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Sommer ist Grillzeit. Der Gesetzgeber hat kein Problem damit, wenn du auf deinem Balkon grillst. Bevor du aber deinen Grill auf dem Balkon aufbaust, solltest du lieber checken, was deine Hausordnung sagt. 

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Das Wichtigste in Kürze:
  • Grillen auf dem Balkon ist in Deutschland nicht verboten, ein ausdrückliches Recht darauf gibt es aber nicht.

  • Entscheidend ist der Mietvertrag: Steht im Mietvertrag oder in der Hausordnung ein Grillverbot, musst du dich daran halten.

  • Wenn Grillen erlaubt ist: Ein Elektro- oder Gasgrill erzeugt kaum Rauch und sorgt meist für weniger Beschwerden aus der Nachbarschaft als ein Holzkohlegrill.

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Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Gesetzlich ja, solange du deine Nachbar:innen nicht unzumutbar belästigst. Es gibt prinzipiell kein generelles Grillverbot, aber ein Recht auf das Grillen auf dem Balkon gibt es auch nicht. Solange Rauch und Geruch deine Nachbar:innen nicht stören, brauchst du dir keine Sorgen machen. Dicke Rauchschwaden, Funkenflug und Lärm werden den Hausbewohner:innen wahrscheinlich nicht gefallen.

Wie oft darf ich auf dem Balkon grillen?

Das Balkon-Grillen sollte nicht zum täglichen Hobby gemacht werden. Es hängt von deiner Wohnsituation ab: Wie viele Parteien leben in deinem Mietshaus, wie dicht ist die Bebauung und wohin weht der Rauch? Die Gerichte in Deutschland haben zu dieser Frage je nach Fall sehr unterschiedlich entschieden: Zweimal im Monat oder nur dreimal im Jahr. Ein gemütliches Grillen ab und zu werden die meisten Nachbar:innen als zumutbar akzeptieren.

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Das gilt im Miethaus

Wenn es verboten ist, auf dem Balkon zu grillen, steht das in der Hausordnung oder in deinem Mietvertrag. Wenn in der Hausordnung noch im Mietvertrag kein Verbot steht, gilt: Erlaubt ist, was nicht stört. Informiere deine Nachbar:innen oder lade sie mal auf eine Grillwurst ein - so bleibt die Stimmung im Haus gut.

Was zu Grillen im Mietvertrag steht

Grillen auf dem Balkon: ja oder nein? Dein Mietvertrag ist entscheidend. Vermieter:innen haben das Recht, das Grillen auf dem Balkon einzuschränken oder ganz zu verbieten. Solche Klauseln sind rechtswirksam. In einigen Verträgen wird jede Art von Grillen verboten, andere verbieten den Holzkohlegrill.

Steht in deinem Mietvertrag oder in der Hausordnung eine Formulierung wie „Grillen auf Balkon und Terrasse ist untersagt“ oder „offene Flammen auf dem Balkon verboten“, musst du dich daran halten. Verstöße können Konsequenzen haben. Ist dort zum Beispiel nur offenes Feuer verboten, könnte das bedeuten, dass Gas- und Holzkohlegrills untersagt sind, ein Elektrogrill aber noch in Ordnung wäre.

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Wenn im Mietvertrag kein Grillverbot steht?

Dann kannst du davon ausgehen, dass gelegentliches Grillen auf dem Balkon erlaubt ist. Dennoch gilt: Rücksicht nehmen und die allgemeinen Regeln einhalten. Ist Grillen laut Vertrag oder Hausordnung ausdrücklich erlaubt, müssen deine Nachbar:innen die üblichen Gerüche und Geräusche bis zu einem gewissen Grad dulden. Du darfst dann trotzdem die Grenze des Zumutbaren nicht überschreiten.



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Holzkohle, Elektro oder Gas: Welche Grillart ist erlaubt?

Holzkohlegrills sind beliebt, sie sorgen für den köstlichen Grillgeschmack, aber auch für Probleme. Holzkohlegrills erzeugen dichten Rauch, Funkenflug und starken Geruch. Der Klassiker unter den Grills bedeutet fast automatisch Ärger. Deshalb verbieten Vermieter:in oft gezielt Holzkohlegrills. Unkomplizierter sind Gas- und Elektrogrills: Der Gasgrill brutzelt mit offener Flamme, verbrennt den Brennstoff aber viel sauberer als Kohle.

