglich prüfen, kannst du bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Grundbuch nehmen. Benötigst du dagegen einen Nachweis für deine Unterlagen, kannst du einen Grundbuchauszug als Abschrift anfordern.
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Das Grundbuch ist nicht uneingeschränkt öffentlich zugänglich. Nach § 12 Grundbuchordnung (GBO) darf Einsicht nehmen, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Das gilt auch für die Anforderung eines Grundbuchauszugs. Ob ein solches Interesse vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Zugang zum Grundbuch erhalten in der Regel:
- Eigentümer:innen und Miteigentümer:innen eines Grundstücks
- Personen mit eingetragenen Rechten, beispielsweise Berechtigte eines Wohnrechts oder einer Grundschuld
- Erb:innen, die ihre Erbenstellung entsprechend nachweisen können
- Bevollmächtigte, die im Auftrag einer berechtigten Person handeln
- Gläubiger, die ein berechtigtes wirtschaftliches oder rechtliches Interesse nachweisen können
Auch Kaufinteressierte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Grundbuchauszug erhalten. Dafür reicht eine allgemeine Kaufabsicht allerdings nicht aus. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn bereits konkrete Kaufverhandlungen stattfinden und diese entsprechend nachgewiesen werden.
Bloße Neugier oder ein allgemeines Interesse an einer Immobilie reichen nicht aus. Ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, prüft das zuständige Grundbuchamt im Einzelfall.
Du kannst einen Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt beantragen. Dieses ist in der Regel beim Amtsgericht angesiedelt, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet. Die Beantragung ist persönlich oder schriftlich möglich. Je nach Bundesland stehen auch digitale Antragswege zur Verfügung.
Ermittle zunächst, welches Grundbuchamt für deine Immobilie zuständig ist. Die Kontaktdaten findest du über das Justizportal des Bundes und der Länder.
Für die Beantragung benötigst du in der Regel:
- Deinen Namen und deine Kontaktdaten
- Angaben zur Immobilie, möglichst mit Grundbuchbezirk und Grundbuchblattnummer
- Einen Identitätsnachweis
- Gegebenenfalls Unterlagen, die dein berechtigtes Interesse belegen, etwa eine Vollmacht oder einen Erbnachweis
Stelle deinen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt. Gib dabei an, für welches Grundstück du einen Auszug benötigst und ob du eine beglaubigte oder unbeglaubigte Abschrift wünschst. Bei einem schriftlichen Antrag solltest du außerdem deine Anschrift für die Zusendung angeben.
Nach der Bearbeitung erhältst du den angeforderten Grundbuchauszug. Für die Ausstellung fallen gesetzlich festgelegte Gebühren an. Wie hoch diese sind und mit welcher Bearbeitungsdauer du rechnen solltest, erfährst du in den folgenden Abschnitten.
Bei einem Immobilienverkauf kann auch der:die Notar:in die erforderlichen Grundbuchdaten abrufen. Daneben gibt es private Online-Dienstleister, die den Antrag gegen zusätzliche Gebühren weiterleiten.
Ob du einen beglaubigten oder unbeglaubigten Grundbuchauszug brauchst, hängt vom Verwendungszweck ab.
- Beglaubigter Grundbuchauszug: Das Grundbuchamt bestätigt amtlich, dass die Abschrift mit dem Grundbuch übereinstimmt. Eine beglaubigte Abschrift kann beispielsweise von Banken oder Behörden als offizieller Nachweis verlangt werden.
- Unbeglaubigter Grundbuchauszug: Er enthält dieselben Grundbucheintragungen, jedoch ohne amtliche Beglaubigung. Er reicht in der Regel aus, wenn du dich lediglich über die Eigentumsverhältnisse, Rechte und Belastungen informieren möchtest.
Tipp: Kläre vor der Beantragung mit der jeweiligen Stelle, ob eine beglaubigte Abschrift erforderlich ist. So vermeidest du unnötige Kosten.
Du möchtest deinen Grundbuchauszug schriftlich anfordern? Mit unserem kostenlosen Musteranschreiben kannst du den Antrag einfach vorbereiten und an das zuständige Grundbuchamt senden.

Ob du einen Grundbuchauszug online beantragen kannst, hängt vom Bundesland und dem zuständigen Grundbuchamt ab. Einige Behörden ermöglichen eine digitale Antragstellung, bei anderen musst du den Antrag persönlich oder schriftlich einreichen.
Daneben gibt es private Online-Dienstleister, die gegen zusätzliche Gebühren die Beantragung für dich übernehmen. Diese Anbieter sind keine staatlichen Grundbuchämter. Der Antrag wird letztlich weiterhin vom zuständigen Grundbuchamt bearbeitet.
Davon zu unterscheiden ist das automatisierte Abrufverfahren für elektronische Grundbücher. Es ermöglicht bestimmten zugelassenen Personen und Stellen, beispielsweise Notar:innen, den direkten elektronischen Zugriff auf Grundbuchdaten. Für Privatpersonen ist es keine allgemein zugängliche Online-Bestellmöglichkeit.
Die Gebühren für einen Grundbuchauszug sind gesetzlich festgelegt. Beim Grundbuchamt kostet ein unbeglaubigter Grundbuchauszug 10 Euro, für einen beglaubigten Grundbuchauszug fallen 20 Euro an.
Auch über eine:n Notar:in kannst du einen Grundbuchauszug erhalten. Dabei können Gebühren für den Abruf und gegebenenfalls die Beglaubigung sowie weitere Kosten im Zusammenhang mit der Beauftragung anfallen.
