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Ein Wasserschaden kann dir schnell die Freude an deinem Zuhause verderben: Feuchte Wände, Schimmel und laute Trocknungsgeräte nerven. Feuchtigkeit im Wohnraum kann eine Gefahr für die Gesundheit sein. Schaue in der Tabelle nach, wie viel du die Miete mindern kannst. Und welche Optionen hast du bei einem selbstverschuldeten Schaden?
Mietminderung: Je nach Schwere des Schadens kannst du zwischen 10 und 100 Prozent der Miete mindern.
Bei selbstverschuldeten Schäden greift keine Mietminderung.
Schäden lassen sich oft durch eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung abdecken.
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- Was ist ein Wasserschaden und wie entsteht er?
- Wann kannst du die Miete bei Wasserschäden mindern und wie geht das?
- Mietminderung bei diversen wasserbedingten Schäden – mit Tabelle
- Beispiel: Mietminderung bei Trocknungsgeräten – was dir zusteht
- Was tun bei einem selbstverschuldeten Wasserschaden?
- So gehst du bei einem Wasserschaden vor
- Deine Rechte, wenn dein:e Vermieter:in nicht reagiert
- FAQ: Häufige Fragen zur Mietminderung bei Wasserschaden
Wasser kann nicht nur sichtbare Schäden verursachen, sondern auch verborgene Probleme wie feuchtes Dämmmaterial oder Schimmel in der Wandsubstanz. Ein Wasserschaden kann ein Haus teilweise oder komplett zerstören – die gravierendsten Schäden erleben Menschen in Überschwemmungsgebieten. Doch schon kleine Mengen Wasser können die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen. In gemieteten Immobilien können Wasserschäden zu einer Mietminderung berechtigen.
Ursachen von Wasserschäden
- Rohrbrüche
Rohrbrüche sind eine der häufigsten Ursachen. Sie entstehen durch Materialverschleiß, unsachgemäße Installation oder Frost. Wasser kann sich unbemerkt in Wänden, Böden oder Decken ausbreiten. - Defekte Haushaltsgeräte
Waschmaschinen, Geschirrspüler oder Boiler verlieren bei Defekten Wasser. Oft geschieht das unbemerkt, bis der Schaden größer wird. - Undichte Dächer oder Fenster
Starke Regenfälle oder Sturmschäden führen dazu, dass Wasser durch undichte Stellen ins Haus eindringt. - Überschwemmungen
Hochwasser kann Keller oder Erdgeschosswohnungen betreffen und massive Schäden verursachen.
Wasserschäden können kurzfristig und langfristig schlecht für die Gesundheit sein, insbesondere durch Schimmelbildung.
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Eine Mietminderung ist zulässig, wenn ein Mangel die „vertragsgemäße Nutzung“ der Wohnung erheblich beeinträchtigt. Das bedeutet, dass du die Miete kürzen kannst, sobald der Wasserschaden deine Wohnqualität einschränkt – etwa durch feuchte Wände oder störende Trocknungsgeräte. Allerdings müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Vermieter wurde informiert: Du musst den Vermieter unverzüglich schriftlich über den Schaden informieren.
- Erhebliche Beeinträchtigung: Die Beeinträchtigung muss spürbar sein, z. B. durch unbenutzbare Räume, Lärm oder Gesundheitsgefahren.
Eine Mietminderung ist ein starkes Instrument, um deine Rechte als Mieter:in durchzusetzen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich von einem Mieterverein, einem Anwalt oder einer Anwältin beraten zu lassen. Prinzipiell kannst du folgende Schritte fokussieren:
Eine Mietminderung ist möglich, wenn ein Wasserschaden die vertragsgemäße Nutzung deiner Wohnung beeinträchtigt. Beispiele für solche Beeinträchtigungen:
- Räume sind durch Feuchtigkeit oder Schimmel nicht nutzbar.
- Trocknungsgeräte verursachen Lärm und Wärme.
- Unangenehme Gerüche belasten die Wohnqualität.
Damit du die Miete mindern kannst, musst du den:die Vermieter:in unverzüglich schriftlich über den Schaden informieren. Wichtig ist:
- Beschreibe den Schaden genau (z. B. „nasse Wände im Schlafzimmer“).
- Füge Fotos oder Videos zur Dokumentation bei.
- Weise darauf hin, dass der Schaden behoben werden muss.
Überlege, wie stark der Schaden deine Wohnqualität einschränkt.
- Kannst du einen Raum gar nicht nutzen?
- Ist deine Gesundheit durch Schimmel gefährdet?
- Verursachen Maßnahmen wie Trocknungsgeräte Lärm oder Hitze?
Je gravierender die Beeinträchtigung, desto höher kann die Mietminderung ausfallen.
Orientiere dich an typischen Gerichtsurteilen (im nächsten Abschnitt findest du eine Tabelle):
- 10 bis 20 Prozent: Kleinere Beeinträchtigungen wie feuchte Wände.
