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Welche Faktoren du beim Verkauf einer Wohnung an Mieter:innen beachten solltest, mit welchen Vor- und Nachteilen du rechnen musst und ob sich dieser Verkaufsweg lohnt, erfährst du in diesem Ratgeber. Du bekommst einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Aspekte rund um den Verkauf einer Wohnung an deine Mieter:innen
Das Vorkaufsrecht ist unter bestimmten Voraussetzungen gegeben.
Wird an den:die Mieter:in verkauft, läuft der Verkauf möglicherweise schneller ab.
Steuerfrei lässt sich eine Immobilie verkaufen, wenn der Kauf der Immobilie 10 Jahren zurückliegt.
Ein guter Makler erzielt für dich einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich eine:n Makler:in aus Ihrer Region empfehlen lassen.
- Wohnung an Mieter verkaufen – Überblick
- Was ist deine Wohnung aktuell wert?
- Wohnung verkaufen an Mieter: Wie sieht es mit dem Vorkaufsrecht aus?
- Was bedeutet das Vorkaufsrecht für dich als Vermieter?
- Welche Vorteile gibt es bei dem Wohnungsverkauf an Mieter?
- Welche Nachteile solltest du beim Wohnungsverkauf beachten?
- Worauf sollten Sie beim Verkauf der Wohnung an Mieter achten?
- Wohnung an Mieter verkaufen: Diese Unterlagen benötigst du
- Wie sinnvoll ist ein Makler für den Wohnungsverkauf an Mieter?
- Wann muss man Mieter über den Verkauf informieren?
- Wie schwer ist es, eine vermietete Wohnung zu verkaufen?
- Welche Rechte hat der Mieter, wenn die Eigentumswohnung verkauft wird?
- Wie hoch ist der Abschlag für vermietete Immobilien?
- Fazit: Haus oder Wohnung an Mieter verkaufen
- FAQ: Häufige Fragen zum Verkauf einer Wohnung an Mieter
Der Verkauf einer vermieteten Wohnung an den:die aktuelle:n Mieter:in ist häufig der einfachste Weg, da keine externe Käufersuche und weniger Besichtigungstermine notwendig sind. Der Mietvertrag bleibt grundsätzlich bestehen („Kauf bricht nicht Miete“), was den Verkaufsprozess planbar macht. Eigentümer:innen sollten jedoch rechtliche Vorgaben – insbesondere ein mögliches gesetzliches Vorkaufsrecht – sowie steuerliche Aspekte berücksichtigen.
Typische Vorteile:
- Kein Leerstand während des Verkaufs
- Schnellere Abwicklung durch bekannte:n Käufer:in
- Geringere Vermarktungskosten bei Direktverkauf
- Kein Preisabschlag wegen bestehender Vermietung, wenn der:die Mieter:in selbst kauft
Wichtige rechtliche Punkte:
- Ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht nur bei der erstmaligen Umwandlung in Wohnungseigentum (WEG)
- Der:die Käufer:in übernimmt den bestehenden Mietvertrag (§ 566 BGB)
- Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden
Eine realistische Wertermittlung ist eine wichtige Grundlage für das Gespräch mit deinem:deiner Mieter:in. Hier ermittelst du kostenlos den marktgerechten Verkaufspreis deiner Wohnung – unverbindlich und online.
Aktuelle Mieter:innen können unter bestimmten Umständen ein Vorkaufsrecht beanspruchen, wenn die Wohnung verkauft werden soll. Liegt solch ein Recht vor, kann sich der:die Wohnungsmieter:in freuen, da er:sie als Erste:r die Immobilie kaufen kann. Möchten Vermieter:innen die Wohnung verkaufen, werden für den:die Mieter:in die Konditionen veranschlagt, die auch für andere Interessierte gelten. Sonderkonditionen gibt es in dem Fall nicht.
Ein Vorkaufsrecht gibt es nur in wenigen Fällen, die vom Gesetzgeber geregelt wurden. Tritt die folgende Situation ein, hat der:die Mieter:in ein Vorkaufsrecht:
- Objekt wird von einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt
- Vermieter:in möchte die entsprechende Wohnung verkaufen
Beim Verkauf einzelner Wohnungseinheiten kann im Gegensatz zum kompletten Hausverkauf eine höhere Rendite erzielt werden.
Das Vorkaufsrecht bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Vor allem kannst du das Vorkaufsrecht nicht umgehen, wenn die Wohnung während der Umwandlung in eine Eigentumswohnung vermietet ist. Hast du vor, die Wohnung zu verkaufen, hat der:die Mieter:in das gesetzliche Vorkaufsrecht.
