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Ein Haus kaufen und direkt Mieteinnahmen kassieren – klingt verlockend, oder? Doch wenn das Objekt bereits vermietet ist, gibt es einiges zu beachten: Kündigungssperrfristen, Mieterrechte und sogar steuerliche Vorteile, die viele unterschätzen. Ein vermietetes Haus kaufen – ein cleverer Schachzug oder eine Herausforderung mit Fallstricken?
Bestehende Mietverträge bleiben auch nach dem Kauf gültig – Mieter:innen haben umfangreiche Rechte.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist erst nach Ablauf der Kündigungssperrfrist möglich und muss gut begründet werden.
Steuerliche Vorteile, wie Abschreibungsmöglichkeiten und Abzug von Anschaffungsnebenkosten, machen den Kauf besonders attraktiv.
- Vermietetes Haus kaufen: Warum sich das lohnen kann
- Die Rechte der Mieter:innen: Was Du wissen musst
- Kündigung und Eigenbedarf: Was ist erlaubt?
- Steuerliche Vorteile beim Kauf eines vermieteten Hauses
- Tipps, wie du mit Mieter:innen eine gute Basis schaffst
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema vermietetes Haus kaufen
Ein vermietetes Haus zu kaufen, kann besonders für Anleger:innen attraktiv sein. Es generiert sofort Mieteinnahmen, die deine Finanzierungskosten reduzieren, und bietet langfristig eine solide Rendite. Oft sind vermietete Immobilien sogar günstiger zu erwerben, da der Käuferkreis eingeschränkter ist. Doch auch wenn du das Haus langfristig selbst nutzen möchtest, kann der Kauf lohnen – vorausgesetzt, du planst deine Schritte genau und kennst deine Rechte und Pflichten als neue:r Eigentümer:in.
Beim Kauf eines vermieteten Hauses übernimmst Du alle bestehenden Mietverträge. Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ schützt die Mieter:innen, unabhängig davon, ob du das Haus für dich selbst nutzen möchtest oder nicht. Die bestehenden Konditionen, wie Mietdauer oder Mietzins, bleiben unverändert.
Achte darauf, dass alle Vertragsdetails vollständig und rechtlich einwandfrei dokumentiert sind. Eventuell vorhandene Unklarheiten oder ungültige Klauseln können sonst später zu Problemen führen.
Die Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf ist oft der zentrale Punkt, wenn du ein vermietetes Haus kaufst. Doch der Gesetzgeber schützt Mieter:innen hier besonders stark.
Kündigungssperrfrist beachten:
In vielen Fällen gilt nach dem Kauf eines vermieteten Hauses eine Kündigungssperrfrist. Diese Frist beträgt in den meisten Regionen drei Jahre, kann aber in stark angespannten Wohnungsmärkten – wie in Großstädten – auf bis zu zehn Jahre verlängert sein. Während dieser Zeit ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf grundsätzlich ausgeschlossen.
Eigenbedarf genau begründen:
Nach Ablauf der Sperrfrist kannst du Eigenbedarf anmelden, musst diesen aber gut begründen. Zulässige Gründe sind etwa:
- Du möchtest selbst in das Haus ziehen.
- Nahe Angehörige, wie Kinder, Eltern oder Geschwister, benötigen die Immobilie.
Eigenbedarf darf allerdings nicht vorgeschoben werden. Falschangaben können zu einer Klage der Mieter:innen und hohen Schadensersatzforderungen führen.
In besonderen Härtefällen, wie bei Krankheit, hohem Alter oder schwieriger Wohnraumsuche, können Mieter:innen Widerspruch gegen die Kündigung einlegen. In solchen Fällen entscheiden oft Gerichte, ob die Kündigung rechtens ist.
Ein vermietetes Haus bietet nicht nur regelmäßige Mieteinnahmen, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile. Diese solltest du unbedingt in deine Planung einbeziehen, um deine Rendite zu maximieren.
Abschreibung (AfA):
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein zentraler steuerlicher Vorteil. Du kannst jährlich bis zu zwei Prozent der Gebäudekosten (bei Immobilien ab Baujahr 1925) steuerlich geltend machen. Für ältere Immobilien sind es 2,5 Prozent. Die AfA senkt Dein zu versteuerndes Einkommen erheblich, was vor allem bei langfristiger Vermietung ein wichtiger Faktor ist.
Anschaffungsnebenkosten absetzen:
Beim Kauf eines vermieteten Hauses kannst Du viele der Nebenkosten steuerlich absetzen, darunter:
- Notarkosten
- Maklergebühren
- Grunderwerbsteuer
Diese Ausgaben kannst Du allerdings nur anteilig geltend machen, wenn das Haus weiterhin vermietet bleibt.
Reparatur- und Modernisierungskosten:
Wenn Du nach dem Kauf in die Immobilie investierst, kannst du die Kosten für Instandhaltungen und Modernisierungen absetzen – vorausgesetzt, sie dienen der Vermietung. Aber Achtung: Größere Maßnahmen, die innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf mehr als 15 Prozent des Gebäudewerts ausmachen, zählen als Anschaffungskosten und nicht als sofort abziehbare Werbungskosten.
Mit einem guten Steuerberater kannst du durch kluge Gestaltung weitere Vorteile erzielen, etwa durch die Übertragung von Eigentumsanteilen auf Familienmitglieder, um Freibeträge optimal zu nutzen.
Ein gutes Verhältnis zu den Mieter:innen ist nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich wichtig. Der Eigentümerwechsel kann Unsicherheiten auslösen, daher ist eine offene Kommunikation entscheidend.
Transparenz schaffen:
Informiere die Mieter:innen frühzeitig über den Kauf und deine Pläne. Ein höfliches Begrüßungsschreiben kann helfen, Vertrauen aufzubauen.
Auf Änderungen hinweisen:
Prüfe, ob es Änderungen im Mietverhältnis gibt, etwa neue Bankverbindungen für Mietzahlungen. Kommuniziere solche Anpassungen klar und frühzeitig.
Eigenbedarf fair ankündigen:
Falls du Eigenbedarf anmelden möchtest, erkläre den Grund ausführlich und biete gegebenenfalls Unterstützung an – etwa Hilfe bei der Wohnungssuche oder eine finanzielle Entschädigung. Solche Angebote können Konflikte vermeiden und zeigen deine Wertschätzung.
Langfristig denken:
Ein zufriedener Mieter bleibt länger, zahlt pünktlich und verursacht weniger Aufwand. Investiere in eine gute Beziehung – das zahlt sich langfristig aus.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema vermietetes Haus kaufen
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Kann ich Mietern kündigen, wenn ich ein Haus kaufe?
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Nein, bestehende Mietverträge bleiben auch nach dem Kauf bestehen. Eine Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie Eigenbedarf, möglich und oft an eine Sperrfrist gebunden.
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Wie lange darf ein Mieter wohnen bleiben, wenn das Haus verkauft wird?
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Die Mietdauer hängt vom Vertrag ab. Solange keine Kündigung aus berechtigtem Grund erfolgt, können Mieter:innen bleiben – teilweise über Jahrzehnte.
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Wann darf ein neuer Käufer Eigenbedarf anmelden?
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Eigenbedarf kann erst nach Ablauf der Kündigungssperrfrist angemeldet werden, die je nach Region zwischen drei und zehn Jahren beträgt. Danach ist eine gut begründete Kündigung möglich.

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.
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„Wer die Rechte der Mieter:innen respektiert, clever mit Eigenbedarf umgeht und steuerliche Vorteile ausschöpft, kann langfristig finanziell profitieren und sich viel Ärger ersparen“