Schnell & einfach zum Mieterschutz

  • Mietrechtsberatung
  • Schlüsselnotdienst
  • Nebenkosten prüfen

Darf ein:e neue:r Eigentümer:in komplett neue Regeln aufstellen? Nein, denn auch wenn dein Miethaus verkauft wird, gelten immer noch die Reglungen deines Mietvertrags. Mieterhöhungen, Modernisierungen oder Kündigungen sind nur unter bestimmten Umständen. Lies in diesem Ratgeber, wie du dich gegen unzulässige Forderungen wehren kannst.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Eigentümerwechsel ändert am bestehenden Mietvertrag grundsätzlich nichts, er bleibt vollständig wirksam.

  • Mieterhöhungen dürfen nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen und sind an strenge Formalien gebunden, z.B. auf die ortsübliche Vergleichsmiete und innerhalb der örtlichen Kappungsgrenzen.

  • Eine Kündigung wegen Eigenbedarf durch den neuen Eigentümer ist frühestens nach der Grundbuchumschreibung möglich, auch nur unter klaren Bedingungen.

  • Mit WohnenPlus hast du alle Mietangelegenheiten jederzeit im Griff. Von professioneller Rechtsberatung bis zur Nebenkostenoptimierung – alles in einer App.

Was passiert mit dem Mietvertrag beim Eigentümerwechsel?

Der Verkauf einer vermieteten Wohnung oder eines Hauses hat zunächst keine Auswirkungen auf deinen Mietvertrag. Laut § 566 BGB gilt „Kauf bricht nicht Miete“, das heißt, alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag gehen automatisch auf die neuen Eigentümer:innen über.

Du solltest leichtfertig keinen neuen Mietvertrag unterschreiben. Der bisherige Mietvertrag gilt weiter, mit allen bestehenden Regelungen zu Miethöhe, Nebenkosten, Kündigungsfristen sowie Vereinbarungen zu Staffel- oder Indexmiete. In der Praxis wirst du meist schriftlich über den Eigentümerwechsel informiert. Schließlich musst du über die neuen Zahlungsmodalitäten informiert werden.

hint
Tipp

Zahle die Miete erst an den:die neue:n Eigentümer:in, sobald er:sie als Eigentümer:in ins Grundbuch eingetragen ist.

Darf ein:e neue:r Eigentümer:in den Mietvertrag ändern?

Nein, jedenfalls nicht ohne deine Zustimmung. Solltest du ein Schreiben bekommen, in dem etwas von „Anpassungen“ oder „neuen Konditionen“, prüfe genau, was damit gemeint ist. Hole dir im Zweifel rechtliche Beratung, zum Beispiel vom Mieterverein, Verbraucherzentrale oder von einem Anwalt oder einer Anwältin. Grundsätzlich bleiben alle Reglungen gültig: Miete, Nebenkosten, Mietdauer, Kündigungsausschluss, Index- oder Staffelmietklauseln. Gemäß § 566 BGB gehen beim Verkauf eben alle Rechte und Pflichten auf den:die Käufer:in einer Immobilie über.

Wenn die neuen Eigentümer:innen einen „neuen Vertrag“ mit anderen Konditionen abschließen möchten, bist du nicht verpflichtet, den Änderungen zuzustimmen. Wenn du mit den alten Vertragsbedingungen zufrieden bist, kannst du jede Vertragsänderung ablehnen. Ohne deine Zustimmung können die Konditionen des Mietvertrags nicht abgeändert werden.



Dein Upgrade für mehr
Miet-Sicherheit

Prüfe deine Nebenkostenabrechnung und erhalte Beratung zu
Mietminderung oder Kautionsrückzahlung

Wann ist eine Kündigung durch den neuen Eigentümer möglich?

Es gilt grundsätzlich: Die neuen Eigentümer:innen treten in den bestehenden Mietvertrag ein, sie dürfen dir nicht einfach kündigen. Eine Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig: Beispielweise darf dir wegen Eigenbedarf oder wegen wirtschaftlicher Verwertung gekündigt werden.

Was genau bedeuten Eigenbedarf und wirtschaftliche Verwertung?

  • Eigenbedarf wird es genannt, wenn der:die Eigentümer:in die Wohnung für sich selbst oder nahe Familienangehörige benötigt. 
  • Wirtschaftliche Verwertung, wenn er:sie das Haus etwa abreißen oder grundlegend umbauen möchte.
hint
Es gelten eigentlich die bekannten Kündigungsfristen

Bei schweren Vertragsverletzungen durch Mieter:innen (etwa monatelange Mietrückstände) darf der:die neue Eigentümer:in „sofort“ kündigen. Das ist dann eine fristlose außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Normalerweise gelten die regulären Kündigungsfristen: Je nach Wohndauer sind das drei, sechs oder neun Monate (§ 573c BGB). Es kann eine Sperrfrist von bis zu drei Jahren greifen, in Städten mit angespannter Wohnlage sogar bis zu zehn Jahre (§ 577a BGB).

Achtung: Eine Ausnahme vom strengen Kündigungsschutz besteht bei Zwangsversteigerungen. Wenn die Immobilie, in der du lebst, zwangsversteigert wurde, räumt das Gesetz (§ 57a ZVG) den neuen Besitzer:innen ein Sonderkündigungsrecht ein. Dann darf der:die Käufer:in des Objekts das Mietverhältnis zum nächstmöglichen gesetzlichen Termin kündigen. Zwangsversteigerungen kommen aber selten vor. In der Regel  gilt für dich: Solange du deine Pflichten als Mieter:in erfüllst, kann dir nicht einfach gekündigt werden.