Für dich als Vermieter:in heißt das, dass du den:die Mieter:in informieren musst. Diese:r hat nach Vorlage des notariellen Kaufvertrags bis zu zwei Monate Zeit, sich für oder gegen den Kauf zu entscheiden. Der:die Mietende kann sich auch dann noch für den Kauf entscheiden, wenn bereits ein:e andere:r Käufer:in gefunden wurde – allerdings nur zu exakt denselben Konditionen.
Möchtest du die Wohnung verschenken oder an eine:n Angehörige:n verkaufen, gilt das Vorkaufsrecht für den:die Mieter:in nicht. Auch beim Verkauf des kompletten Mietshauses besteht kein Vorkaufsrecht.
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In der Praxis ist es oft schwierig, eine vermietete Wohnung an externe Interessierte zu verkaufen. Viele Käufer:innen möchten eine Wohnung selbst nutzen, Investoren:innen bevorzugen häufig leerstehende Objekte. Der bestehende Mietvertrag kann daher abschreckend wirken.
Der Verkauf an den:die Mieter:in bietet hingegen Vorteile für beide Seiten:
| Vorteile Vermieter | Vorteile Mieter |
| Schnellerer Verkaufsprozess |
Kennt die Wohnung genau |
| Keine aufwendige Vermarktung |
Keine Wohnungssuche nötig |
| Planungssicherheit Weniger Besichtigungen |
Vertraute Wohnlage Langfristige Sicherheit |
Grundsätzlich entstehen beim Verkauf an den:die Mieter:in kaum Nachteile. Allerdings kennt der:die Mieter:in die Immobilie sehr genau und ist über Mängel informiert. Dies kann sich auf die Kaufpreisverhandlung auswirken. Erfahrungsgemäß verhandeln Mieter:innen daher oft genauer als externe Käufer:innen.
Beim Verkauf einer Wohnung – auch an den Mieter – spielen steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle. Insbesondere die Spekulationsfrist von zehn Jahren sollte beachtet werden. Wird die Wohnung innerhalb dieser Frist mit Gewinn verkauft, kann Spekulationssteuer anfallen.
Beispielrechnung:
| Verkaufspreis der Wohnung | 290.000 Euro |
| Verkaufskosten | -9.000 Euro |
| Anschaffungskosten | -245.000 Euro |
| Steuerpflichtiger Gewinn | 36.000 Euro |
| Persönlicher Steuersatz | 40 % |
| Steuerlast | 14.400 Euro |
Nach Ablauf der Spekulationsfrist ist ein steuerfreier Verkauf möglich.

Für den Verkauf sind unter anderem folgende Unterlagen erforderlich:
- Grundriss
- Teilungserklärung
- Grundbuchauszug
- Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Wohngeldabrechnungen
- Wirtschaftsplan
- Rücklagenübersicht
- Energieausweis
- Kopie des Mietvertrags
Die genauen Kosten und Ausstellungsstellen können je nach Gemeinde variieren.
Ein:e Makler:in ist beim Verkauf an den Mieter:innen nicht zwingend erforderlich, kann jedoch bei Preisfindung, Vertragsvorbereitung und rechtlichen Fragen unterstützen. Besonders bei komplexen Eigentümergemeinschaften oder Unsicherheiten lohnt sich professionelle Hilfe.
Wenn du deine vermietete Wohnung nicht an den:die Mieter:in, sondern an externe Käufer:in verkaufen möchtest, findest du hier weitere Informationen zum Verkauf vermieteter Immobilien.
Der:die Mieter:in muss spätestens dann informiert werden, wenn ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht und ein konkreter Kaufvertrag mit einem Dritten vorliegt. In diesem Fall erhält der:die Mieter:in eine Kopie des notariellen Kaufvertrags und hat zwei Monate Zeit, sein Vorkaufsrecht auszuüben.
Unabhängig davon empfiehlt es sich, den:die Mieter:in frühzeitig und transparent über die Verkaufsabsicht zu informieren, um Konflikte zu vermeiden und den Verkaufsprozess zu erleichtern.
Ein vermietetes Haus zu verkaufen oder auch eine Wohnung ist in der Regel anspruchsvoller als der Verkauf einer leerstehenden Immobilie. Viele Eigennutzer scheiden als Käufer aus, da der Mietvertrag bestehen bleibt. Für Kapitalanleger kann die Wohnung jedoch weiterhin attraktiv sein.
Deutlich einfacher ist der Verkauf, wenn der aktuelle Mieter selbst kaufen möchte, da Besichtigungen, Leerstand und rechtliche Unsicherheiten entfallen.
