Schnell & einfach zum Mieterschutz
- Mietrechtsberatung
- Schlüsselnotdienst
- Nebenkosten prüfen
Warmes Wasser gehört zur Grundausstattung. Wenn kein warmes Wasser mehr fließt, weder im Bad noch in der Küche, muss dein:e Vermieter:in das schnell beheben. Warmwasserausfall ist ein klassischer Mietmangel: Du darfst die Miete mindern. Wie du bei fehlendem Warmwasser vorgehen kannst und ab wann du eine Mietminderung vornehmen darfst, liest du hier.
Warmwasser gehört zur Grundausstattung einer Mietwohnung. Dein:e Vermieter:in ist verpflichtet, es rund um die Uhr zu deiner Verfügung zu stellen. Fehlt warmes Wasser, ist eine Mietminderung gerechtfertigt.
Eine Mietminderung bei Warmwasserausfall ist möglich, wenn du ihn sofort meldest und deinem:r Vermieter:in eine Frist zur Reparatur setzt. Sollte der Ausfall nicht fristgerecht behoben werden, kannst du die Miete mindern.
Du brauchst Rechtsberatung? Mit WohnenPlus hast du alle Mietangelegenheiten jederzeit im Griff. Von professioneller Rechtsberatung bis zur Nebenkostenoptimierung – alles in einer App.
- Warmwasserausfall: Wann ist eine Mietminderung möglich?
- Wie wird eine Mietminderung durchgesetzt?
- Wer ist für die Warmwasserversorgung verantwortlich?
- Tabelle zu Warmwasserausfall: So hoch darf die Mietminderung sein
- Was, wenn dein:e Vermieter:in die Mietminderung nicht akzeptiert?
- FAQ: Häufige Fragen zur Mietminderung
Grundsätzlich ja, denn eine ständige Warmwasserversorgung gehört zum üblichen Wohnstandard. Der Bundesgerichtshof hat etwa 2004 klar entschieden, dass Vermieter:innen rund um die Uhr für warmes Wasser sorgen müssen.
Fließt kein warmes Wasser mehr, handelt es sich rechtlich um einen Mangel an der Mietsache. Grundsätzlich ist eine Mietminderung möglich. Denn der Ausfall von warmem Wasser beeinträchtigt deinen Wohnalltag erheblich.

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Miete kürzen.
Deutsche Gerichte haben in Urteilen endschieden, dass Aufdrehen des Hahns innerhalb von bis zu 15 Sekunden warmes Wasser fließen soll. Die Temperatur sollten ungefähr 40 °C sein.
Ein kurzzeitiger Ausfall, etwa für ein paar Stunden wegen Wartungsarbeiten, rechtfertigt noch keine Mietminderung. Das ist noch kein unzumutbarer Zustand. Und angekündigte Wartungsarbeiten rechtfertigen ohnehin keine Mietminderung.
Damit dein:e Vermieter:in die Kürzung der Miete nicht zurückweist sind folgende Schritte notwendig, in genau dieser Reihenfolge:
1. Mangel feststellen und dokumentieren
- Notiere Datum, Uhrzeit und Dauer des Ausfalls.
- Prüfe, ob der Defekt nicht an deiner eigenen Anlage liegt.
- Dokumentiere den Mangel (Fotos, Temperaturmessung, Zeugen).
2. Mängelanzeige an den Vermieter schicken
- Sofort schriftlich melden, per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
- Den Defekt genau beschreiben.
3. Frist zur Behebung setzen
- Angemessen sind sieben bis vierzehn Tage, im Winter oder bei Totalausfall auch kürzer.
4. Mietminderung ankündigen
- Schreibe im Brief oder in einem Folgeschreiben, dass du ab dem [Datum] die Miete mindern wirst.
- Die Höhe orientierst du an Gerichtsurteilen.
5. Miete mindern oder unter Vorbehalt zahlen
- Entweder direkt um den Prozentsatz kürzen oder die volle Miete unter Vorbehalt zahlen und später zurückfordern.
Bleibe im Zweifel vorsichtig oder erkundige dich bei WohnenPlus, einem Mieterverein oder bei einer Fachperson.
Du glaubst, du hast das Recht auf eine Mietminderung? ImmoScout24 vereinfacht dein Vorhaben: Mietminderung Musterbrief zum Download
In einem Mietverhältnis ist grundsätzlich der:die Vermieter:in für die Bereitstellung von funktionsfähigem Warmwasser in der Wohnung verantwortlich. Laut Paragraf 535 BGB muss dein:e Vermieter:in dir als Mieter:in die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand überlassen und erhalten.
Zum vertragsgenmäßen Zustand gehört eine Warmwasserversorgung rund um die Uhr.
Dein:e Vermieter:in ist für die Warmwasserversorgung verantwortlich. Aber: Hast du etwa einen eigenen Boiler oder einen elektrisch betriebenen Durchlauferhitzer eingebaut, dann trägst du die Verantwortung bei einem Ausfall.
Wenn etwa der Gasboiler fürs Warmwasser kaputt ist. Dann ist dein:e Vermieter:in für die Reparatur verantwortlich, wenn er:sie den Boiler gestellt hat. Hast du das Gerät selbst eingebaut oder übernommen, musst du für die Reparatur zahlen.
Mietrechtsberatung erhalten
mit Wohnen
Als Wohnen+ Mitglied von ImmoScout24 erhältst du Unterstützung bei Mietrechtsthemen.
Wie hoch eine Mietminderung bei fehlendem Warmwasser ausfallen darf, hängt von Ausmaß und Dauer ab. Gerichtsurteile der letzten Jahre liefern einige Richtwerte. Daran kannst du dich orientieren:
Minderungsquote/ |
Fallbeschreibung |
Gericht/Datum |
Aktenzeichen |
85 Prozent / Winter |
Gasversorgung unterbrochen, keine Heizung, kein Warmwasser |
Amtsgericht Nürnberg (22.03.2017) |
|
50 Prozent / Dezember bis Feb. |
Ausfall der Heizung, keine Warmwasserversorgung |
Amtsgericht Berlin-Mitte (16.05.2022) |
|
10 Prozent/ |
Übermäßiger Kaltwasservorlauf, Warmwasser fließt erst nach etwa zehn Litern, insbesondere morgens. |
Amtsgericht Köpenick (15.11.2000) |
|
5 Prozent/ |
Warmwasser erreicht nicht in vorgegebener Zeit die Soll-Temperatur: nach 15 Sekunden keine 40 °C bzw. nach 30 Sekunden keine 55 °C |
Amtsgericht Berlin (25.04.2018) |
Mietminderungs-Quoten sind nicht gesetzlich festgeschrieben, sie ergeben sich aus Gerichtsurteilen. Die Tabelle oben ist als Orientierung zu verstehen, nicht als starre Tabelle. Jeder Fall ist anders. Die Beispiele zeigen nur, in welcher Größenordnung sich eine Mietminderung bei Warmwasserausfall typischerweise bewegt.


