Schnell & einfach zum Mieterschutz
- Mietrechtsberatung
- Schlüsselnotdienst
- Nebenkosten prüfen
Im Tourismus ist es ein Trend: Reisende buchen lieber private Unterkünfte über Airbnb & Co als Hotels. Mietwohnungen werden zu Feriendomizilen umfunktioniert. In den Metropolen Berlin und Hamburg gilt das Zweckentfremdungsverbot. Denn Wohnraum ist hier knapp. In welchen Städten es ein Zweckentfremdungsgesetz gibt, was Zweckentfremdung von Wohnraum bedeutet und wann die Vermietung an Feriengäste erlaubt ist, erfährst du in diesem Ratgeber.
Zweckentfremdung von Wohnraum bedeutet, dass eine Wohnung ihrem eigentlichen Zweck entzogen und anders genutzt wird, etwa als Ferienwohnung.
Viele deutsche Großstädte haben ein Zweckentfremdungsverbot eingeführt. In Berlin und Hamburg gilt es flächendeckend. Strenge Zweckentfremdungssatzungen gelten auch in anderen Großstädten.
Mit WohnenPlus hast du alle Mietangelegenheiten jederzeit im Griff. Von professioneller Rechtsberatung bis zur Nebenkostenoptimierung – alles in einer App.
- Was bedeutet Zweckentfremdung von Wohnraum?
- Warum gibt es Zweckentfremdungsverbote?
- Welche Städte haben ein Zweckentfremdungsverbot?
- Berlin: Vorreiter beim Zweckentfremdungsgesetz
- Wann ist die Vermietung an Feriengäste erlaubt?
- Airbnb, Homesharing und Zweckentfremdung
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema Zweckentfremdungsverbot
Zweckentfremdung ist die entfremdete Nutzung von Wohnraum. Wenn einen „normale“ Wohnung nicht regulär zum Wohnen benutzt wird. Eine Wohnung wird zweckentfremdet, wenn anderweitig verwendet wird. Typische Beispiele sind:
- Ferienwohnung
- Gewerbliche Nutzung wie Büro, Praxis, Laden oder Lager
- Leerstand
Wenn der Wohnraum knapp wird, versuchen Städte mit Zweckentfremdungsverboten zu verhindern, dass der Wohnraum sich weiter verknappt. Wenn in beliebten Großstädten oder Touristen-Hochburgen die Wohnungen an Feriengäste vermietet werden, fehlen sie den „normalen“ Einwohner:innen. Durch Wohnraumschutzgesetze versuchen die Behörden, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und die Wohnungsnot einzudämmen.
Es gibt kein deutschlandweit geltendes Zweckentfremdungsgesetz. Jedes Bundesland kann eigene Regeln erlassen. Kommunen dürfen selbst entscheiden, ob ihre Marktsituation ein Verbot erfordert. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg ist ein flächendeckend geltendes Zweckentfremdungsgesetz eingeführt worden. Andere Bundesländer haben einzelne Städte mit entsprechenden Verboten.
Das kann bei Verstößen erheblich Unterschiede bedeuten: Während zum Beispiel Rheinland-Pfalz Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt, drohen in Berlin und Hamburg bis zu 500.000 Euro Strafe.

