Du hast endlich dein Traumhaus gefunden und möchtest es sofort renovieren. Doch darfst du mit der Renovierung starten, bevor du offiziell im Grundbuch eingetragen bist? In diesem Artikel erfährst du, welche rechtlichen Voraussetzungen gelten, welche Arbeiten möglich sind und wie du Risiken minimierst.
Vor der Grundbucheintragung bist du rechtlich noch nicht Eigentümer:in, sondern trittst nur als Käufer:in auf – das bedeutet, dass Renovierungen nur mit Erlaubnis der bisherigen Eigentümer:innen erlaubt sind.
Kleinere Arbeiten wie Streichen oder Tapezieren sind oft unproblematisch, aber größere bauliche Maßnahmen, wie der Abriss von Wänden oder Modernisierungen, erfordern klare Absprachen.
Ohne schriftliche Vereinbarung riskierst du Konflikte, rechtliche Konsequenzen oder unnötige Kosten, falls der Kaufvertrag nicht zustande kommt.
- Warum ist die Grundbucheintragung so wichtig?
- Kann ich vor der Grundbucheintragung renovieren?
- Welche Renovierungsarbeiten sind vor der Grundbucheintragung möglich?
- Welche Risiken gibt es, wenn du ohne Zustimmung renovierst?
- Welche Besonderheiten gelten für vermietete Immobilien?
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema Renovieren vor der Grundbucheintragung
Die Grundbucheintragung ist der letzte Schritt, der dich zum:zur rechtlichen Eigentümer:in einer Immobilie macht. Auch wenn du den Kaufvertrag bereits unterschrieben und vielleicht eine Anzahlung geleistet hast, liegt das Eigentum bis zur Eintragung noch bei den bisherigen Eigentümer:innen.
Die Eintragung ins Grundbuch kann mehrere Wochen bis Monate dauern – abhängig von der Bearbeitungszeit des Grundbuchamts und den vertraglichen Regelungen. In dieser Zeit hast du als Käufer:in nur eingeschränkte Rechte, was den Umgang mit der Immobilie betrifft. Das betrifft besonders bauliche Änderungen und Renovierungen, da diese als Eingriff in das Eigentum gewertet werden.
Ohne Grundbucheintragung bist du zwar finanziell gebunden, aber rechtlich bist du noch kein:e Eigentümer:in. Alle Veränderungen am Haus müssen daher mit den Verkäufer:innen abgestimmt werden. Ohne diese Zustimmung riskierst du rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
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Die Antwort ist: Ja, aber mit Einschränkungen. Du darfst vor der Grundbucheintragung nur dann Renovierungen durchführen, wenn die bisherigen Eigentümer:innen damit ausdrücklich einverstanden sind. Diese Zustimmung sollte immer schriftlich erfolgen, damit du im Streitfall abgesichert bist.
Was du tun kannst, um rechtliche Probleme zu vermeiden:
- Besprich mit den Eigentümer:innen im Vorfeld, welche Maßnahmen du durchführen möchtest.
- Lass dir die Erlaubnis schriftlich geben, am besten mit einer genauen Auflistung der geplanten Arbeiten.
- Kläre, ob du dir den Zugang zum Haus während der Bearbeitungszeit des Grundbuchamts sichern kannst.
Wenn du ohne Erlaubnis renovierst, riskierst du erhebliche rechtliche Konsequenzen. Die bisherigen Eigentümer:innen könnten die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen oder Schadenersatzforderungen geltend machen. Im schlimmsten Fall bleibst du auf den Kosten für die durchgeführten Arbeiten sitzen.
Nicht alle Arbeiten sind gleich problematisch. Es kommt darauf an, wie stark die geplanten Renovierungen in die Substanz der Immobilie eingreifen. Kleinere Arbeiten sind oft unproblematisch, während größere Maßnahmen klare Absprachen erfordern.
Mögliche Maßnahmen ohne größeren Aufwand:
- Reinigung und Aufräumen: Alte Möbel entsorgen, Räume reinigen oder das Grundstück aufräumen.
