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„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“, der vielzitierte Satz kommt von Friedrich Schiller. Du kannst von „bösen“ Nachbar:innen ein Liedchen singen? Sticheleien am Gartenzaun, Gebrülle im Treppenhaus oder umgeworfene Gartenzwerge, die Liste ist lang. Ärger mit den Nachbar:innen nervt. Meist zerbricht der Hausfrieden durch Alltagskonflikte wie Lärm. Manchmal endet ein Nachbarschaftsstreit mit Höflichkeit, manchmal mit Polizei und Gericht.

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Das Wichtigste in Kürze:
  • Wer sich von Nachbar:innen gestört fühlt, sollte immer zuerst das Gespräch suchen. Viele Konflikte lassen sich durch sachliche und höfliche Kommunikation entschärfen, sie müssen nicht eskalieren.

  • Bei anhaltender Belästigung hilft ein Lärmprotokoll oder eine schriftliche Aufzeichnung von Vorfällen, Mieter:innen können sich an die Vermietung wenden.

  • Dauerlärm, Beleidigungen oder Eingriffe in die Privatsphäre sind unzulässig, bei schweren Verstößen darfst du rechtliche Schritte einleiten, von Mietminderung über Polizei bis zur Klage.

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Wie ver­hal­ten bei ei­nem Nach­bar­schafts­streit?

Nicht jeder kleine Streit unter Nachbar:innen muss zum Drama werden. Es ist 22.30 Uhr und dein:e Nachbar:in saugt Staub? Handle nicht im Affekt und rufe sofort die Polizei. Es hilft, ruhig zu bleiben und den:die Nachbar:in sofort oder am nächsten Tag anzusprechen. Mit einem Gespräch kommst du oft weiter. Manchmal merken Menschen nicht, dass sie andere stören. So ein Nachbarschaftsstreit entwickelt sich oft schleichend. Wie so oft gilt auch hier: Wehret den Anfängen!

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Tipp: Sachlich bleiben

Um welches Thema es auch geht, du solltest stets sachlich bleiben. Vermeide es, deinem:deiner Nachbar:in böse Absichten zu unterstellen. Beginne dein Gespräch freundlich und nicht mit einer Beleidung!

Es ist drei Uhr nachts und die Party ein:er Nachbar:in läuft noch. Bei sogenannter akuter Ruhestörung in der Nacht, kannst du zwar die Polizei rufen. Aber solltest du das auch? Dein schneller, wütender Anruf kann das nachbarschaftliche Verhältnis nachhaltig belasten. Wenn es allerdings schon die zehnte Party im Monat ist und du die Person schon mehrmals freundlich angesprochen hast und Gespräche nichts mehr bringen, kannst du weitere Schritte gehen. Das wären dann der Gang zum:zur Vermieter:in oder zu den Behörden.

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Tipp: Blick in die Hausordnung hilft

Wenn du unsicher bist, welche Ruhezeiten gelten, schaue in die Hausordnung und erkundige dich, was genau erlaubt oder verboten ist.

Was ist Belästigung durch Nachbar:innen rechtlich?

Wenn das Verhalten einer Person das zumutbare Maß des nachbarschaftlichen Zusammenlebens überschreitet, kommt das Gesetz ins Spiel. Das kann ständiger Lärm sein, provozierendes Verhalten, Beleidigungen oder unerlaubtes Betreten des Grundstücks. Maßgeblich ist, ob der sogenannte „Hausfrieden“, nach Paragraph 569 Abs. 2 BGB, nachhaltig gestört ist. Vorausgesetzt, eine objektive dritte Partei würde die Beeinträchtigung auch als erheblich ansehen.

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Tipp: Du kannst als belästigte Partei Unterlassung verlangen

Du kannst auch eine Mietminderung geltend machen oder im Extremfall auf Kündigung des:der störenden Nachbars:in hinwirken. Bei strafrechtlich relevanten Handlungen wie Bedrohung, Gewalt oder Sachbeschädigung greift zudem das Strafrecht.

Im Mietrecht sind alle Parteien zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Wer seine Mitmenschen ständig mit Lärm belästigt, bedroht oder persönlich angreift, verletzt diese Pflicht. Wenn die Nachbarschaft permanent gestört wird, muss der:die Vermieter:in eingreifen. Praktisch heißt das: Die störende Partei wird aufgefordert, sein Verhalten abzustellen. Bei Weigerung kann der:die Vermieter:in die Person abmahnen. Bessert sich die Partei trotz Abmahnung nicht, kann der:die Vermieter:in sogar eine fristlose Kündigung aussprechen.

Beachte: Im Mietshaus muss „normales Alltagsleben“ toleriert werden Einzelne Streitigkeiten oder gelegentlicher Lärm gehören zum Zusammenleben, bis zu einem gewissen Grad muss z.B. Lärm toleriert werden. Schikanierungen oder Beleidigungen musst du nicht akzeptieren.


