Dein Einkommen kommt aktuell aus dem Bürgergeld und du möchtest unbedingt ein eigenes Haus kaufen? Auf den ersten Blick scheint ein Hauskauf unerreichbar – doch stimmt das wirklich? In diesem Artikel erfährst du, welche (wenigen) Wege es gibt und was das Jobcenter dazu erlaubt oder nicht erlaubt.
Ein Haus ist trotz Bürgergeld-Bezug erlaubt, solange du selbst darin wohnst und es nicht zu groß ist.
Das Jobcenter übernimmt Nebenkosten und Zinsen für ein angemessenes Eigenheim, aber keine Tilgungsraten des Kredits.
Ohne sicheres Einkommen bleibt ein Hauskauf schwierig – Modelle wie Mietkauf oder Erbpacht sind seltene Ausnahmen.
- Kann ich mit Bürgergeld ein Haus kaufen?
- Was erlaubt das Jobcenter beim Eigenheim?
- Wird ein Hauskredit bei Bürgergeld bezahlt?
- Alternative Finanzierung: Mietkauf und Erbpacht
- Kann ich als Arbeitslose:r ein Haus kaufen?
- Nebenkosten im Eigenheim: Übernimmt das Jobcenter Wasser, Heizung & Co.?
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema Hauskauf trotz Bürgergeld
Du fragst dich, ob du mit Bürgergeld ein Haus kaufen kannst? Grundsätzlich verboten ist es nicht. Auch als Bürgergeld-Empfänger:in kannst darfst Wohneigentum zu erwerben. Ein selbst genutztes Haus wird unter bestimmten Bedingungen sogar vom Gesetz geschützt (dazu später mehr). Allerdings: In der Praxis ist der Hauskauf mit Bürgergeld extrem schwierig. Das Bürgergeld dient der Existenzsicherung, nicht dem Vermögensaufbau – Extras zum Ansparen fürs Eigenheim sind darin nicht vorgesehen. Entsprechend bekommst du vom Jobcenter keinen Zuschuss für den Kaufpreis, und eine Bank wird dir ohne festes Einkommen kaum einen Kredit geben.
Hast du genug Eigenkapital oder Vermögen? Beim Bürgergeld gibt es Freibeträge, das sogenannte Schonvermögen. Im ersten Bezugsjahr sind bis zu 40.000 Euro deines Vermögens geschützt (plus 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied). Danach liegt die Grenze bei 15.000 Euro pro Person. Das ist zwar großzügiger als früher (Hartz IV kannte nur rund 10.000 Euro pro Person), aber noch immer kein Betrag, mit dem sich realistisch ein Haus kaufen lässt. Immobilien in Deutschland kosten meist deutlich mehr.
Vielleicht findest du in Ausnahmefällen ein Schnäppchenhaus: Zum Beispiel eine sehr günstige Immobilie auf dem Land oder ein heruntergekommenes Objekt aus einer Zwangsversteigerung. Wenn der Kaufpreis im Rahmen deines Schonvermögens liegt, könntest du theoretisch zugreifen, ohne direkt deine Bürgergeld-Leistungen zu verlieren. Aber Hand aufs Herz: Gibt es ein bewohnbares Haus für, sagen wir, unter 40.000 Euro? Selbst wenn ja, kommen oft Renovierungskosten auf dich zu, die du dann nicht stemmen könntest. Ein besonders günstiges Haus ist meist renovierungsbedürftig – ohne Rücklagen kann so ein vermeintliches Schnäppchen zur Kostenfalle werden.
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Angenommen, du besitzt bereits ein Haus oder hast es irgendwie geschafft zu kaufen – was sagt das Jobcenter dazu? Die gute Nachricht: Du musst nicht automatisch aus deinem Eigenheim ausziehen, nur weil du Bürgergeld beziehst. Ein selbst genutztes Haus oder eine Eigentumswohnung zählt zum Schonvermögen, solange die Immobilie „angemessen“ ist. Angemessen bezieht sich vor allem auf die Wohnfläche, also die Größe des Hauses oder der Wohnung. Die Lage oder der Wert spielen keine Rolle mehr – selbst eine teure Villa wird akzeptiert, sofern sie nicht zu groß ist.
Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und fünf Kindern (also 7 Personen) dürfte bis zu 190 m² bewohnen – 130 m² für die ersten vier Personen, plus 3×20 m² für die zusätzlichen Kinder. Hat diese Familie ein Haus von 102 m², liegt es klar innerhalb der Grenze und das Jobcenter akzeptiert das Eigenheim.
Aber was, wenn dein Haus größer ist als erlaubt? In diesem Fall kann das Jobcenter verlangen, dass du die Wohnfläche reduzierst oder wirtschaftlich nutzt. Konkret heißt das: Entweder du musst die Immobilie ganz veräußern (verkaufen) oder zumindest teilweise untervermieten, um die Kosten zu teilen. Eine zumutbare Verwertung könnte etwa sein, dass du eine Etage an jemand anderen vermietest. Durch die Untervermietung würdest du Einkommen erzielen, das zwar auf dein Bürgergeld angerechnet wird, aber zumindest könntest du so das Haus behalten.
