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Mit einer Vollmacht kannst du eine:n Freund:in zum Einwohnermeldeamt schicken oder du meldest deine Mutter um, die nicht mehr mobil ist. Hier erfährst du, wie du eine Ummeldung beim Bürgeramt von einer anderen Person erledigen lassen kannst, inklusive einer Vorlage für eine Ummeldung.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Ummeldung des Wohnsitzes kann eine bevollmächtigte Person erledigen. Ein Wohnsitzwechsel muss innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden, entweder persönlich oder durch eine Vertretung.

  • Ein formloses Schreiben reicht in meistens völlig aus. Wichtig ist, dass alle relevanten Angaben gemacht werden und dass der:die Vertreter:in sich ausweisen kann. Achtung: In einigen Bundesländern muss die Vollmacht beglaubigt sein.

  • Erledige deinen Umzug stressfrei mit unserem Adresswechsel-Service. Informiere alle wichtigen Stellen mit nur wenigen Klicks über deine neue Adresse.

Kann eine Vertretung mich mit Vollmacht ummelden?

Ja, das deutsche Melderecht erlaubt, dass ein:e Vertreter:in mit Vollmacht dich an deiner Stelle ummeldet. Grundsätzlich musst du deine neue Adresse nach einem Umzug innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt melden. Solltest du es nicht schaffen, persönlich beim Amt aufzuschlagen, kann eine Vollmacht die Lösung sein.

Wenn du also wegen Krankheit, beruflicher Abwesenheit oder weil du noch im Ausland bist, nicht zum Einwohnermeldeamt kannst, kannst du eine andere Person bevollmächtigten, dich zu vertreten. Denn solltest du die Meldefrist überschreiten, kann ein Ordnungsgeld fällig werden.

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Wen kannst du bevollmächtigen?

Grundsätzlich jede volljährige Person deines Vertrauens. Ob das ein Familienmitglied, dein:e Partner:in oder ein gute:r Bekannte:r ist, spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, dass die Person über 18 Jahre alt ist und sich vor Ort ausweisen kann. Du solltest jemanden wählen, dem:der du vertraust.



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Welche Unterlagen brauchst du für eine Ummeldung mit Vollmacht?

Für eine Ummeldung mit Vollmacht brauchst du folgende Unterlagen:
1. Schriftliche, unterschriebene Vollmacht (in Bayern und Hessen beglaubigt)
2. Personalausweis oder Reisepass des:der Vollmachtgebers:in
3. Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (im Original)
4. Wohnungsgeberbestätigung (z.B. Mietvertrag)
5. Ggf. ein ausgefülltes Meldeformular

Expertenkommentar

"In einer Vollmacht müssen die relevanten Daten beider Seiten notiert werden, der genaue Zweck muss angegeben werden und ganz wichtig: Die Vollmacht muss handschriftlich unterschrieben werden“

Oranus Mahmoodi
Expertin für Mieten & Kaufen
Oranus Mahmoodi

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

 

Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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Auslandsumzug

Wenn du aus dem Ausland in eine deutsche Stadt ziehst, können eventuell zusätzliche Dokumente nötig sein könnten (z. B. deine Einreisepapiere oder Pass).

So soll eine Vollmacht für eine Ummeldung aussehen

Bevor du eine Vollmacht erteilst, solltest du dich bei dem zuständigen Amt über die Anforderungen erkundigen. In den meisten Bundesländern reicht eine selbst geschriebene, formlose Vollmacht. Wichtig ist nur, dass dein Schreiben alle erforderlichen Angaben enthält.

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Vorsicht, Beglaubigung erforderlich!

In Bayern und Hessen reicht ein einfaches Schreiben nicht, die Meldebehörden verlangen nach einer beglaubigten Vollmacht. „Beglaubigt“ bedeutet, dass deine Vollmacht offiziell bestätigt werden muss. Eine Beglaubigung bekommst du von einem:r Notar:in oder vom Bürgeramt. Du bekommst die Beglaubigung für eine kleine Gebühr (weniger als 10 Euro).

Was muss eine Vollmacht enthalten?

In deiner Vollmacht müssen bestimmte Angaben unbedingt enthalten sein:

  • Vollmachtgeber:in Dein vollständiger Name, dein Geburtsdatum, deine Anschrift.
  • Bevollmächtigte Person Den vollständigen Namen, Geburtsdatum und die Anschrift der Person, die dich vertritt.
  • Zweck der Vollmacht Beschreibung, wozu die bevollmächtigte Person berechtigt ist.
  • Ort und Datum Das Ausstellungsdatum der Vollmacht und der Ort.
  • Deine Unterschrift Das Wichtigste nicht vergessen, denn ohne Unterschrift ist die Vollmacht nicht gültig.
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Mehr ist mehr

Im Zweifel ist es besser, mehr als weniger Angaben zu machen. Du kannst z. B. auch deine Ausweisnummer angeben.

