Möchtest du ein geschenktes Haus verkaufen, solltest du zwei Kostenpositionen im Auge behalten: die Schenkungssteuer und die Spekulationssteuer. Es gibt Wege, sie zu umgehen oder zu reduzieren. Wir zeigen dir im Folgenden auf, wie sie entstehen, wie hoch sie ausfallen können und wie du sie umgehst.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Möchtest du eine geschenkte Immobilie nicht zur Eigennutzung beanspruchen, sondern verkaufen, kann unter Umständen Spekulationssteuer fällig werden.

  • Die Steuer lässt sich vermeiden, indem die zehnjährige Spekulationsfrist zwischen Erwerb und Verkauf eingehalten wird. Ausschlaggebend ist hier nicht der Zeitpunkt der Schenkung, sondern das Datum des Kaufs durch den:die ursprüngliche:n Eigentümer:in.

  • Kann die Spekulationssteuer umgangen werden, lohnt sich eine Schenkung oftmals gegenüber einer Erbschaft.

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  • Haus oder Grund­stück ver­kau­fen nach Schen­kung: Selbstnutzung und Steu­er­be­frei­ung

    Im Zusammenhang mit dem privaten Immobilienverkauf kann die sogenannte Spekulationssteuer fällig werden. Hierbei handelt es sich um eine Einkommenssteuer, die dann erhoben wird, wenn ein Verkäufer eine nicht selbst genutzte Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren nach deren Erwerb verkauft. Wie aber sieht es aus, wenn man ein Haus nach einer Schenkung verkaufen möchte?

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    Schenkungssteuer & Spekulationssteuer

    Wenn du eine geschenkte Immobilie verkaufst, zahlst du womöglich beides: Schenkungssteuer und Spekulationssteuer. Die Schenkungssteuer fällt an, wenn du die Immobilie im Wege der Schenkung erwirbst. Spekulationssteuer zahlst du, wenn du die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist mit Veräußerungsgewinn verkaufst.


    Haus nach Schenkung verkaufen

    Was ist die Spe­ku­la­ti­ons­frist und wann fällt Spe­ku­la­ti­ons­steu­er an?

    Wer Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt, muss diese nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) zusammen mit allen anderen Einnahmen versteuern, wenn sie oberhalb der Freigrenze von 600 Euro liegen.

    Der Gesetzgeber stellt in § 23 EStG allerdings Ausnahmen fest.

    Wann ist ein Im­mo­bi­li­en­ver­kauf nach ei­ner Schen­kung steu­er­frei?

    Vermietete oder verpachtete Immobilien können zehn Jahre nach Unterzeichnung des Kaufvertrags steuerfrei verkauft werden. Nach Eigennutzung beträgt die Spekulationsfrist sogar nur drei Jahre.
     

    • Die 10-Jahres-Frist bedeutet nicht, dass du auch nach einer Schenkung unbedingt zehn Jahre warten musst, um das vermietete Haus ohne Spekulationssteuer weiterzuverkaufen. Es kommt darauf an,  wann der:die Schenkende die Immobilie ursprünglich erworben hat. Liegt dieser Zeitpunkt gemäß notariell beglaubigtem Kaufvertrag länger als zehn Jahre zurück, gilt die Frist als abgelaufen und es fällt keine Spekulationssteuer beim Verkauf durch die neuen Eigentümer:innen an.

    • Einen Haus- oder Wohnungsverkauf nach einer Schenkung musst du auch dann nicht versteuern, wenn du als der:die Beschenkte mindestens drei Jahre selbst in der Immobilie gewohnt hast. Das heißt: sowohl im Jahr der Veräußerung als auch in den beiden, die dem Hausverkauf vorangegangen sind. Für die Eigennutzung erkennt das Finanzamt auch die unentgeltliche Überlassung an Kinder oder Adoptivkinder zu Wohnzwecken an. Ausgenommen von dieser Regelung sind unbebaute Grundstücke, da sich diese im Sinne des Gesetzes nicht zu Wohnzwecken eignen.