Grundsätzlich ist eine Kündigung allein mit dem Ziel des Verkaufs nicht zulässig. Eine ordentliche Kündigung kommt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen infrage, etwa bei berechtigtem Eigenbedarf. Zudem gelten je nach Region Sperrfristen, insbesondere nach einer Umwandlung in Wohnungseigentum. In der Praxis ist der Verkauf an den:die aktuelle:n Mieter:in daher häufig der rechtssicherere und schnellere Weg.
Beim Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB). Das bedeutet:
- Der Mietvertrag bleibt unverändert bestehen
- Der:die neue Eigentümer:in tritt in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters ein
- Der:die Mieter:in genießt weiterhin den gesetzlichen Kündigungsschutz
Ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat der:die Mieter:in nur, wenn die Wohnung während des Mietverhältnisses erstmals in Wohnungseigentum umgewandelt und anschließend verkauft wird.
Der Preisabschlag für vermietete Immobilien liegt je nach Lage, Miethöhe und Mietdauer häufig zwischen 10 und 30 Prozent im Vergleich zu einer leerstehenden Wohnung. Beim Verkauf an den Mieter selbst entfällt dieser Abschlag in der Regel, da der Käufer die Wohnung selbst nutzt und kein Mietverhältnis übernommen werden muss.
Wie viel ist deine Immobilie beim Verkauf wert?
Der Wohnungsverkauf an deine Mieter:innen kann eine einfache, schnelle und planbare Lösung sein. Du sparst dir häufig aufwendige Vermarktung, viele Besichtigungstermine und mögliche Leerstandzeiten. Gleichzeitig bleiben rechtliche Rahmenbedingungen wie der Kündigungsschutz bestehen, was für Mieter:innen Sicherheit schafft.
Wichtig ist, frühzeitig offen zu kommunizieren, ein mögliches Vorkaufsrecht korrekt zu beachten und steuerliche Aspekte wie die Spekulationsfrist im Blick zu behalten. Mit einer realistischen Wertermittlung schaffst du eine gute Grundlage für faire Verhandlungen und einen reibungslosen Verkaufsprozess. Für Häuser gelten ähnliche Grundsätze.
FAQ: Häufige Fragen zum Verkauf einer Wohnung an Mieter
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Kann man eine Eigentumswohnung mit Mieter verkaufen?
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Ja, eine Eigentumswohnung kann jederzeit auch mit bestehendem Mietverhältnis verkauft werden. Der Mietvertrag bleibt dabei unverändert bestehen. Der:die neue Eigentümer:in tritt automatisch in alle Rechte und Pflichten des:der bisherigen Vermieters:in ein („Kauf bricht nicht Miete“, § 566 BGB). Nach der Umwandlung in eine Eigentumswohnung muss die Wohnung zuallererst dem:der Mieter:in zum Verkauf angeboten werden (Vorkaufsrecht).
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Kann man seinem Vermieter die Wohnung abkaufen?
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Ja, das ist möglich, wenn der:die Vermieter:in die Wohnung verkaufen möchte und einem Verkauf zustimmt. Ein automatisches Kaufrecht besteht allerdings nur in besonderen Fällen, etwa bei einem gesetzlichen Vorkaufsrecht nach Umwandlung in Wohnungseigentum. In allen anderen Fällen ist der Kauf Verhandlungssache.
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Welche Rechte hat der Mieter, wenn die Eigentumswohnung verkauft wird?
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Der Mietvertrag bleibt unverändert bestehen. Mieter:innen behalten ihren Kündigungsschutz, die Miethöhe und alle vereinbarten Rechte. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht nur, wenn die Wohnung während des Mietverhältnisses erstmals in Eigentum umgewandelt und anschließend verkauft wird.
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Kann man einem Mieter kündigen, wenn man die Wohnung verkaufen will?
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Nein. Der bloße Verkaufswunsch oder der Verkauf der Wohnung ist kein Kündigungsgrund. Auch nach dem Verkauf kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen gekündigt werden, etwa wegen Eigenbedarfs – und selbst dann gelten Kündigungsfristen und ggf. Sperrfristen.
Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
„Der Verkauf einer Wohnung an Mieter:innen ist in der Praxis oft deutlich unkomplizierter als der Verkauf an externe Käufer:innen. Entscheidend sind eine transparente Kommunikation und ein marktgerechter Preis. Wer frühzeitig den Immobilienwert kennt und rechtliche Vorgaben – insbesondere zum Vorkaufsrecht – beachtet, kann den Verkaufsprozess nicht nur beschleunigen, sondern auch rechtssicher gestalten.“