Wie genau schreibe ich eine Vollmacht für die Ummeldung?

Du kannst du das Schreiben kurz und bündig formulieren, ein Brief auf normalem Papier reicht.
Wichtig ist die Gliederung: Am Kopf können deine persönlichen Daten stehen, darunter die Daten der bevollmächtigten Person, und im Text klar der Vollmachtsinhalt. Du schließt den Brief mit Ort, Datum und deiner Unterschrift ab.

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Beispiel für ein Musterschreiben

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bevollmächtige ich, [dein Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift], [Name, Geburtsdatum, Anschrift der bevollmächtigten Person], mich beim Einwohnermeldeamt [Name der Stadt] mit neuem Wohnsitz anzumelden/umzumelden.

Mit freundlichen Grüßen,
[dein Name]“


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Wie schreibt man eine Vollmacht für die Anmeldung?

Im Prinzip genauso wie für die Ummeldung. Der einzige Unterschied zwischen Anmeldung und Ummeldung ist, ob du neu in eine Gemeinde ziehst oder innerhalb einer Gemeinde umziehst. Du kannst die oben beschriebene Formulierung praktisch 1:1 übernehmen, Wichtig ist nur, im Text der Vollmacht klar anzugeben, was vorgenommen werden soll.

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Beispiel erstmalige Anmeldung

Bei einer erstmaligen Anmeldung schreibst du etwa „...beim Einwohnermeldeamt XY als Wohnsitz anzumelden“, bei einem Umzug innerhalb Deutschlands „umzumelden“. Beide Begriffe werden in der Praxis aber oft synonym verwendet.

Kann ich meine Mutter ummelden?

Ja, klar, du kannst auch für Familienangehörige wie deine Mutter, deine Tante oder deinen Opa die Ummeldung übernehmen. Sie müssen dir bloß eine Vollmacht ausstellen. Beispielsweise müsste deine Mutter als Vollmachtgeberin ein Schreiben aufsetzen, in dem sie dich bevollmächtigt, ihren Wohnsitz umzumelden.

Deine Mutter muss dieses Schreiben selbst unterschreiben, damit das Amt ihre Zustimmung erkennt. Mit dieser Vollmacht kannst du dann zur Meldebehörde gehen und alle Formalitäten für sie erledigen.

In der Praxis ist es häufig so, dass erwachsene Kinder für ihre älteren Eltern oder Familienmitglieder Behördengänge übernehmen. Für Familienmitglieder gelten keine Sonderregeln. Deine Mutter ist eine eigenständige meldepflichtige Person und ohne Vollmacht darfst du sie nicht einfach ummelden, selbst als Sohn oder Tochter.

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Vollmacht ab 16 Jahren

Ab 16 Jahren muss jede Person entweder selbst erscheinen oder eine Vollmacht vorlegen, auch wenn es die eigenen Kinder, Ehepartner oder Eltern sind.


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FAQ: Häufige Fragen zum Thema Ummelden mit Vollmacht

Wen kann ich mit der Ummeldung bevollmächtigen?

Du kannst grundsätzlich jede volljährige Person deines Vertrauens bevollmächtigen, dich beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Es muss kein:e Verwandte:r sein. Wichtig ist nur, dass die Person über 18 ist und sich mit ihrem eigenen Ausweis ausweisen kann.

Muss ich für meine:n Partner:in oder meine Mutter eine Vollmacht ausstellen?

Ja, auch Ehepartner, eingetragene Partner oder Familienmitglieder benötigen eine Vollmacht, wenn sie dich ohne deine Anwesenheit ummelden sollen. Selbst wenn ihr zusammen umzieht, muss jede:r Meldepflichtige ab 16 Jahren sein Einverständnis schriftlich geben, wenn er:sie nicht persönlich beim Amt erscheint.

Welche Unterlagen muss die bevollmächtigte Person mitbringen?

Neben der unterschriebenen Vollmacht braucht deine Vertretung deinen Personalausweis (im Original), das ausgefüllte Anmeldeformular und die Wohnungsgeberbestätigung. Außerdem muss die Person sich selbst mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen. Einige Ämter verlangen zusätzlich eine Kopie deines Ausweises oder eine beglaubigte Vollmacht (z.B. in Hessen oder Bayern).

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Oranus Mahmoodi
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