- Malerarbeiten: Wände streichen oder Tapezieren sind in der Regel wenig invasiv und können mit einer einfachen Zustimmung der Eigentümer:innen durchgeführt werden.
- Bodenbeläge: Teppiche, Laminat oder Fliesen können oft ohne Probleme ausgetauscht werden.
Größere bauliche Veränderungen:
- Abrissarbeiten: Der Abriss von Wänden oder Gebäudeteilen ist ohne ausdrückliche Zustimmung tabu.
- Modernisierungen: Der Einbau einer neuen Heizungsanlage, die Erneuerung der Elektrik oder umfassende Sanierungen müssen sorgfältig abgestimmt werden.
- Umbauten: Wenn du Grundrisse ändern möchtest, erfordert dies eine Genehmigung durch die Eigentümer:innen – und möglicherweise auch der Baubehörde.
Vereinbare im Kaufvertrag, welche Arbeiten du schon vor der dem Eintrag ins Grundbuch durchführen darfst. Das schafft Klarheit und verhindert spätere Konflikte.
Wenn du ohne Erlaubnis der bisherigen Eigentümer:innen Renovierungen durchführst, können mehrere Probleme auftreten:
- Rechtliche Konflikte: Die Eigentümer:innen könnten Schadenersatz fordern oder die Maßnahmen rückgängig machen lassen.
- Kaufvertragliche Risiken: Sollte der Kauf aus irgendeinem Grund scheitern – etwa wegen Finanzierungsschwierigkeiten oder Rücktrittsrechten – bleiben die Renovierungskosten an dir hängen.
- Finanzielle Verluste: Alle Ausgaben, die du vor der Grundbucheintragung tätigst, könnten verloren sein, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird.
Ein:e Käufer:in tauscht vor der Grundbucheintragung Fenster aus, ohne die Zustimmung der Verkäufer:innen. Der Kauf scheitert jedoch, und die Verkäufer:innen verlangen, dass die ursprünglichen Fenster wieder eingebaut werden. Der Käufer bleibt auf den Kosten für beide Arbeiten sitzen.
Falls die Immobilie noch vermietet ist, musst du zusätzlich die Rechte der Mieter:innen berücksichtigen. Diese haben ein gesetzlich verankertes Nutzungsrecht, das durch bauliche Maßnahmen nicht ohne Weiteres beeinträchtigt werden darf.
Was du beachten solltest:
- Modernisierungen: Maßnahmen wie der Austausch von Heizungsanlagen oder Fenstern erfordern oft die Zustimmung der Mieter:innen.
- Einschränkungen: Baulärm oder andere Beeinträchtigungen können dazu führen, dass Mieter:innen eine Mietminderung geltend machen.
- Kommunikation: Informiere Mieter:innen frühzeitig über geplante Maßnahmen, um Konflikte zu vermeiden.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Renovieren vor der Grundbucheintragung
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Kann ich renovieren, bevor das Haus im Grundbuch eingetragen wurde
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Ja, aber nur mit der schriftlichen Zustimmung der bisherigen Eigentümer:innen. Ohne diese Erlaubnis riskierst du rechtliche Konflikte und finanzielle Verluste. Kläre außerdem, ob geplante Maßnahmen Mieter:innen betreffen könnten.
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Welche Renovierungen sind vor der Grundbucheintragung unproblematisch?
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Kleinere Arbeiten wie Streichen, Tapezieren oder das Verlegen von Bodenbelägen sind oft unkompliziert. Größere Maßnahmen wie der Abriss von Wänden oder umfassende Modernisierungen erfordern jedoch immer eine ausdrückliche Genehmigung.
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Was passiert, wenn ich ohne Zustimmung der Eigentümer:innen renoviere?
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Ohne Erlaubnis riskierst du, dass die Verkäufer:innen Schadenersatz verlangen oder die Maßnahmen rückgängig machen lassen. Zudem könnten alle Kosten an dir hängenbleiben, wenn der Kaufvertrag scheitert.

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.
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„Renovieren vor der Grundbucheintragung ist möglich, erfordert aber eine klare Absprache, bestenfalls schriftlich“