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Eine Vorvermieterbescheinigung ist wie ein Zeugnis über dich als Mieter:in. Dieses Zeugnis bekommst du von deinem:r alten Vermieter:in. Die Vorvermieterbescheinigung zeigt, ob du deine Miete stets pünktlich gezahlt hast und keine Mietschulden hinterlässt.
Die Vorvermieterbescheinigung belegt, dass du frei von Mietschulden bist und zuverlässig deine Miete gezahlt hast.
Du hast kein Recht auf eine Vorvermieterbescheinigung. Vermieter:innen können eine Gebühr von 20 bis 50 Euro verlangen.
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- Wie sollte eine Vorvermieterbescheinigung aussehen? Mit Musterschreiben als PDF
- Vorvermieterbescheinigung: Wie hoch sind die Kosten?
- Ist eine Vorvermieterbescheinigung dasselbe wie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
- Fazit: Hilfreich, aber kein Muss bei der Wohnungssuche
- FAQ: Häufige Fragen zur Vorvermieterbescheinigung
Eine Vorvermieterbescheinigung oder Vorvermieterbestätigung ist eine schriftliche Auskunft deines:r vorherigen Vermieters:in über dich als Mieter:in. In dem Schreiben wird bestenfalls bestätigt, dass du 1. die Miete stets pünktlich und vollständig bezahlt hast und dass 2. keine Mietrückstände bestehen. Es wird allgemein darüber informiert, ob du dich an den Mietvertrag gehalten hast.
Die Vorvermieterbescheinigung ist vergleichbar mit einem Arbeitszeugnis. Dein:e ehemalige:r Vermieter:in stellt dir ein Zeugnis über dein Mietverhalten aus.
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Typische Inhalte einer Vorvermieterbescheinigung sind unter anderem:
- Name und Anschrift des:r bisherigen Vermieters:in (Absender)
- Name der mietenden Person (Mieter:in)
- Adresse der bisherigen Mietwohnung
- Dauer des Mietverhältnisses: genaue Angabe, seit wann die Wohnung gemietet wurde und ggf. bis wann (Zeitraum von Einzug bis Auszug)
- Angaben zur Kündigung: Wer hat das Mietverhältnis gekündigt (Mieter:in oder Vermieter:in) und erfolgte die Kündigung fristgerecht oder fristlos?
- Kündigungsgrund: z.B. Eigenbedarf, Umzug etc.
- Zahlungsmoral: Hinweis, ob die Miete immer pünktlich und vollständig gezahlt wurde; ob Mietrückstände bestehen oder nicht
- Verlauf des Mietverhältnisses: Lief das Mietverhältnis störungslos oder gab es Probleme/Verstöße (z.B. gegen die Hausordnung)?
- Zustand der Wohnung: Wurde die Wohnung vom Mieter ordnungsgemäß behandelt und in einem ordentlichen Zustand gehalten?
- Ort, Datum und Unterschrift des:r Vorvermieters:in (bzw. der Hausverwaltung)
Nein, während eine Vorvermieterbescheinigung die Zahlungsmoral bescheinigt, brauchst du die Vermieterbescheinigung oder Wohnungsgeberbestätigung, wenn du in eine neue Wohnung gezogen bist und dich beim Einwohnermeldeamt ummelden möchtest.
Vermieter:innen und Wohnungsverwaltungen verlangen erfahrungsgemäß etwa 20 bis 50 Euro für die Ausstellung einer Vorvermieterbescheinigung. Diese Summe sollte reichen, um den Verwaltungsaufwand abzudecken.
So eine Forderung wäre vollkommen überzogen und könnte sogar als rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig gelten. Verbraucherzentralen halten eine Gebühr bis zu 50 Euro noch für akzeptabel. Du kannst freundlich auf die Unverhältnismäßigkeit hinweisen. Wenn du unbedingt eine Vorvermieterbescheinigung haben möchtest, könntest du den Mieterverein oder sogar anwaltliche Hilfe beanspruchen. Beachte: Eine Vorvermieterbescheinigung ist ein „nice-to-have“, sie ist nicht verpflichtend.
Fast, bei einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird ausschließlich bestätigt, dass du keine Mietrückstände hast. Eine Vorvermieterbescheinigung enthält mehr Informationen zu dem Mietverhältnis.
Dein:e alte:r Vermieter:in ist gesetzlich nicht gezwungen, dir so einen Bescheid auszustellen. Trotzdem verlangen viele neue Vermieter:innen eine Mietschuldenfreiheits- oder Vorvermieterbescheinigung.
Sollte sich dein:e Ex-Vermieter:in weigern, dir so ein Dokument auszustellen, kannst du ersatzweise andere Belege vorlegen (siehe Fazit unten). Auf keinen Fall solltest du jedoch versuchen, dir selbst eine Bescheinigung auszudenken oder gar zu fälschen. Das wäre ein schweres Vergehen, das zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
Eine Vorvermieterbescheinigung ist aber nicht verpflichtend. Ein Tipp für die Praxis: Versuche dir diese Bestätigung zu beschaffen. Die Bescheinigung verschafft dir bei der Wohnungssuche einen Pluspunkt.
Solltest du direkt aus dem Elternhaus oder dem Studentenwohnheim in deine erste eigene Wohnung ziehen, kannst du noch keine Vorvermieterbescheinigung haben. Keine Sorge! Du kannst durch andere Unterlagen überzeugen. Wichtig: Stabiler Einkommensnachweis, positive Bonitätsauskunft und ggf. eine Bürgschaft.
FAQ: Häufige Fragen zur Vorvermieterbescheinigung
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Ist eine Vorvermieterbescheinigung Pflicht?
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Nein, es gibt kein Gesetz, das die Vorvermieterbescheinigung vorschreibt. Ein:e Vermieter:in darf zwar danach fragen, aber du bist nicht verpflichtet, eine solche Bescheinigung vorzulegen.
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Was tun, wenn ich keine Vorvermieterbescheinigung bekommen kann?
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Bleibt dir die Bescheinigung verwehrt, kannst du ersatzweise andere Unterlagen vorlegen. Zeige deinem potenziellen Vermieter zum Beispiel Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass du die Miete regelmäßig und pünktlich gezahlt hast, oder bitte den Vorvermieter um schriftliche Mietzahlungsbestätigungen (Quittungen).
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Wo finde ich eine Vorlage für die Vorvermieterbescheinigung?
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Du findest oben im Text ein Musterschreiben zum kostenlosen Download. Dein:e ehemalige:r Vermieter:in muss es nur noch ausfüllen und unterschreiben.
Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
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„Eine Vorvermieterbescheinigung ist zwar kein Muss, kann aber das Zünglein an der Waage sein. Ein positives Mieterzeugnis erzeugt Vertrauen und das ist der erste Schritt zum Mietverhältnis.“