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Worüber Nachbar:innen so streiten

Kurz gesagt: Nachbar:innen können über fast alles streiten, was Haus, Wohnen oder Straße betrifft. Es gibt Klassiker des nachbarschaftlichen Zoffs:

  • Lärm: Laute Musik, dröhnende Fernseher, polternde Schritte, alles Streitthemen. Ständiger Krach während nach 22 Uhr, späte Ruhestörungen nerven viele Menschen und können sogar gesundheitlich belasten.
  • Gerüche: Zigarettenrauch im Treppenhaus oder Grillqualm vom Balkon, Geruchsbelästigung führt oft zum Streit.
  • Haustiere: Die Klassiker unter nervenden Tieren sind ein ständig bellender Hund oder Katzen, die fremde Beete durchwühlen. Hundekot im Gemeinschaftsgarten ist auch ein Ärgernis.
  • Parken und Zugang: Falsch geparkte Autos oder blockierte Wege, falsch abgestellte Mülltonnen oder Fahrräder im Hausflur sind Dauerbrenner bei Nachbarschaftsstreit.
  • Ordnung und Sauberkeit: Ein typisches Beispiel für Streit ist der Putzplan für das Treppenhaus im Mehrfamilienhaus. Wird das Treppenhaus ordentlich genug gereinigt? Für Ärger sorgt auch ein überqueller Keller. Volle Mülltonnen, herumliegende Zigarettenkippen im Hof oder ungepflegte Gemeinschaftsflächen liefern Zündstoff.
  • Garten, Grundstück, Grenze: In Wohnsiedlungen mit Gärten sind Pflanzen und Grenzen ein heißes Thema: Überhängende Äste, eine zu hohe Hecke oder ein zwei Meter hoher Sichtschutzzaun.


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Was dürfen Nachbar:innen nicht?

Es gibt rechtlich klare Grenzen, was zumutbar ist und was nicht. Was die Nachbarschaft betrifft, darf dein:e Nachbar:in auf keinen Fall:

  • Dauerlärm und nächtliche Ruhestörung: Du hast das Recht auf Schlaf und Erholung. In Deutschland gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr Nachtruhe. In dieser Zeit dürfen deine Nachbar:innen keinen Krach machen, der über Zimmerlautstärke hinausgeht. Sonntag und die Feiertage sind auch gesetzliche Ruhezeit.
  • Belästigung, Bedrohung oder Beleidigung: Schikanieren, Drohen oder Anpöbeln sind tabu. Solches Verhalten verletzt den Hausfrieden. Wiederholte schwere Beleidigungen oder Nachstellungen können als Straftat gewertet werden.
  • Verletzung der Privatsphäre: Deine Nachbar:innen dürfen nicht ungefragt in deinen persönlichen Wohnbereich eindringen. Sie dürfen dich auch nicht heimlich fotografieren oder filmen. Sie dürfen nicht ständig an deiner Wohnungstür klingeln und dich belauern.
  • Beschädigung oder Entwendung von Eigentum: Es ist auch untersagt, das Eigentum anderer zu beschädigen oder zu stehlen. Dein:e Nachbar:in darf z.B. keine Sachen von deinem Grundstück nehmen, selbst wenn sie zu ihm herüberragen. Hängen etwas Äste mit Früchten über den Zaun, darf dein:e Nachbar:in sie nicht ernten oder schneiden.



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Nachbarschaftsstreit im Eigenheim: Was ist anders?

Bei Streiterein in zwischen Eigenheimbesitzer:innen, ob Haus oder Eigentumswohnung, fehlt etwas: Der Puffer zwischen den Streithähnen. Dieser wäre eigentlich der:die Vermieter:in. Als Eigentümer:in musst du Konflikte entweder direkt mit deinen Nachbar:innen klären oder die Behörden einschalten. Die Streitthemen ähneln sich, ob Einzelhaussiedlung oder Mietshaus: Es sind immer wieder Lärm, Provokationen oder Gerüche. Bei den Hausbesitzer:innen kommen noch Bäume, Zäune und Mülltonnen dazu. Auch hier gilt: Reden ist Gold. Versuche mit deinen Nachbar:innen eine Lösung zu finden. In einigen Gemeinden oder Städten vermitteln ehrenamtliche Schiedsleute zwischen den Streitenden.

Wenn der Gang zum Gericht unvermeidbar ist: Rechtlich kannst du bei Nachbarschaftslärm selbstredend keine Mietminderung verlangen, aber dir bleiben Unterlassungsansprüche oder Schadensersatzklagen. Informiere dich in diesen Fällen über das Nachbarrecht in deinem Bundesland. Auch wenn einige Regel für den nachbarschaftlichen Frieden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stehen, die Bundesländern haben ihre eigenen Nachbarrechtsgesetze.

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Tipp: außergerichtlich einigen

Ein Zerwürfnis in der Einfamilienhaussiedlung kann in der Praxis langwierig werden und sehr belasten. Umso mehr lohnt es sich, das Gespräch suchen und außergerichtliche Lösungen zu finden.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Nachbarschaftsstreit

Kann ich bei Ruhestörung die Polizei rufen?

Ja, das darfst du. Vor allem wenn nachts die Ruhezeit verletzt wird und ein Gespräch nichts bringt. Bei lauten Partys oder ähnlichen Fällen nach 22 Uhr kannst du die Polizei (oder am nächsten Tag den Ordnungsdienst) einschalten. Trotzdem solltest du versuchen, die Nachbar:innen freundlich auf das Problem hinzuweisen, bevor du zum Telefon greifst.

Kann ich die Miete mindern, wenn mein Nachbar zu laut ist?

Grundsätzlich ja, wenn der Lärm erheblich ist, andauernd ist und deine Wohnqualität stark mindert. Allerdings musst du den Mangel zuerst deinem:deiner Vermieter:in melden und ihm:ihr Gelegenheit geben, die Störung zu beseitigen, mit einer Frist. Erst wenn sich dann nichts ändert, darfst du die Miete mindern.

Wer kann mir bei einem Nachbarschaftsstreit helfen?

Wenn du alleine und dein:e Nachbar:in nicht weiterkommst, könnt ihr euch Unterstützung von Dritten holen. Zum Beispiel gibt es in einigen Gemeinden Schiedspersonen oder einen Mieterverein. Im Ernstfall brauchst du eine Anwältin oder einen Anwalt, um deine Rechte gegenüber schwierigen Nachbar:innen durchzusetzen.

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seit 07.10.2020
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Oranus Mahmoodi
Expertin für Mieten & Kaufen

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

 

Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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