Wann und wie darf die Miete nach Eigentümerwechsel erhöht werden?

Die neue Eigentümer:innen dürfen nicht nach Gutdünken die Miete erhöhen. Eine Mieterhöhung ist nur unter den Voraussetzungen des § 558 BGB möglich. Die Voraussetzungen sind:

  • Die Miete muss seit mindestens 15 Monaten unverändert sein.
  • Die letzte Mieterhöhung muss mindestens ein Jahr zurückliegen.
  • Die Erhöhung darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
  • Innerhalb von drei Jahren darf die Miete maximal um 20 Prozent, in angespannten Wohnungsmärkten sogar nur um 15 Prozent erhöht werden (Kappungsgrenze).
     

Im Laufe der Zeit kann der:die neue Vermieter:in eine Mieterhöhung nach den gesetzlichen Vorgaben aussprechen. Hast du einen Staffelmietvertrag oder eine Indexmiete vereinbart, steigen deine Mieten zu festgelegten Zeitpunkten bzw. gemäß Preisindex. Es spielt dann keine Rolle, ob es neue Eigentümer:innen gibt.

Ein häufiger Fall bei Eigentümerwechsel: Modernisierung

Nach einer Modernisierung ist eine Mieterhöhung nach § 558 BGB zulässig. Wichtig für Mieter:innen: Auch hier gelten strenge Regeln: Der:die Vermieter:in muss geplante Modernisierungen mindestens drei Monate im Voraus schriftlich ankündigen (§ 555c BGB) und kann danach die Miete erhöhen. Gut zu wissen: Dein:e Vermieter:in darf die Jahresmiete um höchstens acht Prozent der tatsächlichen Investitionskosten erhöhen. Es muss sich allerdings um eine „echte Modernisierung“ handeln, zum Beispiel Wärmedämmung, neue Fenster oder Barrierefreiheit. Instandhaltungen wie das Streichen der Fassade zählen nicht dazu. Und: Die Maßnahme muss mindestens drei Monate im Voraus schriftlich angekündigt werden.


Umzugsunternehmen vergleichen

Spare bis zu 42% bei deinem Umzug!

Vergleiche mit uns kostenlos
Angebote von Umzugsfirmen.

Jetzt Preise vergleichen

Schütze du dich vor unrechtmäßigen Forderungen

Wenn dein:e Vermieter:in wechselt, ist das per se kein Grund zur Panik. Hier sind einige Tipps, wie du dich als Mieter:in:

1. Unterschreibe nichts vorschnell: Ein neuer Vertrag ist in der Regel nicht zu deinem Vorteil.

2. Lass Schreiben juristisch prüfen: Zum Beispiel beim Mieterbund oder in einer Mietrechtsberatung.

3. Dokumentiere alle Gespräche und Schreiben: Das schafft im Streitfall Beweissicherheit.

4. Widersprich Mieterhöhungen schriftlich, wenn sie nicht nachvollziehbar oder nicht gesetzeskonform sind.

5. Achte auf Fristen: Zum Beispiel bei Modernisierungsankündigungen oder Kündigungen.

hint
Kauf bricht nicht Miete

Der entscheidende Paragraph für Mieter:innen ist § 566 BGB. Er besagt: Dein Mietvertrag bleibt gültig und du behältst alle Rechte, die du mit dem:der vorherigen Vermieter:in vereinbart hast. Konkret steht dort: „Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter veräußert, tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.“

Was du beim Verkauf deiner Mietwohnung wissen musst

Ein:e neue Besitzer:in deines Mietshauses ist kein Grund irgendwas zu übereilen. Warte ab, bis du offizielle Post bekommst, entweder vom:von der bisherigen oder neuen Vermieter:in erhältst. In der Regel wirst du schriftlich über den Eigentümerwechsel und den neuen Bankverbindungen informiert. Sollte der:die neue Vermieter:in eine Mieterhöhung ankündigen oder dir kündigen wollen, überprüfe, ob das rechtens ist. Eine Mieterhöhung muss den oben genannten Kriterien entsprechen.

Um deine Rechte durchsetzen zu können, solltest du dich über Mieterrechte informieren. In Deutschland sind Mieter:innen prinzipiell geschützt. Sollte der:die neue Vermieter:in versuchen, unsachgemäße Forderungen zu stellen, kannst du mit deinem Wissen selbstbewusst auftreten oder dir Hilfe holen, entweder bei deinem ansässigen Mieterbund, bei der Verbraucherzentrale oder einer juristischen Fachperson.




Berechne jetzt deine Umzugskosten


Wohnfläche

ca.

Entfernung

ca. km

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10




FAQ: Häufige Fragen zum Thema Eigentümerwechsel

Muss ich bei einem Eigentümerwechsel einen neuen Mietvertrag unterschreiben?

Nein, der bestehende Mietvertrag bleibt gültig und bindet auch die neuen Eigentümer:innen. Du bist auch nicht verpflichtet, einen neuen Vertrag zu unterzeichnen. Das wäre rechtlich riskant.

Kann die Miete nach einem Eigentümerwechsel sofort erhöht werden?

Nein, Mieterhöhungen sind an strenge gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Es gelten Wartezeiten, die Kappungsgrenze und die Pflicht, die ortsübliche Vergleichsmiete einzuhalten.

Wann darf ein:e neue:r Eigentümer:in wegen Eigenbedarf kündigen?

Erst nach Eintrag ins Grundbuch kann ein:e neue:r Eigentümer:in eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Dabei muss der Bedarf konkret und glaubhaft dargelegt sein, pauschale Aussagen reichen nicht aus.

Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 29.07.2021
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Oranus Mahmoodi
Expertin für Mieten & Kaufen

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

 

Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.