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Die Nachbar:innen feiern eine ausgelassene Party, es ist die siebte in diesem Monat und du liegst wach im Bett. Oder bohrt über dir morgens um fünf dein Nachbarin mal wieder ein Loch? Anhaltenden Krach musst du als Mieter:in nicht erdulden. Du kannst dich beschweren, ein Lärmprotokoll hilft dir, Ruhestörungen systematisch zu dokumentieren.
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Ein Lärmprotokoll ist wie ein Tagebuch der Ruhestörung, mit dem du anhaltenden Lärm dokumentierst.
Ein Lärmprotokoll ist keine Pflicht, aber empfehlenswert.
Führe das Protokoll mindestens zwei Wochen lang mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Art jeder Störung.
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Ein Lärmprotokoll musst du schriftlich führen. Sobald du wiederkehrenden Lärm in deiner Mietwohnung hörst, der dich stört, halte es fest. Du kannst ein Notizbuch benutzen oder eine Tabelle in Excel erstellen. Notiere jeden Vorfall so präzise wie möglich. Folgende Informationen gehören dazu:
- Datum, Uhrzeit und Dauer: Wann begann der Lärm, und wie lange hielt er an?
- Art der Ruhestörung: Was genau war zu hören?
- Verursacher:in oder Quelle: Wer oder was hat den Lärm verursacht?
- Lautstärke/Intensität: Wie laut empfandest du den Lärm? War er über Zimmerlautstärke hörbar, also auch bei geschlossener Tür oder Fenster?
- Auswirkungen auf dich: Beschreibe, wie dich der Krach beeinträchtigt hat. Konntest du wegen nicht schlafen oder nicht arbeiten?
- Zeugen: Waren andere Personen anwesend, die den Lärm auch gehört haben? Falls ja, notiere ihre Namen.
Halte jeden Punkt möglichst zeitnah fest. Achte darauf, sachlich zu bleiben. Schreibe zum Beispiel „Bass der Musik dringt durch zwei geschlossene Türen“ statt „krankhaft laute Terrorbässe“.
Mit unserer Vorlage kannst du dein Lärmprotokoll tabellarisch führen, damit kein Detail unter den Tisch fällt. Eine Zeitspanne von zwei Wochen wird empfohlen, weil sie zeigt, dass es sich nicht um einzelne Ausrutscher, sondern um ein wiederkehrendes Problem handelt. Länger als 14 Tage ist noch besser, besonders wenn der Lärm unregelmäßig auftritt.
Hast du dein Protokoll über einen gewissen Zeitraum geführt (mehr dazu weite unten), unterschreibst du es. Zusammen mit einem kurzen Anschreiben kannst du es deinem:deiner Vermieter:in vorlegen, um die Beschwerde über den Lärm zu untermauern. Weise darauf hin, dass das Protokoll mehrere dokumentierte Vorfälle enthält und du auf eine Lösung hoffst, um weiteren Schritten vorzubeugen. Der:die Vermieter:in sollte deine erste Ansprechperson sein, er:sie trägt die Verantwortung dafür, dass du deine Wohnung ungestört nutzen kannst (Paragraph 535 BGB).
Es ist sinnvoll, dem:der Vermieter:in eine Frist zu setzen. Nur wenn du dem:der Vermieter:in die Gelegenheit gibst, etwas zu unternehmen, kannst du später rechtliche Schritte durchsetzen, wie etwa eine Mietminderung. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, übergibst du das Lärmprotokoll per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich gegen Empfangsbestätigung. So kannst du im Streitfall nachweisen, dass es angekommen ist.
Andere Adressaten im Einzelfall
In bestimmten Fällen kannst oder solltest du dein Lärmprotokoll auch an andere Stellen übermitteln:
- Hausverwaltung, falls sie im Auftrag des:der Vermieters:in verantwortlich ist.
- Mieterverein, zur rechtlichen Einschätzung und Unterstützung (wenn du Mitglied bist)
- Ordnungsamt oder Polizei, wenn wiederholte Ruhestörungen behördlich geahndet werden sollen, weil sie extrem sind.
- Gericht, wenn du eine Mietminderung einklagen oder Unterlassung verlangen musst. Das Lärmprotokoll kann als Beweismittel dienen.

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Gesetzlich bist du nicht verpflichtet, ein Lärmprotokoll zu führen. Aber es liegt in deinem Interesse, wenn du nachweisen möchtest, dass eine erhebliche Ruhestörung vorliegt. Gerade bei wiederkehrenden oder langanhaltenden Lärmbelästigungen erwartet dein:e Vermieter:in in der Praxis fast immer eine Form der Dokumentation. Du bist zwar nicht dazu verpflichtet, ein ganz bestimmtes Formular auszufüllen. Aber: Ohne schriftliche Aufzeichnungen fehlt dir später womöglich die Erinnerung an sämtliche Vorfälle. Anwält:innen und Mietervereine empfehlen, bei Lärm immer Protokoll zu führen, auch wenn es Aufwand bedeutet. Ohne Protokoll läufst du Gefahr, dass deine Beschwerde als übertrieben oder unpräzise abgetan wird – das willst du sicher vermeiden.