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    Geschenkt statt geerbt: Steuern sparen

    Mit einem durchdachten Timing lässt sich nicht nur die Spekulationssteuer umgehen, sondern auch erheblich bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer sparen. Gerade bei Immobilien kann dies eine wichtige Rolle spielen.



    Immer mehr Eltern regeln ihren Nachlass bereits zu Lebzeiten. Das hat einen Grund: Durch frühzeitige Schenkungen lassen sich die hohen Erbschaftssteuern oft umgehen, sodass selbst größere Summen oder Immobilien steuerfrei übertragen werden können. Entscheidend ist: Schenkungen, die mindestens zehn Jahre vor dem Tod des:der Schenkers:in erfolgen, werden nicht mehr zum Erbe gezählt. Wer früh handelt, entlastet die künftigen Erben daher erheblich.

    Für Schenkungen gelten die gleichen Steuerklassen und Freibeträge wie bei Erbschaften. Darüber hinaus bleibt ein geschenktes Haus steuerfrei, auch wenn es zu Lebzeiten der ursprünglichen Eigentümer:innen verkauft oder vermietet wird.

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    Achtung: Bewertungsgesetz 2023 und höhere Immobilienwerte

    Seit Januar 2023 werden Immobilienwerte durch das neue Bewertungsgesetz nach überarbeiteten Faktoren bewertet, was oft zu 20–30 % höheren Werten führt. Dies betrifft vor allem das Ertragswert- und Sachwertverfahren, die insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen angewendet werden. Steht kein Vergleichswert aus vergangenen Transaktionen zur Verfügung, wird eine Neuberechnung erforderlich. Dadurch kann es zu einer höheren Steuerlast kommen.

    Wie hoch fal­len die Steu­ern bei Er­be und Schen­kung aus?

    Wird ein Nachlass vererbt, fallen Erbschaftssteuern an. Dabei gilt: je höher das Erbe und je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher auch die Steuern. Mit dem Erbschaftssteuerrechner kannst du dir einen Eindruck verschaffen von den Steuern, die bei der Vererbung fällig werden.

    Erbschaftssteuerrechner



    Das Erb­schaft­steu­er- und Schenkungssteuergesetz re­gelt die Ver­steue­rung von Ver­mö­gens­wer­ten

    Vererbung an Freibetrag Steuerklasse
    Ehepartner:innen, Lebenspartner:innen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft 500.000€ I
    Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Enkel:innen, deren Eltern verstorben sind 400.000€ I
    Enkelkinder, dessen Elternteil noch lebt 200.000€ I
    Eltern, Großeltern 100.000€ I
    Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner:innen, Lebenspartner:innen einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft 20.000€ II
    aufgehobenen Lebenspartnerschaft    
    Alle anderen Erben (z.B. Lebensgefährt:in) 20.000€ III

    So wir­ken sich un­ter­schied­li­che Frei­be­trä­ge auf die Steu­er­last aus

    • Überträgst du zu deinen Lebzeiten deinem Kind eine Immobilie, kann es einen Freibetrag von bis zu 400.000 Euro ausnutzen und bezahlt nur Steuern, wenn der Wert der Immobilie höher liegt.
    • Schenkst du deine Immobilie deinem Bruder oder deiner Schwester, profitiert das Geschwisterkind von einem Freibetrag von immerhin 20.000 Euro.


    Es muss dabei im Hinblick auf den Verkehrswert des Objekts der Wert versteuert werden, der den Freibetrag übersteigt. Bei einem Haus, das im Rahmen einer Immobilienbewertung auf 500.000 Euro geschätzt wird, müssen Kinder 100.000 Euro im Falle einer Schenkung versteuern, Geschwister 480.000 Euro.  

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    Tipp: Freibeträge clever nutzen

    Bei Schenkungen können Steuerfreibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden. Wer frühzeitig beginnt, größere Summen in Etappen zu übertragen, vermeidet unnötig hohe Steuerzahlungen. Eine vorausschauende Planung lohnt sich!

