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Warmes Wasser gehört zur Grundausstattung. Wenn kein warmes Wasser mehr fließt, weder im Bad noch in der Küche, muss dein:e Vermieter:in das schnell beheben. Warmwasserausfall ist ein klassischer Mietmangel: Du darfst die Miete mindern. Wie du bei fehlendem Warmwasser vorgehen kannst und ab wann du eine Mietminderung vornehmen darfst, liest du hier.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Warmwasser gehört zur Grundausstattung einer Mietwohnung. Dein:e Vermieter:in ist verpflichtet, es rund um die Uhr zu deiner Verfügung zu stellen. Fehlt warmes Wasser, ist eine Mietminderung gerechtfertigt.

  • Eine Mietminderung bei Warmwasserausfall ist möglich, wenn du ihn sofort meldest und deinem:r Vermieter:in eine Frist zur Reparatur setzt. Sollte der Ausfall nicht fristgerecht behoben werden, kannst du die Miete mindern.

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Warmwasserausfall: Wann ist eine Mietminderung möglich?

Grundsätzlich ja, denn eine ständige Warmwasserversorgung gehört zum üblichen Wohnstandard. Der Bundesgerichtshof hat etwa 2004 klar entschieden, dass Vermieter:innen rund um die Uhr für warmes Wasser sorgen müssen.

Fließt kein warmes Wasser mehr, handelt es sich rechtlich um einen Mangel an der Mietsache. Grundsätzlich ist eine Mietminderung möglich. Denn der Ausfall von warmem Wasser beeinträchtigt deinen Wohnalltag erheblich.


Frau sitzt vor dem Laptop und ist genervt

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Miete kürzen.
Deutsche Gerichte haben in Urteilen endschieden, dass Aufdrehen des Hahns innerhalb von bis zu 15 Sekunden warmes Wasser fließen soll. Die Temperatur sollten ungefähr 40 °C sein.

hint
Ausfall muss andauern

Ein kurzzeitiger Ausfall, etwa für ein paar Stunden wegen Wartungsarbeiten, rechtfertigt noch keine Mietminderung. Das ist noch kein unzumutbarer Zustand. Und angekündigte Wartungsarbeiten rechtfertigen ohnehin keine Mietminderung.

Expertenkommentar

„Um eine Mietminderung durchzusetzen, sollten die erforderlichen Schritte akribisch eingehalten werden. Auf keinen Fall ist es gesetzlich erlaubt, ohne diese Schritte, die Miete zu kürzen: Vermieter:in informieren, Frist setzen, Zeit für die Behebung lassen und wenn dann nichts passiert ist, darf die Miete gemindert werden“

Oranus Mahmoodi
Expertin für Mieten & Kaufen
Oranus Mahmoodi

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

 

Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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Wie wird eine Mietminderung durchgesetzt?

Damit dein:e Vermieter:in die Kürzung der Miete nicht zurückweist sind folgende Schritte notwendig, in genau dieser Reihenfolge:

1. Mangel feststellen und dokumentieren

  • Notiere Datum, Uhrzeit und Dauer des Ausfalls.
  • Prüfe, ob der Defekt nicht an deiner eigenen Anlage liegt.
  • Dokumentiere den Mangel (Fotos, Temperaturmessung, Zeugen).
     

2. Mängelanzeige an den Vermieter schicken

  • Sofort schriftlich melden, per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
  • Den Defekt genau beschreiben.
     

3. Frist zur Behebung setzen

  • Angemessen sind sieben bis vierzehn Tage, im Winter oder bei Totalausfall auch kürzer.
     

4. Mietminderung ankündigen

  • Schreibe im Brief oder in einem Folgeschreiben, dass du ab dem [Datum] die Miete mindern wirst.
  • Die Höhe orientierst du an Gerichtsurteilen.
     

5. Miete mindern oder unter Vorbehalt zahlen

  • Entweder direkt um den Prozentsatz kürzen oder die volle Miete unter Vorbehalt zahlen und später zurückfordern.
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Tipp: Zu hoch mindern ist riskant

Bleibe im Zweifel vorsichtig oder erkundige dich bei WohnenPlus, einem Mieterverein oder bei einer Fachperson.

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Tipp: ImmoScout24 Musterbrief

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Wer ist für die Warmwasserversorgung verantwortlich?

In einem Mietverhältnis ist grundsätzlich der:die Vermieter:in für die Bereitstellung von funktionsfähigem Warmwasser in der Wohnung verantwortlich. Laut Paragraf 535 BGB muss dein:e Vermieter:in dir als Mieter:in die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand überlassen und erhalten.

Zum vertragsgenmäßen Zustand gehört eine Warmwasserversorgung rund um die Uhr.

hint
Vorsicht: Vielleicht bist du verantwortlich

Dein:e Vermieter:in ist für die Warmwasserversorgung verantwortlich. Aber: Hast du etwa einen eigenen Boiler oder einen elektrisch betriebenen Durchlauferhitzer eingebaut, dann trägst du die Verantwortung bei einem Ausfall.

