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Es gibt laut Gesetz keinen Renovierungszwang beim Auszug. Laut Paragraph 535 BGB bist du als Mieter:in nur verpflichtet, die Wohnung in einem „zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand“ zu erhalten. Du bist allerdings zum Renovieren verpflichtet, wenn es in deinem Mietvertrag steht. In diesem Ratgeber erfährst du, was „besenrein übergeben“ bedeutet und welche Klauseln in deinem Mietvertrag laut Gesetz ungültig sind.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze:
  • Renovierungspflicht: Mietvertrag prüfen, ob es Renovierungsklauseln gibt und ob sie rechtlich wirksam sind. Wenn keine Renovierungspflicht im Mietvertrag steht, musst du laut Gesetz beim Auszug z.B. die Wände nicht streichen.

  • Renovieren beim Auszug: Die Wohnung muss besenrein übergeben werden, die Wände sollten hell und farblich neutral sein. 

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  • Renovierungspflicht: Wer muss streichen?

    Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Mieter:innen, beim Auszug aus ihrer Mietwohnung zu renovieren oder zu streichen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht dazu in Paragraph 546 BGB:

    „Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.“

    Es ist rechtlich nicht geregelt, in welchem Zustand die Wohnung sein sollte. Das steht im Mietvertrag. Das betrifft auch die Renovierungspflicht. Ist dazu eine Klausel vorhanden, geht es nur darum, ob sie gesetzlich gültig ist.

    Eine Renovierungspflicht oder Schönheitsreparatur-Klausel ist wirksam, wenn nicht verlangt wird, dass es eine professionelle Arbeit sein muss. Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, bist du nicht verpflichtet, sie zu streichen oder zu renovieren. Es sei denn, du hast eine Vereinbarung mit deinem:er Vermieter:in.

    hint
    Kein neues Mietrecht

    Es gibt kein neues Mietrecht, das Mieter:innen bei Schönheitsreparaturen entlastet, wie das auf einigen Plattformen behauptet wird. Es gelten nach wie vor die Paragraphen: Paragraph 546 BGB und  Paragraph 535 BGB, wenn es um die gesetzliche Regelung beim Auszug von Mieter:innen geht.


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    Was genau sind Schönheitsreparaturen?

    Sollte es in deinem Mietvertrag eine Klausel über Schönheitsreparaturen geben, dann sind damit einfache Renovierungsarbeiten gemeint. Die Wohnung soll für die nächsten Mieter:innen frisch gemacht werden. Typischerweise zählt dazu:

    • Malern: Das Streichen von Wänden und Decken in neutralen Farben.
    • Tapezieren: Das Abziehen und Erneuern von Tapeten.
    • Fußbodenbeläge: Reparaturen oder Erneuerung von Bodenbelägen, wie das Abschleifen von Parkett oder das Austauschen von Teppichen.
    • Fenster: Lackieren oder Streichen von Fensterrahmen.
    • Türen: Reparaturen oder Neulackieren von Türen.
    • Fliesen: Reinigen oder Erneuern von Fliesen in Küche oder Bad.
    hint
    Abgrenzung zu Instandhaltungen:

    Nicht zu Schönheitsreparaturen gehören größere Instandsetzungsarbeiten, wie Außenanstriche an Türen und Fenstern, Sanitäreinrichtungen erneuern, Parkett abschleifen oder Elektroinstallationen ersetzen.

    Expertenkommentar

    „Laut Rechtsprechung gibt es keine Verpflichtung beim Auszug zu streichen oder zu renovieren. Vor dem Auszug sollte im Mietvertrag gecheckt werden, ob dieser eine wirksame Klausel enthält“

    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen
    Oranus Mahmoodi

    Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

     

    Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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    Was bedeutet besenrein?

    Besenrein bedeutet, die Wohnung soll in einem grundgereinigten Zustand übergeben werden. Das heißt, die Böden gefegt, der Teppichboden gesaugt, Sanitäranlagen geputzt und grobe Spinnweben entfernt werden.

    hint
    Keine porfessionelle Reinigung

    Besenrein ist wörtlich zu nehmen: Du fegst und saugst mit Besen und Staubsauger durch. Das bedeutet, dass niemand eine porentiefe Reinigung erwartet. Du musst zum Beispiel keine professionelle Fensterreinigung engagieren.



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    Wann müssen Mieter:innen renovieren?

    Wichtig für dich: Nicht alle Schönheitsreparaturen sind automatisch Mieter:insache. Was du – etwa beim Auszug – renovieren musst, ist in der Regel im Mietvertrag festgelegt. Bevor du die Ärmel hochkrempelst, solltest du einem Blick in deinen Mietvertrag  werfen, um zu überprüfen, ob du für bestimmte Reparaturen tatsächlich verantwortlich bist.

    Gemäß § 535 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) lautet die grundlegende Regelung:"Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten."