- 30 bis 50 Prozent: Schwerwiegendere Probleme wie starker Schimmel oder Lärm durch Trocknungsgeräte.
- 100 Prozent: Wohnung ist unbewohnbar.
Setze die Mietminderung schriftlich gegenüber dem Vermieter durch:
- Informiere ihn über die geplante Kürzung und die Gründe.
- Reduziere den Mietbetrag ab dem Zeitpunkt, an dem du den Vermieter über den Mangel informiert hast.
Diese Liste kann dir als Orientierung dienen, wie Gerichte oder Mieter:innenorganisationen die Höhe der Mietminderung in der Vergangenheit eingeschätzt haben. Bei Unsicherheiten ist es sinnvoll, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Schaden | Einschränkung | Mietminderung |
Feuchte Wände oder Böden (kleinere Flächen) | Einschränkung der Nutzung eines Raumes, ggf. Geruchsbelästigung. | 10 bis 20 Prozent |
Feuchte Wände oder Böden (große Flächen) | Raum ist kaum oder gar nicht mehr nutzbar. | 20 bis 30 Prozent |
Schimmelbildung (geringfügig) | Optische Beeinträchtigung und potenzielles Gesundheitsrisiko. | 20 bis 30 Prozent |
Schimmelbildung (stark) | Gesundheitsgefahr, Nutzung des Raumes stark eingeschränkt. | 40 bis 50 Prozent |
Trocknungsgeräte (Einsatz in einem Raum) | Lärm, Wärme, Feuchtigkeit, erhebliche Belastung. | 20 bis 30 Prozent |
Trocknungsgeräte (mehrere Räume betroffen) | Lärm und Belastung in mehreren Räumen. Nutzung stark eingeschränkt. | 30 bis 50 Prozent |
Nasser Keller (bei Lagerung privater Gegenstände) | Eingeschränkte Nutzung, evtl. Schäden an Gegenständen. | 10 bis 15 Prozent |
Dauerhafte Geruchsbelästigung durch Feuchtigkeit | Starke Gerüche, die die Wohnqualität beeinträchtigen. | 15 bis 30 Prozent |
Wasserschäden an der Decke (kleine Flecken) | Sichtbare Schäden, ohne Einschränkung der Nutzung. | 5 bis 10 Prozent |
Wasserschäden an der Decke (große Flecken, Tropfen) | Tropfendes Wasser, Raum schwer nutzbar. | 20 bis 40 Prozent |
Badezimmer nicht nutzbar | Komplette Einschränkung eines essentiellen Raumes. | 50 bis 70 Prozent |
Küche nicht nutzbar | Nutzung der Küche nicht möglich, starke Beeinträchtigung. | 40 bis 70 Prozent |
Schlafzimmer nicht nutzbar | Schlafen in der Wohnung kaum oder gar nicht möglich. | 50 bis 80 Prozent |
Wohnung komplett unbewohnbar | Nutzung der gesamten Wohnung nicht möglich. | 100 Prozent |
- Die Prozentangaben beziehen sich auf die Bruttomiete (Kaltmiete + Nebenkosten).
- Eine Mietminderung ist nur ab dem Zeitpunkt möglich, an dem der:die Vermieter:in über den Schaden informiert wurde.
- Die genaue Höhe der Minderung kann je nach Einzelfall variieren und sollte bei Unsicherheiten rechtlich geprüft werden.

Ein Wasserschaden ist bereits ärgerlich genug – doch der Einsatz von Trocknungsgeräten, um die Feuchtigkeit aus Wänden und Böden zu entfernen, bringt zusätzliche Belastungen mit sich. Diese Geräte laufen oft wochenlang, verursachen erheblichen Lärm und erzeugen Wärme. Beim Einsatz von Trocknungsgeräten haben Mieter:innen das Recht, die Miete zu mindern.
Wie viel Prozent Mietminderung sind bei Trocknungsgeräten möglich?
Die Höhe der Mietminderung hängt von der Intensität der Beeinträchtigung ab. Gerichte haben in ähnlichen Fällen folgende Werte anerkannt:
- 20 bis 30 Prozent: Wenn ein Raum durch das Gerät erheblich beeinträchtigt wird, z. B. durch Lärm oder Wärme.
- 30 bis 50 Prozent: Bei mehreren betroffenen Räumen oder besonders lauten Geräten, die die Wohnqualität stark einschränken.
Ein Beispiel aus der Praxis: In einem Fall musste eine Mieterin über vier Wochen ein Trocknungsgerät im Wohnzimmer dulden. Das Gerät erzeugte kontinuierlich Lärm und Wärme, was den Raum kaum nutzbar machte. Das zuständige Gericht erkannte eine Mietminderung von 30 Prozent der Bruttomiete für diesen Zeitraum an.


