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Endlich ist der Mietvertrag unterschrieben, doch dann der Schock: Die Wohnung ist deutlich kleiner, als es der Vertrag behauptet. Was bedeutet das für dich als Mieter:in? In diesem Artikel erfährst du, wie groß die Abweichung sein darf, welche Rechte du hast und wie du deine Ansprüche durchsetzen kannst.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Ist die tatsächliche Wohnfläche mehr als zehn Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, hast du das Recht, die Miete anteilig zu mindern.

  • Du als Mieter:in bist dafür verantwortlich, die geringere Wohnfläche zu beweisen – ein Gutachten oder professionelle Messung hilft dabei.

  • Neben der Mietminderung kannst du zu viel gezahlte Miete für bis zu drei Jahre zurückfordern und unter Umständen Schadensersatz verlangen.

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Was tun, wenn die Wohnungsgröße nicht stimmt?

Du hast die Wohnung besichtigt, den Mietvertrag unterschrieben, und beim Einzug fällt dir auf: Die Räume wirken kleiner, als du gedacht hast. Vielleicht misst du sogar selbst nach und stellst fest, dass die Fläche deutlich unter der im Mietvertrag angegebenen Quadratmeterzahl liegt. Was jetzt?

Zunächst einmal: Bewahre Ruhe. Es ist ärgerlich, aber keine ausweglose Situation. Prüfe zunächst, ob die Abweichung tatsächlich erheblich ist – dafür gibt es klare rechtliche Vorgaben. Wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als zehn Prozent kleiner ist als die vertraglich vereinbarte, gilt dies als Mangel. In diesem Fall stehen dir verschiedene Rechte zu, darunter die Möglichkeit, die Miete zu mindern.

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Dein erster Schritt

Nimm Kontakt mit deinem:deiner Vermieter:in auf. Informiere ihn:sie schriftlich über die Abweichung und fordere ihn:sie auf, Stellung zu nehmen. Am besten legst du dabei schon erste Belege vor, z. B. Skizzen oder Messungen. Sollte sich der:die Vermieter:in querstellen, kannst du mit einem Gutachten oder einer rechtlichen Beratung deine Position stärken.

Mann räumt Umzugskartons auf
Expertenkommentar

„Wer an der angegebenen Quadratmeterzahl zweifelt, sollte gleich ein professionelles Gutachten erstellen lassen“

Oranus Mahmoodi
Expertin für Mieten & Kaufen
Oranus Mahmoodi

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

 

Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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Wie weit darf die Wohnfläche abweichen?

Die sogenannte „Zehn-Prozent-Regel“ ist ein zentraler Punkt in der Rechtsprechung zur Wohnflächenabweichung. Dabei geht es darum, ab wann eine Abweichung zwischen der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche und der tatsächlichen Fläche als erheblich gilt.

Wenn die Differenz kleiner als zehn Prozent ist, hat das keine Auswirkungen auf die Miete – diese Schwankung wird als zumutbar angesehen. Überschreitet die Abweichung jedoch die Grenze von zehn Prozent, wird dies rechtlich als Mangel bewertet. Du hast in diesem Fall Anspruch auf eine Anpassung der Miete.

hint
Sonderfall Balkon oder Terrasse:

Bei der Wohnflächenberechnung zählen Balkone und Terrassen oft nur zur Hälfte oder sogar weniger. Auch Dachschrägen können zu einer ungenauen Angabe führen, da sie je nach Höhe unterschiedlich gewertet werden. Es lohnt sich, die genauen Berechnungen zu überprüfen.

Wer muss die Wohnungsgröße beweisen?

In der Praxis stellt sich oft die Frage: Wer ist dafür verantwortlich, die tatsächliche Wohnfläche zu belegen? Die Antwort ist klar: Die Beweispflicht liegt beim Mieter oder der Mieterin. Wenn du den Verdacht hast, dass die Wohnfläche nicht stimmt, musst du dies durch eigene Messungen oder ein Gutachten nachweisen.

Eine grobe Kontrolle kannst du selbst durchführen. Miss dazu die Räume mit einem Maßband aus und multipliziere die Länge mit der Breite. Addiere die Werte aller Räume, um die Gesamtfläche zu ermitteln. Diese Methode liefert jedoch nur eine erste Orientierung. Für eine rechtlich verwertbare Berechnung solltest du ein professionelles Gutachten erstellen lassen. Diese Kosten kannst du unter Umständen vom Vermieter zurückfordern, wenn sich die Abweichung bestätigt.

hint
Vermieter:innen sind verpflichtet

Dein:e Vermieter:in ist gesetzlich verpflichtet, dir auf Anfrage die Grundlage ihrer Flächenberechnung offenzulegen. Sollte sich herausstellen, dass die Wohnfläche falsch berechnet wurde, kann dies auch Nebenkostenabrechnungen betreffen.

Welche Rechte hast du bei falschen Wohnflächenangaben?

Wenn die Wohnfläche erheblich abweicht, hast du als Mieter:in mehrere Rechte:
 

  1. Mietminderung: Du kannst die Miete entsprechend der Abweichung senken. Beispiel: Liegt die tatsächliche Wohnfläche um 15 Prozent unter der vereinbarten Fläche, kannst du 15 Prozent weniger Miete zahlen.
  2. Rückforderung: Du kannst zu viel gezahlte Miete rückwirkend für bis zu drei Jahre zurückfordern. Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem du von der Abweichung erfährst.
  3. Schadensersatz: Wenn dir durch die falsche Angabe zusätzliche Kosten entstehen (z. B. höhere Nebenkosten oder Umzugskosten), kannst du diese unter Umständen geltend machen.
     

Wichtig: Informiere deinen Vermieter schriftlich über die Abweichung und setze eine Frist zur Klärung. Sollte keine Einigung möglich sein, hilft eine rechtliche Beratung weiter.

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Wie kannst du deine Miete mindern?

Eine Mietminderung muss gut vorbereitet sein. Der erste Schritt ist die schriftliche Mitteilung an den:die Vermieter:in. Beschreibe darin die festgestellte Abweichung und lege die entsprechenden Belege bei. Setze dem:der Vermieter:in eine Frist zur Stellungnahme oder Korrektur der Angaben. Wenn er oder sie nicht reagieren oder die Abweichung bestätigen, kannst du die Miete anteilig kürzen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Abweichung: Liegt die tatsächliche Fläche zwölf Prozent unter der vertraglichen, darfst du zwölf Prozent weniger Miete zahlen.

Wichtig: Behalte die Kommunikation schriftlich, damit du im Streitfall alles dokumentiert hast. Wenn der:die Vermieter:in die Kürzung nicht akzeptiert, kann ein gerichtliches Verfahren notwendig sein.

FAQ: Häufige Fragen zur Mietminderung bei falscher Quadratmeterangabe

Ab wann ist die Abweichung der Wohnfläche erheblich?

Eine Abweichung von mehr als zehn Prozent zwischen der tatsächlichen Wohnfläche und der Angabe im Mietvertrag gilt als erheblich. In diesem Fall hast du das Recht, die Miete zu mindern und möglicherweise Rückforderungen zu stellen.

Muss ich als Mieter:in die Abweichung nachweisen?

Ja, die Beweispflicht liegt bei dir. Ein professionelles Gutachten ist der sicherste Weg, um die geringere Wohnfläche zu belegen.

Kann ich zu viel gezahlte Miete zurückfordern?

Ja, du kannst die überhöhten Mietzahlungen für bis zu drei Jahre rückwirkend zurückfordern. Voraussetzung ist, dass die Abweichung mehr als zehn Prozent beträgt.

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Oranus Mahmoodi
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