Beauftragst du einen privaten Online-Dienstleister mit der Beantragung, kommen zusätzliche Servicegebühren hinzu. Der Grundbuchauszug selbst wird dadurch nicht günstiger.
Wenn du den Grundbuchauszug selbst beim zuständigen Grundbuchamt beantragst, vermeidest du zusätzliche Vermittlungsgebühren.
Für die Beantragung eines Grundbuchauszugs beim Grundbuchamt solltest du etwa zwei Wochen einplanen. Je nach Grundbuchamt, Auslastung und Antragsweg kann die Bearbeitungszeit jedoch kürzer oder auch deutlich länger ausfallen.
Über eine:n Notar:in lassen sich elektronische Grundbuchdaten häufig deutlich schneller abrufen. Benötigst du den Auszug kurzfristig, solltest du dich beim zuständigen Grundbuchamt nach den Möglichkeiten erkundigen.
Beantrage den Grundbuchauszug rechtzeitig, insbesondere wenn du ihn für einen Immobilienverkauf oder eine Finanzierung benötigst.
Ein Grundbuchauszug ist nach einem einheitlichen Schema aufgebaut. Er besteht aus der Aufschrift (Deckblatt), dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen:
- Aufschrift (Deckblatt): Hier stehen das zuständige Grundbuchamt, der Grundbuchbezirk und die Grundbuchblattnummer.
- Bestandsverzeichnis: Enthält Angaben zu den Grundstücken des Grundbuchblatts, etwa Gemarkung, Flurstück, Lage, Nutzungsart und Größe.
- Abteilung I – Eigentumsverhältnisse: Zeigt, wem das Grundstück gehört und auf welcher Grundlage das Eigentum erworben wurde, beispielsweise durch Kauf oder Erbschaft.
- Abteilung II – Lasten und Beschränkungen: Hier findest du beispielsweise Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte oder Vorkaufsrechte sowie bestimmte Verfügungsbeschränkungen.
- Abteilung III – Grundpfandrechte: Enthält insbesondere Grundschulden und Hypotheken, die beispielsweise zur Absicherung von Immobilienkrediten dienen.
Du möchtest wissen, wo du Eigentümer:innen, Rechte, Belastungen und Grundschulden im Grundbuchauszug findest? Unser Muster zeigt dir den Aufbau anhand eines fiktiven Beispiels.
Ein Grundbuchauszug gibt dir einen Überblick über die Eigentumsverhältnisse sowie eingetragene Rechte und Belastungen einer Immobilie. Du kannst ihn beim zuständigen Grundbuchamt beantragen, sofern du ein berechtigtes Interesse darlegen kannst. Kläre vor der Beantragung, ob du eine beglaubigte oder unbeglaubigte Abschrift benötigst, und plane ausreichend Zeit ein. Gerade beim Immobilienverkauf lohnt es sich, die Grundbucheinträge frühzeitig zu prüfen, damit mögliche Unklarheiten den Verkaufsprozess nicht verzögern.
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FAQ: Häufige Fragen zum Grundbuchauszug
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Wie lange ist ein Grundbuchauszug gültig?
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Ein Grundbuchauszug hat keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer. Er gibt den Stand des Grundbuchs zum Zeitpunkt der Ausstellung wieder. Banken, Behörden oder andere Stellen können deshalb einen aktuellen Auszug verlangen.
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Muss ich mich bei einer Finanzierung selbst um einen Grundbuchauszug kümmern?
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Das hängt von der Bank und dem Ablauf der Finanzierung ab. Für die Beleihungsprüfung benötigt die Bank aktuelle Grundbuchdaten. Kläre deshalb vorab, ob du den Grundbuchauszug selbst beschaffen musst und ob eine beglaubigte Abschrift erforderlich ist.
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Kann ich jemanden bevollmächtigen, einen Grundbuchauszug für mich anzufordern?
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Ja. Du kannst eine andere Person bevollmächtigen, einen Grundbuchauszug für dich anzufordern. Dafür solltest du eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Welche weiteren Nachweise erforderlich sind, hängt vom zuständigen Grundbuchamt ab.
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Wie weise ich als Erbe mein berechtigtes Interesse nach?
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Als Erb:in kannst du deine Erbenstellung beispielsweise mit einem Erbschein nachweisen. Je nach Erbfall können auch andere Unterlagen ausreichen, etwa ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag zusammen mit der Eröffnungsniederschrift.
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Kann ich einen Grundbuchauszug kostenlos erhalten?
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Die Ausstellung eines Grundbuchauszugs beim Grundbuchamt ist gebührenpflichtig. Eine reine Einsichtnahme in das Grundbuch vor Ort ist dagegen bei berechtigtem Interesse grundsätzlich kostenlos. Wenn dir bereits ein aktueller Grundbuchauszug vorliegt, kannst du diesen gegebenenfalls weiterverwenden.
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Darf ich als Kaufinteressent einen Grundbuchauszug anfordern?
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Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Eine allgemeine Kaufabsicht reicht jedoch nicht aus. Wenn du bereits konkrete Kaufverhandlungen führst und dein Interesse entsprechend darlegen kannst, kann das Grundbuchamt die Einsicht gestatten. Alternativ kannst du die Verkäufer:innen um einen aktuellen Grundbuchauszug bitten.
Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
„Gerade bei älteren Grundbucheinträgen lohnt sich eine frühzeitige Prüfung. So bleibt vor dem Verkauf genügend Zeit, um beispielsweise die Löschung nicht mehr benötigter Grundschulden zu klären oder offene Fragen zu bestehenden Rechten zu beantworten.“