    Beispielrechnung: Schenken vs. Erben

    Gerade bei besonders wertvollen Immobilien und einem hohen Gesamtvermögen kann eine frühzeitige Schenkung viel Geld sparen.

    Ausgangslage

    Eltern mit einem Kind, im Besitz eines Hauses mit einem Wert von 700.000 Euro, sonstiges Vermögen 500.000 Euro.

    Fall 1: Haus wird zu Lebzeiten verschenkt, sonstiges Vermögen später vererbt

    Grundlage für die Schenkungssteuer 700.000 Euro
    Freibetrag Schenkungssteuer 400.000 Euro
    zu versteuernder Betrag Schenkung 300.000 Euro
    Grundlage für die Erbschaftssteuer 500.000 Euro
    Freibetrag Erbschaftssteuer 400.000 Euro
    zu versteuernder Betrag Erbe 100.000 Euro
    zu versteuernder Gesamtbetrag 400.000 Euro

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    Fall 2: Haus und Vermögen werden vererbt

    Grundlage für die Erbschaftssteuer 1.200.000 Euro
    Freibetrag Erbschaftssteuer 400.000 Euro
    Zu versteuernder Gesamtbetrag 800.000 Euro

    Ergebnis der Berechnung

    Im Falle einer rechtzeitigen Schenkung der Immobilie musst du eine halbe Million Euro weniger versteuern – bei einem Steuersatz zwischen 11 und 15 % in der für Kinder geltenden Steuerklasse I sind das mehrere zehntausend Euro.

    Eine Schenkung kann sich lohnen – unabhängig davon, ob du die geschenkte Immobilie wieder veräußern möchtest, dir Mieter:innen suchst oder sie zur Eigennutzung behältst. Fachanwält:innen oder Steuerberater:innen können dir helfen, deine individuelle Situation steuerlich zu bewerten und dich zum Thema „Schenkung“ beraten.

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    FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Haus nach Schenkung verkaufen

    Kann man ein Haus nach einer Schenkung direkt verkaufen?

    Ja, ein Haus kann nach einer Schenkung verkauft werden. Es gibt jedoch steuerliche Aspekte wie die Spekulationssteuer, die je nach Nutzungszeitraum und Eigentümerhistorie relevant sein können.

    Wann kann eine geschenkte Immobilie steuerfrei verkauft werden?

    Ein steuerfreier Verkauf ist möglich, wenn die Immobilie entweder mindestens 10 Jahre im Besitz war oder vom:von der Eigentümer:in durchgehend im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde.

    Was passiert, wenn ein Haus unter Wert verkauft wird?

    Beim Verkauf innerhalb der Familie kann ein Haus auch unter dem tatsächlichen Marktwert verkauft werden. Allerdings wird der Differenzbetrag zum Marktwert als Schenkung gewertet, was zusätzliche Schenkungssteuer auslösen kann. Es empfiehlt sich daher, den Verkauf sorgfältig zu planen und Freibeträge zu berücksichtigen.

    Wie hoch ist die Spekulationssteuer bei geschenkten Immobilien?

    Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nach dem Gewinn aus dem Verkauf des geschenkten Hauses und dem persönlichen Einkommensteuersatz. Sie wird fällig, wenn das Haus vor Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist verkauft wird und es nicht selbst genutzt wurde. Dabei können Anschaffungskosten und weitere Ausgaben vom Gewinn abgezogen werden.

    Was beeinflusst den Wert einer geschenkten Immobilie bei einer Schenkung?

    Der Wert einer geschenkten Immobilie wird durch das Bewertungsgesetz bestimmt, wobei Faktoren wie Lage, Zustand, Baujahr und Marktpreise eine Rolle spielen. Seit 2023 führen Anpassungen im Sachwert- und Ertragswertverfahren oft zu höheren Immobilienwerten, was die Schenkungssteuerbelastung erhöhen kann.

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    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung

    Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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