Dein kann es sein Ziel, den Lärm als Mietmangel nachzuweisen, damit du Rechte daraus herleiten kannst. Das kann etwa eine Mietminderung sein oder möchtest du, dass den störenden Nachbar:innen gekündigt wird? Nachbarschaftlicher Streit kann sich übrigens oft klären, wenn du freundlich mit deinen Nachbar:innen redest. Was auch immer dein Ziel ist, wenn du eine Lärmbelästigung gründlich belegst, kann der:die Vermieter:in sich nicht davor drücken, etwas zu unternehmen.
Das Lärmprotokoll ist ein Beweismittel, aber nicht das Einzige. Grundsätzlich gilt: Du musst den Lärm belegen können. Folgendes kann dir dabei helfen:
1. Lärmprotokoll als Beweisstück Dein schriftliches Protokoll dient als Nachweis dafür, wann und wie oft Ruhestörungen auftreten. Es dokumentiert im besten Fall Fakten. In einem Streitfall kannst du das Protokoll vorlegen. Es wird nicht als unumstößlicher Beweis gewertet, aber es untermauert deine Schilderung erheblich.
2. Zeug:innen: Unabhängige Zeug:innen sind Gold wert. Du kannst auch vertrauenswürdige Nachbar:innen bitten, dir zu bestätigen, was vor sich geht. Eine zweite Person, die in deinem Protokoll als Zeuge genannt wird, erhöht deine Glaubwürdigkeit. Im Idealfall bestätigen mehrere Nachbar:innen den Lärm.
3. Polizei oder Ordnungsamt einschalten: Bei akuter und heftiger Ruhestörung kannst du auch die Behörden hinzuziehen. Gerade nachts (22–6 Uhr) ist die Polizei der richtige Ansprechpartner. Die Polizei wird den Vorfall offiziell aufnehmen und die Störer:innen auffordern, leiser zu sein. Meist kehrt schnell Ruhe ein. Der Polizeieinsatz kann später auch belegen, dass es zu einer Ruhestörung kam. Vor Gericht können die Polizeibeamt:innen im Zweifel als neutrale Zeug:innen aussagen. Bei Lärm außerhalb der Nachtzeit ist oft das Ordnungsamt zuständig. Das Ordnungsamt kann Bußgelder verhängen und Dezibel-Messungen durchführen. Für dein Lärmprotokoll: Notiere jeden Kontakt mit Polizei oder Ordnungsamt ebenfalls in deinem Protokoll.
Du fragst dich, ob es nicht praktisch wäre, den Lärm mit einer Smartphone-Aufnahme aufzuzeichnen? Das wird nicht viel nützen, denn Tonaufnahmen von nachbarschaftlichem Lärm sind vor Gericht meistens nicht viel wert. Denn Tonaufnahmen lassen sich im Nachhinein manipulieren. Oft können sie nicht eindeutig einer bestimmten Quelle zugeordnet werden. Sie könnten aus datenschutzrechtlichen Gründen problematisch werden, wenn du z. B. versehentlich Gespräche aufgezeichnet hast. Wenn Tonaufzeichnungen gerichtlich relevant werden sollen, muss es sich um professionelle Lärmgutachten oder Schallpegelmessungen durch Sachverständige handeln.
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Umzugsfirma findenFAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Lärmprotokoll
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Warum ist ein Lärmprotokoll überhaupt notwendig?
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Ein Lärmprotokoll hilft dir, wiederkehrende Ruhestörungen nachweisbar und nachvollziehbar zu dokumentieren. Ohne schriftliche Aufzeichnungen ist es schwer, deinem:r Vermieter:in oder einem Gericht den Lärm glaubwürdig darzustellen. Das Protokoll stärkt deine Position deutlich, wenn du eine Mietminderung oder rechtliche Schritte einleiten möchtest.
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Wird ein Lärmprotokoll vor Gericht oder beim Vermieter anerkannt?
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Ja, ein sorgfältig und wahrheitsgemäß geführtes Lärmprotokoll gilt als brauchbares Beweismittel, insbesondere wenn es über mehrere Wochen geführt wurde. Es zeigt, dass du die Störung systematisch dokumentiert hast und nicht über Einzelfälle klagst. Gerichte und Vermieter:innen verlangen aber vollständige und glaubwürdige Angaben.
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Reicht das Lärmprotokoll allein aus, um eine Mietminderung durchzusetzen?
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In vielen Fällen reicht das tatsächlich. Es ist oft die Grundlage, auf der du eine Mietminderung begründen oder weitere Maßnahmen einfordern kannst. Extrem hilfreich sind Zeug:innen, bestenfalls andere Nachbar:innen, die auch durch den Lärm gestört werden.

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
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