    Dieser Paragraph bildet die Grundlage für das Mietverhältnis und definiert die Hauptpflichten beider Vertragsparteien. Im Mietrecht gibt es weitere Regelungen, die die Rechte und Pflichten von Mieter:innen und Vermieter:innen detaillierter festlegen.

    hint
    Kleinreparaturklausel

    Kleinreparaturklausel – nur gültig mit konkreter Obergrenze. In einer Kleinreparaturklausel dürfen Vermieter:innen festlegen, dass Ausbesserungsarbeiten durch die Mieter:innen bezahlt werden müssen. Damit die Klausel gültig ist, muss eine konkrete Obergrenze genannt werden, die angemessen ist. Das können beispielsweise 150 oder 200 Euro pro Jahr sein. Ein Betrag von über acht Prozent der Netto-Jahresmiete ist nicht zulässig.


    Paar streicht die Dachschräge einer Wohnung

    Das dürfen Vermieter:innen nicht verlangen

    Dein:e Vermieter:in darf dir nicht beliebige Renovierungen aufs Auge drücken. Du musst die Wohnung nicht in einem besseren Zustand zurückgeben, als du sie übernommen hast. Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, kannst du sie auch unrenoviert zurückgeben.

    Im Bürgerlichen Gesetzbuch in Paragraph 535 BGB heißt es im ersten Absatz: „…Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten….“ Dein:e Vermieter:in ist dafür verantwortlich die Wohnung instand zu halten.

    Dein:e Vermieter:in darf auch nicht verlangen, dass Renovierungsarbeiten professionell erledigt werden müssen. Wenn dein:e Vermieter:in eine Handwerkerfirma beauftragt, musst du die Rechnung nicht zahlen.

    Wenn du die Wände streichen musst, darf dein:e Vermieter:in keine spezielle Farbmarke oder einen bestimmten Weißton aufzwingen. Es reicht, wenn die Wände in einer hellen, neutralen Farbe gestrichen sind.

    hint
    Normale Abnutzung

    Du bist als Mieter:in beim Auszug auch nicht verpflichtet, normale Abnutzungserscheinungen zu beseitigen. Wenn du in der Wohnung durch grobe Fahrlässigkeit verursacht Schäden hast, könntest du schon zur Kasse gebeten werden.

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    Was Mieter:innen nicht dürfen

    Es ist immer ratsam, vor größeren Maßnahmen Rücksprache mit der:m Vermieter:in zu halten und eventuell notwendige Zustimmungen schriftlich in einem Übergabeprotokoll festzuhalten. Zudem sollten Mieter:innen den Zustand der Wohnung vor Einzug genau dokumentieren, um Missverständnisse und Streitigkeiten bei Auszug zu vermeiden. Das Anbringen von Löchern in Wände oder Decken sollte vorsichtig erfolgen, um Schäden zu minimieren. Was du auf keinen Fall ohne Zustimmung der Vermietung darfst: Bauliche Veränderungen vornehmen. Das kann etwa eine Veränderung der Bodenbeläge sein. Wenn die Wohnung etwa mit einem Teppichboden belegt ist, der dir nicht gefällt, solltest du ihn nicht ohne Rücksprache herausreißen.

    Wenn es in der Wohnung feste Einrichtungen, wie Einbauschränke oder feste Regale gibt, solltest du vorher die Vermietung fragen, bevor du etwas änderst. Denn solche Änderungen können das Erscheinungsbild der Wohnung erheblich beeinträchtigen. Während der Mietzeit darfst du das Mietobjekt in jeder beliebigen Farbe streichen. Vermieter:innen dürfen nicht vorschreiben, dass in einer bestimmten Farbe gestrichen werden muss. Selbst beim Auszug darf dein:e Vermieter:in nicht verlangen, dass du die Wohnung weiß streichst. Regenbogenfarben sollte die Wohnung bei Auszug aber nicht sein, es gibt die Einschränkung, dass es sich um helle, neutrale Farben handeln muss. Das wurde gesetzlich so entschieden.


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    Schönheitsreparaturen und Renovierungspflichten: Nicht nur der Mietvertrag ist relevant

    Die Frage, wer für welche Schönheitsreparaturen verantwortlich ist, wird üblicherweise im Mietvertrag festgelegt. In vielen Fällen sind Vermieter für Instandhaltungsarbeiten und Renovierungen verantwortlich. Vermieter:innen können nicht verlangen, dass die Immobilie in einem besseren Zustand zurückgegeben wird als sie beim Einzug war. Falls du die Wohnung renoviert hast, obwohl die Klausel unwirksam war oder es keine Vereinbarung über die Einzugsrenovierung gibt, hast du das Recht, die Kosten binnen sechs Monaten zurückzufordern.




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    FAQs: Häufige Fragen zum Thema Renovierungspflicht

    Bin ich dazu verpflichtet, beim Auszug die Wände zu streichen?

    Nein, es gibt keine generelle Renovierungspflicht. Du musst die Wände nur streichen, wenn in deinem Mietvertrag eine wirksame Renovierungsklausel steht.

    Muss alle fünf Jahre die Wohnung streichen?

    Nein, eine feste Fünf-Jahres-Regel gibt es nicht. Mietverträge können Empfehlungen enthalten. Entscheidend ist immer der Zustand der Wohnung.

    Habe ich die Wohnung renoviert übernommen, muss ich beim Auszug renovieren?

    Nur wenn dich eine gültige Klausel im Mietvertrag zur Schönheitsreparatur verpflichtet. Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, ist eine Renovierungspflicht meist unwirksam.

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    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen

    Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

     

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