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Ein Umzug schafft niemand schnell mal nach Feierabend. In der Regel brauchst du einen ganzen Tag. Wenn du in der Arbeitswoche umziehen möchtest, musst du in der Regel regulär Urlaub nehmen. Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf Sonderurlaub bei einem privaten Umzug. Erfahre hier, welche Ausnahmen es gibt.
Privater Umzug: Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf Sonderurlaub, du musst deinen regulären Urlaub oder Freizeit nutzen.
Ausnahme ist ein betrieblicher Umzug: Wenn dein:e Chef:in dich „zwingt“, greift Paragraf 616 BGB. Bei einem dienstlichen Umzug steht dir typischerweise ein Tag zu, Beamt:innen sogar zwei.
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Nein, gesetzlich hast du keinen Anspruch auf Sonderurlaub, wenn du privat umziehst. Im Bundesurlaubsgesetz ist kein Urlaubstag für einen Umzug vorgesehen. Gesetzlich gilt ein Umzug aus eigenen persönlichen Gründen als „selbst verschuldet“. Du bist gezwungen, einen normalen Urlaubstag zu opfern.
Eine Ausnahme gilt bei Betriebsvereinbarungen: Wenn in deinem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ein Umzugsurlaub verankert ist, bekommst du frei für deinen Umzug. Manchmal hilft es, mit deine:n Chef:in zu fragen, ob betrieblich etwas geht.
Bei einem privaten Umzug hast du gesetzlich keinen Anspruch auf Sonderurlaub. Das heißt, du musst deine regulären Urlaubstage oder Überstunden nutzen, um deinen Umzug zu organisieren.
In der Praxis gilt:
- Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen einen Tag Sonderurlaub vor. Das ist aber nicht die Regel.
- Ohne solche Vereinbarungen bleibt es bei deinem normalen Urlaubsanspruch.
- Mehr als einen Tag Sonderurlaub wird fast nie gewährt, selbst wenn dein Umzug sehr aufwendig ist.


Wenn dein Arbeitgeber dich versetzt oder die Betriebsstätte umzieht, liegt ein „betrieblicher“ Umzug vor. Dann sieht das Recht Paragraf 616 BGB vor: Der Chef muss weiterbezahlen, weil der Umzug nicht dein Verschulden ist und nur kurzfristig dauert.
Praktisch bedeutet das meist genau einen Tag bezahlte Sonderurlaub. In Tarifverträgen ist dieser Anspruch oft festgelegt: Zum Beispiel gewährt der TVöD einen bezahlten Sonderurlaubstag, wenn du aus dienstlichem oder betrieblichem Grund umziehst.
Wichtig ist, dass der Umzug während der Arbeitszeit durchgezogen werden muss. Wenn du am Wochenende umziehst oder nach Feierabend, verzichtest du auf den bezahlten Sonderurlaub. Du musst alle Kosten übernehmen.
Ja, im Öffentlichen Dienst gelten spezielle Regeln. Tarifbeschäftigten, etwa nach TVöD oder TV-L, steht ein Tag Sonderurlaub zu, wenn der Umzug dienstlich veranlasst ist. Beamt:innen des Bundes können sich auf die Sonderurlaubsverordnung berufen.
Beamt:innen kriegen bei einem dienstlichen Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands sogar zwei Arbeitstage (bei einem Auslandsumzug drei Tage). In der Praxis gewähren die meisten Behörden ihren Beschäftigten diesen Pflichturlaub. Für Beamt:innen der Länder gibt es ähnliche Regelungen.
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Umzugsfirma findenFAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Sonderurlaub Umzug
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Wie viele Tage Sonderurlaub stehen mir bei einem Umzug zu?
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Das Gesetz gibt dir keinen Anspruch auf Sonderurlaub. Solltest du betrieblich bedingt umziehe, bekommst du in der Regel einen Tag Sonderurlaub für den Umzug.
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Wann bekomme ich Sonderurlaub für meinen Umzug?
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Ein rein privater Umzug begründet keinen Anspruch. Du musst einen regulären Urlaubstag opfern. Springt dein:e Arbeitgeber:in ein (z.B. bei einer Versetzung), bekommst du üblicherweise einen bezahlten Tag für den Umzug. Der Wohnortswechsel sollte nicht ausschließlich dein eigener Wunsch sein, sondern eine betriebliche Anordnung.
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Wie beantrage ich Sonderurlaub für meinen Umzug?
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Sprich so früh wie möglich mit deinem:r Vorgesetzten und stelle deinen Antrag schriftlich oder mündlich. Nenne dabei deinen Umzugstermin und ggf. die dienstliche Veranlassung.

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
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„Für einen rein privaten Umzug besteht prinzipiell kein Anspruch auf Sonderurlaub, der Gesetzgeber sieht das als deine Privatsache an und ordnet den Wohnortwechsel als selbstverschuldet ein“