Ein selbstverschuldeter Wasserschaden entsteht, wenn du durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Umgang etwa mit Geräten den Schaden verursacht hast. Beispiele:
- Du lässt die Badewanne überlaufen oder vergisst den Wasserhahn abzudrehen.
- Deine Waschmaschine wurde unsachgemäß angeschlossen und läuft aus.
- Beim Bohren triffst du versehentlich ein Wasserrohr.
Folgen eines selbstverschuldeten Wasserschadens:
- Keine Mietminderung! Da der Schaden durch dich verursacht wurde, hast du keinen Anspruch auf Mietminderung.
- Schadenersatzpflicht Du bist verpflichtet, für die Reparaturkosten aufzukommen.
- Versicherung einschalten
- Haftpflichtversicherung: Übernimmt Schäden, die Dritten (z. B. dem Vermieter) entstanden sind.
- Hausratversicherung: Deckt Schäden an deinem Eigentum, z. B. Möbel oder Teppiche.
Melde den Schaden trotzdem sofort, um Folgeschäden zu vermeiden.
Ein Wasserschaden erfordert schnelles Handeln.
Schneller Überblick – folge diesen Schritten:
1. Schaden dokumentieren
- Fotografiere alle betroffenen Bereiche.
- Mache ein Video, um die Ausmaße zu zeigen.
- Notiere, wann und wie du den Schaden bemerkt hast.
2. Vermieter:in informieren
- Setze dein:e Vermieter:in schriftlich in Kenntnis (z. B. per E-Mail oder Einschreiben).
- Füge Fotos und eine Schadensbeschreibung bei.
3. Schaden begrenzen
- Entferne Gegenstände aus der Gefahrenzone.
- Stelle Eimer oder Handtücher auf, um weiteres Wasser aufzufangen.
4. Reparatur einfordern
- Falls es nicht selbstverschuldet ist: Fordere den:die Vermieter:in auf, die Reparatur zu veranlassen. Setze hierfür eine Frist von zwei Wochen.
Ein Wasserschaden in der Wohnung erfordert schnelles Handeln – doch was kannst du tun, wenn dein:e Vermieter:in trotz deiner Meldung nicht reagiert? Hier sind deine Rechte und Optionen:
1. Frist setzen
Wenn dein:e Vermieter:in nach deiner ersten Meldung untätig bleibt, solltest du eine Frist zur Behebung des Schadens setzen. So gehst du vor:
- Formulierung: Weise schriftlich auf den gemeldeten Schaden hin und setze eine klare Frist (z. B. 14 Tage).
- Dokumentation: Füge Bilder des Schadens und alle bisherigen Kommunikationsversuche bei.
- Hinweis: Teile mit, dass du bei Fristablauf weitere Schritte einleiten wirst.
2. Mietminderung durchsetzen
Du kannst die Miete eigenständig mindern, sobald der Wasserschaden die Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt. Informiere den Vermieter schriftlich über die Höhe der geplanten Minderung. Die Kürzung bezieht sich auf die Bruttomiete (inkl. Nebenkosten) und gilt ab dem Zeitpunkt der Schadensmeldung.
3. Selbsthilfe: Reparatur in Auftrag geben
Wenn dein:e Vermieter:in nach Ablauf der Frist weiterhin nicht reagiert, darfst du die Reparatur selbst veranlassen. Beachte dabei:
- Kosten: Du kannst die Reparaturkosten anschließend zurückfordern.
- Ankündigung: Informiere den:die Vermieter:in schriftlich über deinen Plan, selbst eine Firma zu beauftragen.
- Dokumentation: Bewahre alle Belege auf, um die Kosten nachweisen zu können.
4. Rechtsweg einschlagen
Bleibt der:die Vermieter:in weiterhin inaktiv, kannst du rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Ein Anwalt, eine Anwältin oder der Mieterverein können dir helfen, deine Ansprüche durchzusetzen, z. B.:
- Klage auf Beseitigung des Schadens.
- Rückforderung von Kosten, die durch Eigenreparaturen entstanden sind.
FAQ: Häufige Fragen zur Mietminderung bei Wasserschaden
-
Wie viel Prozent Mietminderung ist bei feuchten Wänden realistisch?
-
Je nach Ausmaß kannst du 20 bis 30 Prozent der Bruttomiete mindern.
-
Kann ich die Mietminderung selbst durchführen?
-
Ja, du kannst eigenständig mindern, solltest dies jedoch gut dokumentieren und dem Vermieter mitteilen.
-
Wer zahlt, wenn ich den Schaden selbst verursacht habe?
-
Die Kosten trägst du selbst. Deine Haftpflicht- oder Hausratversicherung kann jedoch helfen.

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.
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„Eine Mietminderung ist ein starkes Instrument – entscheidend ist, den Schaden zu melden und sorgfältig zu dokumentieren“