Es entsteht viel weniger Qualm. Viele Vermieter:innen sehen einen Gasgrill weniger kritisch als einen Kohlegrill. Ein Elektrogrill scheint für Balkon-Mieter:innen die beste Lösung zu sein. Er kommt ganz ohne offene Flamme aus und produziert so gut wie keinen Rauch, höchstens etwas Dampf oder Geruch vom Grillgut. Die typische Qualm- und Geruchsbelästigung fehlt. Wenn du also auf Nummer sicher gehen willst: Nimm einen Elektrogrill.

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Was im Mietvertrag steht, gilt für alle Grillarten!

Steht im Vertrag jedoch ein generelles Grillverbot, dann betrifft das Holzkohle, Gas und Elektro gleichermaßen.

Grillen: Rechtliche Regelungen

Beim Thema Balkon-Grillen gibt es unzählige Gerichtsurteile, die alle sehr unterschiedlich sind. Auch die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer und kommunale Vorschriften spielen hinein, sind aber auch uneinheitlich. Klar ist: Heftige Rauch- und Geruchsbelästigung verstößt gegen geltendes Recht.

Laut Bundesimmissionsschutzgesetz ist starke Rauchbelästigung der Nachbarschaft als schädliche Umwelteinwirkung nicht erlaubt. Wer seine Nachbar:innen (wiederholt) einnebelt, kann sich eine Ordnungswidrigkeit zuschulden kommen lassen. Im schlimmsten Fall kann sogar ein:e Dauergriller:in eine Kündigung des Mietvertrags riskieren.




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Beschwerden durch Nachbar:innen – was gilt?

Wenn sich die Nachbar:innen trotz aller Vorsicht beschweren? Suche nach Lösungen: Vielleicht kannst du den Grill woanders hinstellen oder zu einer anderen Zeit grillen? Oft beruhigen sich die Gemüter, wenn Nachbar:innen merken, dass du ihre Beschwerde ernst nimmst.

Und wenn die Nachbar:innen offizielle Schritte einleiten und dein:e Vermieter:in informieren. Der:die kann dich abmahnen. Wenn du trotzig weitergrillst, kann dir gekündigt werden. Werden Behörden eingeschaltet, kann es auch ungemütlich werden: Ruft jemand das Ordnungsamt oder die Polizei, drohen unter Umständen Bußgelder.

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Vorsicht, Nachtruhe!

Ab 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens herrscht Nachtruhe. Das heißt, spätestens um zehn Uhr abends sollte der Grill ausgehen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Grillen auf dem Balkon

Kann mein Vermieter das Grillen auf dem Balkon verbieten?

Ja, dein:e Vermieter:in kann das Grillen per Mietvertrag oder Hausordnung untersagen. An so ein Verbot du musst dich halten. Verstößt du dagegen, riskierst du eine Abmahnung und bei Wiederholung sogar die Kündigung. Nimm ein Grillverbot im Vertrag unbedingt ernst.

Ist ein Elektrogrill auf dem Balkon immer erlaubt?

Ein Elektrogrill verursacht so gut wie keinen Rauch, es ist die nachbarfreundlichste Grillart. Er wird oft geduldet. Wenn dein Mietvertrag nur offene Flammen (also Holzkohle und Gas) verbietet, dürfte ein Elektrogrill in Ordnung sein. Gilt ein generelles Grillverbot, schließt das alle Grillgeräte ein.

Wie vermeide ich Streit mit den Nachbar:innen beim Grillen?

Informiere deine Nachbar:innen rechtzeitig, wenn du grillen möchtest. Frage sie, ob es für sie in Ordnung ist. So fühlen sie sich ernst genommen und können z.B. Fenster schließen oder Wäsche abnehmen. Außerdem solltest du auf raucharmes Grillen achten und unbedingt die Ruhezeiten einhalten.

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seit 26.11.2020
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Oranus Mahmoodi
Expertin für Mieten & Kaufen

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

 

Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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