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Mitten in der Nacht wummert der Bass aus der Nachbarwohnung, und an Schlaf ist nicht zu denken. Kennst du das? In deutschen Mietshäusern ist die Nachtruhe gesetzlich geschützt – doch was heißt das konkret für dich als Mieter:in und wann liegt wirklich eine Ruhestörung vor?
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Nachtruhe gilt von 22 Uhr abends bis 6 Uhr am nächsten Tag, in dieser Zeit musst du die Lautstärke in deiner Wohnung auf Zimmerlautstärke reduzieren.
Verstöße gegen die Ruhezeiten gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Gewöhnlicher Lärm wie Schritte, das Weinen eines Kleinkinds oder Duschen gelten meist nicht als Ruhestörung.
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Die Nachtruhe ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Sie gilt in der Regel zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens. In dieser Ruhezeit sind alle vermeidbaren Lärmquellen tabu, wenn sie die Zimmerlautstärke überschreiten. Du darfst Musik spielen, einen Film schauen oder sogar saugen, wenn die Zimmerlautstärke eingehalten wird. Wichtig ist, dass du außerhalb deiner Wohnung kaum zu hören bist. Verstößt du gegen die Nachtruhe, kannst du mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Gerichte orientieren sich oft an Richtwerten von 40 Dezibel am Tag und 30 Dezibel in der Nacht.
Einige Hausordnungen oder Mietverträge verlängern die Nachtruhe freiwillig bis 7 Uhr – das ist zulässig, wenn es vertraglich vereinbart wurde.
Geräusche, die deine Nachbar:innen in ihrer Nachtruhe stören, solltest du vermeiden. Typische Beispiele für Ruhestörungen in der Nacht:
- Laute Musik und feiernde Gäste.
- Lautes Staubsaugen.
- Heimwerker-Arbeiten wie Bohren und Hämmern.
Es gibt auf der anderen Seite Geräusche, die auch nach 22 Uhr geduldet werden müssen.
Aber: Jede Kommune kann eigene Regeln erlassen. Oft wird Dazu zählt zum Beispiel:
- Weinen eines Babys, Kinderlärm kann zwar laut sein, wird vom Gesetzgeber aber nicht als schädliche Umwelteinwirkung gewertet.
- Normale Toilettengänge.
- Kurzes Duschen ist während der Nacht erlaubt, wenn es höchstens 30 Minuten dauert.
Wenn du häufiger zu laut bist, riskierst du eine Abmahnung von deinem:deiner Vermieter:in und im schlimmsten Fall eine Kündigung.

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Der Begriff Ruhestörung ist auch ein juristischer Begriff. Ab wann Lärm als Ruhestörung gilt, hängt von der Art, Lautstärke und Uhrzeit des Geräuschs ab. Gesetzlich ist das in Paragraph 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) definiert: “Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in unzulässigem oder vermeidbarem Ausmaß Lärm verursacht, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen…“ Wichtig ist in diesem Gesetz das Wort „vermeidbar“. Denn Lärm, der sich nicht vermeiden lässt, zählt meist nicht dazu. Ein Beispiel ist etwa Kinderlärm oder ein heruntergefallener Gegenstand.
Deutsche Gerichte orientieren sich oft an Richtwerten von 40 Dezibel tagsüber und 30 Dezibel nachts. Jeder Lärm darüber kann als unzumutbar eingestuft werden. Es gibt aber keine gesetzlich festgelegten Dezibel-Werte. Du kannst dir als Faustregel merken: Ruhestörung beginnt dort, wo Rücksichtnahme aufhört.
Bei Ruhestörung kommt es juristisch auch auf die Dauer und Häufigkeit an. Das heißt, einmaliges Poltern ist hinzunehmen, während stundenlanges Gepolter in jeder Nacht unzumutbar ist. Zur Nachtruhe im weiteren Sinne zählt alles, was die abendliche und nächtliche Ruhe deiner Nachbar:innen gewährleistet.
Oft merkt der:die Nachbar:in gar nicht, wie laut es bei dir ankommt. Bevor du die Polizei rufst, klingle bei der lauten Person und bitte freundlich um Ruhe. Sollte sich der:die Nachbar:in stur stellen, hast du folgende Optionen:
1. Lärmprotokoll erstellen Notiere die Vorfälle, schreibe also Datum, Uhrzeit, Art und Dauer des Lärms auf, ein Lärmprotokoll eventuell später als Beweis dienen.
2. Nachbar:innen fragen Es kann gut sein, dass sich deine anderen Nachbar:innen auch gestört fühlen. Je mehr Menschen die Ruhestörung bestätigen können, desto ernster wird die Sache genommen, etwa von deinem:deiner Vermieter:in oder dem Ordnungsamt.
3. Vermieter:in oder Hausverwaltung informieren Hält der Lärmpegel an, kannst du deine:n Vermieter:in einschalten. Er:sie ist verpflichtet, für den vertragsgemäßen Zustand deiner Wohnung zu sorgen, dazu gehört auch die wohnliche Ruhe. Dein:e Vermieter:in kann die störende Person abmahnen und in gravierenden Fällen sogar kündigen.
4. Ordnungsamt oder Polizei verständigen Bei akuter nächtlicher Ruhestörung kannst du die Polizei rufen. Nach 22 Uhr dürfen die Beamten einschreiten, weil eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Die Polizist:innen ermahnen in der Regel die Lärmenden und können bei Uneinsichtigkeit sogar Geräte beschlagnahmen oder Gäste nach Hause schicken. Alternativ kannst du tagsüber auch das Ordnungsamt informieren, insbesondere wenn es um regelmäßige Verstöße geht. Das Ordnungsamt kann Verwarnungen aussprechen und Bußgeldverfahren einleiten.
5. Mietminderung prüfen: Wenn die Ruhestörungen deine Wohnqualität massiv beeinträchtigen und über längere Zeit gehen sollte, kannst du eventuell sogar die Miete mindern. Allerdings musst du das deinem:deiner Vermieter:in ankündigen und gut
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Umzugsfirma findenFAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Nachtruhe
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Gilt die Nachtruhe immer von 22 bis 6 Uhr?
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In der Regel ja – die gesetzliche Nachtruhe dauert in den meisten Bundesländern von 22 Uhr bis 6 Uhr. Manche Hausordnungen oder Mietverträge legen längere Ruhezeiten fest, etwa bis 7 Uhr. Solche zusätzlichen Regeln sind rechtlich zulässig und müssen beachtet werden.
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Was zählt als Ruhestörung während der Nachtruhe?
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Alles, was außerhalb der eigenen Wohnung deutlich hörbar ist und andere beim Schlafen stört, kann als Ruhestörung gelten. Dazu gehören laute Musik, Hämmern oder lautes Türenschlagen. Erlaubt sind normale Alltagsgeräusche wie Toilettengänge oder das Weinen eines Kindes.
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Was kann ich tun, wenn Nachbar:innen nachts ständig zu laut sind?
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Sprich die Person zunächst höflich an, oft reicht das schon. Sollte der Lärm weitergehen, führe ein Lärmprotokoll und informiere Vermieter:in oder Hausverwaltung. Bei akuter nächtlicher Ruhestörung und wenn Gespräche nichts bringen, darfst du auch die Polizei rufen.

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
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