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Es wäre so entspannt, wenn du dich vor deinem Umzug ummelden könntest. Aber das ist gesetzlich nicht möglich. Nach deinem Umzug hast du zwei Wochen Zeit. Zu spät solltest du auch nicht sein, denn dann riskierst du Bußgelder bis zu 1.000 Euro.
Vor dem Einzug kannst du dich leider nicht anmelden.
Nach dem Umzug muss ein neuer Wohnsitz binnen zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden werden, sonst drohen theoretisch bis zu 1.000 Euro Bußgeld.
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- Wann genau muss ich mich anmelden?
- Kann ich mich vor dem Umzug anmelden?
- Was passiert, wenn ich mich erst in drei Monaten anmelde?
- Zu spät angemeldet - drohen Bußgelder?
- Tabellarischer Zeitplan für eine Anmeldung
- Erstwohnsitz vs. Zweitwohnsitz: Was gilt beim Ummelden?
- Abos und Mitgliedschaften überprüfen
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Anmelden der Wohnung
Spätestens zwei Wochen nach deinem Umzugstermin solltest du an deinem neuen Wohnort angemeldet sein. Gesetzliche Grundlage ist das Bundesmeldegesetz und vor allem der Paragraf 17 BMG. Das gilt immer: Egal, ob du in eine Mietwohnung ziehst oder in ein Eigenheim.
Zum Termin beim Meldeamt, Rathaus oder auch online brauchst du deinen Personalausweis (oder Reisepass) für jede Person, die mit dir umzieht. Ziehst du in ein Mietshaus? Dann brauchst du eine Wohnungsgeberbestätigung vom:von der Vermieter:in.
Sobald du eingezogen bist, hast du zwei Wochen Zeit für die Anmeldung. Du solltest den Behördengang erledigen, dann vermeidest du späteren Ärger mit Bußgeldern.
Nein, eine Ummeldung vor dem eigentlichen Umzug ist nicht möglich. Die Behörden möchten Scheinanmeldungen verhindern und verlangen den Nachweis, dass du tatsächlich in die neue Wohnung eingezogen bist.
Du kannst schon vor dem Umzug andere Dinge erledigen, etwa deinen Internetanschluss ummelden, Versicherer, deine:n Arbeitgeber:in oder deine Bank informieren.
Nach drei Monaten bist du deutlich außerhalb der Frist. Das ist ein Verstoß gegen die Meldepflicht. Das Amt könnte ein Bußgeld verhängen. Gesetzlich sind bis zu 1.000 Euro Bußgeld möglich.
In der Praxis gilt in den meisten Städten: Bei wenigen Tagen oder sogar Wochen Verspätung bleibt es höchstens bei einer milden Strafe von zehn bis 30 Euro. Wenn du nachweisen kannst, dass du etwa keinen früheren Termin beim Amt bekommen hast, verzichten die Beamt:innen ganz auf ein Bußgeld.
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Grundsätzlich kann ein Bußgeld verhängt werden. Das Gesetz sieht sogar bis zu 1.000 Euro vor. In der Praxis entscheiden die Sachbearbeiter:innen oft kulant: Leichte Fristüberschreitungen werden oft nur mit etwa zehn bis dreißig Euro geahndet oder gar nicht.
Auch wenn die Chance hoch ist, bei verspäteter Anmeldung ungeschoren davonzukommen, solltest du nicht darauf spekulieren.
Gehe am besten früh genug zum Amt, um binnen der Zwei-Wochen-Frist einen Termin zu bekommen. Kannst du keinen Termin mehr finden, erkundige dich, ob du dich (mit Vollmacht) bei einer Außenstelle oder online ummelden kannst.
Zeitpunkt |
Aktion |
Vor dem Umzug |
Ummeldung ist noch nicht möglich – bereite Unterlagen vor (Personalausweis, Wohnungsgeberbestätigung) |
Umzugstag |
Zählerstände notieren, Post nachsenden lassen, Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter abholen |
Zwei Wochen nach dem Umzug |
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt durchführen |
Mehr als zwei Wochen später |
Verspätung erklären, Bußgeld bis 1.000 Euro möglich, meist wird nur eine Strafzahlung von zehn bis 30 Euro fällig |
Wenn du mehrere Wohnungen hast, musst du dich für einen Hauptwohnsitz entscheiden. Das ist meistens der Ort, wo du die meiste Zeit verbringst. Melde diesen Hauptwohnsitz wie gewohnt an.
Deinen Zweitwohnsitz musst du ebenfalls anmelden, zumindest wenn du länger als sechs Monate dort wohnst. Wenn du deinem Nebenwohnsitz zu deinem neuen Hauptwohnsitz ändern solltest, musst du deinen früheren Hauptwohnsitz bei der Meldebehörde abmelden.
Vorsicht, in einigen Kommunen wird für den Zweitwohnsitz eine Steuer erhoben. Informiere dich beim Finanzamt.
Manche Adressaten werden beim Ummelden leicht vergessen, weil von ihnen selten Post kommt. Dazu gehören der Arbeitgeber, die Bank, Versicherungen und die Krankenkasse. Bei vielen Dienstleistern kannst du dich mittlerweile einfach und schnell online ummelden. Noch einfacher ist diese Ummeldung mit der digitalen Adressänderung von ImmoScout24.
Weniger wichtig, aber trotzdem nicht zu übergehen sind zum Beispiel Lesezirkel und Zeitungsabonnements, das Fitness-Studio und die Bibliothek. Falls du den Wohnort wechselst, sollten du dir rechtzeitig überlegen, welche gebührenpflichtigen Mitgliedschaften du künftig nicht mehr benötigst. Kündigungsfristen von drei Monaten sind allgemein üblich. Wer also nicht rechtzeitig vor dem Umzug kündigt, verschenkt Geld.
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Umzugsfirma findenFAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Anmelden der Wohnung
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Kann ich mich auch schon vor dem Umzug ummelden?
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Nein, du kannst dich erst nach dem Einzug ummelden. Wenn du in eine Mietwohnung ziehst, brauchst du auch eine gültige Wohnungsgeberbestätigung deines:r Vermieter:in.
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Drohen Bußgelder, wenn ich mich zu spät anmelde?
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Ja, grundsätzlich kann das Meldeamt ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro verhängen. In der Praxis sind die Ämter nachsichtig: Bei wenigen Tagen oder Wochen Verspätung wird meist gar kein Bußgeld fällig oder eine kleine Strafzahlung von bis zu 30 Euro.
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Wie lange darf man in einer neuen Wohnung wohnen, ohne sich umzumelden?
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Gesetzlich gilt: Wer länger als sechs Monate an einem Ort bleibt, muss sich anmelden. Du hast aber nur zwei Wochen ab dem Einzug, um dich anzumelden.

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.
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„Um Ärger zu vermeiden, sollte die Ummeldung innerhalb der zweiwöchigen Frist erledigt sein. Theoretisch drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro“