Der Digitalminister will den Netzbetreibern beim Glasfaseranschluss ein "Recht auf Vollausbau" garantieren – Eigentümer verlieren ihr Mitspracherecht, Mietende zahlen mehr Nebenkosten.

Ein Kommentar von Peter Steinhauer



Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) treibt den Glasfaserausbau voran. Sein am 17. Juli 2025 vorgelegtes Eckpunktepapier sieht ein „Recht auf Vollausbau" vor. Der Vorschlag stößt auf Kritik, denn damit werden Eigentümerrechte ausgehebelt und Kosten auf Mieter abwälzt.

Das Kernstück von Wildbergers umstrittenem Gesetzesentwurf: Telekommunikationsunternehmen sollen automatisch das Recht erhalten, ganze Mehrfamilienhäuser zu verkabeln – auch gegen den Willen der Eigentümer. Hat ein Netzbetreiber bereits einen Kunden im Haus oder das Gebäude an sein Netz angeschlossen, kann er den Vollausbau aller Wohnungen durchsetzen. Vermietende dürfen nur noch mit „Sachgründen" widersprechen, die das Gesetz nicht näher definiert. 

Die konkreten Kostenfallen für Eigentümer

Netzbetreiber versprechen den „kostenlosen Glasfaserausbau“. Der „kostenlose“ Ausbau ist in der Regeln auf die Ausbauphase in einer Region beschränkt. Erfolgt der Ausbau nachträglich, wird es teuer. Für ein Grundstück in einem Ausbaugebiet können zwischen 700 und 1.500 Euro an Kosten für den Ausbau von Glasfaser anfallen. Liegt das Haus außerhalb eines Ausbaugebiets werden sogar bis zu 15.000 Euro fällig.

Der Ausbau umfasst in der Regel nur den Hausanschluss. Damit ist im Mehrfamilienhaus nicht viel gewonnen, denn erst die Innenverkabelung des Gebäudes erlaubt die Nutzung des Glasfaseranschluss in einzelnen Wohnungen. Für die Kosten des Vollausbau kommt in vielen Fällen der Eigentümer selbst auf.  Die Telekom übernimmt ausdrücklich keine Ausbaukosten beim Neubau. Andere Anbieter wie zum Beispiel Net Cologne beteiligen die Eigentümer an den Kosten für den Vollausbau.  


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Das Glasfaserbereitstellungsentgelt steigt um 80 Prozent

Die Bundesregierung hat aufgrund der hohen Ausbaukosten eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um Vermietende zu entlasten. Die Kosten für den Vollausbau dürfen Eigentümerinnen und Eigentümer über das Glasfaserbereitstellungsentgelt (GBE) bei den Betriebskosten umlegen.  Wildberger möchte mit seinem neuen Gesetz die Beträge nun sogar erhöhen. Bisher waren maximal fünf Euro pro Monat für bis zu fünf Jahre auf die Mietenden umlegbar, insgesamt also 300 Euro. Bei längerer Laufzeit lässt derzeit sich die Umlage auf maximal 9 Jahre verlängern. Der Gesamtbetrag steigt auf 540 Euro.

Mit Wildbergers Reform soll die Mehrbelastung für Mietende auf einen längeren Zeitraum von bis zu 16 Jahren verteilt werden können. In Zukunft könnten Vermietende somit maximal 960 Euro bei den Nebenkosten umlegen – eine Steigerung um fast 80 Prozent.  

Leider reicht dieser Betrag in vielen Fällen nicht aus, um die Kosten für die gesamte innere Verkabelung sowie den Anschluss der einzelnen Wohnung zu decken. Im Falle einer Differenz zahlen diese die Eigentümerinnen und Eigentümer.

Für Mietende bedeuten die Wildbergers Pläne, dass sie die Umlage sieben Jahren länger zahlen als bislang – und so 420 Euro mehr zahlen. Hinzukommt, dass bei der Nutzung des Glasfaseranschluss deutlich teure Tarife als beim DSL fällig werden. Die Angebote reichen von 30 – 90 Euro monatlich. Aufgrund der Kombination - höhere Nebenkosten & teure Tarife - ist die monatlichen Mehrbelastungen für einen Glasfaseranschluss für Mietende oft deutlich höher als beim DSL-Anschluss. Für Netflix, E-Mail und Internet reicht ein DSL-Anschluss allerdings aus.  

WEG: Glasfaserausbau bedarf nur einer einfachen Mehrheit

Der Glasfaserausbau betrifft nicht nur Eigentümerinnen, sondern auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Der Glasfaserausbau gehört nach WEG-Recht § 20 Abs. 2 zu privilegierten Maßnahmen. Einzelne Wohnungseigentümer haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf den Glasfaserausbau, den sie in der Eigentümerversammlung mit einer einfache Mehrheit durchsetzen können. Die Beschlussfassung erfolgt in zwei Schritten durch zwei Tagesordnungspunkte: Erst wird zunächst entschieden, ob ein Ausbau erfolgen soll (Grundsatzbeschluss), dann wird festgelegt, wie dieser erfolgen soll (Ausführungsbeschluss). Ein einzelner glasfaserwilliger Eigentümer kann somit den Anschluss sowie den Vollausbau veranlassen und damit alle anderen zur Kasse bitten.

Branchenprotest ohne Gehör

Die Immobilienwirtschaft mobilisiert auf Grund der komplizierten Gemengelage bei den anfallen Kosten für den Glasfaser-Ausbau gegen Wildbergers Pläne. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom August 2025 warnten die Spitzenverbände: „Wesentliche Teile der Eckpunkte sind im Ansatz gut gemeint, würden aber in ihrer derzeitigen Ausgestaltung dazu führen, Investitionen zu gefährden und dadurch den Glasfaserausbau zu behindern."

Was als kostenloses Upgrade verkauft wird, entpuppt sich als teure Zwangsmaßnahme. Der Glasfaserausbau ist wichtig für Deutschlands digitale Zukunft, darf jedoch nicht zu Lasten von Eigentumsrechten und versteckten Kosten für Mietende vorangetrieben werden. Die Rechnung zahlen am Ende die Mietenden und Vermietende gleichermaßen – für eine Technologie, die trotz aller Angleichungsversprechen noch immer deutlich teurer als DSL-Alternativen ist.



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Peter Steinhauer
Experte für Eigentum & Vermietung

Peter Steinhauer arbeitet als Content-Manager bei ImmoScout24 und ist Experte für die Themen Immobilieneigentum und Vermietung. Als Eigentümer zweier Mehrfamilienhäuser in Köln kennt er die Herausforderungen des Vermietungsgeschäfts aus eigener praktischer Erfahrung. Als Admin der größten Community privater Vermieterinnen und Vermieter auf Facebook "Vermieter unter sich" steht Peter in direkten Draht zu Vermietenden aus ganz Deutschland. Durch den kontinuierlichen Austausch ist der ImmoScout24-Experte bestens mit den aktuellen Alltagsproblemen vertraut, die das moderne Vermietungsgeschäft mit sich bringen.

 

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