Das kann schwierig werden – letztlich darf das Jobcenter in solchen Fällen die Leistungen verweigern, bis das übermäßige Vermögen verwertet ist. Aber keine Panik: Während der ersten 12 Monate deines Bürgergeld-Bezugs gilt eine Schonfrist (Karenzzeit).
Viele, die bereits ein Haus haben, fragen sich: Wer zahlt meinen laufenden Hauskredit, wenn ich arbeitslos werde? Hierzu die klare Antwort: Die Tilgung deines Kredits musst du selbst tragen. Das Jobcenter kommt nicht für den Aufbau deines Eigentums auf. Was es allerdings übernimmt, sind die laufenden Kosten des Wohneigentums – so als würdest du zur Miete wohnen.
Dazu können auch die Zinsen deines Immobilienkredits zählen, denn Zinszahlungen sind im Grunde so etwas wie Miete an die Bank dafür, dass du im Haus wohnen kannst. Die monatlichen Raten deines Kredits bestehen üblicherweise aus Zins + Tilgung. Nur der Zinsanteil wird vom Jobcenter im Rahmen der Unterkunftskosten berücksichtigt, nicht die Tilgungsrate. Die Logik dahinter: Würde der Staat deine Tilgung bezahlen, würdest du mit Steuergeld Vermögen aufbauen – das ist nicht Sinn der Grundsicherung.
Oft versuchen Betroffene, mit der Bank über Lösungen zu verhandeln – etwa eine zeitweise Tilgungsaussetzung (Stundung), damit man eine Durststrecke überbrücken kann. Einige Banken lassen sich darauf ein, insbesondere wenn der Kredit schon weit fortgeschritten ist.
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Du fragst dich, ob es alternative Wege gibt, doch noch ins Eigenheim zu kommen, obwohl kein normaler Kredit in Sicht ist? Oft fallen in diesem Zusammenhang Begriffe wie Mietkauf oder Erbpacht. Das sind spezielle Modelle, die in bestimmten Fällen helfen können – aber auch hier heißt es: Vorsicht und realistische Erwartungen.
Mietkauf bedeutet, dass du eine Immobilie zunächst mietest, aber mit dem Vermieter vereinbarst, sie später zu kaufen. Ein Teil der Mietzahlungen wird dabei auf den Kaufpreis angerechnet. Im Prinzip zahlst du also monatliche Raten, die wie Miete behandelt werden, mit dem Ziel, am Ende Eigentümer:in zu sein. Für Leute ohne Kreditwürdigkeit klingt das verlockend, da man keinen Bankkredit braucht. Aber funktioniert das mit Bürgergeld? – Eher nein, denn selbst wenn das Jobcenter dir die Mietrate vorerst zahlt, musst du am Ende schauen, wie du den Rest des Kaufpreises stemmst. Mietkauf ist also eher eine theoretische Möglichkeit mit vielen Fallstricken.
Erbpacht (Erbbaurecht) zielt darauf ab, die Kaufkosten zu senken, indem du das Grundstück nicht kaufst, sondern für lange Zeit pachtest. Du wirst dann Eigentümer:in des Hauses (des Gebäudes) auf dem Grundstück, aber das Grundstück selbst gehört weiterhin dem Erbpacht-Geber (oft sind das Kirchen, Stiftungen oder Kommunen). Statt eines Kaufpreises für das Land zahlst du einen jährlichen Erbbauzins – quasi Miete für das Grundstück.
Kaufkosten könnten bedeuten, man kommt eher in den Besitz eines Hauses. Allerdings darf man nicht vergessen, dass man trotzdem ein Haus bauen oder kaufen muss – nur eben ohne Grundstück. Das Problem der Finanzierung ist also nur teilweise gelöst.
Ein regelmäßiges Einkommen ist eine Grundvoraussetzung, um einen Immobilienkredit zu erhalten. Ohne Job fehlt der Bank die Sicherheit, dass du die monatlichen Raten tragen kannst. Daran ändert auch Arbeitslosengeld I wenig, da es befristet ist und meist geringer als dein vorheriges Gehalt ausfällt. Selbst wenn deine ALG I-Leistung momentan hoch genug erscheint, weiß die Bank, dass dieses Einkommen spätestens in 12 Monaten (oder 24 Monaten bei älteren Arbeitslosen) ausläuft.
Vorsicht: Es gibt zwar Vermittler und Plattformen, die mit Begriffen wie „Kredit für Arbeitslose“ werben, aber hier ist größte Vorsicht geboten. Seriöse Banken verlangen grundsätzlich ein festes Einkommen. Lediglich Ausnahmen bestätigen die Regel: Hast du einen solventen Partner oder eine Partnerin mit im Boot (also einen zweiten Kreditnehmer mit Job), dann steigen die Chancen auf ein Darlehen, die Bank prüft dann das Haushaltseinkommen insgesamt.