Wenn etwa der Gasboiler fürs Warmwasser kaputt ist. Dann ist dein:e Vermieter:in für die Reparatur verantwortlich, wenn er:sie den Boiler gestellt hat. Hast du das Gerät selbst eingebaut oder übernommen, musst du für die Reparatur zahlen.

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Tabelle zu Warmwasserausfall: So hoch darf die Mietminderung sein

Wie hoch eine Mietminderung bei fehlendem Warmwasser ausfallen darf, hängt von Ausmaß und Dauer ab. Gerichtsurteile der letzten Jahre liefern einige Richtwerte. Daran kannst du dich orientieren:

Minderungs­quote/
Jahreszeit

Fallbeschreibung

Gericht/Datum

Aktenzeichen

85 Prozent / Winter
60 Prozent / Sommer

Gasversorgung unterbrochen, keine Heizung, kein Warmwasser

Amtsgericht Nürnberg (22.03.2017)

16 C 127/16

50 Prozent / Dezember bis Feb.
30 Prozent / Nov. +
März
20 Prozent/Oktober

Ausfall der Heizung, keine Warmwasserversorgung

Amtsgericht Berlin-Mitte (16.05.2022)

20 C 318/21

10 Prozent/
Ganzjährig

Übermäßiger Kaltwasservorlauf,  Warmwasser fließt erst nach etwa zehn Litern, insbesondere morgens.

Amtsgericht Köpenick (15.11.2000)

12 C 214/00

5 Prozent/
Ganzjährig

Warmwasser erreicht nicht in vorgegebener Zeit die Soll-Temperatur: nach 15 Sekunden keine 40 °C bzw. nach 30 Sekunden keine 55 °C

Amtsgericht Berlin (25.04.2018)

7 C 82/17

hint
Nicht gesetzlich festgeschrieben

Mietminderungs-Quoten sind nicht gesetzlich festgeschrieben, sie ergeben sich aus Gerichtsurteilen. Die Tabelle oben ist als Orientierung zu verstehen, nicht als starre Tabelle. Jeder Fall ist anders. Die Beispiele zeigen nur, in welcher Größenordnung sich eine Mietminderung bei Warmwasserausfall typischerweise bewegt.


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Was, wenn dein:e Vermieter:in die Mietminderung nicht akzeptiert?

Manche Vermieter:innen wollen sich mit einer Mietminderung nicht abfinden. Wenn du alle erforderlichen Schritte richtig eingehalten hast, also den Mangel angezeigt, die Frist gesetzt und in angemessenem Umfang die Miete gemindert hast, bleibst du im Recht.

Wichtig ist die Dokumentation: Sammle alle Schreiben, E-Mails und Protokolle, die den Warmwasserausfall belegen. Fotos (z. B. vom Thermometer unter fließendem Wasser) oder Zeugen können ebenfalls hilfreich sein.

Notiere dir, wann genau das Wasser kalt war und wie lange, um im Zweifel Beweise zu haben. Falls verfügbar, besorge dir fachliche Unterstützung: Du kannst etwa ein*e Sachverständige:n beauftragen, den Warmwassermangel schriftlich festzustellen. Solche Gutachten können im Streitfall nützlich sein.

hint
Im Zweifel rechtlichen Beistand einholen

Reagiert dein:e Vermieter:in nicht auf den Mangel oder droht mit Konsequenzen wegen deiner Mietminderung, solltest du dir rechtlichen Beistand holen. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst die Miete auch „unter Vorbehalt“ weiterzahlen. Du zahlst dann die volle Miete, teilst aber schriftlich mit, dass du dir eine Mietminderung wegen des Warmwasserausfalls vorbehältst.



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FAQ: Häufige Fragen zur Mietminderung

Wie viel Mietminderung bei fehlendem Warmwasser?

Grundsätzlich kommt es immer auf die konkrete Beeinträchtigung und die Dauer des Ausfalls an. Eine genaue Quote wird im Zweifel von einem Gericht anhand des Einzelfalls entschieden. Eine gesetzliche Quote gibt es nicht. 

Wie viele Tage ohne Warmwasser sind zumutbar?

Eigentlich musst du gar keine kalte Wohnung ohne Warmwasser hinnehmen, denn Warmwasser zählt zur Wohnqualität. Ein kurzer Ausfall von ein paar Stunden mag noch akzeptabel sein, aber schon ein ganzer Tag ohne Warmwasser gilt als erhebliche Beeinträchtigung und ist rechtlich nicht mehr zumutbar.

Ist eine Mietminderung möglich, wenn das Warmwasser zu lange braucht?

Wenn warmes Wasser sehr spät kommt und nicht richtig heiß wird, kannst du eine Mietminderung geltend machen. Gerichte haben zum Beispiel entschieden, dass 15 Sekunden vergehen dürfen, bis eine Wassertemperatur von 40 °C erreicht sein sollte.

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Oranus Mahmoodi
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