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Schuhe im Treppenhaus sind ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter:innen, Vermieter:innen und Nachbarn. Auf den ersten Blick wirken sie harmlos – doch rechtlich und brandschutztechnisch spielen sie eine große Rolle. Erfahre hier, welche Regeln gelten, wann Ausnahmen möglich sind und wie du Konflikte vermeidest.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Treppenhaus = Rettungsweg: Schuhe gelten als Brandlast und Stolpergefahr.

  • Kurzzeitig nasse Schuhe vor der Tür sind ok – dauerhaftes Abstellen, Regale oder Schränke meist verboten.

  • Ob Ausnahmen gelten, regeln Hausordnung, Mietvertrag und Brandschutzvorschriften.

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Sind Schuhe im Treppenhaus erlaubt?

Ob Schuhe im Treppenhaus abgestellt werden dürfen, hängt in erster Linie von der Hausordnung oder dem Mietvertrag ab. Viele Vermieter:innen untersagen das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus, da diese als Rettungs- und Fluchtwege dienen.



Im Allgemeinen können abgestellte Schuhe den Durchgang verengen, zur Stolperfalle werden und stellen eine Brandlast dar. Das Abstellen ist in der Regel nur für kurze Zeit und bei Bedarf – etwa durch nasse Schuhe im Winter – toleriert.

Wichtig: Brandschutzvorschriften haben immer Vorrang. Werden Fluchtwege blockiert oder die Sicherheit gefährdet, kann das rechtliche Konsequenzen haben.

Ausnahme: Bei entsprechenden Witterungsbedingungen dürfen nasse Schuhe kurzfristig auf der Fußmatte stehen – aber nicht dauerhaft im Flur.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, wie die Schuhe vor der Wohnungstür deponiert werden. Sie dürfen auf keinen Fall den Durchgang blockieren, und es sollte sich nur um ein oder wenige Paare handeln, die nur für eine kurze Zeit dort abgestellt werden.

Ge­richts­ur­tei­le: Schu­he vor der Woh­nungs­tür

Immer wieder landen Streitigkeiten um Schuhe im Treppenhaus vor Gericht. Dabei zeigt sich: Die Rechtsprechung ist uneinheitlich – manche Gerichte erlauben kleine Regale oder einzelne Paare, andere untersagen bereits das Abstellen vor der Tür.

Besonders Schuhregale stehen häufig im Zentrum gerichtlicher Auseinandersetzungen:

  • Verbot bestätigt: AG Köpenick, Urteil vom 06.10.2017 (Az. 4 C 143/17) – Schuhregale vor der Wohnungstür unzulässig.
  • Erlaubt: AG Herne, Urteil vom 11.07.2013 (Az. 20 C 67/13) – Regal mit 30 cm Tiefe zulässig.
  • Erlaubt: OLG Hamm, 20.04.1988 (Az.: 15 W 168/88) – kurzzeitiges Abstellen durch Besuch oder aufgrund der Witterungsbedingungen ist zulässig


Klar ist: Mietvertrag und Hausordnung spielen eine zentrale Rolle, weil sie das Abstellen auf Gemeinschaftsflächen ausdrücklich regeln können. Unabhängig davon haben jedoch Brandschutzvorschriften Vorrang – Rettungswege müssen frei bleiben. Werden diese durch Schuhe oder Möbel zugestellt, kann das nicht nur eine Abmahnung nach sich ziehen, sondern auch ordnungsrechtlich geahndet werden.

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Schu­he im Trep­pen­haus: Der Brand­schutz spielt ei­ne Rol­le

Schuhe im Treppenhaus sind nicht nur ein mietrechtliches, sondern auch ein brandschutzrechtliches Thema. Treppenhäuser und Flure dienen als Fluchtwege und müssen jederzeit frei bleiben. Die Bauordnungen der Länder schreiben häufig ausdrücklich vor, dass dort keine Gegenstände abgestellt werden dürfen – unabhängig davon, ob es das Erdgeschoss oder das Dachgeschoss betrifft.

Hinzu kommt: Jedes zusätzliche Paar Schuhe erhöht die Brandlast und kann im Ernstfall die Ausbreitung eines Feuers beschleunigen. Deshalb finden sich die Vorgaben der Landesbauordnungen oft in der Hausordnung oder im Mietvertrag wieder.

Die Bauordnungen der Länder legen häufig folgende Mindestbreiten für Rettungswege fest:

  • Treppenhaus: mindestens 80 cm
  • Hausflur: mindestens 100 cm


Schon wenige Schuhe oder ein Regal können diese Breite unterschreiten – und im Notfall zur Gefahr werden.

Ge­wohn­heits­recht und lan­ges Dul­den

Haben Vermieter:innen über längere Zeit hinweg nichts gegen abgestellte Schuhe vor den Haustüren unternommen, kann mitunter das Gewohnheitsrecht greifen. In solchen Fällen könnten Mieter:innen argumentieren, dass sie aufgrund der langjährigen Toleranz des:der Vermieters:in ihre Schuhe weiterhin abstellen dürfen.

Allerdings: Auf das Gewohnheitsrecht sollten sich Mieter:innen nicht verlassen, da es keine rechtliche Garantie gibt. Sollte die Frage aufkommen, ob das Abstellen von Schuhen weiterhin erlaubt ist, ist es ratsam, sich rechtlich bei einem:einer Anwält:in oder einem Mieterverein beraten zu lassen.

Auch wenn das Gewohnheitsrecht in Einzelfällen zulässt, dass Schuhe im Treppenhaus abgestellt werden und Vermieter:innen dies dulden, sollten Mieter:innen immer darauf achten, dass die Schuhe nicht im Weg stehen und keine Fluchtwege blockieren.