Als arbeitslose Person ein Haus zu kaufen, ist in der Regel nur möglich, wenn eines der folgenden Dinge zutrifft:
- Du hast ausreichend Eigenkapital, um den Kauf fast ohne Kredit zu finanzieren.
- Jemand in deinem direkten Umfeld (Ehepartner, Familienmitglied) unterstützt dich finanziell oder nimmt den Kredit mit auf.
- Du findest ein seltenes Angebot wie Mietkauf, das auch ohne Bank umsetzbar ist (siehe vorheriger Abschnitt).
Für die allermeisten Menschen gilt leider: Erst wenn du wieder ein festes Einkommen hast, wirst du deinen Traum vom Haus wirklich realisieren können. Daher der gut gemeinte Rat: Konzentriere dich zunächst darauf, beruflich wieder Fuß zu fassen. Mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag in der Tasche öffnen sich auch die Türen der Banken wieder.
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Wenn du bereits ein Eigenheim hast und Bürgergeld beziehst, stellt sich im Alltag die Frage: Wer zahlt die laufenden Nebenkosten – also Ausgaben für Heizung, Wasser, Strom, Grundsteuer, Versicherung etc.? Die Antwort: Das Jobcenter übernimmt im Wesentlichen dieselben Unterkunftskosten wie bei Mietern, auch wenn du im eigenen Haus wohnst. Voraussetzung ist wieder, dass alles angemessen bleibt.
Konkret zählen unter anderem die folgenden Posten zu den erstattungsfähigen Kosten deines selbst genutzten Wohneigentums:
- Betriebskosten wie in einer Mietwohnung: zum Beispiel Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Schornsteinfegergebühren, Wasser-/Abwassergebühren.
- Heizkosten und Warmwasser: z.B. Gas-, Öl- oder Fernwärmerechnungen – was eben für’s Beheizen anfällt, wird in angemessenem Umfang bezahlt.
- Wohngebäudeversicherung: Die Feuerversicherung bzw. Verbundversicherung für dein Haus ist übernahmefähig, weil sie zur Pflichtausstattung gehört.
- Hausgeld bei Eigentumswohnung: Wenn du eine Eigentumswohnung hast, gehören umlagefähige Anteile des Hausgelds (Instandhaltungsrücklage meist ausgenommen) zu den Unterkunftskosten – ähnlich wie Nebenkosten beim Mieter.
- Schuldzinsen für einen laufenden Immobilienkredit: Wie oben erklärt, werden die Zinsen als Kosten der Unterkunft gewertet und vom Jobcenter getragen.
- Erbbauzins: Falls dein Haus auf einem Erbpacht-Grundstück steht, wird die Pacht in Form des Erbbauzinses ebenfalls vom Jobcenter übernommen
Ohne Einkommen kein Kredit, ohne Kredit kein Hauskauf – an dieser Regel kommst du auch mit noch so viel Kreativität kaum vorbei. Die wenigen Schlupflöcher wie Mietkauf erfordern idealerweise, dass alles perfekt läuft, und sind mit Risiken behaftet.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Hauskauf trotz Bürgergeld
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Kann ich mit Bürgergeld ein Haus kaufen?
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Das ist zwar nicht verboten, aber in der Praxis sehr schwierig. Du darfst ein Eigenheim besitzen, wenn es angemessen groß ist und du selbst darin wohnst, doch die Finanzierung für einen Hauskauf müsstest du vollständig selbst aufbringen. Da Bürgergeld nur das Existenzminimum deckt und Banken keinen Immobilienkredit an Erwerbslose vergeben, bleibt ein Hauskauf während des Leistungsbezugs die absolute Ausnahme.
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Wird ein Hauskredit bei Bürgergeld bezahlt?
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Nein – das Jobcenter übernimmt beim Eigenheim nur die laufenden Kosten wie Zinsen, Grundsteuer, Versicherung oder Heizkosten, nicht die Tilgungsraten des Hauskredits. Das bedeutet, dass du den Kredit prinzipiell aus eigener Kraft weiterzahlen musst. Nur in seltenen Härtefällen gab es Ausnahmen (gerichtlich entschieden), etwa wenn das Haus nahezu abbezahlt war und ohne Hilfe die Zwangsversteigerung droht.
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Kann ich als Arbeitslose:r ein Haus kaufen?
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Ohne eigenes Einkommen wirst du in der Regel keinen Immobilienkredit bekommen. Banken verlangen ein festes Gehalt oder zumindest einen solventen Mitantragsteller, bevor sie ein Darlehen gewähren. Ein Hauskauf als arbeitslose Person ist daher meist nur möglich, wenn ausreichend Eigenkapital vorhanden ist oder jemand anderes (z.B. Partner:in mit Job) für die Finanzierung einsteht.

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.
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