Manche Vermieter:innen wollen sich mit einer Mietminderung nicht abfinden. Wenn du alle erforderlichen Schritte richtig eingehalten hast, also den Mangel angezeigt, die Frist gesetzt und in angemessenem Umfang die Miete gemindert hast, bleibst du im Recht.
Wichtig ist die Dokumentation: Sammle alle Schreiben, E-Mails und Protokolle, die den Warmwasserausfall belegen. Fotos (z. B. vom Thermometer unter fließendem Wasser) oder Zeugen können ebenfalls hilfreich sein.
Notiere dir, wann genau das Wasser kalt war und wie lange, um im Zweifel Beweise zu haben. Falls verfügbar, besorge dir fachliche Unterstützung: Du kannst etwa ein*e Sachverständige:n beauftragen, den Warmwassermangel schriftlich festzustellen. Solche Gutachten können im Streitfall nützlich sein.
Reagiert dein:e Vermieter:in nicht auf den Mangel oder droht mit Konsequenzen wegen deiner Mietminderung, solltest du dir rechtlichen Beistand holen. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst die Miete auch „unter Vorbehalt“ weiterzahlen. Du zahlst dann die volle Miete, teilst aber schriftlich mit, dass du dir eine Mietminderung wegen des Warmwasserausfalls vorbehältst.

Mietvertrag kündigen – Kostenlose Vorlage
Kündige deinen Mietvertrag rechtssicher mit unserem Kündigungsschreiben. Jetzt PDF-Generator nutzen & herunterladen.
Erstellen & herunterladenFAQ: Häufige Fragen zur Mietminderung
-
Wie viel Mietminderung bei fehlendem Warmwasser?
-
Grundsätzlich kommt es immer auf die konkrete Beeinträchtigung und die Dauer des Ausfalls an. Eine genaue Quote wird im Zweifel von einem Gericht anhand des Einzelfalls entschieden. Eine gesetzliche Quote gibt es nicht.
-
Wie viele Tage ohne Warmwasser sind zumutbar?
-
Eigentlich musst du gar keine kalte Wohnung ohne Warmwasser hinnehmen, denn Warmwasser zählt zur Wohnqualität. Ein kurzer Ausfall von ein paar Stunden mag noch akzeptabel sein, aber schon ein ganzer Tag ohne Warmwasser gilt als erhebliche Beeinträchtigung und ist rechtlich nicht mehr zumutbar.
-
Ist eine Mietminderung möglich, wenn das Warmwasser zu lange braucht?
-
Wenn warmes Wasser sehr spät kommt und nicht richtig heiß wird, kannst du eine Mietminderung geltend machen. Gerichte haben zum Beispiel entschieden, dass 15 Sekunden vergehen dürfen, bis eine Wassertemperatur von 40 °C erreicht sein sollte.

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
„Um eine Mietminderung durchzusetzen, sollten die erforderlichen Schritte akribisch eingehalten werden. Auf keinen Fall ist es gesetzlich erlaubt, ohne diese Schritte, die Miete zu kürzen: Vermieter:in informieren, Frist setzen, Zeit für die Behebung lassen und wenn dann nichts passiert ist, darf die Miete gemindert werden“