Expertenkommentar

Ob Schuhe oder kleine Möbelstücke im Treppenhaus erlaubt sind, hängt stark von der Hausordnung und den Brandschutzvorschriften ab. Klar ist: Fluchtwege müssen frei bleiben, und Schuhe gelten rechtlich als Brandlast. Deshalb empfiehlt es sich, sie grundsätzlich in der Wohnung zu lagern. So lassen sich Konflikte mit Nachbarn und Vermieter:innen ebenso vermeiden wie unnötige Risiken im Ernstfall.

Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung
Nadine Kunert

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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Ab­mah­nung: Was dür­fen Ver­mie­ter tun?

Halten sich Mieter:innen nicht an die Bestimmungen in Mietvertrag oder Hausordnung, können Vermieter:innen einschreiten. Zunächst sollten sie die Bewohner:innen schriftlich auffordern, die Schuhe zu entfernen. Bleiben die Schuhe dennoch stehen, ist eine Abmahnung möglich. Eigenmächtiges Entsorgen kommt nur in Betracht, wenn Gefahr in Verzug ist – etwa weil der Fluchtweg blockiert ist.

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Ge­ruchs­be­läs­ti­gung durch Schu­he

Auch wenn abgestellte Schuhe im Treppenhaus unangenehm riechen, dürfen sie nicht einfach entsorgt werden. Vermieter:innen sollten die betroffenen Mieter:innen stattdessen auffordern, die Schuhe in die Wohnung zu räumen.

Eine Geruchsbelästigung kann zwar als Störung des Hausfriedens gewertet werden und eine Mietminderung anderer Mieter:innen nach sich ziehen, rechtfertigt aber keine eigenmächtigen Maßnahmen.

Wichtig: Duftsprays sind im Treppenhaus laut OLG Düsseldorf (Az. 3 Wx 98/03) unzulässig.

Aus­nah­men: Kin­der­wa­gen & Rollatoren

Für Kinderwagen und Rollatoren gelten besondere Regeln: Gibt es im Haus keinen geeigneten Abstellraum oder keinen Aufzug, ist es Mieter:innen nicht zuzumuten, die Hilfsmittel oder Kinderwagen in die Wohnung zu tragen. In solchen Fällen dürfen sie im Hausflur abgestellt werden.

Allerdings gilt auch hier: Flucht- und Rettungswege müssen frei bleiben. Der Kinderwagen oder Rollator darf also nur an einer Stelle stehen, die ausreichend breit ist und niemanden behindert. Wird der Durchgang blockiert, können Vermieter:innen ein Entfernen verlangen.

Damit unterscheiden sich diese Ausnahmen klar von Schuhen oder Schuhregalen, die fast immer untersagt sind – denn Kinderwagen und Rollatoren gelten als notwendige Gebrauchsgegenstände und genießen daher einen besonderen Schutz.

Fa­zit: Schu­he ge­hö­ren in die Woh­nung

So praktisch es erscheint: Schuhe haben im Treppenhaus meist nichts zu suchen. Sie können zur Gefahr werden und sind rechtlich oft nicht erlaubt. Nur in Ausnahmefällen – etwa kurz zum Trocknen auf der Fußmatte – ist das Abstellen unproblematisch. Am sichersten ist es, Schuhe grundsätzlich in der Wohnung zu lagern.

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FAQ: Häufige Fragen zu Brandschutz und Schuhen im Treppenhaus

Sind Schuhe im Treppenhaus erlaubt?

Treppenhäuser sind Rettungs- und Fluchtwege und müssen aus Gründen des Brandschutzes frei bleiben. Schuhe im Hausflur sind daher problematisch: Sie gelten als Brandlast und Stolperfalle zugleich. Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es nicht – manche Gerichte sehen das Abstellen als unzulässig an, andere lassen im Einzelfall kleine Ausnahmen zu.

Darf ich Schuhe direkt vor der Wohnungstür abstellen?

In der Praxis wird oft das kurzzeitige Abstellen von Schuhen vor der Wohnungstür geduldet – etwa zum Trocknen nach Regen oder Schnee. Wichtig ist, dass der Durchgang frei bleibt und es sich nur um wenige Paare handelt. Ein dauerhaftes Lagern oder ein Schuhregal im Treppenhaus ist dagegen fast immer untersagt.

Dürfen Vermieter Schuhe im Hausflur einfach entfernen?

Vermieter:innen dürfen Schuhe im Hausflur nicht ohne Vorwarnung beseitigen. Zunächst müssen sie die Mieter:innen auffordern, die Schuhe zu entfernen, und bei Verstößen eine Abmahnung aussprechen. Nur wenn eine unmittelbare Gefahr besteht – etwa weil ein Fluchtweg blockiert wird – ist das sofortige Entfernen zulässig.

Sind Schuhe im Treppenhaus eine Brandlast?

Ja, abgestellte Schuhe im Treppenhaus gelten als Brandlast. Sie erhöhen die Gefahr einer schnellen Brandausbreitung und können Fluchtwege blockieren. Deshalb untersagen viele Hausordnungen das Abstellen von Schuhen oder Möbeln wie einem Schuhschrank im Treppenhaus.

Darf im Treppenhaus ein Schuhschrank stehen?

Ein Schuhschrank im Treppenhaus ist in den meisten Fällen nicht erlaubt, da er dauerhaft Platz beansprucht und den Rettungsweg verengt. Nur wenn der Flur besonders breit ist und die Mindestbreite der Rettungswege eingehalten wird, kann eine Ausnahme denkbar sein. Im Zweifel entscheidet die Hausordnung – oder ein Gerichtsurteil.

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