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Zwei Wochen hast du nach dem Umzug Zeit. Dann solltest du bei der zuständigen Behörde zumindest einen Termin haben. In diesem Artikel erfährst du ausführlich, welche Schritte und Fristen beim An- und Ummelden wichtig sind.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Meldepflicht in Deutschland: Du musst dich nach einem Umzug innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt, Rathaus oder Online (Wenn möglich) an deinem neuen Wohnort anmelden. Eine Abmeldung der alten Wohnung ist nicht nötig.

  • Zum Ummelden brauchst du einen gültigen Ausweis - für alle mitziehenden Personen, ein ausgefülltes Meldeformular und bei Mietwohnungen eine Bestätigung deines:r Vermieters:in.

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  • Wie der Wohnsitz umgemeldet wird

    Nach dem Umzug meldest du dich beim Meldeamt an, also beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt deines neuen Wohnorts. Das Bundesmeldegesetz, Paragraf 17 BMG, schreibt vor, dass du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden musst.

    Bei der Behörde gibst du deine neue Adresse und deinen Einzugstermin an. Die Abmeldung vom alten Wohnort läuft automatisch, solange du in Deutschland bleibst. Du musst dich also nicht gesondert abmelden, wenn du in Deutschland bleibst.

    Jeder Umzug ist meldepflichtig. Ein Anruf oder eine Mail reichen nicht aus. Du musst persönlich (oder online) vorstellig werden. Alternativ kannst du einer Person deines Vertrauens eine Vollmacht für deine Ummeldung geben. In vielen Städten kannst du online einen Termin vereinbaren. Verpasse die Zwei-Wochen-Frist nicht, sonst können Bußgelder fällig werden.  

    Wenn du ins Ausland ziehst oder deinen Wohnsitz komplett aufgibst, gilt die Abmeldepflicht. Bleibst du in Deutschland wird dein alter Wohnsitz bei deiner Ummeldung automatisch abgemeldet.

    Expertenkommentar

    „Vorsicht, zwei Wochen Frist nach dem Umzug sind verbindlich. Wer diese versäumt, riskiert laut Bundesmeldegesetz ein Bußgeld“

    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen
    Oranus Mahmoodi

    Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

     

    Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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    Ummelden Wohnsitz: Welche Unterlagen sind notwendig?

    Für die Ummeldung brauchst du einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass. Alle Personen, die in der neuen Wohnung leben werden, müssen ihren eigenen Ausweis vorzeigen. Kinder unter 16 Jahren werden von einem Sorgeberechtigten angemeldet.

    Du brauchst ein Meldeformular, das du vorab ausfüllen und unterschreiben musst. Die Bürgerämter der Städte und Gemeinden haben in der Regel einen Vordruck auf ihrer Webseite.

    Mieter:innen brauchen unbedingt eine Wohnungsgeberbestätigung des:der neuen Vermieters:in (oder Hauptmieters). Das ist seit 2015 gesetzliche Pflicht (Paragraf 19 BMG).

    Dein:e Vermieter:in muss seinen:ihren Namen und die Anschrift (des Büros), Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und alle umzuziehenden Personen angeben und unterschreiben. Ein einfacher Mietvertrag reicht nicht aus.

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    Tipp: Papierantrag

    Falls du keinen Drucker hast oder dein Bürgerammt kein Formular auf seiner Webseite anbietet: Ein klassischer Papier-Antrag wird in jeder Behörde ausgegeben.

    Einwohnermeldeamt, Bürgeramt oder Rathaus – wo melde ich mich um?

    Zuständig für Ummeldungen ist immer das Einwohnermeldeamt der Gemeinde. In vielen Kommunen heißt dieser Dienst mittlerweile Bürgerbüro oder Bürgeramt. In deiner Stadt steht auf der Website meist „Einwohnermeldeamt“ oder „Bürgeramt“.

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    Tipp

    In Berlin zum Beispiel heißen die Melde-Stellen offiziell Bürgerämter, in Hamburg Bezirksämter, in ländlichen Gegenden oft Rathaus oder Amt für Einwohnerwesen.

    Solltest du mehrere Wohnungen haben, musst du dich dort anmelden, wo du hauptsächlich lebst. Dein neuer „Hauptwohnsitz“ ist entscheidend für die Zuständigkeit, wie das Finanzamt.

    Praktisch läuft das so ab:
    1. Du buchst online oder per Telefon einen Termin beim örtlichen Meldeamt.
    2. Du erscheinst am Termin persönlich mit allen Unterlagen.
    3. Du meldest deine neue Anschrift und bekommst deine Meldebestätigung.

    Ohne Termin kann es sehr lange Wartezeiten geben. Du kannst oft online recherchieren, welche Adresse (Bürgeramt, Rathaus oder Bezirksamt) für deine neue Anschrift zuständig ist. Die Schlagwörter „Einwohnermeldeamt + [Stadt/Gemeinde]“ reicht meistens.




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    Gibt es die Option, sich online umzumelden?

