Ihr plant den Kauf eines Hauses – aber bringt unterschiedlich viel Geld mit? Ganz gleich, ob ihr verheiratet oder einfach ein Paar seid: Wenn einer mehr zahlt als der andere, ist es wichtig, die Eigentumsverhältnisse klar zu regeln. Denn wer sich nicht absichert, riskiert im Fall einer Trennung oder eines Verkaufs den finanziellen Nachteil.
Eigentum ergibt sich aus dem Grundbuch, nicht aus der Zahlung.
Anteile am Haus können frei vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden.
Zusätzliche Verträge sind empfehlenswert.
- Warum ihr euch bei ungleichen Beiträgen absichern solltet
- So berechnet ihr eure fairen Eigentumsanteile
- Der Grundbucheintrag – entscheidend für die Eigentumsverhältnisse
- Kredit, Eigentum und Haftung: Wer trägt was?
- Welche vertraglichen Regelungen sinnvoll sind
- Was im Fall einer Trennung oder eines Verkaufs passiert
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema Hauskauf zu unterschiedlichen Teilen
Wenn ihr gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung kauft, aber unterschiedlich viel Geld einbringt, dann ist eine vertragliche Regelung mehr als sinnvoll – sie ist notwendig. Denn: Ganz egal, ob ihr verheiratet seid oder nicht – das Grundbuch bestimmt, wem wie viel vom Haus gehört. Wenn dort nichts Konkretes steht, gehört euch die Immobilie jeweils zur Hälfte. Das kann zu Problemen führen, wenn einer von euch deutlich mehr investiert hat – sei es durch Eigenkapital, Kreditraten oder Renovierungsarbeiten.
Wenn jemand zwar 70 Prozent gezahlt, aber keinen Eintrag im Grundbuch hat, gehört ihm oder ihr rechtlich nichts. Umgekehrt kann jemand im Grundbuch stehen, obwohl er oder sie nichts gezahlt hat – und wäre dann trotzdem Miteigentümer:in.
Die Aufteilung der Eigentumsanteile sollte sich nach dem tatsächlichen finanziellen Beitrag richten. Dazu zählen:
Das Eigenkapital ist oft der größte Einzelposten beim Immobilienkauf – und sollte bei der Eigentumsverteilung klar berücksichtigt werden. Wenn eine Person zum Beispiel 100.000 Euro aus Ersparnissen beisteuert und die andere nur 30.000 Euro, ist das ein deutlicher Unterschied. Diese Beträge bilden die Ausgangsbasis für eine faire Aufteilung. Wichtig ist: Das eingebrachte Eigenkapital sollte nachweisbar sein, zum Beispiel durch Kontoauszüge oder Überweisungsbelege.
Zu den sogenannten Kaufnebenkosten gehören Posten wie Notargebühren, Grundbuchkosten, Maklerprovision und Grunderwerbsteuer. Diese machen schnell rund zehn Prozent des Kaufpreises aus – also eine erhebliche Summe. Wenn nur eine Person diese Kosten übernimmt oder sie sich ungleich aufteilt, sollte auch das in die Eigentumsverteilung einfließen. Sonst profitiert die andere Partei überproportional vom gemeinsamen Eigentum, ohne sich an den Nebenkosten zu beteiligen.
Wer den Immobilienkredit in welchem Verhältnis bedient, ist ein entscheidender Punkt. Zahlt eine:r dauerhaft einen größeren Anteil der monatlichen Raten, ergibt sich daraus ein höherer finanzieller Beitrag über die Jahre. Auch hier gilt: Wenn nichts vertraglich geregelt ist, besteht die Gefahr, dass beide im Grundbuch zu gleichen Teilen stehen – obwohl der Beitrag zur Tilgung sehr unterschiedlich ist. Ein fairer Ausgleich ist nur möglich, wenn ihr die Kreditverteilung transparent dokumentiert und in eure Berechnung einfließen lasst.
Oft entstehen nach dem Hauskauf zusätzliche Kosten: neue Fenster, ein Anbau, die Heizungsmodernisierung oder der Ausbau des Dachbodens. Wenn eine Person diese Investitionen allein oder überwiegend übernimmt, sollte sich das auf den Eigentumsanteil auswirken – schließlich wird dadurch der Wert der Immobilie gesteigert. Auch hier empfiehlt sich: Quittungen und Überweisungen aufbewahren, damit der finanzielle Beitrag nachvollziehbar bleibt.
Eine Excel-Tabelle oder ein gemeinsames Kassenbuch hilft euch dabei, die Beiträge übersichtlich zu dokumentieren – und liefert die Grundlage für einen fairen Eintrag ins Grundbuch oder eine ergänzende vertragliche Regelung.
Das Grundbuch ist das zentrale Dokument, wenn es um Eigentum an einer Immobilie geht. Es sagt aus, wem was gehört – nicht, wer wie viel gezahlt hat.