Spare bis zu 42% bei deinem Umzug!
Vergleiche mit uns kostenlos
Angebote von Umzugsfirmen.
Inzwischen haben die meisten deutschen Großstädten ein Zweckentfremdungsverbot eingeführt. In Berlin und Hamburg gilt das Verbot stadtweit. Das Gesetz heißt offiziell in Berlin Zweckentfremdungsverbotsgesetz „ZwVbG“ und in Hamburg „Wohnraumschutzgesetz“.
In fast allen anderen Bundesländern wurden die nachgefragten Städte mit einem Zweckentfremdungsverbot versehen.
Übersicht Zweckentfremdungsverbot in deutschen Städten
Stadt |
Bundesland |
Geltungsbereich |
---|---|---|
Berlin |
Berlin |
Flächendeckend |
Hamburg |
Hamburg |
Flächendeckend |
München |
Bayern |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Nürnberg |
Bayern |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Regensburg |
Bayern |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Bamberg |
Bayern |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Erlangen |
Bayern |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Puchheim |
Bayern |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Stuttgart |
Baden-Württemberg |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Freiburg im Br. |
Baden-Württemberg |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Heidelberg |
Baden-Württemberg |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Konstanz |
Baden-Württemberg |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Mannheim |
Baden-Württemberg |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Tübingen |
Baden-Württemberg |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Köln |
Nordrhein-Westfalen |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Düsseldorf |
Nordrhein-Westfalen |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Dortmund |
Nordrhein-Westfalen |
In ausgewiesenen Gebieten |
Bonn |
Nordrhein-Westfalen |
In ausgewiesenen Gebieten |
Aachen |
Nordrhein-Westfalen |
In ausgewiesenen Gebieten |
Münster |
Nordrhein-Westfalen |
In ausgewiesenen Gebieten |
Frankfurt |
Hessen |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Darmstadt |
Hessen |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Mainz |
Rheinland-Pfalz |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Trier |
Rheinland-Pfalz |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Speyer |
Rheinland-Pfalz |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Potsdam |
Brandenburg |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Bremen |
Bremen |
In ausgewiesenen Gebieten |
Hannover |
Niedersachsen |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Göttingen |
Niedersachsen |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Lüneburg |
Niedersachsen |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Borkum |
Niedersachsen |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Leipzig |
Sachsen |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Dresden |
Sachsen |
Flächendeckend Stadtgebiet |
Alle Kommunen |
Saarland |
Flächendeckend Bundesland |
In Berlin trat bereits am 1. Mai 2014 das Zweckentfremdungsverbotgesetz Berlin in Kraft. In Berlin sind die Regeln besonders streng. Du darfst in der Hauptstadt Wohnraum nur mit Genehmigung des Bezirksamts zu anderen Zwecken nutzen.
Wenn du beispielsweise deine Berliner Wohnung als Ferienapartment vermieten möchtest, brauchst du eine behördliche Genehmigung. Schon das Anbieten einer Ferienwohnung ohne Genehmigung ist verboten, jede inserierte Ferienunterkunft muss sichtbar eine offizielle Registriernummer des Bezirks angeben.
Solange du maximal 49 Prozent der Wohnfläche an Gäste vermietest, gilt das nicht als Zweckentfremdung. Du brauchst dann keine Genehmigung, musst die Kurzzeitvermietung aber beim Bezirksamt anzeigen und bekommst eine Registriernummer.
Mietrechtsberatung erhalten
mit Wohnen
Als Wohnen+ Mitglied von ImmoScout24 erhältst du Unterstützung bei Mietrechtsthemen.
Vermieten an Tourist:innen ist nicht grundsätzlich verboten, es kommt darauf an, wie und wie lange du deine Wohnung fremdvermietest. Selbst in Hamburg und Berlin darfst du deine Wohnung zeitweise an Feriengäste vermieten, ohne gegen das Zweckentfremdungsverbot zu verstoßen. Du musst wissen, wo die Grenzen sind. Erkundige dich in deinem Ort, welche Vorschriften gelten.
Neben der Zeitdauer spielt in den meisten Städten der Anteil der Wohnfläche eine Rolle. Wird nur ein kleiner Teil deiner Wohnung vermietet, bleibt das meist genehmigungsfrei. Beispielsweise gilt in Berlin und vielen anderen Städten die „50-Prozent-Regel“. Bis 49 Prozent der Wohnfläche zu vermieten, ist in der Regel ohne spezielle Genehmigung erlaubt.
Unabhängig von den städtischen Vorschriften brauchst du immer die Zustimmung deines:r Vermieters:in. Das gilt auch für kurzfristige Airbnb-Vermietungen. Ohne Erlaubnis riskierst du eine Abmahnung oder sogar die Kündigung des Mietverhältnisses.
Dein Adresswechsel leicht gemacht
Wir erkennen & benachrichtigen alle relevanten Empfänger:innen über deinen Adresswechsel nach deinem Umzug - ganz bequem!

Plattformen wie Airbnb stehen im Fokus der Zweckentfremdungsverbote, auch wenn die Nutzung per se nicht illegal ist. Es kommt eben auf den Umfang an. Grundsätzlich verbietet das Zweckentfremdungsverbot die Vermietung über solche Plattformen nicht generell, sondern reguliert sie sehr streng.
Als Zweckentfremdung wird Airbnb-Vermietung richtig problematisch, wenn du ohne Genehmigung dauerhaft ganze Wohnungen auf der Plattform anbietest. Dann entziehst du den Wohnraum für den normalen Mietmarkt.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Zweckentfremdungsverbot
-
Was bedeutet Zweckentfremdung von Wohnraum?
-
Unter Zweckentfremdung versteht man die zweckfremde Nutzung einer Wohnung, also jede Nutzung, bei der Wohnraum nicht mehr zum ständigen Wohnen dient. Beispiele sind etwa die Vermietung als Ferienwohnung an ständig wechselnde Gäste. Der Wohnraum würde dem Mietmarkt verloren gehen.
-
In welchen Städten gilt ein Zweckentfremdungsverbot?
-
Ein Zweckentfremdungsverbot gibt es mittlerweile in fast allen größeren Städten Deutschlands. Berlin und Hamburg haben flächendeckende Gesetze erlassen. Es gelten Verbote unter anderem in München, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, Hannover, Leipzig, Dresden und vielen weiteren Städten.
-
Darf ich meine Wohnung über Airbnb an Feriengäste vermieten?
-
Ja, Airbnb-Vermietung ist grundsätzlich erlaubt, solange du dich an die örtlichen Vorschriften hältst. In den meisten Städten darfst du deine Hauptwohnung zeitweise vermieten oder ein einzelnes Zimmer anbieten. Überschreitest du gewisse Grenzen, brauchst du in vielen Städten eine behördliche Genehmigung. Ohne diese Erlaubnis würde deine Vermietung als unerlaubte Zweckentfremdung gelten und es drohen Bußgelder.

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
„Mit einem Zweckentfremdungsverbot möchte man etwa in Berlin oder Hamburg vermeiden, dass normaler Wohnraum dauerhaft in Ferienwohnungen umgewandelt wird“