    Ja, inzwischen ist eine Online-Anmeldung in vielen Bundesländern üblich. Der Bund und mehrere Länder haben einen zentralen Online-Service für Wohnsitzanmeldungen eingerichtet. Über diesen Dienst kannst du dich bequem von zu Hause aus anmelden.

    Für die Online-Anmeldung benötigst du zum Beispiel in Berlin:
    1. Einen deutschen Personalausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie die PIN, die zur Karte gehört.
    2. Du brauchst du ein BundID-Benutzerkonto und ein NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät mit der AusweisApp.
    3. In Berlin wird diese elektronische Ummeldung über das Online-Portal der Berliner Bürgerämter abgewickelt.

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    Unterschiede je Bundesland

    Andere Bundesländer, z.B. Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern, kooperieren mit dem Bundedienst. Achte darauf, dass der Online-Service meist nur für die Anmeldung einer neuen Hauptwohnung gedacht ist.

    Muss ich mich beim Umzug abmelden?

    Das kommt darauf an: Wenn du innerhalb Deutschlands umziehst, ist keine zusätzliche Abmeldung nötig. Mit deiner Ummeldung am neuen Wohnort bist du automatisch am alten abgemeldet.

    Wenn du ins Ausland gehst oder die Wohnung ersatzlos aufgibst, musst du dich formell abmelden. Nach Paragraf 17 BMG kannst du dich frühestens sieben Tage vor deinem Auszug abmelden. Spätestens zwei Wochen nach dem Auszug solltest du die Abmeldung erledigt haben.

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    Tipp: Abmeldung

    Die Abmeldung erledigst du auch beim Einwohnermeldeamt, entweder persönlich, schriftlich per Post oder in einigen Städten online. Eine Abmeldung im Inland ist nur nötig, wenn du keine neue Wohnung in Deutschland hast (z.B. Auslandsaufenthalt).

    Umzugskartons in einem Auto

    Wohnsitz ummelden: Welche Stellen müssen informiert werden?

    Neben dem Meldeamt sollten auch andere Stellen über deine neue Adresse informiert werden. Das erstes Ziel sollte das Bürger- oder Einwohnermeldeamt sein. Danach sind folgende Institutionen ratsam:

    • Behörden: Das Finanzamt muss deine neue Adresse kennen, wenn du in eine andere Stadt ziehst. Sollstest du Leistungen beziehen, gelten spezielle Ämter: Familienkasse (Kindergeld), Elterngeldstelle, BAföG-Amt oder Agentur für Arbeit/Jobcenter. Vergiss nicht, die Kfz-Zulassungsstelle, wenn du ein Auto besitzt. Den Rundfunkbeitrag solltest du anpassen.
    • Versorgungsunternehmen und Verträge: Deine Strom-, Gas- und Wasseranbieter sowie deinen Telefon- und Internetanbieter brauchen auch deine neue Anschrift. Ein kurzer Anruf oder eine Änderung im Kundenportal genügt in der Regel. Denke auch an deine Bank, Versicherungen, Abonnements (Zeitung, Zeitschriften, Streaming-Dienste) und Kreditkarten. Ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post ist ebenfalls empfehlenswert.
    • Arbeitgeber, soziale Kontakte und Freizeit: Vergiss nicht, deine neue Adresse deinem Arbeitgeber, deiner Krankenkasse und deiner Rentenversicherung mitzuteilen. Bei Kindern solltest du Schule oder Kita informieren. Auch Mitgliedschaften (Verein, Fitnessstudio, Bibliothek) lassen sich oft direkt über ein Online-Formular updaten.
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    Tipp: Nutze den digitalen Adresswechsel von ImmoScout24

    Um dir die Ummeldung deiner Adresse bei den verschiedenen Dienstleistern zu erleichtern und Zeit zu sparen, nutze den digitalen Adresswechsel von ImmoScout24.

    FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Ab- und Ummelden

    Was muss ich tun, um einen Wohnsitz umzumelden?

    Du gehst persönlich zum Einwohnermeldeamt (oft Bürgeramt) an deinem neuen Wohnort und gibst deinen neuen Wohnsitz an. Dort füllst du ein Anmeldeformular aus oder führst die Anmeldung online durch. Nach Einzug bleibt dir in der Regel zwei Wochen Zeit für die Ummeldung. In vielen Großstädten, wie Berlin und Hamburg, kannst du dich auch online ummelden.

    Was brauche ich zum Ummelden des Wohnsitzes?

    Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass für alle umziehenden Personen. Außerdem musst du einen ausgefüllten Meldeantrag vorlegen. Wenn du zur Miete wohnst, brauchst du eine Wohnungsgeberbestätigung deines:r Vermieters:in.

    Kann man sich überall in Deutschland online ummelden?

    Nein – eine Online-Ummeldung ist in Deutschland nicht überall möglich. Einige Bundesländer und Städte (z. B. Berlin, Hamburg, Bremen, NRW) bieten bereits digitale Dienste an, aber viele Kommunen verlangen nach wie vor den persönlichen Gang zum Bürgeramt.

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    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen

    Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

     

    Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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