Kann man sich anteilig ins Grundbuch eintragen lassen?
Ja, das ist problemlos möglich. Ihr werdet dann als sogenannte Bruchteilseigentümer:innen geführt – zum Beispiel mit 70 zu 30 Prozent.
Welche Anteile können im Grundbuch stehen?
Ihr könnt jeden Anteil frei vereinbaren – ob 50 zu 50, 60 zu 40 oder 75 zu 25 Prozent. Wichtig ist, dass die Anteile realistisch und nachvollziehbar sind, bestenfalls mit Belegen für die jeweiligen Beiträge.
Kann man Prozent im Grundbuch stehen?
Im Grundbuch stehen keine Prozente, sondern Bruchteile – also zum Beispiel "drei Fünftel" und "zwei Fünftel". Diese spiegeln euren finanziellen Beitrag wider.
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Besonders wichtig ist die Frage: Wer nimmt den Kredit auf – und wer haftet dafür? Wenn ihr beide den Kreditvertrag unterschreibt, haftet ihr gesamtschuldnerisch, ganz gleich, wie euer Familienstand ist. Das bedeutet: Die Bank kann sich an jede:n von euch wenden – auch wenn ihr euch intern anders aufgeteilt habt.
Das Haus gehört den Personen, die im Grundbuch stehen. Wenn nur eine:r zahlt, aber beide eingetragen sind, hat der oder die Zahlende keinen größeren Eigentumsanteil – es sei denn, das wurde vertraglich geregelt. Lösung: Lasst euch intern die Zahlungen bestätigen, etwa durch einen Partnerschaftsvertrag oder einen internen Darlehensvertrag.
Wenn ihr gemeinsam ein Haus kauft – egal ob als Paar, Freund:innen oder Verwandte – und unterschiedlich viel investiert, reichen Vertrauen und Händedruck leider nicht aus. Damit im Falle einer Trennung, eines Verkaufs oder finanzieller Veränderungen alles fair bleibt, sind vertragliche Regelungen unerlässlich.
Diese Vereinbarungen sind besonders sinnvoll:
- Individueller Grundbucheintrag: Lasst euch mit den jeweiligen Eigentumsanteilen (z. B. 60 zu 40) im Grundbuch eintragen – das ist der offizielle Eigentumsnachweis.
- Partnerschafts- oder Gesellschaftsvertrag: Dieser regelt, was bei Trennung, Verkauf oder Ausstieg passiert – z. B. ob eine:r die Immobilie übernehmen darf und wie die Auszahlung läuft.
- Darlehensvertrag untereinander: Wenn eine:r mehr zahlt oder dem anderen Geld leiht, schützt ein privater Darlehensvertrag vor späteren Streitigkeiten.
- Testament oder Erbvertrag: Damit im Todesfall nicht plötzlich Miterb:innen einziehen oder verkaufen wollen, solltet ihr regeln, was mit dem Haus passieren soll.
Wer schriftlich klärt, was wie wem gehört und was im Ernstfall passiert, sichert sich doppelt ab – rechtlich und emotional.
Ein gemeinsamer Hauskauf ist ein großes Projekt – aber was passiert, wenn die Beziehung endet oder ihr die Immobilie verkaufen wollt? Ohne klare Regelungen kann es schnell kompliziert und emotional belastend werden.
Bei einer Trennung gibt es drei typische Szenarien:
- Eine:r übernimmt das Haus und zahlt den anderen entsprechend der Eigentumsanteile aus.
- Ihr verkauft die Immobilie gemeinsam und teilt den Erlös nach den im Grundbuch festgehaltenen Anteilen.
- Eine:r bleibt wohnen und zahlt dem anderen eine Nutzungsentschädigung oder Miete.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Hauskauf zu unterschiedlichen Teilen
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Kann man sich anteilig ins Grundbuch eintragen lassen?
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Ja, das ist üblich. Die Anteile können als Bruchteile, wie zum Beispiel zwei Drittel und ein Drittel, im Grundbuch stehen. So wird dokumentiert, wem welcher Teil der Immobilie gehört.
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Wem gehört das Haus, wenn eine:r mehr zahlt?
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Wenn beide im Grundbuch stehen, gehört das Haus auch beiden – unabhängig davon, wer wie viel gezahlt hat. Wer mehr investiert, sollte sich das vertraglich sichern lassen.
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Was passiert bei Trennung mit einem Haus mit ungleichen Anteilen?
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Im Trennungsfall gelten die im Grundbuch eingetragenen Anteile. Der oder diejenige mit dem höheren Anteil hat Anspruch auf den entsprechend größeren Teil des Erlöses – sofern es keine anderen vertraglichen Regelungen gibt.

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.
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"Wer gemeinsam ein Haus kauft, aber unterschiedlich viel investiert, sollte die Eigentumsverhältnisse schriftlich regeln – am besten direkt im Grundbuch – damit es nicht zu teuren Missverständnissen kommt"